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Landtag, 10. Sitzung vom 24.03.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 64

 

besonders schwer von der Krankheit betroffen sind, genau keine Unterstützung bekommen. Die werden nämlich abgelehnt, weil ihr Bodymaßindex zu gering ist. Das heißt, wenn ich besonders schwer von Magersucht betroffen bin und schon weiß, dass ich Unterstützung brauche und diese Unterstützung suche, dann finde ich sie am schwersten. Warum? - Weil die psychiatrischen Einrichtungen, die für die Betreuung vorgesehen sind, nicht die notfallmedizinische Einrichtung haben, die sie wahrscheinlich brauchen, um im Notfall eingreifen zu können, und die, die notfallmedizinischen Einrichtungen haben, nicht die entsprechende psychiatrische Kompetenz haben, um diese Versorgung vorzunehmen. Das ist eine Lücke, von der ich meine, dass sie dringend geschlossen gehört und dass da Wien der Vorreiter sein sollte. Denn dass man solche Einrichtungen nicht im ganzen Bundesgebiet aufrechterhalten kann, ist auch klar. Das gibt es in anderen Bundesländern so auch nicht.

 

Im Bereich der Mindestsicherung möchte ich darauf hinweisen, dass wir im Bericht 23 für den Zeitraum 22 festgestellt haben, dass die Bearbeitungsdauer im Durchschnitt sehr gut ist und dass die Fälle, wo die maximale Bearbeitungsdauer von drei Monaten überschritten wurde, zurückgegangen sind. Das hat sich für den vorliegenden Bericht - und ich kann vorgreifen, auch für den nächsten Bericht - leider geändert. Die Fälle, wo die Bearbeitungsdauer die vorgesehenen drei Monate übersteigt, haben sich fast verdoppelt. Das ist bedenklich, weil es sich dabei um Menschen handelt, die besonders dringend Unterstützung benötigen.

 

Die Problematik im Bereich der assistierten Suizide wurde auch schon angesprochen. Das ist sehr unangenehm, allerdings handelt es sich dabei um Einzelfälle, die müssen durch den Bundesgesetzgeber vermieden werden, indem man ein entsprechendes Register einrichtet. Denn das sind typische Fälle, wo alle Verwaltungsebenen, die damit beschäftigt waren, für sich richtig gehandelt haben und trotzdem für die Betroffenen ein extrem unbefriedigendes Ergebnis herausgekommen ist.

 

Last but not least möchte ich auf einen anderen Sachverhalt hinweisen, den wir schon mehrfach angesprochen haben, nämlich, dass Menschen mit Behinderung, die in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht sind, dann extra bezahlen müssen, wenn sie diese Einrichtung zu oft verlassen. Das ist sehr unangenehm und unfair. Ein Mieter einer Gemeindewohnung, der längere Zeit im Spital ist, dann auf Reha ist, in diesem Jahr noch auf Urlaub geht und seine Eltern besucht, muss für die Gemeindewohnung auch nicht mehr zahlen, weil er, sagen wir einmal, 100 Tage im Jahr diese Wohnung nicht nutzt. Solange das der Hauptwohnsitz, der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist, ist das überhaupt kein Problem, man kann dann, wenn man entsprechend bedürftig ist, auch Mietzinsbeihilfe oder Ähnliches beziehen.

 

Wenn ich als Mensch mit Behinderung in einer Einrichtung lebe und dort mehr als 70 Tage nicht anzutreffen bin, dann muss ich für jeden Tag, der darüber hinausgeht, den ich nicht in der Einrichtung bin, so eine Art Erhaltungsbeitrag zahlen. Das heißt, ich kann es mir nicht leisten, länger abwesend zu sein. Das ist eine unzulässige Ungleichbehandlung. Wir finden, das gehört geändert. Es wurde schon bei den Werkstätten geändert, da wurden die Regelungen gelockert, bei den Wohneinrichtungen sind sie noch immer vorhanden, und wir bitten das zu überdenken.

 

Abschließen möchte ich mit ein paar grundsätzlichen Bemerkungen. Es geht bei unseren Berichten nicht um Kritik um der Kritik willen, es geht nicht darum, jemanden an den Pranger zu stellen, und es geht nicht um Schuldzuweisungen. Es geht darum, Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, Wahrnehmungen aufzunehmen, juristisch zu beurteilen, die Verwaltung und auch die Politik darauf aufmerksam zu machen, was man ändern kann, um die Verwaltung bürgerInnenfreundlicher zu gestalten. Der Herr Abg. Burian hat gesagt, man sollte daher nicht relativieren, sondern verbessern. Ich kann das nur fünfmal unterstreichen. Ich sehe auch nicht die Kritik so drastisch, wie sie geäußert wurde, nämlich, dass es überhaupt keine Reaktion auf die Berichte der Volksanwaltschaft gibt und dass sich nichts verbessert. Das muss ich schon alleine auf Grund meiner Psychohygiene sagen, ich sehe schon Verbesserungen, aber ich teile die Kritik, dass die Verwaltung sehr oft damit beschäftigt ist, zu erklären, warum etwas so sein muss, wie es ist, warum es nur ein Einzelfall ist, warum man nichts ändern kann und dass eh alles gut ist. So gesehen teile ich die Einschätzung der Frau Abg. Keri, dass viel Energie für die Rechtfertigung verwendet wird, die besser verwendet wäre, zu schauen, wie man die Verhältnisse ändern kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Ich hoffe, wir werden schon beim nächsten Bericht diesbezüglich auch eine Verbesserung bemerken, und ich kann Ihnen versichern, dass Ihnen unser nächster Bericht in den nächsten Wochen vorliegen wird und daher zeitnäher behandelt werden kann. Dass der Bericht über das Jahr 2024 erst so spät behandelt werden konnte, liegt daran, dass sich der Wiener Landtag letzten Herbst aufgelöst hat und wir den neuen Landtag nicht sofort mit einem Bericht belästigen wollten. Der Bericht 2025 wird Ihnen, wie gesagt, in wenigen Wochen zugehen und kann aus unserer Sicht noch vor dem Sommer oder unmittelbar nach dem Sommer behandelt werden. - Herzlichen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke dem Herrn Volksanwalt für seine Ausführungen. Ich bedanke mich bei der Frau Volksanwältin und den Herrn Volksanwälten für ihre Ausführungen. Ich glaube, Sie haben gezeigt, wie wichtig die Einrichtung der Volksanwaltschaft ist, um uns auch mit der einen oder anderen Anregung Hinweise zu geben, wo wir den einen oder anderen Ablauf optimieren können. Danke für diese wertvolle und konstruktive Kritik und die gute Zusammenarbeit und vielen herzlichen Dank, dass Sie heute zu uns in den Wiener Landtag gekommen sind. Nehmen Sie den Dank des Landtages nicht nur für unsere Zusammenarbeit mit, sondern leiten Sie diesen Dank bitte auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. - Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

 

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