Landtag, 17. Sitzung vom 29.06.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 67
Besonders interessant fand ich das Thema MA 35 und die Säumnisbeschwerden, wo die gesetzlichen Bearbeitungsfristen generell kaum eingehalten werden. Die MA 35 kennen wir aus vielen Kontexten. Es überrascht mich hier nicht besonders, dass hier die Fristen nicht eingehalten werden und die Überlastung der MA 35 an das Verwaltungsgericht delegiert wird. Das ist auch nicht hinzunehmen.
Was natürlich noch offen ist, ist, wie sich die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte im Zuge der Asylgesetz-Novelle auswirken wird. Hier ist natürlich noch ein großes Fragezeichen und es ist auch noch offen.
Was noch angeführt ist, ist die fehlende Budgettransparenz, weil es im Budgetansatz nicht extra ausgewiesen ist. Darauf haben wir auch schon letztes Jahr hingewiesen. Hier bräuchte man eine klarere Budgetplanung, eine transparentere Budgetplanung.
Die Probleme sind vielseitig, liegen klar am Tisch. Hier ist Rot-Grün gefordert, endlich auch etwas zu tun. Um das auch ein bisschen anzutreiben, haben wir einen Antrag vorbereitet, den wir einbringen werden betreffend die politische Unabhängigkeit und Transparenz des Verwaltungsgerichtes Wien. Wir wollen eine volle Personalhoheit für das Verwaltungsgericht und ein Ende der politischen Einflussnahme über den Magistrat.
Wir wollen zweitens eine volle Budgettransparenz, dass die Stadt genau darlegen soll, wie das Budget aussieht und es auch einen eigenen Posten dafür gibt. Und wir wollen um keinen Preis Einsparungen im Budget und stattdessen eine personelle Ausstattung, damit das Gericht die Arbeit erledigen kann. Diesen Antrag bringe ich ein. (Beifall bei NEOS.)
Das waren die Missstände im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Wien. Ich sehe auch im Bereich der Informationsfreiheit, wie wir es heute in der Fragestunde schon behandelt haben, einen großen Bedarf, etwas auch noch zu tun. Der Bürgermeister hat ja in der Fragestunde gemeint, ja, wenn der Bund nichts tut, können wir in Wien auch nichts machen. Das halte ich eher für eine Ausrede als ein Faktum, weil die Bundesverfassung im Bereich Amtsgeheimnis durchaus auch Spielraum zulässt, wie man es in Wien auch regeln kann. Das zeigt ja, dass es auf Landesebene landesgesetzliche Präzisierungen auch gibt. Nachdem die Initiative auf Bundesebene zur Informationsfreiheit leider zu Grabe getragen worden ist und erst mit der nächsten Regierung überhaupt wieder in den Angriff genommen werden kann, sehen wir den Bedarf, dass man, wie es im Arbeitsübereinkommen auch steht, endlich für Wien auch ein ordentliches Informationsfreiheitsgesetz erlässt, natürlich im Rahmen der bundesgesetzlich zulässigen Voraussetzungen. Hier könnte man in Wien viel weiter gehen. Wir wollen eine transparente Verwaltung und nicht den gläsernen Bürger.
Auch hierzu bringen wir einen Antrag ein, dass in Wien Auskunftsbegehren endlich ordentlich beantwortet werden, nicht mehr in den meisten Fällen hintangehalten werden wie zum Beispiel letztens auch im Bereich der Transparenzdatenbank des Bundes. Da gibt es ja eigentlich eine Verpflichtung, dass Wien eine Anfrage dazu auch einspeist. Warum das so ist, da wird auf eine Studie verwiesen, die behauptet, dass das ineffektiv sei. Wenn man diese Studie bekommen möchte, wird auf das Amtsgeheimnis verwiesen, dass die Studie nicht rausgegeben wird. Das ist ja ein Treppenwitz der Politik, den Sie hier machen. Sie behaupten, Sie halten sich nicht an den Koalitionspakt des Bundes, weil es eine Studie gibt, die besagt, dass die Transparenzdatenbank nicht effektiv ist. Wenn man die Studie haben möchte, bekommt man die nicht, weil es datenschutzrechtlich nicht möglich sei. Das ist unmöglich, diese Herangehensweise. Alles, was an Studien mit öffentlichen Geldern finanziert ist, sollte auch für Bürgerinnen und Bürger einsehbar sein. Darum bringen wir einen Antrag für ein Informationsfreiheitsgesetz in Wien ein. (Beifall bei den NEOS.)
Präsidentin Veronika Matiasek: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich nur der guten Ordnung halber mitteilen, dass der vorgesehene Berichterstatter, Herr Amtsf. StR Czernohorszky, auch tatsächlich wieder übernommen hat.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Dr. Ulm.
Abg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich kann in die gleiche Kerbe schlagen wie mein Vorredner, und wir werden auch den beiden Anträgen der NEOS gerne zustimmen. Ich glaube, es sollte für uns alle ganz außer Frage stehen, dass die Stadt Wien selbstverständlich für eine ausreichende personelle Ausstattung zu sorgen hat. Dass diese acht Richter und diese juristischen Mitarbeiter sicherlich notwendig sind, die in diesem Tätigkeitsbericht gefordert sind. Dass wir auch für die volle organisatorische Eigenständigkeit des Gerichts eine Verantwortung haben. Dass eine Justizverwaltung, die sowohl vom Präsidenten als auch vom Magistrat vorgenommen wird, sicher kein Idealfall ist. Dass dieses Gericht ein eigenes Budget haben muss, das idealerweise auch selbst verwaltet und selbst vollzogen werden kann, aber im Budget und im Rechnungsabschluss der Stadt Wien zumindest sichtbar gemacht werden muss. Selbstverständlich muss es auch Kompetenz des Präsidenten sein, für die Ausschreibung von Richterdienstposten zuständig zu sein. Und selbstverständlich muss es eine Dienstbehörde nicht nur für die Richter, sondern auch für das Verwaltungspersonal sein.
Wenn man diesen Bericht genau liest, und wahnsinnig genau muss man ihn gar nicht lesen, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass dieser Bericht ein Hilferuf ist, ein Hilferuf an den Landtag. Ich glaube, wir sollten uns dessen bewusst sein und sollten die Landesregierung und den Magistrat darum bitten, die Unterstützung dem Gericht zuteil werden zu lassen, das sie auch braucht.
Wir finden in dem Tätigkeitsbericht vier Mal die Unabhängigkeit der Gerichte, die gefährdet ist, die sichergestellt werden muss, die gestärkt werden soll. Wir finden ein Mal die Funktionsfähigkeit des Gerichtes, die gefährdet ist. Und wir finden zwei Mal das Wort Alarmsignal.
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