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Landtag, 10. Sitzung vom 24.03.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 64

 

lich Wohnungen verwendet, die nicht zur Unterbringung von SeniorInnen benötigt werden.

 

Diese Plätze, die als Teil der Grundversorgungsleistung für organisiertes Wohnen für geflüchtete Menschen zur Verfügung stehen, werden in erster Linie Familien, insbesondere Müttern mit Kindern, zur Verfügung gestellt beziehungsweise von diesen bewohnt. So sind rund 25 Prozent der untergebrachten KundInnen der Grundversorgung Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre. Rund 50 Prozent der BewohnerInnen sind Frauen, und 15 Prozent der BewohnerInnen aus dieser Gruppe sind über 65 Jahre alt und haben - Sie werden es dann auch gleich sehen - auch einen Pflegebedarf.

 

Nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Jahr 2022, der die größte Fluchtbewegung innerhalb Europas der letzten Jahre verursachte, suchten zahlreiche Menschen auch in Wien eine Zukunft und fanden diese. In diesen Zeiten sind auch die Häuser des Lebens ein besonders wichtiger Partner des FSW bei der Unterbringung dieser Zielgruppe. So wurden im Jahr 2022 und auch in den Folgejahren weitere nicht für SeniorInnen benötigte Kapazitäten für die Unterbringung von aus der Ukraine vertriebenen Menschen zur Verfügung gestellt.

 

Diese Unterbringung geflüchteter Menschen in den Häusern ist vor allen - davon konnte ich mich im Haus Döbling schon einmal selber überzeugen - von einem sehr integrativen Ansatz geprägt. Es geht einerseits um die Frage Wohnen, Gesundheit, Bildung und Arbeit. Es werden in den Häusern auch sehr viele Programme angeboten, um die Integration in das Bildungssystem oder in den Arbeitsmarkt möglich zu machen.

 

Oftmals ist es so - das weiß ich eben auch aus dem Haus Döbling -, dass die Bewohnerinnen und Bewohner aus dieser Gruppe sich auch sehr aktiv im Haus beteiligen, ehrenamtliche Arbeiten übernehmen und Beiträge leisten. Insbesondere gibt es auch eine sehr gute Durchmischung und Kommunikation zwischen den Kindern und den älteren Bewohnerinnen und Bewohnern. Im Haus Döbling sind ja auch noch zwei Kindergärten sowie Kinderbetreuungseinrichtungen situiert. Das heißt, wir haben dort auch sehr viele Programme, um die Menschen zusammenzuführen.

 

Mit Stichtag 19. März 2026 sind in den Häusern des KWP im Rahmen der Grundversorgung insgesamt 451 geflüchtete Menschen mit folgenden Staatsbürgerschaften untergebracht: Afghanistan - eins, Armenien - zwei, Aserbaidschan - zwei, Irak - vier, Jordanien - zwei, Kamerun - eins, Russische Föderation - zwölf, Somalia - fünf, Syrien - 25, Tadschikistan - eins, Türkei - eins und Ukraine - 395.

 

Außerdem sind mit Stichtag 19. März 2026 insgesamt 54 KundInnen der Grundversorgung auf Pflegeplätzen untergebracht. Das ist das, was ich vorhin gemeint habe. Es handelt sich dabei um Personen, die auf Grund ihres Pflegebedarfes auch entsprechend versorgt werden. Die anfallenden Kosten entsprechen gemäß der Grundversorgungsvereinbarung der Leistungssonderunterbringung und werden im Rahmen der Grundversorgung sowie der Realkostenverrechnungsvereinbarung zwischen Bund und Wien in die Kostenteilung einbezogen, da diese Personen zur Zielgruppe der Grundversorgung gehören.

 

Dabei handelt es sich um folgende Staatsbürgerschaften: Afghanistan - eins, Georgien - eins, Indien - eins, Kongo - eins, Nordmazedonien - eins, Ukraine - 45, Russische Föderation - eins, Serbien - zwei und Staatenlose - eins. Ich bitte Sie, diese Zahlen auch im Kontext der GesamtbewohnerInnenanzahl zu sehen, die rund 8 000 BewohnerInnen ausmacht. Das heißt, wir sprechen bei der genannten und von Ihnen erfragten Zielgruppe von einem Anteil von rund 6 Prozent.

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Vielen Dank, Frau Landesrätin. - Die 1. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. Ich ersuche Herrn Abg. Brucker. - Bitte.

 

10.11.22

Abg. Lukas Brucker, MA (FPÖ): Vielen Dank, Frau Landesrätin, für diese ausführliche Beantwortung, die auch - wenn ich das so bemerken darf - vom Ton her sehr freundlich ausgefallen ist - im Unterschied manchmal zu Herrn StR Hacker. Vielen Dank also für diese Beantwortung. (Beifall und Heiterkeit bei der FPÖ. - Zwischenruf von Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc.)

 

Meine Zusatzfrage: Es gibt ja einen Bericht des Stadtrechnungshofes, in dem betont wird, dass viele Asylberechtigte, nachdem Sie die Asylberechtigung bekommen haben, häufig länger als die vorgesehenen vier Monate in den Pensionistenwohnheimen der Stadt Wien bleiben, obwohl in diesem Falle die Finanzierung durch die Grundversorgung endet.

 

Jetzt ist meine Zusatzfrage: Wie lange bleiben diese Asylberechtigten durchschnittlich tatsächlich über die Frist hinaus in den Einrichtungen, und welche Miet- und Nutzungsentgelte sind von diesen zu entrichten?

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke schön. - Frau Landesrätin, bitte.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: So gern ich diese Frage beantworten würde, stehen mir leider hier an dieser Stelle nicht ausreichende Informationen zur Verfügung, um das beantworten zu können. Ich bitte, Ihre Frage vielleicht noch einmal an Herrn StR Hacker zu richten, wenn er wieder zurück ist.

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke schön, vielen Dank. - Die 2. Zusatzfrage ist von der ÖVP. Ich ersuche Frau Mag. Hungerländer darum. - Bitte, Frau Abgeordnete.

 

10.12.42

Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc (ÖVP): Frau Landesrätin, ich habe Verständnis, wenn Sie auch meine Zusatzfrage nicht beantworten können. Ich versuche aber mein Glück.

 

Sie haben gesagt, dass nach dem Realkostenmodell abgerechnet wird. Das ist ja relativ neu, dass wir nach einem Realkostenmodell abrechnen können. Haben Sie eine Ahnung, wie viel pro Platz mit dem Bund abgerechnet wird?

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Danke schön. - Bitte, Frau Landesrätin.

 

Amtsf. StRin Barbara Novak, MA: Danke schön für diese Zusatzfrage. Auch diese Frage kann ich hier leider nicht valide beantworten. Ich bitte, die Frage noch einmal zu richten.

 

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