Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 93
eines verpflichtenden Hundeführerscheins zu erstellen und dieses dem Gemeinderatsausschuss für Umwelt bis 31. Dezember 2005 vorzulegen. Das Konzept untersucht insbesondere den verwaltungstechnischen Aufwand eines verpflichtenden Hundeführerscheins und zeigt diesbezügliche Lösungsmöglichkeiten auf.
Ich beantrage die sofortige Abstimmung.“
Ich finde es schade, dass die ÖVP, aus welchen
Gründen auch immer, hier nicht zustimmt. Es wird ja dann wahrscheinlich erklärt
werden, warum und wieso. Ich möchte aber schon sagen, dass, wenn die
Bundespolizei hier schon mehrmals geäußert hat, dass sie dieses Gesetz nicht
exekutieren wird oder kann oder möchte oder was auch immer, man sich schon von
Seiten der Stadt Wien überlegen muss, wie man damit umgeht. Ich hoffe, dass die
Kontakte zur Polizei so gut sind, dass die das auch machen, nicht dass wir
jetzt ein Gesetz gemacht haben, das wir schon vorher hatten, wo vorher schon
die Polizei gesagt hat, sie kommen nicht damit zurecht und sie werden sich
nicht in eine Debatte über die Hundehaltung einmischen. Und wenn das nicht
gewährleistet ist, fürchte ich, dass dieses Gesetz zahnlos bleibt und sich
nichts ändern wird. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Nächster Redner
ist Herr Abg Ulm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau
Stadträtin! Sehr verehrte Damen und Herren!
Den Wortmeldungen meiner beiden Vorrednerinnen konnte
ich jedenfalls entnehmen, dass die Haltung zu diesem Thema bei der ÖVP sicher mehr
der Meinung der GRÜNEN entspricht als der SPÖ. Ich glaube, dass wir da
inhaltlich gar nicht so weit auseinander liegen. Wir werden auch Ihrem Antrag
auf Einführung eines Hundeführerscheins zustimmen. Ich glaube, dass nichts
dagegen zu sagen ist, dass hier ein Schritt in die richtige Richtung, was die
materiellen Normen betrifft, ergriffen wird. Aber das ist uns zu wenig,
erstens, weil es an sich nicht weit genug geht, und zweitens, weil man schon
die eigene Verantwortung wahrnehmen muss als Stadt Wien und weil man nicht jede
Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei einfach der Bundespolizei
übertragen kann, nur weil es da eine Verordnung gibt aus dem Jahr 1968, wonach
solche sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten grundsätzlich der Bundespolizeidirektion
übertragen werden. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Das kann man aber
machen!) Natürlich kann man es. Die Frage ist jetzt nur, ob man nicht seit
dem Jahr 1968 gescheiter werden konnte, Herr Kollege, und darüber sollte man
zumindest nachdenken. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Nein, weil wir uns das
flächendeckend nicht leisten können! Flächendeckend Hundepolizisten, oder wie
stellen Sie sich das vor?) Die Kriminalitätsbekämpfung und der
Kriminalitätsanfall im Jahr 1968 war ein ganz ein anderer als heute, die
Polizei hat heute mit ganz anderen Erscheinungen zu kämpfen, und man sollte
sich vielleicht doch überlegen, gewisse Angelegenheiten der Gemeinde doch
wieder selbst zu besorgen und sich ihrer selbst anzunehmen.
Also wir bringen auf alle Fälle eher flächendeckend
Hundepolizisten zusammen als Bundespolizisten, die sich um diese Aufgabe
kümmern können. Sie wissen ganz genau, was Sicherheitsorgane alles zu tun
haben, welche bundesgesetzlichen Vorschriften die zu vollziehen haben und dass
für die landesgesetzlichen Vorschriften und für die ortspolizeilichen
Verordnungen es sehr schwer ist, die notwendige Zeit aufzubringen. Wenn die
Verpflichtung dazu besteht, keine Frage, bin ich der Erste, der sagt, die
Polizei hat das zu exekutieren, ist ja keine Frage, was die rechtliche
Grundlage ist, das muss passieren. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Na also!)
Aber was die rechtliche Grundlage ist, das entscheiden wir hier im Landtag, und
da habe ich den Bürgermeister auf meiner Seite und kann ihn als unverdächtigen
Zeugen zitieren. Wie oft spricht er in den letzten Tagen davon, die Gemeinde,
die Stadt wird die Bundespolizei überall dort entlasten, wo es möglich ist.
Das Gegenteil passiert. Dort, wo man was machen
könnte, nämlich zum Beispiel so einen Hundeführerschein vorzuschreiben, dort
sagt man, nein, nein, das lasten wir jetzt auch noch der Bundespolizei auf und
das wollen wir einfach. Wir glauben, dass diese Aufgabe die richtige ist und zu
der bekennen wir uns, denn es geht uns um die Sicherheit in dieser Stadt, um
die Sicherheit im Zusammenhang mit Hunden, dass die vom Magistrat vollzogen
werden sollte. Das sagt uns auch die Bundespolizeidirektion. Ich glaube, das
ist ein gerechtfertigtes Anliegen. Es steht auch in der Bundesverfassung
drinnen, dass die örtliche Sicherheitspolizei eine Angelegenheit ist, die die
Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen hat. Und wenn man mit einem
hohen Ausmaß an Kriminalität konfrontiert ist, dann sollte man sich doch
überlegen, welche Aufgaben man der Polizei überträgt und welche man besser
selber lösen könnte.
Ich glaube, es hat gute Gründe, warum die
Bundespolizeidirektion sagt, dass sie sich hier dagegen wehrt, dass ihr eine
neue Aufgabe übertragen wird. Ich glaube, unabhängig von diesem konkreten
Aufschrei der Wiener Polizei sind wir regelmäßig schon seit langer Zeit dafür
eingetreten, dass Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei nicht
automatisch auf die Bundespolizei übertragen werden.
Und zum Dritten glaube ich, dass wir einfach die
Überwachung der tierrechtlichen Vorschriften in dieser Stadt effizienter
angehen müssen, als das bisher der Fall war.
Wenn ich mir jetzt diesen
Abänderungsantrag von der SPÖ ansehe, dann spricht ja aus dem schon das
schlechte Gewissen. Da versucht man zur Hälfte, den Einwendungen der
Bundespolizeidirektion nachzukommen, zur anderen Hälfte kümmert man sich nicht
darum oder vergisst einfach auf Aufgaben, die einem bis jetzt wichtig waren.
Zum Beispiel der § 9, wo es um die Schutzhundeausbildung geht. An sich war
das allen bis vor kurzem eine wichtige Sache, dann sagt die
Bundespolizeidirektion, darum können wir uns nicht auch noch kümmern, dann sagt
man, nun, bevor wir es selber
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