Landtag, 11. Sitzung vom 28.04.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 29
Denn das ist ja die Hürde, bei wie vielen überhaupt gekürzt wird.
Es sind auch beide Zahlen miteinander vergleichbar. Ich habe aus Ihrer Anfragebeantwortung genau diese Zahlen genommen, die die AMS-Kürzungen betreffen. Das kann ich Ihnen auch nachweisen. Es sind genau 7 621 Kürzungen wegen Nichtmeldung beim AMS, 5 884 Kürzungen zu 25 Prozent und so weiter und so fort. Das heißt, diese Zahlen sind eindeutig miteinander vergleichbar. Ich versuche also noch einmal mein Glück: Wie meinen Sie, kommt diese beachtliche Diskrepanz von 19 086 Meldungen vom AMS und 7 621 Kürzungen zu richtigerweise 25 Prozent zu Stande?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Wie gesagt, ich habe keinen großartigen Antrieb, mit Ihnen jetzt arithmetische Rechenübungen im Landtag anzustellen - abgesehen davon, dass ich glaube, dass sich Ihre Mitarbeiter beim Addieren der einzelnen Positionen aus meiner Anfragebeantwortung verrechnet haben, abgesehen von diesem kleinen Detail. Die Diskrepanz kann ich aber nicht erkennen.
Es gibt Meldungen, und danach gibt es ein Behördenverfahren. Das Behördenverfahren kommt nach dem Wiener Landesgesetz zu einem Ergebnis, und das AMS macht Meldungen nach dem Arbeitsmarktgesetz. Es ist die Aufgabe der Behörden, dieser Meldung nachzugehen und zu verifizieren: Ist die Meldung geeignet, um Konsequenzen nach sich zu ziehen, oder nicht? Das ist die Aufgabe der Wiener Landesbehörde, und die tut das. Das wissen Sie ganz genau.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Ellensohn gestellt. - Bitte.
Abg. David Ellensohn (GRÜNE): Herr Landesrat, wir hatten gestern hier eine Debatte rund um die Lobautobahn und darüber, wie die SPÖ den Spagat zusammenbringt, Klimaschutz durch mehr Autobahnkilometer und mehr Autofahrten zu schaffen. Jetzt möchte ich Sie auch zu einem Spagat fragen.
Diese Unterstellung, dass alle Leute, die Mindestsicherung bekommen, eigentlich arbeiten gehen sollten, gibt es dauernd. Bis vor einem Jahr waren Sie da argumentativ sehr stark: Die brauchen das, es gibt Leute, die nicht genügend Qualifikation haben oder die wegen mangelhafter Gesundheit nicht in der Lage sind, eine Arbeit zu finden.
Nachdem den subsidiär Schutzberechtigten jetzt die Mindestsicherung entzogen wurde, gibt es im "Standard" einen Text, in dem etwas ganz anderes drinnen steht. Die schreiben zwar nicht von einem Spagat, aber das kann man dem Text so entnehmen. Da steht jetzt als Antwort: "Was sollen denn die Leute machen?" - Unseres Wissens gelingt es den allermeisten sowieso eine Arbeit zu finden.
Vor einem Jahr war also noch klar: Es gibt viele Leute, die es nicht können. Sie haben sich auch immer sehr stark dafür ausgesprochen. Jetzt ist es total umgedreht: Es ist kein Problem für jemanden, den man von 1 209 EUR auf 425 EUR gedrückt hat, einen Job zu finden. Also welches von den beiden stimmt? Oder gilt auch in diesem Fall wie gestern der Spagat, dass einfach beides als richtig gilt, weil es so gesagt wurde?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht, dann bleibt es noch immer ein Vergleich von Äpfel mit Birnen. Das sind zwei verschiedene Fragestellungen.
Die Fragestellung der Kollegin Hungerländer geht in eine ganz andere Richtung. Kollegin Hungerländer versucht ständig, den Beweis zu führen, dass Arbeitslose, die Mindestsicherungsbezieher sind, grundsätzlich ein faules Pack sind und nichts hackeln wollen. Diesen Beweis versucht sie permanent zu führen. (Heiterkeit bei Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc, Abg. Mag. Dietbert Kowarik und Abg. Armin Blind.) Es gelingt ihr halt nicht, und das ist bitter.
Faktum ist, dass 95 Prozent der Menschen, die arbeitslos gemeldet sind und Mindestsicherungsbezieher sind, einen einzigen dringenden Wunsch haben, nämlich Arbeit zu finden. Das ist eine Aufgabe des AMS. Deshalb führen wir ja auch eine Debatte über die Frage der Veränderung der Sozialhilfe. Wir wollen, dass das AMS in der Sozialhilfe zuständig ist und dann auch für die Sozialhilfe von Menschen, die beim AMS anstehen, um eine Arbeit vermittelt zu bekommen. Das ist die eine Frage.
Die Frage der subsidiär Schutzberechtigten ist eine ganz andere Frage, nämlich: Was ist der Plan der Bundesregierung zur Umsetzung einer europäischen Verordnung, die im Jahr 2024 in Europa von einer Bundesregierung beschlossen wurde, die nicht die Gleiche ist wie die jetzige? - So gesehen kann man auch die Frage stellen: Was hat sich die damalige Bundesregierung eigentlich überlegt, als sie diese Richtlinien in Brüssel beschlossen hat, ohne für die Umsetzung auf nationaler Ebene zu sorgen? - Das ist etwas, was uns die ganze Zeit nachhängt.
Ich bleibe dabei: Ich bin davon überzeugt, dass für subsidiär Schutzberechtigte sowie für Flüchtlinge insgesamt grundsätzlich eine Bundeszuständigkeit besteht. Wenn der Bund beschlossen hat, dass sie soziale Sicherheitsmaßnahmen auf Basis eines europäischen Beschlusses bekommen sollen, ist es eine Aufgabe des Bundes, dafür zu sorgen, dass das umgesetzt wird.
Da gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man das umsetzen kann. Eine der Möglichkeiten wäre zum Beispiel in der Grundversorgung. Eine andere Möglichkeit wäre bei der Umsetzung des Bundesregierungsprogramms zum Thema Integration. Da kann man sich auch gut vorstellen, dass für alle Menschen, die in der Integrationsphase sind, die ja jetzt geplant ist und die man für alle Menschen einführen will, die in einem Asylverfahren stehen oder nach einem Asylverfahren sind, auch eine Bundeszuständigkeit des Integrationsministeriums existiert - auch für die soziale Absicherung dieser Menschen. Da bin ich der Meinung, das gilt auch für subsidiär Schutzberechtigte.
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