Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 93
muss
vorher schon etwas gemacht haben. Meistens handelt es sich bei den Personen,
die weggewiesen werden - und die Erläuterungen zum Gesetz weisen auch darauf
hin -, insbesondere um Personen, die bereits einmal strafbare Handlungen im
Drogenbereich getätigt haben.
Also noch
einmal an die Adresse derjenigen, die dort eine Freigängerzone ausrufen, wo es
an und für sich darum geht, Dealer wegzuweisen: Das ist ein Bärendienst an der
Bekämpfung der Drogenkriminalität. Nicht die Freiheit, die Meinungsfreiheit und
die Äußerungsfreiheit wird dadurch geschützt, sondern die Drogendealer werden
dadurch geschützt. Das lehnen wir ganz entschieden ab! (Beifall beim BZW.)
Die Schutzzonen am Karlsplatz und in der
Diefenbachgasse haben sich also bewährt, und der Herr Bürgermeister hat das
heute in der Fragestunde genauso gesehen. Eine Maßnahme, die sich bewährt hat,
sollte fortgesetzt und ausgeweitet werden, auch auf weitere örtliche Bereiche.
Der Bereich um die Schulen sollte sachlich klar sein, ebenso der Bereich der
öffentlichen Verkehrsmittel. Diese und Haltestellenbereiche, insbesondere
U-Bahnen sowie U-Bahn-Stationen, wurden in den letzten Jahren immer mehr zum
Drogenhandel missbraucht.
Das Muster ist uns bekannt: Die Dealer halten sich im
Stationsbereich auf, oder sie fahren in der U-Bahn spazieren. Sie werden von
den Konsumenten erkannt, sie nehmen Kontakt mit den Konsumenten auf, man fahrt
ein paar Stationen weiter, man steigt aus und begibt sich zu dem Ort, an dem
das Gift gebunkert ist, und dort wird die Übergabe durchgeführt. Es ist ganz
egal, ob sich das entlang der U1 abspielt, ob sich das entlang der U6 abspielt
oder ob das in Zukunft an der U2 der Fall sein wird. Die Möglichkeiten für die
Dealer, ihr schmutziges Geschäft durchzuführen, sind dort sehr groß.
Einmal, wie gesagt, sind die Hot Spots im
1. Bezirk, entlang der Achse Kärntner Straße/Rotenturmstraße, ein anderes
Mal ist es wieder die U6 zwischen Hauptbibliothek und Gumpendorfer Straße.
Überall auf diesen Wiener Linien bewegen sich in einem überproportionalen Anteil
Jugendliche, denn die sind ja auf die öffentlichen Verkehrsmittel in dieser
Stadt angewiesen. Deswegen sollten diese Bereiche auch zu Schutzzonen erklärt
werden.
Es geht jetzt nicht darum - weil das heute so
großartig diskutiert wurde und darauf hingewiesen wurde, und da es hier einen
Zwischenruf gegeben hat -, es geht jetzt nicht darum, an jedem dieser Punkte
einen Polizisten aufzustellen oder einen Polizisten patrouillieren zu lassen,
womöglich schwer bewaffnet. Das wäre natürlich wirklich unsinnig. Aber es geht
darum, dass diejenigen Polizisten, die Tatbestände nach § 36a
Sicherheitspolizeigesetz an diesem Ort feststellen, sofort handeln können, und
das heißt, die Möglichkeit haben, sofort wegzuweisen und zu bestrafen.
Ein Rechtssystem mit Geboten und Verboten
funktioniert ja nicht deswegen, weil die Einhaltung jedes einzelnen Paragraphen
ständig überprüft wird, das wäre ja absurd. Dann müsste man hinter jeden
Verkehrsteilnehmer einen Polizisten stellen, dann müsste man bei jedem
rechtsrelevanten Akt einen Richter dabei haben, einen Staatsanwalt und einen
Rechtsanwalt, und hinter jeden Steuerzahler müsste man einen Finanzbeamten
stellen. Das ist natürlich vollkommener Unsinn, denn so viele Finanzbeamte, so
viele Polizisten, so viele Richter, Staatsanwälte und Juristen gibt es in ganz
Österreich nicht, wie es Rechtsunterworfene gibt. Da würden wir unser Land
aufteilen: 8 Millionen Einwohner, 4 Millionen Aufpasser und
4 Millionen, auf die aufgepasst wird.
Nein, das Rechtssystem funktioniert deshalb, weil es
festlegt, in welcher Weise man sich zu verhalten hat, und weil es bei
Zuwiderhandeln gegen dieses rechtlich gewünschte Handeln Sanktionen gibt. Genau
so funktioniert das Sicherheitspolizeigesetz, und genau so funktioniert auch
der § 36a Sicherheitspolizeigesetz, in dem es um Platzverbot und
Schutzzone geht. Weil die Szene so rasch auf behördliche Maßnahmen reagiert und
neue Plätze für ihr Treiben sucht und findet, muss eines von vornherein klar
sein, für jeden, der sich dort bewegt, für jeden Dealer und für jeden anderen,
der dort sein schmutziges Drogengeschäft durchführen will. Es muss klar sein:
Wenn du dort von der Polizei angetroffen wirst und wenn nur der Verdacht
besteht, dass du derartige Maßnahmen setzen willst, dann kannst du von dort
weggewiesen werden, und dann kann der Polizist, der dort einschreitet, dich
auch strafen, und du kannst eine Ersatzfreiheitsstrafe aufgebrummt bekommen.
Ich denke, das ist gut so. (Beifall beim BZW.)
Das heißt, uns geht es bei der Einrichtung dieser
Schutzzonen nicht um Panikmache, wie behauptet wurde, sondern es geht uns um
das ehrliche Bemühen, im Interesse unserer Kinder den schmutzigen Drogenhandel
zu bekämpfen und den Sicherheitsbehörden ein weiteres wirksames und bewährtes
Instrument in die Hand zu geben, um dieses Ziel zu verfolgen. Ich hoffe, dass
wir mit diesem Bemühen in diesem Hause nicht alleine bleiben, und bitte daher
alle in diesem Hause vertretenen Parteien und Personen, unserem Antrag
zuzustimmen. (Beifall beim BZW.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Jerusalem. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im
Rathaus): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Stadtpartei
BZW!
Fast bin ich Ihnen zu Dank verpflichtet. Wir haben in
den letzten Tagen nicht viel zum Lachen gehabt, es waren schon sehr
anstrengende Tage, aber das ist jetzt der durchgeknallteste Antrag der gesamten
Legislaturperiode, und ich bin wirklich froh, dass er jetzt endlich da liegt. (Heiterkeit
bei den GRÜNEN und der SPÖ.) Ich werde dem zwar nicht zustimmen, aber ich
kann Ihnen versprechen, ich werde etwas tun für die Verbreitung dieses Antrages
und werde ihn einigen Kabarettisten zur gefälligen Benutzung zur Verfügung
stellen. Denn das ist jetzt wirklich toll! (Abg Godwin Schuster: Wir haben
mit der Straßenbahn eine Lösung...! - Zwischenruf von Abg Gerold
Saßmann.) Na, es wird immer besser!
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