Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 93
machen, streichen wir es ganz. Dann legen wir das weg
und es gibt keine Regelungen in diesem Bereich.
Die Begründung in diesem Abänderungsantrag ist natürlich
schlicht und einfach falsch. Es war bisher nicht Aufgabe, einen
Hundeführerschein vorzuschreiben. Mit der Vorschreibung allein ist es ja auch
nicht getan, man muss ja dann in Evidenz halten, ob ein solcher
Hundeführerschein tatsächlich abgelegt wurde, ob er erfolgreich abgelegt wurde,
man muss das kalendieren, man ist mit administrativen Aufgaben beschäftigt, und
es ist ein Mosaiksteinchen, es ist einfach ein Mosaiksteinchen, dass man sagt,
okay, die Polizei übernimmt viele Aufgaben der Stadt Wien, also irgendwann
einmal darf man sagen, es reicht, es ist genug, wir wollen hier, dass der
Magistrat vollzieht.
Und ich weiß ja überhaupt nicht, warum sich die Stadt
Wien so wehrt dagegen. Wenn man eine Angelegenheit den eigenen Magistrat
vollziehen lassen kann, braucht man sich nicht zu beschweren darüber, dass man
mit irgendetwas unzufrieden ist. Man hat den direkten Zugriff und kann die
Dinge so regeln und so verwalten, wie man sich das vorstellt.
Aber uns geht es nicht nur darum, die
Bundespolizeidirektion für den Vollzug verantwortlich zu machen, sondern ich
glaube, es geht auch darum, die Sicherheitswacheorgane zu entlasten. Es geht
auch darum, dass wir uns überlegen, dass es eine Truppe geben sollte, die sich
um die Überwachung der tierrechtlichen Vorschriften kümmern sollte, nämlich
eine Wiener Stadtpolizei oder eine Stadtwache.
In diesem Zusammenhang bringen wir wieder einen
Beschluss- und Resolutionsantrag ein, mit dem wir die Einführung einer solchen
Stadtwache verlangen, die unter anderem die Vorschriften des Wiener
Tierhaltegesetzes überwachen soll.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt kann man natürlich sagen, überall dort, wo eine
Bundespolizeidirektion eingerichtet ist, darf kein Gemeindewachkörper errichtet
werden, keine Frage, steht in der Bundesverfassung drinnen. Wollte man das
anders haben, müsste man die Bundesverfassung ändern, müsste man in Gespräche
eintreten, selbstverständlich mit der Innenministerin, keine einfache Sache.
Aber es gibt ja nicht nur bewaffnete Wachkörper, die diese Regelungen
überwachen könnten, die müssen ja nicht martialisch ausgerüstet sein. Wir haben
ja auch Polizisten in anderen Bereichen, wir haben eine Gewerbepolizei in
dieser Stadt und wir haben eine Baupolizei in dieser Stadt. Und wir haben bis
vor kurzem Tierschutzorgane gehabt in diesem Tierhaltegesetz, die sind vor
kurzem rausgekommen. Die haben nur einen großen Nachteil gehabt: Die haben den Nachteil
gehabt, dass sie ehrenamtlich tätig werden sollten, und vielleicht war das der
Grund, dass wir zu wenige von diesen Tierschutzorganen hatten. (Amtsf StRin
Mag Ulli Sima: Da
müssen Sie die Bundeskompetenz befragen!)
Gut. Also dann gibt es eine weitere Erklärung dafür.
Frau Stadträtin! Ich kann Ihnen nur sagen, viele von diesen Tierschutzorganen,
die sich um die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften gekümmert
hätten, habe ich auch davor nicht gesehen in Wien. Und was sind die Aufgaben solcher
Organe? Die findet man übrigens auch bei der Fischerei, die findet man bei der
Jagd und anderswo auch. Dort, wo sich die Stadt Wien wieder daran erinnert,
dass sie für die örtliche Sicherheitspolizei zuständig ist. Die durften zum
Beispiel, wenn sie Personen bei der Übertretung auf frischer Tat ertappt haben,
diese anhalten zur Feststellung ihrer Identität. Wenn dies nicht möglich war,
dann konnten sie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu Hilfe rufen.
Das waren Beamte im Sinne des Strafgesetzbuches, und selbstverständlich war die
Behörde berechtigt, denen Weisungen zu erteilen. Die waren ausgerüstet mit
Dienstausweis und Dienstabzeichen.
All diese Dinge könnte man
sofort machen, ohne die Bundesverfassung ändern zu müssen. Man müsste nur den Willen
aufbringen, die Sicherheit im Zusammenhang mit Hunden ernst zu meinen, aber das
spreche ich der SPÖ ab.
Wir schaffen es nicht, die
in diesem Zusammenhang wesentlichen Probleme in den Griff zu bekommen, nämlich
die Überwachung der Hundezonen, die Einhaltung von Leinen- und Beißkorbpflicht
und auch die Verunreinigung von Gehsteigen. Das wird nicht in dem Maß
überwacht, wie wir uns das vorstellen, und dem könnte man leicht Abhilfe
schaffen, indem man eine Stadtwache ins Leben ruft, die die spezifischen
Vorschriften in diesem Bereich überwacht. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gemeldet ist Frau Abg Reinberger.
Abg Brigitte Reinberger (Bündnis
Zukunft Wien – die Stadtpartei): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau
Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Das Tierhaltegesetz, wie es ursprünglich entworfen
war, hat sehr wichtige Punkte enthalten, auch aus unserer Sicht sinnvolle und
zweckmäßige Punkte. Dass sich das Innenministerium mit Verspätung dann doch
noch geäußert hat, dass es den Vollzug einzelner Maßnahmen verweigern will,
wodurch diese Abänderung notwendig geworden ist, das finden wir bedauerlich,
weil ich schätze das auch so ein wie die Frau Stadträtin, dass es
wahrscheinlich nicht so Unmengen Fälle sein werden, wo die Polizei tätig werden
wird müssen. Also nicht mehr oder nicht wesentlich mehr als bisher vielleicht
Fälle waren. Andererseits bestätigt sich doch das, was ich auch immer angeregt
habe, ob man nicht doch schon oder Ihre Vorgänger Gespräche hätten führen
sollen mit der Polizei, weil es hat immer wieder die Hinweise gegeben, dass die
Polizei gesagt hat, wir haben wichtigere Dinge zu tun als für die Einhaltung
von Tierhaltevorschriften zu sorgen. Da ist es auch um Leinen- und
Beißkorbverpflichtungen gegangen, wo immer gesagt wurde, wir haben so viele
wichtige Dinge zu tun und wir haben immer weniger Personal. Damals hat man
gesagt, es ist Aufgabe der Polizei und daher hat sie sich zu kümmern und aus,
und wenn die Polizei es nicht tut, ja, dann geschieht eben nichts.
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