«  1  »

 

Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 93

 

eines verpflichtenden Hundeführerscheins zu erstellen und dieses dem Gemeinderatsausschuss für Umwelt bis 31. Dezember 2005 vorzulegen. Das Konzept untersucht insbesondere den verwaltungstechnischen Aufwand eines verpflichtenden Hundeführerscheins und zeigt diesbezügliche Lösungsmöglichkeiten auf.

 

Ich beantrage die sofortige Abstimmung.“

 

Ich finde es schade, dass die ÖVP, aus welchen Gründen auch immer, hier nicht zustimmt. Es wird ja dann wahrscheinlich erklärt werden, warum und wieso. Ich möchte aber schon sagen, dass, wenn die Bundespolizei hier schon mehrmals geäußert hat, dass sie dieses Gesetz nicht exekutieren wird oder kann oder möchte oder was auch immer, man sich schon von Seiten der Stadt Wien überlegen muss, wie man damit umgeht. Ich hoffe, dass die Kontakte zur Polizei so gut sind, dass die das auch machen, nicht dass wir jetzt ein Gesetz gemacht haben, das wir schon vorher hatten, wo vorher schon die Polizei gesagt hat, sie kommen nicht damit zurecht und sie werden sich nicht in eine Debatte über die Hundehaltung einmischen. Und wenn das nicht gewährleistet ist, fürchte ich, dass dieses Gesetz zahnlos bleibt und sich nichts ändern wird. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Hatzl: Nächster Redner ist Herr Abg Ulm.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr verehrte Damen und Herren!

 

Den Wortmeldungen meiner beiden Vorrednerinnen konnte ich jedenfalls entnehmen, dass die Haltung zu diesem Thema bei der ÖVP sicher mehr der Meinung der GRÜNEN entspricht als der SPÖ. Ich glaube, dass wir da inhaltlich gar nicht so weit auseinander liegen. Wir werden auch Ihrem Antrag auf Einführung eines Hundeführerscheins zustimmen. Ich glaube, dass nichts dagegen zu sagen ist, dass hier ein Schritt in die richtige Richtung, was die materiellen Normen betrifft, ergriffen wird. Aber das ist uns zu wenig, erstens, weil es an sich nicht weit genug geht, und zweitens, weil man schon die eigene Verantwortung wahrnehmen muss als Stadt Wien und weil man nicht jede Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei einfach der Bundespolizei übertragen kann, nur weil es da eine Verordnung gibt aus dem Jahr 1968, wonach solche sicherheitspolizeilichen Angelegenheiten grundsätzlich der Bundespolizeidirektion übertragen werden. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Das kann man aber machen!) Natürlich kann man es. Die Frage ist jetzt nur, ob man nicht seit dem Jahr 1968 gescheiter werden konnte, Herr Kollege, und darüber sollte man zumindest nachdenken. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Nein, weil wir uns das flächendeckend nicht leisten können! Flächendeckend Hundepolizisten, oder wie stellen Sie sich das vor?) Die Kriminalitätsbekämpfung und der Kriminalitätsanfall im Jahr 1968 war ein ganz ein anderer als heute, die Polizei hat heute mit ganz anderen Erscheinungen zu kämpfen, und man sollte sich vielleicht doch überlegen, gewisse Angelegenheiten der Gemeinde doch wieder selbst zu besorgen und sich ihrer selbst anzunehmen.

 

Also wir bringen auf alle Fälle eher flächendeckend Hundepolizisten zusammen als Bundespolizisten, die sich um diese Aufgabe kümmern können. Sie wissen ganz genau, was Sicherheitsorgane alles zu tun haben, welche bundesgesetzlichen Vorschriften die zu vollziehen haben und dass für die landesgesetzlichen Vorschriften und für die ortspolizeilichen Verordnungen es sehr schwer ist, die notwendige Zeit aufzubringen. Wenn die Verpflichtung dazu besteht, keine Frage, bin ich der Erste, der sagt, die Polizei hat das zu exekutieren, ist ja keine Frage, was die rechtliche Grundlage ist, das muss passieren. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Na also!) Aber was die rechtliche Grundlage ist, das entscheiden wir hier im Landtag, und da habe ich den Bürgermeister auf meiner Seite und kann ihn als unverdächtigen Zeugen zitieren. Wie oft spricht er in den letzten Tagen davon, die Gemeinde, die Stadt wird die Bundespolizei überall dort entlasten, wo es möglich ist.

 

Das Gegenteil passiert. Dort, wo man was machen könnte, nämlich zum Beispiel so einen Hundeführerschein vorzuschreiben, dort sagt man, nein, nein, das lasten wir jetzt auch noch der Bundespolizei auf und das wollen wir einfach. Wir glauben, dass diese Aufgabe die richtige ist und zu der bekennen wir uns, denn es geht uns um die Sicherheit in dieser Stadt, um die Sicherheit im Zusammenhang mit Hunden, dass die vom Magistrat vollzogen werden sollte. Das sagt uns auch die Bundespolizeidirektion. Ich glaube, das ist ein gerechtfertigtes Anliegen. Es steht auch in der Bundesverfassung drinnen, dass die örtliche Sicherheitspolizei eine Angelegenheit ist, die die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen hat. Und wenn man mit einem hohen Ausmaß an Kriminalität konfrontiert ist, dann sollte man sich doch überlegen, welche Aufgaben man der Polizei überträgt und welche man besser selber lösen könnte.

 

Ich glaube, es hat gute Gründe, warum die Bundespolizeidirektion sagt, dass sie sich hier dagegen wehrt, dass ihr eine neue Aufgabe übertragen wird. Ich glaube, unabhängig von diesem konkreten Aufschrei der Wiener Polizei sind wir regelmäßig schon seit langer Zeit dafür eingetreten, dass Angelegenheiten der örtlichen Sicherheitspolizei nicht automatisch auf die Bundespolizei übertragen werden.

 

Und zum Dritten glaube ich, dass wir einfach die Überwachung der tierrechtlichen Vorschriften in dieser Stadt effizienter angehen müssen, als das bisher der Fall war.

 

Wenn ich mir jetzt diesen Abänderungsantrag von der SPÖ ansehe, dann spricht ja aus dem schon das schlechte Gewissen. Da versucht man zur Hälfte, den Einwendungen der Bundespolizeidirektion nachzukommen, zur anderen Hälfte kümmert man sich nicht darum oder vergisst einfach auf Aufgaben, die einem bis jetzt wichtig waren. Zum Beispiel der § 9, wo es um die Schutzhundeausbildung geht. An sich war das allen bis vor kurzem eine wichtige Sache, dann sagt die Bundespolizeidirektion, darum können wir uns nicht auch noch kümmern, dann sagt man, nun, bevor wir es selber

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular