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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 93

 

Als Nächstes bringe ich den Beschlussantrag der ÖVP zur Abstimmung, und zwar betreffend Überwachung von tierhalterlichen Bestimmungen. Also Einführung einer Stadtpolizei. Wer dem ÖVP-Antrag zustimmen will, möge die Hand erheben. – Dies ist wieder nicht angenommen. Es haben nur die ÖVP und das BZW zugestimmt.

 

Als Nächstes kommt der erste Beschlussantrag vom BZW zur Abstimmung: Erfassung von Hunden. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge die Hand erheben. – Auch dieser Antrag hat nicht die Mehrheit bekommen. Es haben ihm zugestimmt die GRÜNEN, die Freiheitlichen, das BZW und die ÖVP.

 

Und als Letztes kommt der Beschlussantrag: Zweckbindung der Hundeabgabe. Wer diesem Antrag zustimmen will, möge die Hand erheben. – Dieser Antrag hat auch nicht die Mehrheit erhalten. Es haben ihm das BZW, die FPÖ und die GRÜNEN zugestimmt. (Zwischenrufe.) ÖVP, BZW und die Freiheitlichen haben dem zugestimmt. Der Antrag wurde nicht angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dieses Gesetz ist mehrstimmig, ohne die Stimmen der ÖVP, angenommen.

 

Postnummer 2 betrifft die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta).

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin Mag Brauner, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, diese Vereinbarung zu diskutieren und zu unterstützen.

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Dr Pilz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir werden dieser Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Sicherstellung der Patientenrechte zustimmen, gerne zustimmen, wenngleich wir einschränken wollen, dass es uns lieber gewesen wäre, wenn wir ein eigenes Gesetz hätten erlassen können, das die Patientenrechte berücksichtigt und sicherstellt. Ein Gesetz würde nämlich einen klaren Rechtsanspruch begründen. Aber wir sehen die Patientencharta als einen Schritt in die richtige Richtung und werden daher zustimmen.

 

Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt allerdings zum Anlass nehmen, um Beschlussanträge einzubringen, die im ersten Fall jetzt ganz konkret die Rechte von Patienten und Patientinnen im Gesundheitswesen der Gemeinde Wien betreffen und von denen wir meinen, damit würde man den Geist und das Interesse der Patientencharta in der Tat wirklich berücksichtigen. Nämlich es geht uns bei diesem Beschlussantrag um den hier schon von uns diskutierten Umstand, dass es im Fonds Soziales Wien nunmehr üblich geworden ist, Bewilligungsschreiben als Erledigung vorzusehen, wo nach rechtsstaatlichen Prinzipien ein Bescheid zu ergehen hätte, denn im Rahmen des Behindertengesetzes sieht das Gesetz eine Bescheiderlassung vor. Der Fonds Soziales Wien, der mit der Vollziehung von Aufgaben aus dem Behindertengesetz betraut ist, stellt lediglich Bewilligungen aus, und das ist uns in keinem Fall ausreichend. Wir glauben, dass es auch, was die gesetzliche Grundlage betrifft, nicht eine angemessene Erledigungsform ist, und wir meinen, dass man auf diese Weise die Rechte von Betroffenen, in dem Fall von behinderten Menschen, untergräbt, denn gegen eine Bewilligung kann man kein Rechtsmittel ergreifen.

 

Wir stellen daher den Beschlussantrag:

 

„Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales möge dafür sorgen, dass Leistungen auf Grund des Wiener Behindertengesetzes in Zukunft mittels Bescheides entschieden werden, um den AntragstellerInnen jene Rechte zu ermöglichen, die eines Rechtsstaates würdig sind, Rechtsmittel, Entscheidungspflicht der Behörde, und um eine konkrete Vollziehung des Wiener Behindertengesetzes wieder herzustellen.

 

In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige Abstimmung dieses Antrages.“

 

Auch mein zweiter Beschluss- und Resolutionsantrag beschäftigt sich mit Rechten von Patienten und Patientinnen in ihrer allerersten Lebenssituation, nämlich bei der Geburt. Sie wissen, dass wir die Frage der Anonymen Geburt immer wieder hier diskutiert haben und diskutieren müssen. Nachdem wir im Frauengesundheitsbeirat den Bericht vorgelegt gekriegt haben von der Arbeitsgruppe, die eingesetzt wurde, ist klar geworden, dass der gute Wille in diesem Fall zwar zu konstatieren ist, aber allein das Ziel nicht erreicht werden kann, nämlich dass Frauen erreicht werden können, die ansonsten ihr Kind vielleicht aussetzen würden. Die Zahlen belegen es. Wir haben im statistischen Schnitt genauso viele Kindesaussetzungen wie in den Jahren zuvor, als die Anonyme Geburt und die Babyklappe noch nicht eingeführt wurden. Das ist traurig, dass es so ist, dass diese Frauen nicht erreicht werden können. Gleichwohl haben wir 44 Babys, die bis zur Berichtslegung Ende 2004 anonym geboren wurden in den Spitälern, und 8 Babys, die in der Babyklappe abgegeben wurden.

 

Das heißt, die Zahl der Findelkinder hat sich nicht gesenkt. Gleichwohl sind 52 weitere Kinder jetzt in Wien, denen der Zugang zum Wissen um ihre Herkunft für immer genommen ist.

 

Die MA 11, das Amt für Jugend und Familie, sagt selbst wortwörtlich in diesem Bericht: „Auf Grund dieser Zahlen und nach genauer Analyse aller bisher in Wien erfolgten anonymen Geburten erscheint es gerechtfertigt, sich von der Ansicht, anonyme Geburten könnten Babyleben retten, zu distanzieren."

 

Die MA 11 berichtet auch über die Berichterstattung. Anfänglich war sie sehr aufgeregt in den Medien und man hatte nachgerade den Eindruck, Ärzte halten die

 

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