Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 93
auch im Sinn der Bürgerinnen und Bürger auch für die
nichtkommerzielle Verwendung benützt wird.
Das vorliegende Gesetz ist eine gute und solide
Richtlinienumsetzung. Vorschläge und Einwände, die im Begutachtungsverfahren
gut begründet waren, sind überwiegend eingearbeitet worden. Es hat sich im
Zusammenhang mit dieser Thematik auch eine öffentliche Debatte entwickelt, die
über den konkreten Regelungsgegenstand hinausgeht, was man wahrscheinlich nicht
hier in diesem Landesgesetz hätte berücksichtigen können.
Ich möchte vielleicht auch noch auf den DDr Schock
ein bissel eingehen. So lange wir ein Bundesstaat sind und man kann darüber
diskutieren, ob das sinnvoll ist oder nicht, und neun Landesgesetzgeber haben,
wird es so sein, dass Richtlinienumsetzungen sich eben an den Gesamtstaat
richten und dass es immer wieder vorkommen wird, dass der Bundesgesetzgeber und
die neun Landesgesetzgeber das dann eben getrennt, zumindest vom Vorgang her,
umsetzen. Natürlich sollte man immer schauen, dass hier nicht zu sehr
abweichende Regelungen sind, das ist ja durchaus möglich. Aber so lange die
verfassungsrechtliche Lage und die bundesstaatliche Grundverfassung der
Republik so ist wie sie ist, wird es das geben und das ist - was haben Sie
gesagt? „Es ist ein Armutszeugnis.“ Ein Armutszeugnis ist dann das
föderalistische System Österreichs! Das ist ja kein Zentralstaat. Das ist eine
zulässige Meinung, aber das ist kein Armutszeugnis gegenüber dem jetzigen
Landesgesetzgeber und diesem Gesetz! Also das muss ich jetzt einmal ganz
eindeutig festhalten.
Und noch zur Kollegin Ringler, weil sie bei dieser
Diskussion im Juridicum diese interessante Thematik hatte. Ich glaube, dass
das, was dort diskutiert wurde, schon den Rahmen sprengt und was man bei diesem
Gesetz nicht mehr hätte berücksichtigen können.
Dort ist unter anderem über das
Informationsfreiheitsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland diskutiert
worden, soweit ich mich informiert habe, ein rot-grünes Projekt, das
weitgehend, wenn auch nicht vollständig, die Aufhebung des dortigen
Aktengeheimnisses vorsieht. Eine durchaus interessante Sache. Das ist die
gleiche Sache, die bei uns auch im Österreich-Konvent intensiv diskutiert
worden ist, dass man das Amtsgeheimnis umkehrt und dass grundsätzlich nur mehr
dort Amtsgeheimnis ist, was ganz extra festgestellt wird und alles andere kein
Amtsgeheimnis mehr ist. Aber das ist etwas, was auch auf
bundesverfassungspolitischer Ebene weiter diskutiert werden wird. Da wird man vielleicht
irgendwann einmal dazukommen, das will man, oder man wird nicht dazukommen,
weil man sagt, es bringt mehr Schaden als Nutzen. Darüber wird man diskutieren.
Soweit ich mich noch erinnern kann, ist die
Bundes-SPÖ im Konvent diesen Gedanken sehr aufgeschlossen gegenüber getreten.
Aber wie gesagt, das ist nicht etwas, was mir jetzt eine Sache dieses Gesetzes
wäre. Es wäre, glaube ich, auch gar nicht möglich, diese Gedanken ohne eine
Änderung, eine grundlegende Änderung der Bundesverfassung umzusetzen.
So gesehen, meine ich, ist dort in diesem Juridicum -
und außerdem hat Dr Peter Parizek von der Donauuniversität Krems auch
gesagt, dass Österreich im internationalen Vergleich hinsichtlich
Bürgerinformation recht gut positioniert sei. Auch darüber kann man sicher
diskutieren.
Ich glaube, die große grundsätzliche Problematik
Amtsgeheimnis und Weitergabe von Informationen und so weiter ist eine
interessante wichtige Zukunftsdiskussion, die weitergeführt werden wird. Aber
hier und heute beschließen wir ein Landesgesetz und eine Richtlinienumsetzung,
die sehr gut gelungen ist, und ich kann nur die Zustimmung empfehlen. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Kollege Stürzenbecher hat einiges
schon klar gelegt. Noch einmal, weil mir das so wichtig ist, zum § 6, zu
den Tarifen: Da wurde das besonders auf Grund der Stellungnahme der
Arbeiterkammer in den Erläuterungen dahin gehend ganz klar gemacht, dass es
eben unterschiedliche Tarife gibt. Ich halte es aber schon für sinnvoll, die
unterschiedlichen Tarife nicht in der Norm festzulegen, weil dann das von
vornherein auch nicht klar ist, das ist in einer taxativen Aufzählung nicht
möglich. Allerdings ist es natürlich so, wenn der Gesetzestext selbst Dinge
offen lässt, dass die Erläuterungen zur Interpretation heranzuziehen sind.
Kollege Stürzenbecher hat es vorgelesen, aber noch deutlicher, als dass es
klare Unterschiede zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung geben
soll und die Klarlegung, dass es bei nichtkommerzieller Nutzung auch gar keinen
Tarif geben kann, denke ich, ist das an sich nicht festzumachen.
Zum zweiten Punkt, den Sie eingebracht haben, die
Frage eines Informationsweitergabegesetzes: Ich halte das für eine sehr
interessante Diskussion und habe auch mit Kollegen Jarolim schon viel darüber
diskutiert. Ich bin hier wirklich der festen Ansicht und ich habe das auch im
Rahmen des Österreichkonvents, wo das immer wieder ein Thema ist, gesagt, dass
ich es nicht für sinnvoll hielte, wenn in einem Land wie Österreich in neun
Bundesländern unterschiedliche Regelungen diesbezüglich herrschen würden. Ich
halte es für sehr sinnvoll, diese Frage zu diskutieren, insbesondere, weil ich
davon ausgehe, dass das Ende des Österreichkonvents kein Ende über die
Diskussion über eine große Verfassungsnovelle oder eine große Verfassung ist.
Ich hielte aber nichts davon, jetzt unabhängig von diesem Gesetz neun
unterschiedliche Informations-/Nichtinformationsgesetze in den Ländern zu beschließen.
Zur Frage des Armutszeugnisses
müssten wir jetzt darüber diskutieren oder ich kann sehr klar sagen, wenn man
das verteilen will, wo man das verteilen kann, sicher nicht bei der Stadt Wien,
weil die MA 63 auch auf meinen besonderen Wunsch hin sehr stark darauf
gedrungen
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