«  1  »

 

Landtag, 10. Sitzung vom 24.03.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 64

 

Abg. Harald Stark (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Volksanwaltschaft!

 

Vielen Dank für Ihren ausführlichen Bericht über das Jahr 2024, wobei ich es sehr schade finde, dass uns dieser erst jetzt vorliegt. Es sind teilweise zwei Jahre zwischen Ihren Feststellungen und Empfehlungen und der heutigen Behandlung Ihres Berichtes vergangen, und das ist bei Missständen sehr viel Zeit.

 

Aus Ihrem Bericht geht jedenfalls hervor, dass zumindest im Bereich Gesundheit und Soziales viele der erwähnten Punkte in Wien hausgemacht sind. So wurde beispielsweise die Errichtung von Sterbeverfügungen von der Wiener Patientenanwaltschaft jahrelang abgelehnt, obwohl es hierzu eine gesetzliche Verpflichtung gab. Begründet wurde dies mit der schwierigen budgetären Situation, wodurch die eine zusätzliche Vollzeitkraft nicht leistbar war. - Also, Wien kann seinen gesetzlichen Aufgaben wegen rund 50 000 EUR nicht nachkommen. Das ist eine Bankrotterklärung! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Aber wir kennen das! Dort, wo es der Stadtregierung nicht passt, wird der Sparstift vorgeschoben. Dort jedoch, wo sie möchte, steigt der Personalumfang, dort fließt das Geld ganz ohne Spardruck weiter - und das sogar bis zu den Imkern nach Burkina Faso.

 

Beim Bereich der Mindestsicherung kritisiert die Volksanwaltschaft mehrfach, dass die gesetzliche Verfahrensdauer von drei Monaten nicht eingehalten wird. Naheliegend wäre jetzt natürlich, dass man aus Spargründen kein zusätzliches Personal aufnehmen kann, um die Antragsflut zu bewältigen. Aber nein! Hier hat man genug Personal. Die lange Verfahrensdauer ergibt sich aus unvollständigen Anträgen. Und das verstehe ich nicht. Ich war bei beiden meiner Kinder in Karenz. Meinen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld konnte ich nicht gleich stellen, weil ich beim ersten Mal den Mutter-Kind-Pass vergessen habe, um die notwendigen Untersuchungen nachzuweisen, und weil ich beim zweiten Kind die Lohnbestätigung des Arbeitgebers nicht mithatte und meinen Antrag ebenfalls erst dann stellen konnte, als alle Unterlagen vorhanden waren. - Selbst auf der günstigsten Homepage, die Sie finden, können Sie einen Newsletter nur abonnieren, wenn Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben. Das funktioniert überall, in Wien bei der Mindestsicherung jedoch nicht. (Beifall bei der FPÖ).

 

Weiters wird die Kürzung der Mindestsicherung durch die Kostenübertragung bei Postanweisungen seitens der Volksanwaltschaft kritisiert und für unzulässig angesehen. Es geht hier pro Auszahlung um 13 EUR plus 0,2 Prozent des Auszahlungsbetrages, wobei 10 686 Personen die Mindestsicherung per Postanweisung, also bar, ausgezahlt bekommen. Die Stadt Wien vertritt die Rechtsansicht: Wer die Auszahlung per Postanweisung möchte, der hat auch die Kosten dafür zu tragen. -Hier liegt also eine komplett konträre Rechtsansicht vor, die dringend gelöst gehört, um einer möglichen millionenschweren Rückzahlung aus dem Weg zu gehen.

 

Wien sollte dringend, wie in anderen Bundesländern bereits umgesetzt, die Sachleistungskarte einführen, und für die verbleibenden Fälle mit den Bankinstituten in Verhandlung treten, um eine vorübergehende Befreiung von den Kontoführungsgebühren für Basiskonten zu erwirken. Das sollte möglich sein, denn schließlich ist Wien mit seinem hohen Schuldenstand einer der besten Bankkunden. Die Kosten würden sich in Grenzen halten, und die Mindestsicherung soll ja immer noch eine vorübergehende Unterstützung und kein Dauereinkommen sein. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Neben der Rückzahlungsgefahr gibt es natürlich auch Probleme bei Rückforderungen. Wien fordert laut Medienberichten jährlich 48 Millionen EUR aus der Mindestsicherung zurück. Der Großteil wird zwar beglichen, allerdings entgehen der Stadt die Zinsen beziehungsweise zahlt sie selbst dafür hohe Zinsen, und jährlich müssen 400 000 EUR als uneinbringlich abgeschrieben werden. Das würde immerhin die Bezahlung von acht Vollzeitkräften abdecken, die man sich bei der Patientenanwaltschaft nicht leisten konnte.

 

Wir haben daher folgenden Antrag eingebracht: Der Wiener Landtag wolle beschließen:

 

Römisch I: Der Wiener Landtag fordert den amtsführenden Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport auf, erstens die Auszahlungsmodalitäten der Wiener Mindestsicherung dahingehend zu überprüfen und anzupassen, dass bei Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus oder ungeklärter Bleibeperspektive keine Vorauszahlungen mehr erfolgen, zweitens, dem Landtag einen Maßnahmenkatalog vorzulegen, wie Rückforderungen künftig effektiver gesichert und uneinbringliche Abschreibungen vermieden werden können.

 

Römisch II: Der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass Sozialleistungen bei nicht gesichertem Aufenthaltsstatus eingeschränkt beziehungsweise bis zur Klärung ausgesetzt werden können.

 

Ein weiteres hausgemachtes Problem findet sich bei der Pflegeassistenz. Hier wird es für behinderte und pflegebedürftige Menschen immer schwieriger, Unterstützung zu finden, weil die Pflegegeldergänzungsleistung für persönliche Assistenz zu niedrig ist. Es ist dadurch zu teils menschenunwürdigen und gesundheitsgefährdenden Situationen gekommen, so die Volksanwaltschaft.

 

Es würde hier auch ein Pilotprojekt seitens des Bundes geben, an dem sich Wien aber nicht beteiligt. Begründet wird das damit, dass der Stundensatz des Bundes in Höhe von 36 EUR aus Sicht von Wien zu niedrig ist. Selbst zahlt Wien 24 EUR. SPÖ und NEOS lehnen also ein Projekt des Bundes ab, weil dieser 50 Prozent mehr zahlen würde. Das ist doch absurd, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Man muss natürlich auch erwähnen, dass es neben den hausgemachten Problemen im Gesundheits- und Sozialbereich auch zahlreiche Fälle gab, in denen die Empfehlungen der Volksanwaltschaft sehr schnell umgesetzt wurden. Das zeigt uns allen, dass die Volksanwalt

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular