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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 93

 

Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Natürlich ist es grundsätzlich eine unerfreuliche Tatsache, dass wir uns mit einer Causa wie dieser Causa Gudenus, mit so unerträglichen Äußerungen, wie sie dieser Herr getätigt hat, hier im Landtag beschäftigen müssen. Dass wir uns im Jahr 2005 noch immer mit so etwas beschäftigen müssen, dass überhaupt solche Äußerungen noch möglich sind, hätte man sich ja vielleicht früher nicht mehr gedacht. Aber, leider, es gibt diese Äußerungen, es gibt diese Causa, und für meine Fraktion ist es selbstverständlich, dass dem Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen auf Zustimmung zur Strafverfolgung des Herrn Gudenus wegen Verdachtes des Verbrechens nach § 3 Verbotsgesetz vom Wiener Landtag zugestimmt wird und dass ebenso dem Ersuchen des Bundesministeriums für Landesverteidigung auf disziplinäre Verfolgung zugestimmt wird.

 

Es ist auch erfreulich, dass es vermutlich einstimmig erfolgen wird. Das ist aber sozusagen die untere Grenze dessen, was man als erfreulich bezeichnen kann. Einige Äußerungen von Vorrednern – ich werde vielleicht noch kurz darauf eingehen – waren schon wieder weniger erfreulich.

 

Wichtig und für den Landtag doch eine gewisse Ehrenrettung war auch, dass wir schon frühzeitig, schon am 29. April dieses Jahres nach den ersten neueren Äußerungen des Herrn Gudenus, einen einstimmigen Beschluss gefasst haben, den ich noch einmal kurz auszugsweise zitieren darf, weil es mir schon wichtig ist, was damals von uns allen festgestellt worden ist:

 

„Die beharrliche öffentliche Leugnung beziehungsweise Infragestellung von Gaskammern ist Ausdruck einer unglaublichen Verachtung von Millionen von Opfern, die in den Konzentrationslagern des Nazi-Regimes systematisch ermordet wurden. Wer diese entsetzlichsten Verbrechen der Menschheit wiederholt leugnet oder verniedlicht, ist nicht geeignet, die Aufgaben eines hohen Amtes für die Republik Österreich wahrzunehmen. Als Konsequenz bloß die FPÖ-Mitgliedschaft zurückzulegen, ist in keiner Weise ausreichend."

 

Das haben wir damals beschlossen und Herrn Gudenus zum Rücktritt von seinem Bundesratsmandat aufgefordert. Er ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Er ist ihr nicht nur nicht nachgekommen, sondern hat sich zu noch schlimmeren, noch ärgeren Äußerungen hinreißen lassen oder sich hineingesteigert oder sie bewusst getätigt. Aber jedenfalls hat er sie getätigt. Das ist ganz schlimm, und wir weisen diese Äußerungen natürlich auf das Entschiedenste, auf das Schärfste zurück. Das ist absolut unwürdig, dass das von einem Bundesrat gesagt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Es ist natürlich absolut unwürdig für jeden Menschen, dass irgendjemand das sagt. Die Staatsanwaltschaft hat ja beim ersten Interview die Anzeige noch zurückgelegt. Darüber kann man juristisch verschiedener Meinung sein. Rechtsanwalt Dr Noll, ein durchaus guter Kenner der Materie und auch politisch sicher ein grundsätzlicher Antifaschist, hat im "Falter" argumentiert, dass man bei der ersten Äußerung gerade noch nicht ein Verfahren einleiten musste. Also das ist ein vertretbarer Standpunkt, ich bin aber sehr froh, dass bei den nächsten Äußerungen die Staatsanwaltschaft dann endlich dieses Verfahren eingeleitet hat. Wie auch Kollege Ellensohn schon ausgeführt hat, werden die unabhängigen Gerichte entscheiden, ob der Tatbestand im Endeffekt objektiv und subjektiv erfüllt ist, aber dass wir die Äußerungen des Herrn Gudenus auf das Schärfste verurteilen, ist sowieso klar. Wir sind es den Millionen Opfern des Nationalsozialismus schuldig. Zudem ist einfach der Ungeist, den Herr Gudenus verkörpert, absolut unerträglich und von niemandem zu dulden.

 

Es ist aber doch eine Frage: Wer trägt die Verantwortung dafür, dass Herr Gudenus überhaupt in so hohe Positionen in unserer Republik kommen konnte? Das muss man an einem Tag wie heute auch als Frage stellen können. Und da muss man schon sagen, wenn man sich die Geschichte, den Lebenslauf des Herrn Gudenus in den letzten 15 Jahren anschaut, dass er 1990 von der FPÖ für den Bundesrat nominiert und dahin entsandt wurde, 1992 für die FPÖ in den Nationalrat gekommen ist und im Oktober 1995 als Abgeordneter zum Nationalrat gesagt hat: „Gaskammern? Ich halte mich da raus! Ich glaube alles, was dogmatisch vorgeschrieben ist." Das hat er 1995 gesagt.

 

Dann ist er aus dem Nationalrat hinausgeflogen – das war durchaus auch korrekt –, aber nicht in die Versenkung, nicht zurück irgendwo nach Niederösterreich zu seinem, ich glaube, Forst- oder Landgut, sondern die FPÖ-Wien hat ihn im Oktober 1996, also ein knappes Jahr nach diesen Äußerungen, wieder für den Bundesrat nominiert. Und das ist eine Schande! (Beifall bei der SPÖ.) Auch 2001 wurde er wieder nominiert und ist wieder in den Bundesrat gekommen.

 

Insofern stimmt es nicht, wenn Kollege Strache vor kurzem gesagt hat: „John Gudenus ist nicht mehr Mitglied der FPÖ und dadurch ist die Sache für mich erledigt. Das sieht beim Herrn Kampl und dem BZÖ schon ganz anders aus" – Zitat Strache. Also es ist gut, dass er jetzt nicht mehr der FPÖ-Wien angehört, aber die Verantwortung dafür, dass er fast 15 Jahre für die FPÖ im höchsten Haus dieser Republik Mitglied war, die bleibt natürlich.

 

Diese heutige Diskussion ist auch nicht vollkommen zu trennen von einer grundsätzlichen politischen Debatte. Wir sind hier nicht im Elfenbeinturm und nicht im luftleeren Raum. Nur in dieser Hinsicht kann ich dem Kollegen Barnet zustimmen.

 

Und insofern muss ich auch zum Kollegen Prochaska noch kurz eine Anmerkung machen. Er hat StR Ellensohn darauf hingewiesen, dass die Opfer der NS-Militärjustiz und Deserteure jetzt im Nationalrat ohnehin schon rechtlich korrekt behandelt worden seien. Das ist nur halbrichtig. Richtig ist, dass im Justizausschuss eine Vorlage beschlossen worden ist und vermutlich auch im Nationalrat beschlossen werden wird (Zwischenruf von

 

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