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Landtag, 10. Sitzung vom 24.03.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 64

 

milie, die sich seit acht Jahren in Österreich aufhält und auf die Erlangung der Österreichischen Staatsbürgerschaft gehofft hatte, diese Chance verloren hat. Sie bezieht jetzt nämlich Mietbeihilfe statt der Wohnbeihilfe, und weil die Mietbeihilfe als Sozialleistung gilt, können diese Menschen die Staatsbürgerschaft nicht beantragen. Das ist eine Ungerechtigkeit. Es geht hier nicht um mangelnde Leistung, um fehlenden Willen oder um mangelnde Integration. Vielmehr geht es geht einfach nur ums Einkommen. Und dieselben Parteien, die sonst bei jeder Gelegenheit von Leistung sprechen, verteidigen genau diese Ungerechtigkeit immer wieder auf Punkt und Beistrich. Dabei trifft diese Menschen, die hier leben, die hier arbeiten, die sich bemühen und längst Teil dieser Gesellschaft sind. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Es ist also hoch an der Zeit, die Einkommensvoraussetzungen im Staatsbürgerschaftsgesetz zu überdenken, und ich bin sehr gespannt darauf, was die Bundesregierung, die in diesem Zusammenhang etwas angekündigt hat, dazu vorlegt.

 

Daneben zeigt der Bericht bei der Wohnbeihilfe aber auch sehr konkret, dass die Zusammenarbeit zwischen der Volksanwaltschaft und der Stadt Verbesserungen bringt. Die Volksanwaltschaft hat aufgezeigt, dass beim Antrag auf Wohnbeihilfe der Nachweis des Wohnungsaufwandes in einer Form ausgestaltet war, die aus Sicht des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte problematisch sein konnte, weil der Vermieter gegenzeichnen musste. Im Bericht ist festgehalten, dass durch die Änderung der Rechtslage nunmehr auch andere Nachweise möglich sind und dass die Volksanwaltschaft ausdrücklich positiv zur Kenntnis nimmt, dass die Online-Informationen geändert wurden und das betreffende Formular nur mehr auf freiwilliger Basis vorgelegt werden muss. - Das ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie aus einem berechtigten Hinweis eine konkrete Verbesserung für die Menschen geworden ist.

 

Damit komme ich bereits zur MA 35, denn diese Abteilung hat es unter anderem mit genau diesem komplexen und in seiner Wirkung diskriminierenden Staatsbürgerschaftsgesetz zu tun. Die Kritik der Volksanwaltschaft an langen Verfahrensdauern und belastenden Verzögerungen ist, wie Kollege Burian bereits gesagt hat, ernst zu nehmen und berechtigt, und wir nehmen das auch ernst. Gleichzeitig muss man aber auch sagen: Wien hat in diesem Bereich auf Grund seiner Bevölkerungsstruktur, seiner internationalen Rolle und auch auf Grund bundesgesetzlicher Zuständigkeiten eine ganze besondere Verantwortung zu tragen. Erst vor kurzem war ich als Vertreter des Bürgermeisters bei einer Jause des Jewish Welcome Service Wien, und ich muss sagen: Wenn man dort zuhört, dann versteht man noch einmal viel konkreter, was hinter manchen dieser Verfahren steht. Der Jewish Welcome Service wurde auf Initiative von Bgm Leopold Gratz gegründet, um die Verbindung zu den vertriebenen Wiener Jüdinnen und Juden und ihren Familien wiederherzustellen und jüdisches Leben in Wien sichtbar zu machen. Über das Programm "Welcome to Vienna" konnten seit Jahrzehnten tausende vertriebene Wienerinnen und Wiener eingeladen werden. Gerade in solchen Gesprächen wird spürbar, dass Anträge von Nachkommen von Verfolgten, von Shoah-Überlebenden eben nicht irgendeinen Verwaltungsakt bilden, sondern sehr oft mit Familiengeschichte, Erinnerung und historischer Gerechtigkeit zu tun haben.

 

All das alles erklärt nicht jedes Problem, aber es erklärt die besondere Dimension: Wien ist nicht irgendein Bundesland. Wien ist die internationale Metropole Österreichs. Wien ist die Stadt mit der vielfältigsten Bevölkerungsstruktur. Wien ist die Stadt mit besonders vielen Verfahren im Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsbereich. Trotzdem wäre es falsch, sich darauf auszureden oder dahinter zu verstecken. Richtig ist vielmehr, beides zu sagen: Ja, es gibt Kritik, und diese Kritik ist ernst zu nehmen. Ebenso richtig ist aber auch, dass die Stadt in den letzten Jahren Verbesserungen auf den Weg gebracht hat, mehr Personal bereitgestellt hat, organisatorisch nachgeschärft hat und an besseren Abläufen gearbeitet hat. Und es muss unbedingt weiter an Verbesserungen gearbeitet werden, denn Menschen mit Migrationsgeschichte, die die Staatsbürgerschaft noch nicht haben, sind in Wien nicht Menschen zweiter Klasse.

 

Gerade in diesem Zusammenhang ist mir noch ein Bereich wichtig, der oft weniger Aufmerksamkeit bekommt, obwohl er von unschätzbarem Wert ist. Ich spreche jetzt von der präventiven Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft. Sie sorgt dafür, dass dort genau hingeschaut wird, wo Menschen besonders verletzlich sind und Missstände möglichst gar nicht erst entstehen sollten. Auch das ist eine zentrale Aufgabe in einem sozialen und rechtsstaatlichen Gemeinwesen, wie wir es in Österreich haben. Die Zahlen zeigen, welche Dimension diese Arbeit hat. Im Jahr 2024 wurden österreichweit 458 Kontrollen durchgeführt, und in 67 Prozent der Fälle wurden menschenrechtliche Mängel festgestellt, auf deren Grundlage die Volksanwaltschaft Verbesserungen eingefordert hat. - Das ist leise, oft wenig sichtbare, aber in Wirklichkeit unschätzbare Arbeit.

 

Dasselbe gilt für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Auch dort gibt es Probleme, gerade in besonders sensiblen Bereichen wie den Krisenzentren. Das ist bereits hinlänglich diskutiert worden. Das muss man sehr, sehr ernst nehmen, weil es diesfalls um besonders schutzbedürftige Kinder und Jugendliche geht. Gleichzeitig hat die Stadt in den letzten Jahren spürbar investiert und konkrete Schritte gesetzt. Das Budget der MA 11 wurde seit 2020 von 333 Millionen EUR auf 487 Millionen EUR erhöht. 107 neue Dienstposten wurden geschaffen und besetzt, und die Zahl der Krisenplätze wurde von 138 auf 186 erhöht. Weitere Plätze kommen dazu. Das zeigt: Die Stadt schaut nicht weg, sondern die Stadt baut aus und übernimmt Verantwortung. Genauso gilt aber: Gerade in diesem Bereich müssen wir uns weiterhin besonders anstrengen, weil die Kinder und Jugendlichen unsere Unterstützung brauchen.

 

Im Zusammenhang mit dem Beschlussantrag der ÖVP ist festzuhalten: Wir werden diesen Antrag ablehnen, weil wir die Auffassung hinsichtlich der darin enthaltenen Zuspitzung nicht teilen. Der Antrag zeichnet ein Bild eines generellen Versagens, das der Realität so

 

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