Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 93
ändert: § 8 des vorliegenden Entwurfs wird
ersatzlos gestrichen." - Vielen Dank. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
nächster Redner ist Herr Dkfm Dr Aichinger gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Dkfm Dr Fritz Aichinger (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Stadtrat! Meine
Damen und Herren!
Vorweg, die Österreichische Volkspartei wird diesem Gesetz
zustimmen. Es hat sehr lange Verhandlungen gegeben. Es ist ein Kompromiss und
ein Weg in die richtige Richtung. Es wurde verhandelt, unter drei Prämissen
dieses Gesetz zu ändern. Das eine war sicherlich der Punkt, dass hier aktuelle
Entwicklungen berücksichtigt werden sollen. Der zweite Punkt war, dass es zu
einer Verwaltungseffizienz kommen soll, was vor allem bei Veranstaltungen ist.
Und der dritte Punkt war natürlich die Aufkommensneutralität.
Die Aufkommensneutralität, meine Damen und Herren, ist
nicht ganz gegeben, weil man sieht im Rechnungsabschluss, den wir jetzt zwei
Tage diskutiert haben, ganz klar, bei der Vergnügungssteuer ist es so, dass wir
statt 48 Millionen EUR fast 49 Millionen EUR eingenommen
haben, das heißt 1 Million EUR sozusagen auch da bereits mehr drinnen
ist.
Ich darf aber trotzdem ganz kurz einen anderen Ansatz
als Kollegin Ringler bringen, einige Dinge, die wir schon noch sehr gerne
gesehen hätten.
Das eine ist jener Punkt, den die Wirtschaftskammer
immer wieder gesagt hat, der Verleih von Videokassetten und Tonträgern. Es ist
nicht verständlich, dass das in Wien besteuert wird und in Niederösterreich
nicht, was nicht beweist, dass auch über die Landesgrenzen solche Dinge, glaube
ich, nicht sehr sinnvoll sind.
Der zweite Punkt ist ein Tatbestand, der sehr gering
im Aufkommen ist. Wir haben vor kurzem eine relativ genaue Aufstellung des
Aufkommens der Vergnügungssteuer bekommen. Es geht um die Ausstellungen. Hier
ist ein Betrag angeführt, wo es nur mehr um ca 70 000 EUR geht.
Dieser Tatbestand wäre vor allem im Sinne für kleine Warenausstellungen und
Ähnliches ersatzlos zu streichen.
Beim Tanz gehe ich vielleicht nicht so weit wie
Kollegin Ringler, aber meiner Ansicht nach, meine Damen und Herren, bei
kleineren Bällen, und da denke ich vor allem immer wieder an die Schulbälle und
ähnliche, wäre es schon sehr sinnvoll, wenn man das auf jeden Fall von der
Vergnügungssteuer befreit. Man müsste sich hier eine sinnvolle Grenze einfallen
lassen, um die Verwaltung sozusagen nicht überborden zu lassen und diese
kleinen Veranstaltungen zu besteuern.
Trotz alldem stimmen wir diesem Gesetz zu. - Danke
schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
nächster Redner ist Herr StR DDr Schock gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
StR DDr Eduard Schock: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Meine Damen und Herren!
Es ist die Durchforstung der Vergnügungssteuer, die
Senkung dieser Steuer, ein altes freiheitliches Anliegen, aber es wird dieser
Entwurf diesem Anspruch eigentlich nicht gerecht. Es macht diesen Entwurf auch
nicht besser, dass er mit der Wiener Wirtschaftskammer ausverhandelt worden
ist. Es ist ein Entwurf, der kleinlich am Prinzip der Aufkommensneutralität
festhält, wo jede Steuersenkung in einem Bereich sofort durch eine anderweitige
Erhöhung aufgegriffen wird, wo also ein Euro weniger sofort durch einen Euro
mehr anderswo ausgeglichen werden muss.
Aber es gibt darin natürlich auch positive Aspekte,
die Befreiung gewisser Kinovorführungen, gewisser Tanzveranstaltungen.
Aber, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, war es
wirklich notwendig, zum Ausgleich dieser Steuersenkungen die
Motorsportveranstaltungen stärker zu besteuern, Blumen, Juxartikel stärker zu
besteuern, die Konsumationssteuer für Speisen und Getränke bei
Tanzveranstaltungen anzuheben, die Raumpauschsteuer anzuheben? War es wirklich
notwendig, diese Raumpauschsteuer, das ist die Steuer für Veranstaltungen mit
freiem Eintritt, gleich um 40 Prozent anzuheben?
Ich meine, es fehlt daher diesem Entwurf wirklich der
Anspruch einer großen Reform und wir werden dem Gesetz daher auch nicht
zustimmen, zumal, Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, dieses Gesetz genauso
kompliziert ist wie das alte. Es ist eigentlich eine Arbeitsbeschaffung für
Beamte.
Die Abgrenzungskriterien für die Steuerpflicht sind
schon in diesem Hause diskutiert worden. Frau Kollegin Ringler hat
festgestellt, dass sie gerne tanzt, der Herr Landeshauptmann hat wiederholt in
diesem Haus festgestellt, dass er nicht gerne tanzt. Wir sind uns, glaube ich,
trotzdem darüber einig, dass das nicht das Kriterium für die Besteuerung sein
kann, dass die Frau Kollegin daher fürs Tanzen Steuern zahlen muss und der Herr
Landeshauptmann nicht.
Der Magistrat wählt gar andere Abgrenzungskriterien.
Der Magistrat sagt, ab dem 201. Gast sind Veranstaltungen steuerpflichtig,
also Tanzveranstaltungen bis zu 200 Gästen sind nicht steuerpflichtig, ab
dem 201. schon. Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, das ist eine genauso
falsche Abgrenzung! Das ist Arbeitsbeschaffung für Beamte.
Das geht noch weiter. Die Beamten müssen prüfen, ob
mehr als 20 Prozent der Strecke bei Schiffsreisen oder bei Zugreisen auf
dem Gebiet der Stadt Wien liegen, weil bei mehr als 20 Prozent werden
diese Reiseveranstaltungen steuerpflichtig.
Die Beamten müssen prüfen, das ist auch interessant,
ob Kinofilme mehr als 10 Prozent sexuelle Handlungen enthalten, weil, das
ist vielleicht auch viel zu wenig bekannt, in dieser Stadt Kinofilme nach
diesem Entwurf erst ab 10 Prozent sexueller Handlungen steuerpflichtig
sind.
Der Magistrat besteuert auch Table-Dance- und
Go-Go-Dance-Veranstaltungen, aber wieder eingeschränkt, nicht alle
Go-Go-Dance-Veranstaltungen. Das ist wieder
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