Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 93
Also vielleicht wäre es doch sinnvoll, da gehe ich ein wenig d'accord mit Herrn Kollegen Dr Ulm, dass man sagt, man hätte es sich überlegen und einen Schritt setzen können, Verhandlungen mit der Polizei zu führen, wieweit es sinnvoll ist, manche Aufgaben an Tierschutzorgane zu übertragen. Aber da bin ich auch Ihrer Meinung: Wenn man sich so etwas hält, dann ist auch die Frage, ob ich ordentlich bezahle und nicht nur ehrenamtliche Tätigkeit in Anspruch nehme. Aber, wie gesagt, es ist bis jetzt nicht gemacht worden.
Vielleicht kann man das in Zukunft machen, vielleicht
kann man da sozusagen offensiv Gespräche führen, wie man in Zukunft eine
sinnvolle Aufteilung machen kann. Vielleicht lässt das Innenministerium mit
sich verhandeln, dass man sagt, okay, wenn die Stadt versucht, einen Teil der
Aufgaben zu übernehmen, wird das Innenministerium beziehungsweise die Polizei
doch einen Teil durchführen. Aber das ist meiner Meinung nach etwas, was
natürlich einige Zeit dauert, denn da muss erst einmal festgestellt werden, wer
sind diese Organe, dann müssen sie natürlich geschult sein und entsprechende
Ausbildung haben, um diese quasi sicherheitspolizeiähnliche Tätigkeit
übernehmen zu können.
Das ist etwas, was sicherlich dieser Landtag nicht
mehr umsetzen kann, und daher, finde ich, sollten wir dem Gesetz dennoch zustimmen
in der jetzt vorliegenden Form, in dieser abgeänderten Form.
Was wir weiter auch heute noch beschließen könnten,
das wären zwei Initiativen, die das BZW zu diesem Thema einbringen wird. Das
eine betrifft die Erfassung von Hunden. In Wien leben wesentlich mehr Hunde,
als dem Magistrat gemeldet sind. Der Stadt entgeht daher ein beträchtlicher
Betrag an Hundeabgabe. Die Kosten von Einrichtungen wie Hundezonen und so
weiter werden dadurch auf die Allgemeinheit abgewälzt. Ich darf jetzt zu der
Begründung noch ergänzen, es ist vielleicht auch einfacher, denn diese
verpflichtenden Vorschriften, wie zum Beispiel Versicherung und so weiter, kann
ich besser kontrollieren, je mehr Hunde tatsächlich angemeldet sind, weil ich
über die Meldung ja besser Zugriff habe zu kontrollieren, ob eine Versicherung
vorliegt.
Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher
folgenden Antrag:
„Der Wiener Landtag wolle beschließen, die
zuständigen Stellen haben daher gezielte Maßnahmen zu setzen, um möglichst alle
in Wien lebenden Hunde zu erfassen und dafür Sorge zu tragen, dass für sie
Hundeabgabe entrichtet wird.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt.“ (Beifall beim BZW.)
Der zweite Antrag betrifft die Zweckbindung der
Hundeabgabe. Fragt man die Wiener Bevölkerung, was sie in Wien stört, ist eine
der häufigsten Antworten: Hundekot. Eine Reihe von Vorschriften normiert die
Verpflichtung der Hundehalter zur Beseitigung des Hundekots. Dennoch meinen
viele Hundebesitzer, wenn man sie dann darauf anspricht, dass sie durch die
Entrichtung der Hundeabgabe auch die Reinigung bezahlt hätten.
Eine Zweckbindung der Hundeabgabe zugunsten von
Einrichtungen wie Hundeklos, Hundeauslaufzonen oder die Aufstellung von Geräten
zur Entsorgung des Hundekots hätten aus unserer Sicht zweierlei Nutzen: Zum
Ersten eine Serviceeinrichtung für die Hundehalter bei der Umsetzung ihrer
Verpflichtung, also wenn sie den Zugriff hätten zum Sackerl und dann auch die
entsprechenden Container, wo sie die Sackerl mit dem Inhalt wieder loswerden.
Und das Zweite: Es wäre auch eine eindeutige Klarstellung, wenn ich sage, die
Hundeabgabe ist für Punkt Punkt Punkt, dann ist es klargestellt für alle, die
das Gesetz beziehungsweise die sonstigen Vorschriften nicht kennen wollen,
wofür die Hundeabgabe verwendet wird und wofür sicher nicht.
Aus diesem Grund stellen wir folgenden
Beschlussantrag:
„Der Wiener Landtag wolle beschließen, die
Hundeabgabe zur Einrichtung von Hundeauslaufzonen, Hundeklos und zur
Aufstellung von Einrichtungen zur Entsorgung von Hundekot, Automaten mit
Beutel, Müllbehälter und so weiter zu verwenden.
Hier verlangen wir auch die sofortige Abstimmung.“ (Beifall beim BZW.)
Wie gesagt, dem Gesetz und
auch dem Abänderungsantrag werden wir natürlich zustimmen. (Beifall beim BZW.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Blind.
Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Frau Stadträtin! Es freut mich, dass wir hier nach dem
Gentechnikgesetz, wo wir einen gemeinsamen Antrag eingebracht haben, auch
diesem Gesetz vollinhaltlich beistimmen können. Im Ausschuss war auch die ÖVP
noch ganz dafür.
Der Abänderungsantrag der SPÖ ist kein schlechtes Gewissen
der SPÖ, sondern eine Notwendigkeit, trotz Einwendung des Innenministeriums,
der Innenministerin Liesl Prokop, das Gesetz zum Wohle Wiens und der Wiener
durchzubringen.
Der ÖVP möchte ich schon raten, statt der LAbgen
Parzer und Klucsarits doch den Abg Ulm in den Umweltausschuss zu entsenden,
weil dort war die ÖVP zu 100 Prozent dafür, und jetzt ist sie so ganz
dagegen. Das ist mir als Oppositionspartei hier in Wien auch im Wahlkampf viel
zu billig. So möchte ich eigentlich hier in diesem Haus nicht verhandeln, das
gefällt mir nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch die
letzte Novelle zum Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz wurden die
tierschutzrechtlichen Vorschriften aufgehoben. Der Tierschutz ist nun
Bundessache, und die Tierhaltung bleibt Landessache. Es blieben daher lediglich
die Bestimmungen sicherheitspolizeilicher Natur in Kraft.
Der zersplitterte Gesetzestext,
und das ist gut so mit diesem Gesetz, soll wieder neu und verständlich geordnet
werden. Das ist etwas Positives, und wir werden diesem Gesetz zustimmen. Den
Grundsätzen eines Verwaltungsverfahrens entspricht, dass das gelindeste
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