Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 52 von 93
auch in Wien umzusetzen, denn außer Wien und Salzburg haben bereits sämtliche Bundesländer diese Charta unterschrieben. Das SPÖ-Argument war bisher: Wir brauchen das nicht, die Rechte der Patienten sind sowieso im Krankenanstaltengesetz geregelt und daher brauchen wir nichts zusätzlich.
Ich habe mir das Krankenanstaltengesetz angeschaut
und zwar besonders die Rechte der Patienten und habe sehr wohl Unterschiede
gefunden. Uns fehlen einige wichtige Aussagen. Zum Beispiel fehlt die Aussage
„Die Vertragsparteien verpflichten sich, die zweckmäßigen und angemessenen
Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens für alle Patientinnen und
Patienten ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Herkunft, des
Vermögens, des Religionsbekenntnisses, der Art und Ursache der Erkrankungen
oder Ähnliches rechtzeitig sicherzustellen."
Weiters fehlt folgender Passus: „Die Leistungen auf
dem Gebiet des Gesundheitswesens sind auch auf den Gebieten der
Gesundheitsförderung, der Vorsorge und Arbeitsmedizin sowie der Rehabilitation
und des Kurwesens sicherzustellen."
Weiters ist im Krankenanstaltengesetz die
Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nicht geregelt.
Wien ist anders. Wieso eigentlich? Hier braucht die
SPÖ-Alleinregierung für eine einfache Regelung der Rechte kranker Menschen
länger als die meisten Bundesländer. Durch Ihre Regierungsarbeit ist Wien
langsamer und wahrscheinlich dadurch auch anders geworden. Die ÖVP‑Wien
hätte der Patientencharta schon vor Jahren zugestimmt. (Beifall bei der
ÖVP.)
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Als nächste Rednerin ist Frau Abg Schmalenberg gemeldet. Ich erteile ihr das
Wort.
Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Bündnis
Zukunft Wien – die Stadtpartei): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Patientencharta schreibt Rechte der Patientinnen
und Patienten fest. Patientenrechte gibt es schon, das ist klar. In den
verschiedensten Bereichen sind sie festgeschrieben, im Ärztegesetz und in
anderen Gesetzen. Trotzdem sind wir froh, dass es diese Patientencharta gibt,
denn sie stellt eine Stärkung und eine Fortentwicklung für die Patientenrechte
dar und das bewerten wir als äußerst positiv. Wir freuen uns, dass wir sie
heute beschließen.
Vor allem die Information wird dadurch verbessert und
auch die Durchsetzungsmöglichkeiten werden durch die Patientencharta erhöht.
Sowohl bestehende als auch noch zu schaffende Patientenrechte sind
übersichtlich zusammengefasst. Insgesamt ist alles in allem eine deutliche
Verbesserung für Patientenvertreter.
Die Leistungen im Bereich des Gesundheitswesens, die
hier angeführt sind, beinhalten ärztliche und pflegerische Leistungen. Nicht
erfasst werden Leistungen, die durch Dienste im Bereich der Sozialversorgung
erfasst werden, zum Beispiel "Essen auf Rädern" oder Heimhilfe oder bloße
Pflegeeinrichtungen, wobei es bei den Pflegeeinrichtungen ja das
Heimaufenthaltsgesetz gibt. Dadurch ist der Aufenthalt der Bewohnerinnen und
Bewohner der Pflegeeinrichtungen geregelt.
Wo für mich Fragen aufgetaucht sind, das ist bei der
Versorgung psychisch kranker Menschen, weil es hier ja oft eine Gratwanderung
ist: Ist das ein ärztlicher Bereich oder ist das eine sozialtherapeutische
Versorgung? Es wäre mir einfach wichtig, dass wir versuchen, diese
Patientenrechte auch stärker festzuschreiben oder für die Einrichtungen für
psychisch kranke Menschen detaillierter festzuhalten. Ich denke zum Beispiel an
den Psychosozialen Dienst.
Ich glaube, dass wir hier in Zukunft noch Arbeit
haben, das zu definieren und im Detail zu erarbeiten, aber ich bin
zuversichtlich, dass wir das gemeinsam machen werden.
Wichtig ist mir besonders das Recht auf Einsicht in
die Krankengeschichte und das Recht auf Aufklärung. Aber hier gibt es ja keine
Veränderung, wie gesagt, sondern nur Verbesserungen.
Insgesamt bewerten wir die Patientencharta als
Aufwertung und werden zustimmen.
Ein Wort nur noch zum Patientenanwalt. Wir haben in
der Vergangenheit bemängelt, dass die Berichtlegung des Patientenanwaltes sehr
schleppend erfolgt ist. Wir erhoffen uns, dass diese Patientencharta auch einen
Vorstoß für die Patientenanwaltschaft darstellt, hier etwas rascher und etwas
kundenorientierter oder patientenorientierter zu werden.
Zu den Anträgen der Frau Dr Pilz, was die Bescheide
vom Fonds Soziales Wien anbelangt. Wir werden ihnen zustimmen und auch dem
Antrag auf Geheime Geburt werden wir zustimmen.
Den letzten haben wir noch nicht erhalten, den müssen
wir uns noch einmal genau durchlesen.
Ich bedanke mich jedenfalls dafür, dass es die
Patientencharta gibt und wir werden dieser Patientencharta auch unsere
Zustimmung geben. (Beifall beim BZW.)
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Als nächste Rednerin ist Frau StRin Landauer gemeldet. Ich erteile ihr das
Wort.
StRin Karin Landauer (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Die Frau Abg Dr Pilz hat einen Prüfantrag Kontrollamt
gemeinsam mit der ÖVP und mit den GRÜNEN eingebracht, mit Ihnen. Ich habe
wieder einmal bedauert, dass wir nicht gefragt worden sind, aber das ist nun
einmal so. Ich denke mir, unsere Fraktion wird das natürlich ebenso mittragen.
Ich wollte nur etwas als bis vor
kurzem noch zuständige vorsitzende Obfrau der kleinen sozialen Netze sagen. Wir
sind ein Hausbetreuungsverein und sind seit 13 Jahren in Zusammenarbeit
mit der Stadt Wien tätig und sind ein ganz kleines Mosaiksteinchen im Gegensatz
zum Roten Kreuz oder zu Sozial Global oder wie all diese Einrichtungen heißen.
Frau Pilz hat gemeint, sie fürchtet, dass die großen Vereine bevorzugt werden. (Abg
Dr Sigrid Pilz: Der Dachverband!) Der Dachverband
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