Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 93
Meinung nach noch sehr viel Bewusstseinsbildung notwendig. Aber nicht bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Gesundheitssystem, sondern eine gesellschaftliche Bewusstseinsbildung, weil Krankheit und Tod noch immer Tabuthemen sind.
Und als letzten Punkt habe ich mir den Bereich
“Qualitätssicherung“ herausgegriffen. Im Wiener Krankenanstaltengesetz sind die
Krankenanstalten zur Qualitätssicherung verpflichtet. Aber ein großer Bereich,
in dem es noch Nachholbedarf gibt, ist der extramurale Bereich. Bei den
niedergelassenen Ärzten sollte, meiner Meinung nach, eine
Qualitätssicherungsverpflichtung genauso gelten wie im stationären Bereich.
Hier sind die Maßnahmen noch in den Kinderschuhen und sollten raschest
weiterentwickelt werden.
Zusammenfassend: Wie ich es eingangs gesagt habe,
sind Gesetze und Rechtsvorschriften nur dann etwas wert, wenn die Betroffenen
auch darüber informiert sind und - das ergänze ich jetzt - wenn sie durch die
handelnden Personen mit Leben erfüllt sind. Dann können sie auch
weiterentwickelt werden.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur
Patientencharta, weil wir die Patientenrechte weiterentwickeln wollen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die
Berichterstatterin hat das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Werte Damen und Herren!
Ich danke für die an sich sehr positive Diskussion zu
der vorliegenden Vereinbarung. Ich glaube, ich muss jetzt nicht noch einmal die
Argumente wiederholen, warum diese Vereinbarung so wichtig ist und welchen
bedeutenden Schritt sie darstellt.
Ich darf vielleicht nur ganz kurz darauf hinweisen,
dass sehr wohl in anderen Gesetzen diese verschiedenen Dinge schon geregelt
sind. Es fehlen keine Inhalte, sondern es ist eine Zeit lang - und darüber
hatten wir im Ausschuss ja auch schon gesprochen - darüber diskutiert worden,
was denn die klügste Form ist, um diese Patientenrechte auch wirklich möglichst
gut zu verankern. Diese Diskussion musste erst fertig geführt werden. Jetzt
gibt es eine österreichweite Einigung und dieser Weg ist gegangen worden. Ich
glaube, dass das ein sehr, sehr vernünftiger Weg ist.
Zu den diversesten Anträgen, die zu dieser Diskussion
und in mehr oder weniger Zusammenhang mit dieser Diskussion eingebracht wurden,
darf ich zu dem Antrag betreffend das Pflegegeld anmerken, dass ich
selbstverständlich jede Verbesserung im Zusammenhang mit dem Pflegegeld
unterstütze, das ja eine österreichweite Regelung ist und wir uns, wie in dem
Antrag richtig formuliert ist, sozusagen dranhängen möchten. Ich möchte aber schon
sagen, dass meiner Meinung nach eine generelle Veränderung des Pflegegeldes
notwendig ist. Dieses kann nur ein Teilaspekt sein und ich denke, eine
Veränderung müsste eine größere und generellere sein. Meine persönliche Meinung
dazu ist bekannt.
Wenn hier darüber diskutiert wurde, wie wichtig der
Einsatz professioneller Organisationen mit gut ausgebildeten,
hochqualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist, dann denke ich, dass
nach wie vor die Forderung, dass das Pflegegeld zumindest zu einem Teil an den
Einsatz solcher Organisationen gebunden sein soll, eine ist, die ganz wichtig
ist. Ich sehe diese Forderung nur als einen Aspekt, der hier drinnen ist und
der unterstützenswert ist. Aber ich glaube, dass eine Gesamtlösung notwendig
wäre und sehe das auch als einen Teil einer Gesamtlösung.
Zu den beiden anderen Anträgen. Es sind die Wieder-,
Wieder-, Wieder-, Wiederholungen einer Diskussion, die wir auf verschiedenen
Ebenen schon hatten. Deswegen kann ich meine Meinung dazu sehr kurz machen. (Abg
Gerhard Pfeiffer: Das ist politische Allmacht!)
Die Geheime Geburt, das, was hier gewünscht wird, ist
in Wirklichkeit schon möglich. Darüber haben wir lange diskutiert, unter
anderem am intensivsten im Frauengesundheitsbeirat, aber auch hier haben wir schon
darüber diskutiert. Es ist jetzt schon so, dass wir die Frauen, die bei der
Anonymen Geburt sind, einladen, ersuchen, sie bitten, auch ihre Daten zu
hinterlassen, damit das Kind, wenn es später dieses Wissen haben möchte, auch
die Chance dazu hat. Die Frauen, die dazu freiwillig bereit sind, die tun das.
Die anderen - und da können hier noch 27 Anträge kommen, die wir nicht
unterstützen werden - werden wir in dieser ohnehin unglaublich schwierigen
Situation nicht dazu zwingen. Und wenn da noch 20 Anträge kommen, wir
werden die Frauen nicht dazu zwingen, in einer ohnehin unglaublich schwierigen
Situation etwas zu tun, was sie nicht wollen. Deswegen halte ich diesen Antrag
in dieser Form, wie er hier vorliegt, nicht für geeignet und glaube auch nicht,
dass man ihn unterstützen soll.
Zur Frage des anderen Antrags im Zusammenhang mit dem
Fonds Soziales Wien habe ich das letzte Mal gestern gesagt und wiederhole es
deswegen wirklich nur mehr sehr kurz: Es ist nicht nur von mir, nicht nur von
den Juristen dieses Hauses, sondern zuletzt auch vom Volksanwalt Dr Kostelka im
Ausschuss ganz klar gesagt worden, dass sich die Rechtssituation unserer
Kundinnen und Kunden durch die Errichtung des Fonds Soziales Wien in keiner
Weise geändert hat. Dieser Antrag ist also - und das ist höflichste
Formulierung, die mir einfällt - unnotwendig und deswegen bin ich auch nicht
dafür, dass ihm beigetreten wird. Einer etwaigen Prüfung durch das Kontrollamt,
sehr verehrte Damen und Herren, sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen. Wenn
einem die politischen Argumente ausgehen, dann ruft man nach dem Kontrollamt.
Ob das guter politischer Stil ist, ist eine andere Frage. Es ist
selbstverständlich in unseren demokratischen Prinzipien jedem möglich, das zu
tun. Ich sehe dem mit großer Gelassenheit entgegen und bitte, um zum Schluss
wieder zu etwas Positivem zu kommen, der Charta, die ich wirklich für eine
ganz, ganz wichtige Rechtsgrundlage halte, die Zustimmung zu erteilen. - Danke
schön.
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Wir kommen zur Abstimmung.
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