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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 93

 

Mittel, das zum Ziel führt, angewendet werden soll.

 

Ich verstehe in diesem Zusammenhang die GRÜNEN gar nicht. Bei vielen Aktionen auf der Straße sind sie durchaus, wenn auch nicht immer, für Recht und Ordnung. Und plötzlich, bei den Hundehaltungen oder bei diesem Gesetz, ist ihnen das alles nicht streng genug.

 

Ich finde dieses Gesetz wohl ausformuliert. Es ist der so genannte Wiener Weg, wo es nicht 100 000 Vorschriften gibt, und hinter jeder Ecke lauert irgendeiner und beobachtet einen, was man da alles macht, sondern dieses Gesetz ist wohl austariert. Wir waren ja auch alle im Umweltausschuss dafür.

 

Ich finde es einfach fies. Im Umweltausschuss hat sich die Frau Stadträtin wirklich bemüht. Es war eine Diskussion, wo sie sich bemüht hat, dass alle zu Wort kommen können, dass alle oft genug zu Wort kommen können und dass wir es ausdiskutieren können.

 

Das war auch bei der Gentechnik so. Da wurde angekündigt, warum das spät kommt. Da hat man gewusst, wenn es spät kommt, ist es nicht deshalb, weil man die Opposition hereinlegen will. Nein, es kommt spät, weil da gibt es gewisse Fristen, die eingehalten werden.

 

Und auch bei diesem Gesetz hat man sich bemüht, und wenn man sich bemüht, dass man so belohnt wird, das gefällt mir einfach nicht, und das stelle ich hier auch als Opposition fest.

 

Der Entzug eines Hundes und dass ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden kann, ist laut diesem Gesetz möglich, und das ist die letzte Zwangsmaßnahme. Ich bin schon ein Hundefreund, aber man muss Unbelehrbaren auch mit dem Gesetz entgegentreten können. Dieses Gesetz ist wohl formuliert. Als Ultima Ratio, wie es geheißen hat im Ausschuss, muss diese Zwangsmaßnahme, die sicher für das Tier ein Leid darstellt, angewendet werden können, aber wo der Tierhalter sich halt an gar nichts halten will, muss diese Ultima Ratio möglich sein.

 

Zum Hundeführerschein, und zwar zum durchaus für den Alltag sinnvollen Wiener Hundeführerschein, stehen wir ebenso. Aber da bitte eine ganz kleine Kritik. Das stellt nichts in Frage, aber uns ist es wichtig. Es wurde uns auch im Ausschuss zugesagt. Bitte füllen Sie den Begriff Wiener Hundeführerschein ehebaldigst mit Inhalten. Jeder ist dafür. Die Wiener sind dafür. Sie sind dafür. Wir sind dafür. Doch bitte ein bisserl rasch das zu tun. Seit der Internationalen Hundeenquete am 13.10.2004 im Palais Auersperg warten wir alle darauf, und wir hoffen, es wird bald so weit sein.

 

Bei der neuen verpflichtenden Haftpflichtversicherung hoffe ich, dass es Frau StRin Sima wirklich durchsetzen kann, dass bei der Neuanmeldung eines Hundes diese Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden muss. Das ist wichtig für den Hundehalter, es ist aber auch vor allem wichtig für allfällige Opfer. Gesagt hat es uns die Frau Stadträtin, und wir glauben es ihr.

 

Nicht überzeugt sind wir vom § 9 Abs 5. Das habe ich auch im Ausschuss gesagt. Aber da dieser Paragraph auf Grund der Verweigerung des Innenministeriums sowieso in dem Abänderungsantrag entfallen wird, ist da nicht allzu viel zu sagen.

 

Wir meinen halt, dass mit bissigen Hunden keine Schutzhundeausbildung absolviert werden kann. Da bin ich noch ein bisschen in Zweifel, werde mich aber kundig machen, weil ich glaube, dass gerade ein solcher Hund eine Ausbildung braucht. Wir werden schauen, welche Ausbildung außer einer Schutzhundeausbildung für solche bissigen Hunde erfolgen kann. Aber wie gesagt, dieser Paragraph entfällt.

 

Das Gesetz deckt unsere Vorstellungen ab, und wir stimmen diesem zu. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als nächster Redner ist Herr Dr Mayer gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herzlichen Dank.

 

Frau Präsidentin! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Als wir unseren Abänderungsantrag formulierten, wussten wir nicht, welche Flut von Anträgen hier ausgelöst wird. Das Thema ist offensichtlich in jeder Hinsicht immer wieder interessant. Die unterschiedlichsten Zugänge sind allerdings ein bissel verwunderlich. Wenn ich denke, gestern hat die Österreichische Volkspartei Freifahrt für Priester und Klosterschwestern verlangt, heute verlangt sie die Hundepolizei. (Abg Georg Fuchs: Sind Sie nicht für Ordnung?) Ich denke, dass irgendwie die Themen ein bisserl matt sind. Und wenn das für den Wahlkampf geeignet scheint, dann, bitte, soll es mir recht sein. Wobei ich aber sage: Wir haben ja schon einiges offensichtlich im Vorgespräch abgeklärt, weil der Kollege ja bereits darauf hingewiesen hat, dass er sehr wohl weiß, dass polizeiliche Maßnahmen in Städten, wo die Bundespolizei oder die Sicherheitswache, so steht es im Gesetz noch drinnen, anwesend ist, nur durch diese wahrgenommen werden können. Das Ganze wird natürlich noch verstärkt nach der Übertragungsverordnung 1968.

 

Natürlich kann man alles ändern. Nur, es ist ja teilweise eine Bankrotterklärung des Bundes, wenn ich mir die Antwort durchlese, wo eigentlich, hoffentlich nicht absichtlich, geschrieben wird, was ja fast schon jämmerlich ist, dass sie jetzt schon so überfordert sei und noch weitere Einsparungen und Reduzierungen im Raume stehen, sodass sie diese Übertragung nicht annehmen können. Das heißt, es gibt ja für mich das Innenministerium zu, dass es noch weiter vor hat, in der Sicherheitswache, in der Bundespolizei Veränderungen vorzunehmen, die nicht zum Wohle der Bevölkerung sind.

 

Wenn auch nicht wesentlich, allerdings doch vielleicht bei einem Sicherheitssprecher der ÖVP Ulm nicht unbeträchtlich, sollte sein, wenn ich da in seiner Presseaussendung lese, dass Bundespolizisten, die eine dreijährige Ausbildung haben, zu anderem herangezogen werden sollen. Da gebe ich ihm Recht. Da hast du völlig Recht. Ein Sicherheitswachebeamter hat eine Ausbildung von nicht ganz zwei Jahren. Wenn man das dritte Jahr dazugibt, ist er entweder Dienstführender oder Kriminalbeamter. Wäre er Kriminalbeamter, müsste ich

 

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