Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 49 von 93
Als Nächstes bringe ich
den Beschlussantrag der ÖVP zur Abstimmung, und zwar betreffend Überwachung von
tierhalterlichen Bestimmungen. Also Einführung einer Stadtpolizei. Wer dem
ÖVP-Antrag zustimmen will, möge die Hand erheben. – Dies ist wieder nicht angenommen.
Es haben nur die ÖVP und das BZW zugestimmt.
Als Nächstes kommt der
erste Beschlussantrag vom BZW zur Abstimmung: Erfassung von Hunden. Wer diesem
Antrag zustimmen will, möge die Hand erheben. – Auch dieser Antrag hat nicht
die Mehrheit bekommen. Es haben ihm zugestimmt die GRÜNEN, die Freiheitlichen,
das BZW und die ÖVP.
Und als Letztes kommt der Beschlussantrag:
Zweckbindung der Hundeabgabe. Wer
diesem Antrag zustimmen will, möge die Hand erheben. – Dieser Antrag hat
auch nicht die Mehrheit erhalten. Es haben ihm das BZW, die FPÖ und die GRÜNEN
zugestimmt. (Zwischenrufe.) ÖVP, BZW und die Freiheitlichen haben dem
zugestimmt. Der Antrag wurde nicht angenommen.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch
erfolgt nicht. Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in
zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dieses Gesetz
ist mehrstimmig, ohne die Stimmen der ÖVP, angenommen.
Postnummer
2 betrifft die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a
B-VG zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta).
Ich bitte
die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin Mag Brauner, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie, diese Vereinbarung zu diskutieren und
zu unterstützen.
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat sich Frau Abg Dr Pilz zu Wort gemeldet. Ich
erteile es ihr.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr
geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir werden dieser
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Sicherstellung der Patientenrechte
zustimmen, gerne zustimmen, wenngleich wir einschränken wollen, dass es uns
lieber gewesen wäre, wenn wir ein eigenes Gesetz hätten erlassen können, das
die Patientenrechte berücksichtigt und sicherstellt. Ein Gesetz würde nämlich
einen klaren Rechtsanspruch begründen. Aber wir sehen die Patientencharta als
einen Schritt in die richtige Richtung und werden daher zustimmen.
Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt allerdings zum
Anlass nehmen, um Beschlussanträge einzubringen, die im ersten Fall jetzt ganz
konkret die Rechte von Patienten und Patientinnen im Gesundheitswesen der
Gemeinde Wien betreffen und von denen wir meinen, damit würde man den Geist und
das Interesse der Patientencharta in der Tat wirklich berücksichtigen. Nämlich
es geht uns bei diesem Beschlussantrag um den hier schon von uns diskutierten
Umstand, dass es im Fonds Soziales Wien nunmehr üblich geworden ist,
Bewilligungsschreiben als Erledigung vorzusehen, wo nach rechtsstaatlichen
Prinzipien ein Bescheid zu ergehen hätte, denn im Rahmen des
Behindertengesetzes sieht das Gesetz eine Bescheiderlassung vor. Der Fonds
Soziales Wien, der mit der Vollziehung von Aufgaben aus dem Behindertengesetz
betraut ist, stellt lediglich Bewilligungen aus, und das ist uns in keinem Fall
ausreichend. Wir glauben, dass es auch, was die gesetzliche Grundlage betrifft,
nicht eine angemessene Erledigungsform ist, und wir meinen, dass man auf diese
Weise die Rechte von Betroffenen, in dem Fall von behinderten Menschen,
untergräbt, denn gegen eine Bewilligung kann man kein Rechtsmittel ergreifen.
Wir stellen daher den Beschlussantrag:
„Die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und
Soziales möge dafür sorgen, dass Leistungen auf Grund des Wiener
Behindertengesetzes in Zukunft mittels Bescheides entschieden werden, um den
AntragstellerInnen jene Rechte zu ermöglichen, die eines Rechtsstaates würdig
sind, Rechtsmittel, Entscheidungspflicht der Behörde, und um eine konkrete
Vollziehung des Wiener Behindertengesetzes wieder herzustellen.
In formeller Hinsicht beantrage ich die sofortige
Abstimmung dieses Antrages.“
Auch mein zweiter Beschluss- und Resolutionsantrag
beschäftigt sich mit Rechten von Patienten und Patientinnen in ihrer
allerersten Lebenssituation, nämlich bei der Geburt. Sie wissen, dass wir die
Frage der Anonymen Geburt immer wieder hier diskutiert haben und diskutieren
müssen. Nachdem wir im Frauengesundheitsbeirat den Bericht vorgelegt gekriegt
haben von der Arbeitsgruppe, die eingesetzt wurde, ist klar geworden, dass der
gute Wille in diesem Fall zwar zu konstatieren ist, aber allein das Ziel nicht
erreicht werden kann, nämlich dass Frauen erreicht werden können, die ansonsten
ihr Kind vielleicht aussetzen würden. Die Zahlen belegen es. Wir haben im
statistischen Schnitt genauso viele Kindesaussetzungen wie in den Jahren zuvor,
als die Anonyme Geburt und die Babyklappe noch nicht eingeführt wurden. Das ist
traurig, dass es so ist, dass diese Frauen nicht erreicht werden können.
Gleichwohl haben wir 44 Babys, die bis zur Berichtslegung Ende 2004 anonym
geboren wurden in den Spitälern, und 8 Babys, die in der Babyklappe
abgegeben wurden.
Das heißt, die Zahl der Findelkinder hat sich nicht
gesenkt. Gleichwohl sind 52 weitere Kinder jetzt in Wien, denen der Zugang zum
Wissen um ihre Herkunft für immer genommen ist.
Die MA 11, das Amt für Jugend und Familie, sagt
selbst wortwörtlich in diesem Bericht: „Auf Grund dieser Zahlen und nach
genauer Analyse aller bisher in Wien erfolgten anonymen Geburten erscheint es gerechtfertigt,
sich von der Ansicht, anonyme Geburten könnten Babyleben retten, zu
distanzieren."
Die MA 11 berichtet auch über die Berichterstattung.
Anfänglich war sie sehr aufgeregt in den Medien und man hatte nachgerade den
Eindruck, Ärzte halten die
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