Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 93
zurückgreifen auf die Aussendung als Bezirksparteiobmann, der die gentechnische Untersuchung verlangt. Also wenn man so weit gehen würde, dass man gleichzeitig koppelt mit der gentechnischen Untersuchung des Hundekots, dann sind es drei Jahre.
Aber so ist das System nicht, und wir wollten
eigentlich normal eine Aufgabe der Polizei übertragen, die sie schon die ganze
Zeit tut. Wir wollten ihr mehr Mittel in die Hand geben. Dass es unangenehm ist
für denjenigen, egal wer es macht, diese Aufgabe zu übernehmen, das ist schon
klar. Denn oft ist es so, dass ein kleiner Anlass große Wirkung hat. Denn die
Einsicht der wenigen Hundebesitzer, und es sind ja sehr wenige, ist ja nicht
gerade gegeben. Da kommt oft nach einer Abmahnung das nächste Mittel, die
Anzeige, und dann die Festnahme. Und das Ganze nur, weil sie gesagt hat, leinen
sie Ihren Hund an, und die Diskussion ist losgebrochen. Das ist schon klar.
Hundehalter gehen quer durch die Bevölkerung, der Durchschnitt spiegelt sich
sozusagen wider, ob er im Auto sitzt oder ob er einen Hund nicht an der Leine
hat.
Aber wenn hier auch noch angemerkt wird, die
Erfassung von Hunden und die Versicherung zu koppeln, ist das sicher eine gute
Idee, das geht aber nur, wenn man es bundesweit macht. Denn wie stelle ich den
ordentlichen Wohnsitz eines Hundes fest, bitte? Wo steht das festgeschrieben?
Also wenn ich meinen Hund, den ich gekauft habe, meiner Schwiegermutter borge,
die angenommenerweise in Niederösterreich leben würde, oder ich bin der
Eigentümer, sie ist die Besitzerin, also wie exekutiere ich so was? Es ist ganz
einfach so, dass der Bund hier wirklich gefragt ist, und da schieben wir jetzt
gar nichts ab auf den Bund, weil es irgendwie bequem ist, sondern es geht
Verschiedenes nur, wenn der Bund grundsätzlich hier Regelungen trifft.
Das Gleiche gilt natürlich auch für die
Zwangsmaßnahme. Daher ist es äußerst klug, dass die Bundespolizei eine solche
ausspricht. Denn wenn wir hier in Wien einen Hund beanstanden würden, dass man
zum Hundebesitzer sagt, und Sie werden jetzt auf eine verpflichtende Ausbildung
gehen, dann können wir die Antwort bekommen: Reden können Sie lange, aber ich
bin Kärntner, Niederösterreicher, Oberösterreicher. Wenn die Bundespolizei hier
tätig wird, dann muss er halt in Kärnten so einen Nachweis bringen, auch wenn
er in Wien auffällig geworden ist. Das heißt, der Durchgriff der Behörde ist
dann gegeben, wenn es die Bundesbehörde ist. Ich glaube, genau so ist das auch
zu verstehen.
Ich nehme an, dass der 10. Juni verabsäumt
wurde, weil ganz einfach die Personalnot auf Grund der Reformmaßnahmen des Bundes
so groß ist, dass der zuständige Sachbearbeiter keine Zeit fand und erst am 14.
seine Stellungnahme abgegeben hat. Daher möge das so sein wie es ist. Die
Reaktion darauf, wo wir versuchen, hier das Beste daraus zu machen, uns dann
noch anzukreiden, finde ich natürlich etwas eigenartig.
Auf die Anmerkung der Kollegin Sommer-Smolik, dass es
nicht weitgehend genug ist, bin ich, glaube ich, indirekt eingegangen. Uns ist
es auch nicht weitgehend genug, wir würden gerne mehr haben. Wir müssen uns
aber ein bisserl nach der Decke strecken, und größer ist die Decke nicht, die
wir haben. Es liegt nicht am Wiener Landtag, sondern es liegt eigentlich an der
Bereitschaft des Bundes, hier für landesgrenzenübergreifende Maßnahmen zur
Verfügung zu stehen. Das Ganze ist dieser zu beachtende Hinweis vice versa, wie
gerade erwähnt.
Daher tut es uns zwar sehr Leid, aber wir werden
euren Antrag in diesem Fall ablehnen.
Ich glaube, ich brauche nicht näher zu begründen,
warum wir den ÖVP-Antrag ablehnen werden. Er geht irgendwie am Thema vorbei für
uns und ist eher populistisch, in welcher Hinsicht auch immer, aber es ist eben
euer Antrag, und ihr müsst damit leben.
Den Antrag der Kollegin Reinberger kennen wir nicht.
Was wir zumindest erfassen, dafür sind wir, aber das muss man bundesweit
machen, das kann ein Bundesland allein nicht machen, weil die Möglichkeiten zum
Ausweichen zu groß sind.
Dass die Hundesteuer zweckgebunden verwendet werden
soll, ist wieder so eine Sache. Die, die sich nicht daran halten, beziehungsweise
die, die einpendeln, was ist mit denen? Sie wissen ganz genau, dass fast die
halbe Hundeschar in Wien entweder noch nicht gemeldet ist oder sozusagen
gemeldet ist außerhalb von Wien. Ich möchte das nicht ins Lächerliche ziehen,
weil es ein, ja, Generalthema der ÖVP ist, und ich möchte es mir nicht
aneignen, aber Hundekot soll damit abgegolten werden. Wie machen Sie das mit
dem Größenverhältnis eigentlich? Für eine Dogge zahlt man das Gleiche wie für
einen Dackel? Und das soll gegengerechnet werden? Oder wie soll das
funktionieren? Man kann natürlich beides, das gebe ich schon zu. Aber ich
glaube, eine solche Steuer zweckzubinden, ist nicht angesagt. Ich denke, wenn
man so einen Antrag stellt, sollte man vorher vielleicht darüber diskutieren.
In diesem Fall werden wir auch diesen Antrag ablehnen. Wir haben aber sicher
Gelegenheit, bei den nächsten Sitzungen darüber zu diskutieren.
Ich darf jetzt unseren Abänderungsantrag überreichen
und bitte, diesem zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für
geschlossen und erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Ulli Sima:
Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Gestatten Sie mir abschließend noch ein paar
Bemerkungen.
Herrn Abg Ulm möchte ich nur in
Erinnerung rufen die Übertragungsverordnung aus dem Jahr 1968, wo eben die
örtlichen sicherheitspolizeilichen Aufgaben an die Bundespolizei übertragen
werden. Auch wenn das sozusagen nicht mehr so angenehm ist und man sich
vielleicht nicht mehr so gerne daran erinnert, das ist ein Faktum. Das ist ein
Faktum, das wir haben. Und ich persönlich finde es wirklich sehr schade, dass
Sie sich hier vom Bund zurückpfeifen lassen. Ehrlich gesagt, mir wäre es als
Fraktion peinlich, noch vor wenigen Tagen
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