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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 93

 

Wahlrecht für die Wahlen zu den Dienststellen- und Personalgruppenausschüssen.

 

Und zweitens geht es darum, das MitarbeiterInnenvorsorgegesetz an die geänderten Voraussetzungen des Allgemeinen Pensionsgesetzes anzupassen.

 

Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen ebenfalls keine Wortmeldungen vor.

 

Wir kommen daher sofort zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 8. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiet der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005).

 

Herr LhptmSt Dr Rieder ist schon im Anflug. Ich bitte Herrn Kollegen Strobl, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter Abg Friedrich Strobl: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es handelt sich hier um den Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung von Vergnügungen in unserer Stadt.

 

Ich bitte Sie um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Ich eröffne die Debatte und bitte Frau Mag Ringler zum Rednerpult.

 

Abg Mag Marie Ringler (Grüner Klub im Rathaus): Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Vergnügungssteuergesetz, das an sich schon einen leicht absurden Namen trägt, soll an dieser Stelle novelliert werden.

 

Es gibt einige Punkte in diesem Gesetz, deren Veränderung und Verbesserung wir durchaus begrüßen. Das möchte ich ganz explizit festhalten. Die Neuregelung, was den Kinobereich betrifft, ist sicherlich ein Fortschritt. Auch in dem von uns viel kritisierten Bereich des Publikumstanzes gibt es kleine Verbesserungen.

 

Trotz dieser Verbesserungen im Bereich des Publikumstanzes möchte ich an dieser Stelle doch einfach festhalten, dass wir es für völlig anachronistisch halten, dass es in dieser Stadt eine Steuer aufs Tanzen gibt. Ich habe an dieser Stelle schon oft darüber gesprochen, dass es eigentlich einer Kulturstadt völlig unwürdig ist, dass man rhythmische Bewegungen aller Art besteuert. Es gibt ja auch solche, die wir mit gutem Grund nicht besteuern. Ich glaube, dass dieser Dinosaurier des Publikumstanzes dringend abgeschafft werden sollte. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Dieser Dinosaurier des Publikumstanzes führt nämlich zu allerlei Verwirrungen. Ich möchte an dieser Stelle kurz um ihre Aufmerksamkeit bitten, damit wir uns vorstellen können, wie schwierig es manchmal ist herauszufinden, was eigentlich Publikumstanz ist. In dieser Novelle wird nämlich neu festgeschrieben, was Publikumstanz ist. Es wird auf das Wiener Tanzschulgesetz von 1996 und jene Regelung, die vorsieht, welche Tänze Tanzschullehrer eigentlich lehren können sollen, Bezug genommen. Da gibt es Tänze wie Hip-Hop, Reggae und Discotanz. Jetzt weiß ich nicht, wie oft Sie Hip-Hop, Reggae und Discotanz tanzen, aber es ist etwas schwer von rhythmischen Bewegungen anderer Art zu unterscheiden, wenn man vielleicht wippt. Diese Rechtsunsicherheit, die es seit vielen Jahren gibt und die für Veranstalter durchaus existenzbedrohend sein kann, ist durch diese Präzisierung auch nicht aufgehoben. Wir glauben, dass dieser Dinosaurier der Tanzsteuer einfach am Besten ersatzlos entsorgt werden sollte.

 

Ich gebe zu, dass es eine kleine Verbesserung ist, dass in dieser Novelle jetzt kleinere Veranstaltungen ausgenommen sind. Das ist sicherlich eine gute Entwicklung. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass es der Kulturstadt Wien gut tun würde, wenn wir uns von diesem unangenehmen Anhängsel befreien würden, das zu allerlei Absurditäten führt. Selbst der Herr Landeshauptmann hat in einer Beantwortung einer mündlichen Anfrage an ihn im Landtag vom 23. Mai zur Vergnügungssteuer Folgendes gesagt: „Selbst was diesen Teil der von Ihnen inkriminierten Vergnügungssteuer betrifft," - damit meint er den Publikumstanz – „ich selbst kann das schwer nachvollziehen, da das Ganze für mich nun wahrlich kein Vergnügen ist." Jetzt ist es ein bisschen kolloquial gehalten und deshalb schwer vorzulesen, also grammatikalisch nicht ganz korrekt: „Wieso ich eine Steuer dafür zu zahlen hätte, wird schwerlich danach zu bemessen sein, für wen es ein Vergnügen ist und für wen es kein Vergnügen ist. Nur für denjenigen, für den es ein Vergnügen ist, der hätte dann diese Steuer zu entrichten. Das ist wahrscheinlich auch nicht besonders gescheit." Da hat der Herr Landeshauptmann natürlich völlig Recht. So denke ich, dass man sich grundsätzlich überlegen kann und überlegen soll, gerade in einer Stadt der Musik und auch des Tanzes, wir haben das bei anderer Gelegenheit schon einmal diskutiert, ob man in der Tat dieses für viele, nicht für alle, aber für viele so großartige Vergnügen auch besteuern sollte. Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde, der Herr Landeshauptmann hat völlig Recht. Es ist einfach anachronistisch und falsch, Tanzen und Vergnügung beim Tanzen zu besteuern.

 

Daher bringen wir folgenden Abänderungsantrag ein:

 

„Der Wiener Landtag möge beschließen, der vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung von Vergnügen im Gebiet der Stadt Wien wird wie folgt

 

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