Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 93
ist für uns nur die
zweitbeste Lösung. Weil wir für beste Gesetze in dieser Stadt sind, werden wir
diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag Heidemarie
Unterreiner: Als nächster Redner ist Herr StR Dr Schock
gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.
StR DDr Eduard Schock (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Frau
Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Auch die freiheitliche
Fraktion wird dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen. Es ist eigentlich ein
Armutszeugnis, dass es nicht möglich ist, diese Richtlinie der Europäischen
Union in ganz Österreich einheitlich umzusetzen. Es ist ein Armutszeugnis, dass
wir die Umsetzung durch ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze, also durch
zehn Gesetze insgesamt vornehmen werden. Denn es geht da nicht um
weltanschauliche Fragen, es geht nicht um politische Grundsatzfragen, wo so
eine unterschiedliche Gesetzgebung noch nachvollziehbar wäre, es geht
einfach um behördliche Dokumente und um die Frage, wie können behördliche
Dokumente, behördliche Informationen privat weiterverwendet werden.
Es ist daher auch in einem Begutachtungsverfahren ja
an dieser unterschiedlichen Umsetzung innerhalb Österreichs Kritik geübt
worden. Es hat die Wirtschaftskammer etwa Kritik an dieser Zersplitterung geübt
und die Wirtschaftskammer hat auch angeregt, diese EU-Richtlinien in ganz Österreich
einheitlich umzusetzen. Es ist eigentlich wirklich ein Armutszeugnis, wenn wir
uns in Österreich nicht einmal über so rein technische Normen einigen können
und eine unterschiedliche Umsetzung auf allen Ebenen der Gebietskörperschaften
erfolgt.
Es gibt aber auch einen anderen Punkt, der heute noch
nicht erwähnt worden ist, warum die freiheitliche Fraktion diesem Gesetz nicht
zustimmen wird. Dieser zweite Punkt betrifft die Gebühren und die Tarife, die
von der Behörde verlangt werden. Im § 6 dieses Entwurfs existiert nämlich
eine allgemeine Regelung über die Höhe dieser Gebühren. Meine Sorge ist, dass
die Gebühren auf Grund dieses Gesetzes in Zukunft einfach festgelegt werden und
dass der Gemeinderatsbeschluss, der bisher bei all diesen Gebühren und Tarifen
üblich war, bei Gebühren und Tarifen nach diesem Gesetz nicht mehr erfolgen
wird. Meine Sorge ist, dass die bisher üblichen Gemeinderatsbeschlüsse hier
umgangen werden und der Gemeinderat bei den Gebühren auf Grund dieses Gesetzes
in Hinkunft nicht mehr einbezogen wird.
Frau Stadträtin, ich hatte daher auch in der
Landesregierung genau diese Frage an Sie gerichtet. Ich bedanke mich für Ihre
schriftliche Antwort, aber Ihre Antwort hat ja meiner Sorge, dass dieser
Beschluss eben neuen Gebühren in Wien Tür und Tor öffnet, noch vergrößert. Und,
meine Damen und Herren, wir haben ja die exzessiven Gebührenerhöhungen im Laufe
dieser jetzt zu Ende gehenden Legislaturperiode alle noch in guter Erinnerung.
Wir wollen daher keinen Blankoscheck ausstellen, so einen Blankoscheck für neue
Gebührenerhöhungen, einen Blankoscheck, mit dem der Magistrat neue Gebühren
einführen und Gebühren erhöhen kann.
Wir sind gegen eine solche Ermächtigung und die
freiheitliche Fraktion wird daher auch einem solchen Blankoscheck die Zustimmung
verweigern.
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Als nächster Redner ist Herr Abg Dr Stürzenbecher gemeldet. Ich erteile ihm das
Wort.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die gegenständliche PSI-Richtlinie, wie man sie
nennt, ist bis 1. Juli 2005 umzusetzen, also wir sind noch
rechtzeitig dran. Es geht, wie schon erwähnt worden ist, um die
Weiterverwendung vorhandener Dokumente, die im Besitz öffentlicher Stellen
sind. Unter öffentlichen Stellen sind neben Gebietskörperschaften auch
Einrichtungen des öffentlichen Rechts gemeint. Die Weiterverwendung von
Dokumenten meint deren Nutzung für sämtliche Zwecke, für kommerzielle und nicht
kommerzielle Zwecke, die sich vom ursprünglichen Zweck des Auftrags im Rahmen
des Dokumentenerstellens unterscheiden. Es gibt nach der Richtlinie keine
generelle Verpflichtung zur Gestaltung der Weiterverwendung der Dokumente. Wenn
die Weiterverwendung geschieht, legt die Richtlinie die dabei zu beobachtenden
und zu beachtenden Grundsätze fest, ganz besonders durch die Gebote der
Nichtdiskriminierung und der Transparenz sowie durch Mindestanforderungen an
ein diesbezügliches Verfahren. Das ist einmal das, worum es geht.
In der Praxis wird es so sein, dass die Wirtschaft
etwas besser als bisher bei Ämtern angehäufte Informationen verwerten kann,
aber eben auch private, nicht kommerzielle Personen. Das ist besonders wichtig
und da muss ich Kollegin Ringler ein bisserl korrigieren, weil es in den
Erläuterungen schon ganz eindeutig festgelegt ist und ich darf das vielleicht
zitieren, damit es bei dem wichtigen Gesetz auch im Protokoll steht, für die
Nachwelt sozusagen: „Den öffentlichen Stellen steht es daher nach § 6
frei, Dokumente unentgeltlich weiter zu geben und beispielsweise zu solchen
Entgelten bereitzustellen, die die Kosten für die Reproduktion und
Zurverfügungstellung der Dokumente nicht überschreiten und allenfalls die
Vollkosten zuzüglich eines angemessenen Gewinnes zu verrechnen. Grundsätzlich
wird davon ausgegangen, dass etwa die von Privatpersonen begehrte Nutzung von
Dokumenten öffentlicher Stellen zu privaten Zwecken im Hinblick auf die Frage
der Verrechnung von Entgelten beziehungsweise der Höhe der verlangten Entgelte
anders zu behandeln sein wird als die Weiterverwendungsbegehren von
Unternehmen, die sich aus den übermittelten Dokumenten einen kommerziellen
Vorteil versprechen. Auch wird bei der Festlegung von Entgelten in der Regel
darauf Bedacht zu nehmen sein, dass die Höhe der verlangten Entgelte
insbesondere gegenüber Privatpersonen, die die begehrten Dokumente
typischerweise für nichtkommerzielle Zwecke nutzen, nicht abschreckend wirkt.“
Also ich glaube, hier ist der Sinn
des Gesetzes klar richtiggestellt worden und ich bin zuversichtlich, dass das
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