Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 93
Aber zunächst einmal ganz ernsthaft noch etwas zu den
Schutzzonen an sich, und warum wir ganz prinzipiell nicht dafür sein können: So
eine Schutzzone hat ja den Sinn, dass die Polizei Menschen wegweisen kann, die
möglicherweise eine strafbare Handlung setzen könnten. Es muss einen
begründeten Verdacht geben. (Zwischenruf von Abg Gerold Saßmann.) Ja,
die haben einmal irgendetwas gemacht, und die Polizei soll jetzt die
Möglichkeit erhalten, solche Menschen, weil sie möglicherweise wieder einmal
eine strafbare Handlung setzen könnten - Sie schreiben es ja richtig in Ihrem
Antrag -, von dort wegzuweisen.
Wir halten das für falsch, wir halten das für
menschenrechtswidrig! (Abg Gerold Saßmann: ...sie wieder billigen?) Ich
sage es Ihnen noch einmal, obwohl ich es Ihnen schon einige Male gesagt habe,
und füge hinzu: Dass die Polizei jemanden, der eine strafbare Handlung setzt,
festnimmt und einschreitet, ist ja vollkommen selbstverständlich und gut so -
Punkt. Aber doch nicht die Sache, das er eine strafbare Handlung setzen könnte!
Da ist ja ein großer Unterschied. Das hat Ihnen heute in der Früh schon der
Herr Landeshauptmann klarzumachen versucht, dass das selbstverständlich für
jeden gilt, der eine strafbare Handlung setzt: Wenn da ein Polizist ist, dann
wird er ihn festnehmen und seines Amtes handeln. - So viel einmal dazu.
Jetzt zu den Eltern: Ich habe großes Verständnis,
muss ich sagen, für die Eltern an der Evangelischen Schule am Karlsplatz und
durchaus auch für andere Eltern. Erstens verstehe ich, dass sie sich Sorgen
machen. Zweitens verstehe ich, dass sie wollen, dass die Stadt etwas
unternimmt. Nur hätte es genügt, wenn man - seit Jahren hätte man das machen
können - dort einen Polizisten hinstellt, von mir aus sogar zwei. Dazu brauche
ich keine Schutzzone! Und wenn der Polizist dann etwas sieht... (Abg Günther
Barnet: Was soll er denn machen?) Na, wenn der Polizist Menschen sieht, die
mit Drogen dealen, dann kann er eingreifen und seines Amtes walten. Niemand und
nichts hätte die Stadt oder den Bund daran gehindert, dort Polizei
hinzustellen. Es ist nämlich etwas völliges anderes, ob die Polizei das tut,
wozu sie da ist, nämlich einzuschreiten, wenn ein Delikt über die Bühne geht,
oder ob sie einschreiten soll, weil jemand ein Delikt begehen könnte. Da liegen
Welten dazwischen.
Die Eltern wären wahrscheinlich sehr froh gewesen,
wenn man dort die Polizei... (Abg Kurth-Bodo Blind: Nehmen Sie die Eltern
nicht in Geiselhaft! Die Eltern wollen dort von den GRÜNEN gar nichts wissen!
Da sind auch meine Verwandten...!) Herr Blind, ich rede auch nicht für Ihre
Verwandten. (Abg Kurth-Bodo Blind: Die wollen nichts davon wissen! Die sind
genauso Eltern beim Karlsplatz!) Ich sage es jetzt noch einmal. (Abg
Kurth-Bodo Blind: Reden Sie nicht von den Eltern am Karlsplatz!) Die Eltern
dort wären sehr froh gewesen (Abg Kurth-Bodo Blind: Nein, sind sie nicht!),
wenn die Stadt schon viel früher Maßnahmen gesetzt hätte und wenn die Stadt
dafür gesorgt hätte, dass gerade am Karlsplatz in Kooperation zwischen Polizei
und Streetworkern ein Raum geschaffen worden wäre, woraus die Eltern mehr Sicherheit
hätten gewinnen können. Dagegen wäre überhaupt nichts einzuwenden gewesen.
Möglicherweise gilt das auch für andere Schulen, bei denen man ebenfalls
entsprechende Maßnahmen setzen könnte.
Was Sie hier aber wollen und was Sie vorschlagen, ist
ja - ich weiß nicht, ob Sie sich das auf einer großen Karte, auf einer großen
Stadtkarte von Wien aufgezeichnet haben. Machen Sie doch das einmal, hängen Sie
eine große Karte von Wien auf, zeichnen Sie sich dort die - wie viele, haben
wir gesagt? - 731 Schulen, alle Haltestellenbereiche, alle
Stationsbereiche, alle U-Bahn-Linien, Straßenbahn-Linien, Autobus-Linien und so
weiter ein, und schauen Sie dann einmal, welche Fläche Sie damit eingezeichnet
haben. Dann überlegen Sie, was Sie da beantragen, nämlich dass auf dieser
ganzen Fläche Menschen sich nicht mehr bewegen dürfen, wenn die Polizei
aufgrund ihres Vorlebens den Verdacht haben könnte, dass sie eine Straftat
begehen könnten. Stellen Sie sich doch das einmal vor! Haben Sie das gemacht?
Oder haben Sie sich irgendetwas dazu überlegt? Ich nehme an, dass Sie das nicht
getan haben, weil Sie sonst nicht einen derartigen Antrag stellen könnten.
Das heißt ja auch, dass jemand, der einmal
straffällig geworden ist, sei das jetzt ein Drogendealer oder seien das Menschen
- das ist ja, soviel ich weiß, explizit im Gesetz festgehalten -, die auch
Gewalttaten begangen haben; also jeder, der in irgendeiner Form einmal eines
derartigen Verbrechens beschuldigt, also auch verurteilt worden ist, alle diese
Menschen dürften sich in diesen Stadtbereichen gar nicht mehr bewegen! (Abg
Gerold Saßmann: ...Gesetz! Da müssten Sie doch dafür sein!) Ich habe Sie
leider nicht verstanden, ich habe Sie überhaupt phonetisch nicht verstanden. (Abg
Günther Barnet: ... NS-Verbotsgesetz!)
Das heißt, es ist nicht nur so, dass ich der Meinung
bin, dass Schutzzonen der falsche Weg sind, weil sie menschenrechtswidrig sind,
sondern ich halte auch das, was Sie hier vorschlagen, für eine wirklich absolut
schrullige, nicht umsetzbare, unmögliche Idee, die Sie uns präsentieren. Ich
habe es am Vormittag schon einmal gesagt.
Auf der anderen Seite aber lehnen
Sie Vorschläge für Konsumräume, die auch genau von den Sozialarbeitern gemacht
werden, mit denen die Polizei zusammenarbeiten soll, ohne Argumentation ab. Ich
habe Frau Abg Schmalenberg sehr genau zugehört, ob sie möglicherweise
irgendetwas darüber sagt, warum diese Konsumräume schlecht sein sollen. Nein,
dazu kommt nichts (Abg Günther Barnet: Es haben noch nicht alle geredet!),
während aber auf der anderen Seite die Sozialarbeiter sehr wohl argumentieren -
Sie haben das sicher gelesen, Sie haben ja die Broschüre genauso bekommen wie
ich -, sehr gut und durchgängig argumentieren, dass es sich um eine wesentliche
Maßnahme neben der Spritzenabgabe handelt, die zu Harm Reduction führt, eine
soziale Maßnahme, eine gesundheitspolitische Maßnahme, in allen Details
beschrieben, und die darüber hinaus dazu
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