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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 93

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die dieser Vereinbarung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist einstimmig beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung von drei Beschlussanträgen, die von den GRÜNEN eingebracht wurden.

 

Der erste Antrag, den ich abstimmen werde, ist der Antrag von Frau Dr Sigrid Pilz betreffend Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien durch FSW.

 

Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen möchte, möge die Hand erheben. – Dieser Antrag hat nicht die erforderliche Mehrheit, denn er wurde nur von den GRÜNEN, vom BZW, den Freiheitlichen und der ÖVP unterstützt.

 

Der zweite Antrag, den ich zur Abstimmung bringe, ist der Antrag von Frau Dr Pilz betreffend Geheime Geburt.

 

Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen will, möge die Hand erheben. – Dieser Antrag hat auch nicht die erforderliche Mehrheit. Er wurde nur von den GRÜNEN, vom BZW und von der ÖVP unterstützt.

 

Der nächste Antrag ist betreffend Anspruch auf Pflegegeld ab Antragstellung.

 

Wer diesem Antrag die Zustimmung erteilen kann, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. – Dieser Antrag hat die einstimmige Zustimmung bekommen und ist daher angenommen.

 

Postnummer 3 der Tagesordnung betrifft den Tätigkeitsbericht 2004 des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien an den Wiener Landtag.

 

Jetzt bin ich mir gar nicht sicher, Frau Stadträtin, ob ich Sie jetzt Berichterstatterin herausrufen soll, denn alle Redner haben auf ihre Redemeldungen verzichtet. So meine ich, könnte ich eigentlich gleich zur Abstimmung kommen. (Abg Godwin Schuster: Nein! Abg Dr Michael LUDWIG: Nein!) Nein, tut mir Leid.

 

Dann bitte ich Sie, Frau amtsf StRin Mag Wehsely, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Präsidentin! Schönen guten Tag, Frau Präsidentin des UVS!

 

Uns liegt ein sehr, sehr erfreulicher Bericht des UVS vor. Das muss auch hier im Hohen Haus erwähnt werden, weil wir über viele, viele Jahre Kritikpunkte innerhalb des Ausschusses, innerhalb der Landtagssitzung hatten. Der Bericht ist außerordentlich erfreulich, weil er einfach darstellt, dass die Zahl der offenen Verfahren stark rückläufig ist, dass die Zahl der verjährten Verwaltungsstrafverfahren massiv gesunken ist und dass die Arbeit einfach gut läuft.

 

Es konnte dieser Bericht des UVS einstimmig beschlossen werden. Ich freue mich sehr darüber und glaube, dass ich, da es jetzt keine Wortmeldung gibt, das auch im Namen des Hohen Hauses sagen kann, dass wir uns bei dem UVS, bei der Frau Präsidentin und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Richterinnen und Richtern sehr, sehr herzlich für diese wichtige Arbeit im Rechtsschutz bedanken! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Danke.

 

Wir kommen zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2004 des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig der Fall und daher ist er beschlossen.

 

Ich muss mich noch entschuldigen, es ist nämlich so, in meiner früheren Funktion war es nämlich üblich, dass man dann die Berichterstatterin nicht mehr herausbitten muss. Deswegen habe ich den Fehler gemacht. Man möge mich entschuldigen.

 

Postnummer 4 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Wiener Landesgesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen, Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz WIWG.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Wehsely. Ich bitte Sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Hohes Haus! Frau Präsidentin!

 

Der Gesetzesentwurf, der dem Landtag hier vorliegt, beinhaltet eine Umsetzung einer EU-Richtlinie. Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Ringler.

 

Abg Mag Marie Ringler (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die vorliegende Umsetzung der EU-Richtlinie zeigt das, was wir von EU-Richtlinien und ihren Umsetzungen ja oft und öfter kennen, nämlich dass der Spielraum für die Umsetzung normalerweise ein relativer großer ist und dass er leider viel zu selten in unserem Sinne genutzt wird. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass mit diesem Gesetz nun erstmals geregelt wird, wie mit Dokumenten im Besitz der Stadt Wien im öffentlichen Eigentum umzugehen ist, unter welchen Bedingungen sie weiterzugeben sind und welche Entgelte oder Gebühren dafür zu zahlen sind.

 

Nichtsdestotrotz haben wir einige Kritikpunkte an diesem Gesetz und das ist auch der Grund, weshalb wir den vorliegenden Entwurf ablehnen werden.

 

Der Hauptpunkt aus unserer Sicht ist der, dass die EU-Richtlinie den Spielraum gegeben hätte festzuhalten, wie und in welcher Form auch NGOs oder jene, die diese Daten und Informationen zu nichtkommerziellen Zwecken nutzen wollen, diese benutzen können. Es wurde leider nicht in Anspruch genommen, dies im Gesetzestext festzulegen. Es ist zwar in den Erläuterungen festgehalten, dass man hier einen Unterschied machen kann. Wir halten das allerdings nicht für ausreichend. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass man im Gesetzestext selbst regelt, wie hier vorzugehen ist. Schließlich und endlich handelt es sich bei der nichtkommerziellen

 

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