Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 93
im Ausschuss zugestimmt zu haben und jetzt plötzlich
eine 180-Grad-Wendung zu machen und das Gleiche zu sagen, was das
Innenministerium so sagt. Das wäre mir wirklich sehr, sehr unangenehm. Ich kann
Ihnen das nur sagen, aber damit müssen Sie fertig werden. Wir kennen ja das
mittlerweile leider schon von den letzten Monaten, dass das Usus geworden ist.
Ich finde es schade, weil man sollte sich darauf verlassen können, was das
Ergebnis von Verhandlungen ist. Das ist normalerweise das, was man politische
Handschlagqualität nennt. Es tut mir wirklich sehr Leid. (Beifall bei der
SPÖ. – Abg Christian Oxonitsch: Die ÖVP folgt genauso wie die Hunde! Sie ist
gut abgerichtet!)
Ein bissel möchte ich schon noch aufklärend wirken.
Worum geht es denn? Oder wie stellen Sie sich das dann eigentlich vor? Wofür
brauchen wir die Bundespolizei?
Angenommen, Sie haben einen problematischen Hund, wo
wir zu dem Schluss kommen, es muss eine Abnahme durchgeführt werden. Dann muss
selbstverständlich die Bundespolizei dabei sein, wie bei jeder Zwangsmaßnahme.
Oder wie stellen Sie sich das vor? Dass die Beamten der MA 60 dann die
Wohnung aufbrechen? Oder was immer notwendig ist? Wie stellen Sie sich das dann
tatsächlich praktisch vor? Das kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Oder: Es ist jemand gebissen worden. Die Polizei muss
dann natürlich auch da eine Zwangsmaßnahme anordnen. Und das finde ich ja so
lächerlich in der Debatte. Bisher haben sie auf einen Zettel einen Bescheid
geschrieben: "Leine und Beißkorb". Jetzt schreiben sie:
"Hundeführerschein". Und das ist die Begründung: Der unglaubliche
Mehraufwand? Also allein dass Sie sich hinstellen und das hier argumentieren,
kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Ehrlich gesagt, ich meine, das kann
man ja überhaupt nicht begründen. Noch dazu, wo es eine sinnvolle Maßnahme ist,
wo die Bundespolizei ja zuerst gesagt hat, dass sie die gerne hätten und jetzt
sozusagen vom Innenministerium zurückgepfiffen worden sind. Das war bisher der
§ 16/5, jetzt heißt er § 8/7, und das Wort
"Hundeführerschein" ist dazugekommen. Das soll der gigantische
Mehraufwand für die Polizei sein? Also ehrlich, ich meine, das ist lächerlich.
Es tut mir wirklich Leid. (Abg Christian Oxonitsch: Gut abgerichtet ist die
ÖVP!)
Ein schlechtes Gewissen, haben Sie gesagt, hätten
wir, deswegen haben wir den Abänderungsantrag eingebracht. Da haben Sie ein
bissel was falsch verstanden. Wir haben den Abänderungsantrag eingebracht, weil
wissen, dass sozusagen von der rechtlichen Situation der Bund am längeren Ast
sitzt, und wir versuchen, diesen Einsprüchen entgegenzukommen. Das habe ich
auch ganz offen im Ausschuss gesagt. Das ist ja irgendwie kein Geheimnis, bitte
schön. Wir haben nur versucht, das Gesetz auf jeden Fall noch zu retten.
Frau Kollegin Reinberger! Ich bin ganz bei Ihnen,
auch mir tut es weh, ich hätte die Schutzhundeausbildung gerne drinnen gehabt,
leider, es ist nicht anders gegangen.
Die Stadt Wien hat übrigens einiges an Aufgaben von
der Polizei bereits übernommen in den letzten Jahren. Das ist Ihnen sicher
bekannt. Ich sage nur das Passamt, das Fundwesen und so weiter und so weiter.
Das ist eine ganz lange Liste. Und es geht überhaupt nicht darum, die Polizei
mit unnötigen Aufgaben zu belasten. Aber ich denke mir, es gibt auch ein
gewisses Gewaltmonopol in diesem Staat, und auf dem würde ich schon ganz gerne
beharren.
Und was mich noch interessieren würde: Was sind
eigentlich Ihre konkreten Lösungsansätze? Sie kommen da her und sagen: Na, Stadtpolizei,
Stadtpolizei. Aber das hilft den Wienerinnen und Wienern, die sich erwarten,
dass wir in Fragen der Sicherheit ihnen beiseite stehen, wirklich überhaupt
nicht weiter. Wir legen hier ein ganz konkretes Gesetz vor, wo wir wirklich die
Sicherheit der Menschen erhöhen, ohne die Hundebesitzer zu schikanieren, das
einen breiten Konsens gefunden hat nach einer langen Diskussionsphase. Sie
lassen die Wienerinnen und Wiener im Stich auf Grund eines Rückrufs vom
Innenministerium. Das finde ich sehr schade! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich
habe das Wichtigste zusammengefasst.
Herrn Abg Blind möchte ich noch für sein Lob danken,
das freut mich natürlich ganz besonders.
Zum Thema Hundekot haben wir, glaube ich, auch
ausführlich diskutiert. Sie kennen das Pilotprojekt, das derzeit in vier
Bezirken läuft und an sich wirklich sehr positiv angenommen wird. Wir werden
uns nach drei Monaten einmal anschauen, wie sozusagen die Bilanz ist. Aber ich
glaube, dass, wie gesagt, wie ich gestern auch schon ausgeführt habe, das der
Weg ist, dass wir einfach auch die Wienerinnen und Wiener hier zur
Eigenverantwortung erziehen, wie es in anderen Städten eigentlich auch so gut
funktioniert. Selber wegräumen ist die Devise. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Als Erstes lasse ich über den Abänderungsantrag
abstimmen, der von Herrn Dr Alois Mayer und GenossInnen eingebracht wurde.
Wer diesem Abänderungsantrag seine Stimme erteilen will, möge die Hand erheben.
– Dies ist mehrstimmig der Fall, ohne die Stimmen der ÖVP angenommen.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben.
Einschließlich dieses angenommenen Abänderungsantrages. – Dies ist mehrstimmig,
ohne die Stimmen der ÖVP, angenommen. (Abg Christian Oxonitsch: Gut
dressiert!)
Ich komme nun zur
Abstimmung der eingelangten Beschlussanträge. Ich werde sie in der Folge des
Einlangens abstimmen.
Als Erstes liegt mir der
Antrag der GRÜNEN vor betreffend Hundeführerschein. Wer diesem Beschlussantrag
zustimmen will, möge die Hand erheben. – Es haben nur die GRÜNEN und die ÖVP
zugestimmt und daher ist er abgelehnt.
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