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Landtag, 10. Sitzung vom 24.03.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 51 von 64

 

beworben, er hat dieses Gehalt sogar extra ausrechnen lassen. Die Bildungsdirektion Wien hat für die Anrechnung von Vordienstzeiten und somit für die Berechnung des Besoldungsdienstalters immens lange gebraucht und der Mann musste hier lange Zeit mit einem um 1 000 EUR geringeren Einstiegsgehalt auskommen. Die Volksanwaltschaft hat das beanstandet und auch eine zeitnahe Berechnung der Vordienstzeiten eingemahnt, was im Computerzeitalter nicht so ein großes Problem sein sollte. Ich bin der Meinung, der Bildungsbereich ist ein Bereich, wo händeringend Personal gesucht wird, den man versucht zu attraktivieren, indem man sagt, bitte bewerbt euch und du bekommst den Betrag X bezahlt. Aber dann sollte man das auch zeitnahe einhalten können. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Und einen letzten Punkt aus dem Bildungsbereich darf ich exemplarisch anführen, weil es sich hier auch um eine Sache handelt, die vermehrt vorkommt. Es gab in diesem Beschwerdefall - nachzulesen auf Seite 69 - einen verhaltensauffälligen Schüler mit Impulskontrollproblemen, und es wurde dann versucht, einen adäquaten Platz für diesen Schüler zu finden. Es wurde empfohlen, den Schüler in einer Gruppe mit maximal sechs Schülern unterzubringen, und das hat sich schon ganz schön lange gezogen, nämlich von vor Sommerbeginn 2024 bis nach März 2025. Zu diesem Zeitpunkt hat dann die Volksanwaltschaft den Prüfungsfall abgeschlossen, weil für diesen verhaltensauffälligen Schüler noch immer kein Platz gefunden wurde. Letztlich auch ein Personalproblem, wo die Volksanwaltschaft bei der Bildungsdirektion urgiert und auch gemahnt hat, dass man sich auf solche Fälle mit einer rechtzeitigen Kapazitätsplanung einstellen sollte.

 

Ich komme zum Ende meines Berichtes und übergebe gleich im Anschluss an die Kollegin. Ich möchte mich besonders bei allen Abgeordneten bedanken, die hier sind oder noch hier im Raum sind, und auch bei Abgeordneten, die den Bericht gelesen haben. Natürlich bei allem Verständnis auch für eine Abschiedsfeier glaube ich schon, dass die hohe Zahl von 24 000 Beschwerden pro Jahr und auch mit vielen tausenden Beschwerden in Wien, die letztlich alle Bürgeranliegen sind, ernst genommen gehören, es rechtfertigt, dass man sich auch dieser Kritik stellt und was mit diesen Beschwerden gemacht wurde. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und den Dank werden wir an die Mitarbeiter der Volksanwaltschaft weitergeben. (Allgemeiner Beifall.)

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Ich danke dem Herrn Volksanwalt für seinen Bericht und ersuche die Frau Volksanwältin Gabriela Schwarz um ihre Ausführung.

 

14.35.11

Volksanwältin Gaby Schwarz|: Herr Präsident, werte Abgeordnete!

 

Der Dank wird von uns natürlich an unsere Teams weitergeleitet. Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen und mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Magistratsabteilungen bedanken, die ja mit uns permanent zu tun haben, und auch dafür, dass sich immer wieder Vertreterinnen und Vertreter finden, die mit uns gemeinsam in der ORF-Sendung Bürgeranwalt die Dinge diskutieren. Auch das ist keine Selbstverständlichkeit und gehört auch einmal gesagt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es ist ja ein natürlicher Reflex, wenn sich die Volksanwaltschaft meldet, dann ist das immer, Obacht, es könnte ein Fehler passiert sein, es könnte sich um einen Missstand handeln. Ja, das ist so. Grundsätzlich sehen wir uns aber schon auch als Partnerin der Verwaltung, um zu sagen: Machen wir gemeinsam doch die Dinge besser! Wir weisen auf Missstände hin, wir weisen auf mögliche Fehler hin und geben so die Möglichkeit, die Dinge zu verbessern. Das gelingt das eine oder andere Mal sehr gut, das eine oder andere Mal weniger gut, und da ist es unsere Pflicht, auch den Finger in die Wunden zu legen.

 

Sie haben heute schon einige Dinge aus meinem Geschäftsbereich angesprochen, ich möchte darauf noch etwas Bezug nehmen. Das eine ist die Geschichte mit den Klimaanlagen und Wiener Wohnen. Ja, das eine ist die Ungleichbehandlung, das andere ist, wenn man als Mieterin oder Mieter von Wiener Wohnen alles bereits ausprobiert hat, was alles möglich ist, zum Beispiel die Außenbeschattung, zum Beispiel Ventilatoren, dann macht es relativ wenig Sinn, wenn Wiener Wohnen einer jungen Familie mit einem Kleinkind, wo es in der Wohnung um die 40 Grad hat, zu lüften empfiehlt. Eh nett, aber das wird nichts nutzen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Da bin ich schon dafür zu überdenken, ob es wirklich Sinn macht, diese Möglichkeit erst ab Pflegestufe 6 einzuräumen. Sie alle, die sich damit beschäftigen, was Pflegestufe 6 bedeutet, wissen, was das heißt. Aber darunter ist das nicht möglich? Was ist mit Menschen, die eine geringere Pflegestufe haben? Was ist mit Menschen, die ganz einfach gesundheitliche Probleme haben, ohne eine Pflegestufe zu benötigen, Kreislaufschwierigkeiten, Herzschwierigkeiten et cetera? - Ich denke, es muss möglich sein, das zu adaptieren. Es wurde in der Ausschusssitzung am 23. Februar von der Vertretung von Wiener Wohnen angekündigt, man würde das zeitgerecht evaluieren. Jetzt bin ich ein Mensch, der auf "zeitgerecht" anspringt. Was heißt zeitgerecht? - Ich ersuche Sie als Abgeordnete, da wirklich ein Auge darauf zu haben. Der nächste Sommer ist nicht mehr weit, wir wissen, dass die Temperaturen permanent steigen. Ich bitte Sie wirklich zu überprüfen, ob das sinnhaft ist, eine Klimaanlage erst mit Pflegestufe 6 zu gestatten. Es müssen ja die technischen Voraussetzungen erfüllt werden, das ist die eine Geschichte. Aber ist dieser Zustand auch für junge Familien mit kleinen Kindern, die keine andere Möglichkeit haben, wirklich zu dulden, oder kann man es da nicht wirklich zu einer Verbesserung führen? - Das lege ich Ihnen wirklich ans Herz. (Beifall bei der ÖVP und von StR Stefan Berger.)

 

Eine zweite Geschichte, wir wissen, dass Wien über eine wirklich großartige Friedhofskultur verfügt. Aber es gibt auch das Leichen- und Bestattungsgesetz. Und da gibt's so Kuriosa, dass am Heiligenstädter Friedhof die WC-Anlagen, die von Gesetzes wegen her während der Öffnungszeiten zugänglich sein müssen, nicht geöffnet sind. Das heißt, man beschränkt sich darauf, zu sagen: die üblichen Besuchszeiten. Man erkläre mir bitte, was

 

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