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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 93

 

Meinung nach noch sehr viel Bewusstseinsbildung notwendig. Aber nicht bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Gesundheitssystem, sondern eine gesellschaftliche Bewusstseinsbildung, weil Krankheit und Tod noch immer Tabuthemen sind.

 

Und als letzten Punkt habe ich mir den Bereich “Qualitätssicherung“ herausgegriffen. Im Wiener Krankenanstaltengesetz sind die Krankenanstalten zur Qualitätssicherung verpflichtet. Aber ein großer Bereich, in dem es noch Nachholbedarf gibt, ist der extramurale Bereich. Bei den niedergelassenen Ärzten sollte, meiner Meinung nach, eine Qualitätssicherungsverpflichtung genauso gelten wie im stationären Bereich. Hier sind die Maßnahmen noch in den Kinderschuhen und sollten raschest weiterentwickelt werden.

 

Zusammenfassend: Wie ich es eingangs gesagt habe, sind Gesetze und Rechtsvorschriften nur dann etwas wert, wenn die Betroffenen auch darüber informiert sind und - das ergänze ich jetzt - wenn sie durch die handelnden Personen mit Leben erfüllt sind. Dann können sie auch weiterentwickelt werden.

 

In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Patientencharta, weil wir die Patientenrechte weiterentwickeln wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Die Berichterstatterin hat das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Werte Damen und Herren!

 

Ich danke für die an sich sehr positive Diskussion zu der vorliegenden Vereinbarung. Ich glaube, ich muss jetzt nicht noch einmal die Argumente wiederholen, warum diese Vereinbarung so wichtig ist und welchen bedeutenden Schritt sie darstellt.

 

Ich darf vielleicht nur ganz kurz darauf hinweisen, dass sehr wohl in anderen Gesetzen diese verschiedenen Dinge schon geregelt sind. Es fehlen keine Inhalte, sondern es ist eine Zeit lang - und darüber hatten wir im Ausschuss ja auch schon gesprochen - darüber diskutiert worden, was denn die klügste Form ist, um diese Patientenrechte auch wirklich möglichst gut zu verankern. Diese Diskussion musste erst fertig geführt werden. Jetzt gibt es eine österreichweite Einigung und dieser Weg ist gegangen worden. Ich glaube, dass das ein sehr, sehr vernünftiger Weg ist.

 

Zu den diversesten Anträgen, die zu dieser Diskussion und in mehr oder weniger Zusammenhang mit dieser Diskussion eingebracht wurden, darf ich zu dem Antrag betreffend das Pflegegeld anmerken, dass ich selbstverständlich jede Verbesserung im Zusammenhang mit dem Pflegegeld unterstütze, das ja eine österreichweite Regelung ist und wir uns, wie in dem Antrag richtig formuliert ist, sozusagen dranhängen möchten. Ich möchte aber schon sagen, dass meiner Meinung nach eine generelle Veränderung des Pflegegeldes notwendig ist. Dieses kann nur ein Teilaspekt sein und ich denke, eine Veränderung müsste eine größere und generellere sein. Meine persönliche Meinung dazu ist bekannt.

 

Wenn hier darüber diskutiert wurde, wie wichtig der Einsatz professioneller Organisationen mit gut ausgebildeten, hochqualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ist, dann denke ich, dass nach wie vor die Forderung, dass das Pflegegeld zumindest zu einem Teil an den Einsatz solcher Organisationen gebunden sein soll, eine ist, die ganz wichtig ist. Ich sehe diese Forderung nur als einen Aspekt, der hier drinnen ist und der unterstützenswert ist. Aber ich glaube, dass eine Gesamtlösung notwendig wäre und sehe das auch als einen Teil einer Gesamtlösung.

 

Zu den beiden anderen Anträgen. Es sind die Wieder-, Wieder-, Wieder-, Wiederholungen einer Diskussion, die wir auf verschiedenen Ebenen schon hatten. Deswegen kann ich meine Meinung dazu sehr kurz machen. (Abg Gerhard Pfeiffer: Das ist politische Allmacht!)

 

Die Geheime Geburt, das, was hier gewünscht wird, ist in Wirklichkeit schon möglich. Darüber haben wir lange diskutiert, unter anderem am intensivsten im Frauengesundheitsbeirat, aber auch hier haben wir schon darüber diskutiert. Es ist jetzt schon so, dass wir die Frauen, die bei der Anonymen Geburt sind, einladen, ersuchen, sie bitten, auch ihre Daten zu hinterlassen, damit das Kind, wenn es später dieses Wissen haben möchte, auch die Chance dazu hat. Die Frauen, die dazu freiwillig bereit sind, die tun das. Die anderen - und da können hier noch 27 Anträge kommen, die wir nicht unterstützen werden - werden wir in dieser ohnehin unglaublich schwierigen Situation nicht dazu zwingen. Und wenn da noch 20 Anträge kommen, wir werden die Frauen nicht dazu zwingen, in einer ohnehin unglaublich schwierigen Situation etwas zu tun, was sie nicht wollen. Deswegen halte ich diesen Antrag in dieser Form, wie er hier vorliegt, nicht für geeignet und glaube auch nicht, dass man ihn unterstützen soll.

 

Zur Frage des anderen Antrags im Zusammenhang mit dem Fonds Soziales Wien habe ich das letzte Mal gestern gesagt und wiederhole es deswegen wirklich nur mehr sehr kurz: Es ist nicht nur von mir, nicht nur von den Juristen dieses Hauses, sondern zuletzt auch vom Volksanwalt Dr Kostelka im Ausschuss ganz klar gesagt worden, dass sich die Rechtssituation unserer Kundinnen und Kunden durch die Errichtung des Fonds Soziales Wien in keiner Weise geändert hat. Dieser Antrag ist also - und das ist höflichste Formulierung, die mir einfällt - unnotwendig und deswegen bin ich auch nicht dafür, dass ihm beigetreten wird. Einer etwaigen Prüfung durch das Kontrollamt, sehr verehrte Damen und Herren, sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen. Wenn einem die politischen Argumente ausgehen, dann ruft man nach dem Kontrollamt. Ob das guter politischer Stil ist, ist eine andere Frage. Es ist selbstverständlich in unseren demokratischen Prinzipien jedem möglich, das zu tun. Ich sehe dem mit großer Gelassenheit entgegen und bitte, um zum Schluss wieder zu etwas Positivem zu kommen, der Charta, die ich wirklich für eine ganz, ganz wichtige Rechtsgrundlage halte, die Zustimmung zu erteilen. - Danke schön.

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Wir kommen zur Abstimmung.

 

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