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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 52 von 93

 

auch in Wien umzusetzen, denn außer Wien und Salzburg haben bereits sämtliche Bundesländer diese Charta unterschrieben. Das SPÖ-Argument war bisher: Wir brauchen das nicht, die Rechte der Patienten sind sowieso im Krankenanstaltengesetz geregelt und daher brauchen wir nichts zusätzlich.

 

Ich habe mir das Krankenanstaltengesetz angeschaut und zwar besonders die Rechte der Patienten und habe sehr wohl Unterschiede gefunden. Uns fehlen einige wichtige Aussagen. Zum Beispiel fehlt die Aussage „Die Vertragsparteien verpflichten sich, die zweckmäßigen und angemessenen Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens für alle Patientinnen und Patienten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, des Vermögens, des Religionsbekenntnisses, der Art und Ursache der Erkrankungen oder Ähnliches rechtzeitig sicherzustellen."

 

Weiters fehlt folgender Passus: „Die Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens sind auch auf den Gebieten der Gesundheitsförderung, der Vorsorge und Arbeitsmedizin sowie der Rehabilitation und des Kurwesens sicherzustellen."

 

Weiters ist im Krankenanstaltengesetz die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nicht geregelt.

 

Wien ist anders. Wieso eigentlich? Hier braucht die SPÖ-Alleinregierung für eine einfache Regelung der Rechte kranker Menschen länger als die meisten Bundesländer. Durch Ihre Regierungsarbeit ist Wien langsamer und wahrscheinlich dadurch auch anders geworden. Die ÖVP‑Wien hätte der Patientencharta schon vor Jahren zugestimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächste Rednerin ist Frau Abg Schmalenberg gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Bündnis Zukunft Wien – die Stadtpartei): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Patientencharta schreibt Rechte der Patientinnen und Patienten fest. Patientenrechte gibt es schon, das ist klar. In den verschiedensten Bereichen sind sie festgeschrieben, im Ärztegesetz und in anderen Gesetzen. Trotzdem sind wir froh, dass es diese Patientencharta gibt, denn sie stellt eine Stärkung und eine Fortentwicklung für die Patientenrechte dar und das bewerten wir als äußerst positiv. Wir freuen uns, dass wir sie heute beschließen.

 

Vor allem die Information wird dadurch verbessert und auch die Durchsetzungsmöglichkeiten werden durch die Patientencharta erhöht. Sowohl bestehende als auch noch zu schaffende Patientenrechte sind übersichtlich zusammengefasst. Insgesamt ist alles in allem eine deutliche Verbesserung für Patientenvertreter.

 

Die Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens, die hier angeführt sind, beinhalten ärztliche und pflegerische Leistungen. Nicht erfasst werden Leistungen, die durch Dienste im Bereich der Sozialversorgung erfasst werden, zum Beispiel "Essen auf Rädern" oder Heimhilfe oder bloße Pflegeeinrichtungen, wobei es bei den Pflegeeinrichtungen ja das Heimaufenthaltsgesetz gibt. Dadurch ist der Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen geregelt.

 

Wo für mich Fragen aufgetaucht sind, das ist bei der Versorgung psychisch kranker Menschen, weil es hier ja oft eine Gratwanderung ist: Ist das ein ärztlicher Bereich oder ist das eine sozialtherapeutische Versorgung? Es wäre mir einfach wichtig, dass wir versuchen, diese Patientenrechte auch stärker festzuschreiben oder für die Einrichtungen für psychisch kranke Menschen detaillierter festzuhalten. Ich denke zum Beispiel an den Psychosozialen Dienst.

 

Ich glaube, dass wir hier in Zukunft noch Arbeit haben, das zu definieren und im Detail zu erarbeiten, aber ich bin zuversichtlich, dass wir das gemeinsam machen werden.

 

Wichtig ist mir besonders das Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte und das Recht auf Aufklärung. Aber hier gibt es ja keine Veränderung, wie gesagt, sondern nur Verbesserungen.

 

Insgesamt bewerten wir die Patientencharta als Aufwertung und werden zustimmen.

 

Ein Wort nur noch zum Patientenanwalt. Wir haben in der Vergangenheit bemängelt, dass die Berichtlegung des Patientenanwaltes sehr schleppend erfolgt ist. Wir erhoffen uns, dass diese Patientencharta auch einen Vorstoß für die Patientenanwaltschaft darstellt, hier etwas rascher und etwas kundenorientierter oder patientenorientierter zu werden.

 

Zu den Anträgen der Frau Dr Pilz, was die Bescheide vom Fonds Soziales Wien anbelangt. Wir werden ihnen zustimmen und auch dem Antrag auf Geheime Geburt werden wir zustimmen.

 

Den letzten haben wir noch nicht erhalten, den müssen wir uns noch einmal genau durchlesen.

 

Ich bedanke mich jedenfalls dafür, dass es die Patientencharta gibt und wir werden dieser Patientencharta auch unsere Zustimmung geben. (Beifall beim BZW.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächste Rednerin ist Frau StRin Landauer gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

StRin Karin Landauer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Die Frau Abg Dr Pilz hat einen Prüfantrag Kontrollamt gemeinsam mit der ÖVP und mit den GRÜNEN eingebracht, mit Ihnen. Ich habe wieder einmal bedauert, dass wir nicht gefragt worden sind, aber das ist nun einmal so. Ich denke mir, unsere Fraktion wird das natürlich ebenso mittragen.

 

Ich wollte nur etwas als bis vor kurzem noch zuständige vorsitzende Obfrau der kleinen sozialen Netze sagen. Wir sind ein Hausbetreuungsverein und sind seit 13 Jahren in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien tätig und sind ein ganz kleines Mosaiksteinchen im Gegensatz zum Roten Kreuz oder zu Sozial Global oder wie all diese Einrichtungen heißen. Frau Pilz hat gemeint, sie fürchtet, dass die großen Vereine bevorzugt werden. (Abg Dr Sigrid Pilz: Der Dachverband!) Der Dachverband

 

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