Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 93
Bundespolizeidirektion zu diesem Gesetz bekommen. Wir haben mit denen geredet, die haben gesagt, ja, sie wünschen sich das, denn Leine und Beißkorb vorzuschreiben, ist sinnlos. Das wissen auch die. Sie möchten gerne einen Hundeführerschein vorschreiben.
Und wissen Sie, meine Damen und Herren, was dann
passiert ist? Dann hat uns das Innenministerium mit einer Woche Verspätung nach
der Stellungnahmefrist mitgeteilt, das ist eine zusätzliche Aufgabe für die
Polizei, das können sie leider nicht wahrnehmen.
Und wissen Sie, was dann passiert ist? Die
Bundespolizeidirektion hat uns ein zweites Mal geschrieben, und hat uns gesagt:
Es tut uns sehr Leid, wir sind dagegen.
Und dann ist es passiert, dass die ÖVP-Wien plötzlich
Ihre Meinung geändert hat. Man könnte den Eindruck haben, Sie sind vom
Innenministerium zurückgepfiffen worden. Böse Zungen würden das vielleicht
behaupten.
Es tut mir wirklich sehr Leid, denn inhaltlich ist es
einfach etwas Gescheites. Es würde der Polizei auch weiterhelfen, denn jeder
kann sich, glaube ich, an den Fingern einer Hand abzählen, dass die Verordnung
von Beißkorb und Leine enden wollend sinnvoll ist. Bei einem Hundeführerschein
müsste der hingehen, müsste den Hund ausbilden, müsste den Hundeführerschein
nachweisen. Sie wissen ohnehin, dass die inhaltliche Beurteilung der Tiere die
MA 60 vornimmt. Also auch deswegen kommt es zu keiner zusätzlichen
Belastung.
Wir werden dem trotzdem entgegenkommen. Von meiner
Fraktion wird ein Abänderungsantrag eingebracht werden, um dem Innenministerium
sozusagen nicht diese Argumentationsbasis zu liefern und deswegen das Gesetz zu
behindern. Ich glaube, dass es ein gutes Gesetz ist, das wirklich ein Mehr an
Sicherheit für die Wiener Bevölkerung bringt. Ehrlich gesagt wird es das
Innenministerium selbst rechtfertigen müssen, warum es dagegen ist, dass wir
effiziente Maßnahmen setzen, um unsere Wienerinnen und Wiener vor
problematischen Hundebesitzern und deren Tieren zu schützen. Das wird das
Innenministerium selbst argumentieren müssen und auch die Verantwortung dafür
übernehmen müssen. Das möchte ich hier auch ganz klar sagen.
Soweit einmal meine erste Stellungnahme. Ich behalte
es mir vor, mich am Schluss noch einmal zu Wort zu melden. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Es liegen zu diesem Gesetz Wortmeldungen vor, daher erfolgt eine Debatte.
Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung
schlage vor, dass die General- und Spezialdebatte zusammengelegt werden. Gibt
es einen Einwand gegen diesen Vorschlag? – Dies ist nicht der Fall. Ich werde
daher so vorgehen.
Wir kommen nunmehr zur Debatte. Zu Wort gemeldet ist
als Erste Frau Abg Sommer-Smolik.
Abg Claudia Sommer-Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Herr
Präsident! Frau Stadträtin!
Wir werden diesem Gesetz zustimmen, wobei es uns
nicht weit genug geht, denn wir haben schon seit Jahren einen Hundeführerschein
gefordert und verlangt, aber einen verpflichtenden Hundeführerschein, und jetzt
kommt er verpflichtend nur für jene, die auffällig geworden sind. Ganz so super
und so toll, wie Sie das jetzt dargestellt haben, ist dieses Gesetz ja leider
auch nicht. Es ist eigentlich nicht viel Neues drinnen. Die Neuigkeiten haben
Sie erwähnt, aber all das, was jetzt abgefeiert wird, hat es auch schon vorher
gegeben. So hat man schon vorher die Vorschreibung eines Hundeführerscheins
machen können, und mit diesem Gesetz werden nur die Modalitäten genauer
bestimmt.
Auch der Anreiz, der so hochgelobt worden ist für die
freiwillige Absolvierung des Hundeführerscheins, ist unserer Meinung nach nicht
sehr groß, denn auch das hat es schon gegeben, nämlich die Befreiung von der
Hundeabgabe, und das hat auch nur sehr wenig bewirkt. Es haben nicht sehr viele
Personen von dieser Befreiung und von diesem Anreiz Gebrauch gemacht, und es
ist zu befürchten, dass, wenn es sich nach wie vor um einen freiwilligen
Hundeführerschein handelt, auch jetzt nicht viel mehr HundehalterInnen davon
Gebrauch machen werden.
Es ist eigentlich das große Problem in Bezug auf das
Halten von Hunden und das Zusammenleben von Menschen und Hunden in dieser Stadt
nicht gelöst. Wir sehen es als ersten Schritt, aber wir hoffen, dass es dann
noch weitergehende Diskussionen geben wird, dass wir dann irgendwann einmal zu
einem verpflichtenden Hundführerschein kommen, vor allem, wenn in den
Ausführungen zum Gesetz selbst der Vorschlag drinnen steht, dass alle Hundebesitzer
einen Sachkundenachweis zu erbringen haben, was grundsätzlich zu befürworten
ist. Eine derartige Verpflichtung würde aber einen nicht zu rechtfertigenden
Verwaltungsaufwand mit sich bringen und darüber hinaus sicherlich nicht die
Zustimmung eines Großteils der Hundehalter finden.
Und das ist ja schon
bezeichnend für dieses Gesetz, dass man sich anscheinend so fürchtet vor den
Hundehaltern, dass man die Wahlen vielleicht verlieren könnte, weil doch viele Menschen
in der Stadt Hunde haben, dass man das jetzt nicht vorschreibt, sondern auf der
Freiwilligkeit belässt, obwohl man es eigentlich grundsätzlich gut findet. Und
da finde ich, hat eigentlich die Frau Stadträtin der Mut verlassen, hier eine
Verpflichtung einzuführen, denn nur dann hätte man vielleicht ein bissel eine
Sicherheit, dass es zu einem gedeihlichen Zusammenleben der Menschen mit Hunden
und der Menschen ohne Hunde in dieser Stadt kommen könnte.
Sonst wurde halt neu nummeriert, was sich ergeben hat
durch das Bundestierschutzgesetz. Es ist zu gratulieren, denn es ist schöner
und es ist leichter zu lesen.
Die Haftpflichtversicherung ist von unserer Seite
sehr begrüßenswert, auch eine lange Forderung von uns, dass das passiert, und
das ist auch mit ein Grund, warum wir jetzt zustimmen werden.
Ich werde einen Beschluss- und Resolutionsantrag
einbringen:
„Der Landtag wolle beschließen:
Die amtsführende Stadträtin für
Umwelt wird vom Wiener Landtag beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung
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