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Landtag, 11. Sitzung vom 28.04.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 29

 

zung - das ist das Entscheidende - der regionalen Strukturplanung hat eine echte Beschleunigung erfahren. Das ist die eigentliche Zielsetzung.

 

Der zweite Bereich, an dem wir arbeiten, ist etwas, bei dem man eigentlich ein bisschen schmunzeln muss, weil es antiquiert klingt. Es ist aber noch immer eine Tatsache: Wenn sich jemand für eine öffentlich ausgeschriebene Stelle in einem öffentlichen Krankenhaus bewirbt - da reicht als Ausschreibung eine Abteilungsleitung, nicht einmal der ärztliche Direktor, sondern auch eine Abteilungsleitung -, dann ist bis jetzt gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Person bei der Bewerbung ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis ablegen muss.

 

Wir sind eigentlich der Überzeugung, dass das nicht mehr notwendig ist. Das ist aus grauen Vorzeiten. Damals hat das schon einen Sinn gehabt, gar keine Frage. Es muss in Zukunft aber reichen, dass Bewerberinnen und Bewerber ganz normal ein ärztliches Zeugnis vorlegen und nicht zum Amtsarzt gehen müssen und die Amtsärzte dann über den Gesundheitszustand eines Bewerbers in einem Bewerbungsverfahren urteilen müssen.

 

Die dritte Änderung ist eine rein textliche Änderung. Wir haben in der Zwischenzeit auf Bundesebene ein Informationsfreiheitsgesetz und müssen daher im Wiener Krankenanstaltengesetz einige Formulierungen in diesem Gesetz anpassen. Zum Beispiel wird die Verschwiegenheitspflicht in Zukunft Geheimhaltungspflicht heißen. Da gibt es also keine materielle Änderung, sondern einfach eine formelle Änderung von Begrifflichkeiten, damit wir wieder mit dem Bundesgesetz konform sind. Das sind die Schritte, die wir für die Änderungen im Augenblick vorbereiten. Es gibt noch einige andere Diskussionen über potenzielle Änderungen. Es wird sich aber erst zeigen, wie die weitere Entwicklung in den Bemühungen für die Reform des österreichischen Gesundheitswesens stattfindet. Wenn wir zum Beispiel über Gesundheitsregionen reden, kann es sein, dass das dann einen Impact auf potenzielle Veränderungen des Krankenanstaltengesetzes hat.

 

Diverse Empfehlungen des Bundesrechnungshofes liegen an sich beim Bund auf dem Tisch. Es könnte sein, dass es auch da zu Änderungen und zu Änderungsbedarf im Wiener Krankenanstaltengesetz kommt. Das ist aber im Augenblick noch zu vage. Daher wird da nichts Konkretes vorbereitet. - Danke vielmals.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke für die Beantwortung. Die 1. Zusatzfrage wird von der Frau Abg. Korosec gestellt. - Bitte.

 

9.09.59

Abg. Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen allgemein an alle, aber besonders an Sie, Herr Landesrat! Danke für die Beantwortung. Das sind einige kleine Schritte. Jeder Schritt ist wichtig, weil er auch zur Vereinfachung führt. Sie wissen, ich bin jemand, der immer für große Schritte ist, denn irgendwann glaube ich, kommen wir ja dann auch dorthin. Da sind wir uns in manchem ja durchaus einig.

 

Meine Frage geht in die Richtung dezentrale Gesundheitseinrichtungen. Wir haben im Grunde genommen unglaublich viele Kassenstellen, die nicht besetzt sind. Jetzt weiß ich schon, dass Sie sofort sagen werden: Da bin ich nicht zuständig. - Das stimmt. Für den Bürger ist der Gesundheitslandesrat aber für alles zuständig. Der Bürger unterscheidet ja nicht, wer da zuständig ist.

 

Wir haben natürlich wahnsinnig viele Beschwerden, dass Menschen, die grundsätzlich einen Hausarzt suchen, anrufen und abgelehnt werden. Wenn sie überhaupt einen finden, sagt der aber: Es tut mir leid, ich habe schon so viele Patienten. Ich nehme niemanden mehr auf.

 

Daher geht meine Frage in die Richtung: Könnten Sie sich vorstellen, doch in irgendeiner Form zu einer Gemeinsamkeit zu kommen? Der Bürger geht ins Spital, in die Ambulanz oder zum Hausarzt und unterscheidet nicht, wer wofür zuständig ist. Das ist etwas, was schon seit vielen Jahren ein großes Problem ist und immer stärker wird, weil es immer weniger Kassenärzte gibt. Auf der anderen Seite muss ein Kassenarzt, der 70 Jahre alt ist, aufhören, was ich in einer Zeit, in der wir alle älter werden und länger arbeiten wollen oder auch sollen überhaupt unglaublich finde. Wahlarzt darf er zwar sein.

 

Da sind also so viele unglaubliche Dinge, die für den Normalbürger, der mit dem Ganzen nichts zu tun hat, eigentlich unverständlich sind. Daher meine Frage: Haben Sie vor, da doch einmal gewisse Veränderungen anzustoßen? Ich weiß, das geht nicht von heute auf morgen, aber es muss immer jemand da sein, der halt einmal etwas anstößt. Dafür wären Sie, glaube ich, der richtige Mann.

 

Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.

 

Amtsf. StR Peter Hacker: Gerade wie Sie Ihre Frage formulieren, stimme ich, glaube ich, Ihren Formulierungen zu 100 Prozent zu. Ich hätte jetzt keinen Punkt gefunden, bei dem ich das Gefühl habe, wir hätten unterschiedliche Meinungen.

 

Man muss nur ganz klar sehen, dass das Regulierungen sind, die sich nicht im Krankenanstaltengesetz wiederfinden würden, sondern Regulierungen, die sich im Ärztegesetz wiederfinden. Sie wissen, dass es kein regionales Ärztegesetz gibt, sondern nur ein österreichweites Ärztegesetz.

 

Tatsächlich habe ich offensichtlich die gleiche Problemsicht wie Sie oder wir beide haben die gleiche. Deswegen bin ich ja auch der Meinung, dass wir darüber nachdenken müssen, neue Regulierungen über die Organisationseinheiten, in denen Ärztinnen und Ärzte arbeiten und die es bis jetzt in Wirklichkeit gar nicht gibt, zu treffen, nämlich auch im Ärztegesetz.

 

Tatsächlich sehen wir das ja auch dann, wenn wir Beschwerden haben, dass wir als Landesbehörde zwar theoretisch und auch praktisch Kompetenz im Ärztegesetz haben, allerdings keinerlei Durchgriffskompetenz. Wir sehen das bei Beschwerden. Wir sehen das, wenn es Missstände gibt. Wir sehen, wenn Behandlungen durchgeführt werden, die eigentlich nicht lege artis sind, dass das dann wieder in den Kompetenzen zwischen der

 

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