Landtag, 11. Sitzung vom 28.04.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 29
Aufsichtsbehörde des Bundes, der Aufsichtsbehörde des Landes, der AGES und der Ärztekammer aufgeteilt ist.
Ich habe daher jetzt auch einen Diskussionsprozess über österreichweite Reformen angeregt, den wir gerade führen, dass wir auch die Organisationsformen des Gesundheitssystems insgesamt einer Revision unterziehen sollten. Wenn wir es im Gewerberecht schaffen, Spielregeln für jede Form von Geschäft und Betrieb zu definieren, dann muss es auch möglich sein, das im Gesundheitswesen irgendwann einmal zu Stande zu bringen. Wenn wir da eine Achse bilden, würde mich das sehr freuen.
Ich sehe das, wie gesagt, als notwendig an. Es betrifft aber nicht das Krankenanstaltengesetz, sondern würde das Ärztegesetz betreffen, wobei man theoretisch darüber nachdenken kann, dass man die Betriebsregelungen dann trotzdem in ein Krankenanstaltengesetz hineingibt. Das ist dann eine Frage von legistischer Planung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 2. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Huemer gestellt. - Bitte.
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Einen schönen guten Morgen! Sie haben von der sozialdemokratischen Fraktion eine Frage nach einer möglichen Gesetzesnovelle bekommen. Offenbar liegt dieses Gesetz also noch nicht vor. Sie haben drei Punkte skizziert, aber auch dargelegt, dass es noch viele offene Fragen gibt.
Jetzt ist das alles noch recht vage, und es ist schwierig, zu dieser Frage konkrete Zusatzfragen zu stellen. Können Sie einen Zeitraum skizzieren, wann wir mit einer echten Vorlage dieses Gesetzes rechnen dürfen?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ja, Sie haben vollkommen recht. Mir war es wichtig, Sie vorab zu informieren. Es ist doch nicht sehr alltäglich, dass wir Änderungen im Wiener Krankenanstaltengesetz machen. Da dachte ich mir, es ergibt Sinn, Sie vorab zu informieren.
Unser Plan ist, noch im ersten Halbjahr in die Begutachtung zu gehen. Ich glaube, es ist gescheit, dass Sie als Abgeordnete informiert sind, dass solche Änderungen im Raum stehen.
Die drei Änderungen, wie ich sie zitiert habe, werden sich in der dann in Begutachtung befindlichen Variante wiederfinden. Ziel wäre, dass wir noch im heurigen Jahr zu einer Beschlussfassung kommen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 3. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Schütz gestellt. - Bitte.
Abg. Angela Schütz, MA (FPÖ): Vielen Dank für die Ausführungen. Sie haben ja in einer der letzten Fragestunden zu mir gesagt, dass Sie § 36 Abs. 2 des Krankenanstaltengesetzes gar nicht gekannt haben, aber dass Sie vorhaben, diesen zu ändern.
Ich erinnere: Das ist der, in dem drinnen steht, dass die Aufnahme von Patienten in öffentlichen Krankenanstalten auf Personen beschränkt ist, die Wiener Landesbürger sind oder als Fremde ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, sofern sie anstaltsbedürftig sind oder sich einem operativen Eingriff unterziehen. Unabweisbare Kranke müssen jedenfalls in Anstaltspflege genommen werden, auch wenn sie ihren Hauptwohnsitz nicht in Wien haben.
Meine Frage an Sie: Wie genau soll diese Änderung aussehen?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Diese Änderung ist im Augenblick nicht vorgesehen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Anfrage ist damit beendet.
Die 2. Anfrage (FSP-436412-2026-KVP/LM) wurde von der Frau Abg. Hungerländer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Mittels einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde beim Arbeitsmarktservice erfragt, wie viele Meldungen über Pflichtverletzungen von arbeitsfähigen Personen im Jahr 2024 an die MA 40 übermittelt wurden. Laut Auskunft des Arbeitsmarktservices wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 086 entsprechende Meldungen an die MA 40 erstattet. Eine Anfragebeantwortung vom 22. August 2025 (PGL-993769-2025-KVP/LF) hat jedoch ergeben, dass im selben Zeitraum lediglich 7 621 Kürzungen gemäß § 15 Abs. 1 Wiener Mindestsicherungsgesetz vorgenommen wurden (Fälle, in denen zu 25 Prozent gekürzt wurde). Wie erklären Sie sich diese deutliche Diskrepanz zwischen der Anzahl der vom Arbeitsmarktservice gemeldeten Pflichtverletzungen und der letztlich tatsächlich verhängten Sanktionen?)
Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Das ist ehrlich gesagt eine ein bisschen komplizierte Anfrage, Frau Kollegin, weil Sie sich die Antwort auf Ihre Frage in der Fragestellung eigentlich selber geben.
Sie fragen mich nach der Diskrepanz zwischen zwei Zahlen: eine Zahl als Ergebnis einer Anfrage Ihrer Partei nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das AMS und die zweite aus einer Anfragebeantwortung von mir selber. Sie vermuten wahrscheinlich eh richtig, weil in Ihrer Anfrage ja auch drinnen steht, dass Sie nur einen Teil der Fälle aus meiner Anfrage in Ihre Rechnung aufnehmen. Daraus ergibt sich logischerweise eine Diskrepanz. Wenn Sie also nur die 25-Prozent-Fälle annehmen und die 50- und die 100-Prozent-Fälle nicht berücksichtigen, dann ist klar, dass es eine unerklärliche Diskrepanz gibt. - Danke schön.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Hungerländer gestellt. - Bitte.
Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc (ÖVP): Herr Stadtrat, jetzt enttäuschen Sie mich ein bisschen. Ich habe antizipiert, dass Sie meine Frage nicht beantworten werden, aber dass das als Antwort kommt, habe ich nicht vermutet.
Wir wissen beide, dass erst dann um 50 Prozent gekürzt wird, wenn zuvor um 25 Prozent gekürzt wurde, und erst dann um 100 Prozent gekürzt wird, wenn zuvor um 50 Prozent gekürzt wurde. Das heißt relevant, um es zu vergleichen, sind selbstverständlich die 25 Prozent.
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular