Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 93
ist auch mein Verständnis von Pflichterfüllung und
Gewissensfreiheit, ich kann mich da entscheiden.
Dieselben, die das damals in die Medien gebracht
haben - in ein der ÖVP nicht sehr fern stehendes Blatt, wissend, dass es dieses
Disziplinarverfahren gar nicht gegeben hat, weil es noch in der Sekunde
eingestellt wurde, weil es gar nicht sein konnte, weil alles durch das Gesetz
gedeckt war -, dieselben haben den Brief des Bundesministers in die Medien
gebracht, und dieselben waren mit daran beteiligt, dass es kein
Disziplinarverfahren gegen ihn gibt. Wenn es daher eine politische
Verantwortung für solche Sachen gibt, dann sollten sich einige in diesem Haus
dazu auch noch etwas anderes überlegen. (Beifall beim BZW.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Ing RUDOLPH. Ich erteile ihm das Wort.
Abg Ing Herbert RUDOLPH (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Hoher
Landtag!
Es gibt wahrlich erfreulichere Anlässe, um sich hier
im Wiener Landtag zu Wort zu melden. Es gibt interessantere Anlässe, um sich
hier im Wiener Landtag zu Wort zu melden. Ich hatte an sich schon die Hoffnung,
dass dieses Haus, nachdem es sich mit dieser Frage - vielleicht nicht dieses
Gremium, aber dieses Haus - ja schon inhaltlich auseinander gesetzt hat, und
zwar sich nicht nur inhaltlich auseinander gesetzt hat, sondern auch eine sehr
klar, eindeutige, nämlich einstimmige Willenskundgebung vorgenommen hat, dass
dieses Haus sich mit dieser Thematik und mit dieser Person in dieser Form nicht
weiter befassen muss. Es kam anders.
Die Wiener Freiheitlichen haben immer dann, wenn es
um die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten geht und das zur Diskussion
steht, dies natürlich eingehend diskutiert und sich den § 130 Wiener
Stadtverfassung genau angesehen. Das Ergebnis ist bekannt: Wir werden den
Anträgen zustimmen, und nach uns sind die Rechtsbehörden am Zug. Ein Gericht
wird über Schuld oder Unschuld urteilen, nicht der Wiener Landtag, und das ist
gut so. Damit, meine ich, kann man hier diesen Vorgang eigentlich auch schon in
der Debatte beenden und ihn der Abstimmung zuführen.
Ich glaube, man tut hier, wenn man etwas Gutes meint,
in Wahrheit auch etwas, was gar nicht so gut ist, indem man einer Person zu
viel an Aufmerksamkeit widmet, eine lange Debatte hält, diese Debatte prominent
reiht - Auslieferungsanträge sind überwiegend am Schluss der Tagesordnung eines
Landtages verhandelt worden -, also diese Debatte prominent reiht und dann auch
noch eine namentliche Abstimmung herbeiführt. Ich glaube, dass das in Wahrheit
von der Dimension her nicht berechtigt ist. Der Wiener Landtag wird einen
einstimmigen Beschluss fällen, der klar und eindeutig ist. Es gibt inhaltlich
keine Zweifel daran, daher kann man hier auch schon zum Ende kommen.
Ich möchte aber auf eine Nuance der Debatte, nämlich
des Debattenbeitrages meines Vorredners Kollegen Barnet eingehen. Und zwar
möchte ich auf jene Passage eingehen, in der sich auch aufkeimender Unmut im
Auditorium zeigte, aufkeimende Unterstellungen.
Ich meine tatsächlich, dass der Wiener Landtag mit
der Öffentlichkeit, die er hier hat, und angesichts der Tatsache, dass es darum
geht, durchaus in sehr klaren und eindeutigen Formen politische Aussagen zu
treffen, mit Sicherheit genauso wenig wie der Gemeinderat das geeignete Gremium
ist, fein nuanciert zu diskutieren, im Dissens und Konsens zu argumentieren und
zu neuen Ergebnissen zu kommen. Er ist wahrscheinlich nicht das richtige
Gremium, um diesem durchaus verständlichen und nachvollziehbaren Interesse und
diesem Wunsch und dieser Anregung zu folgen.
Ich glaube, das Thema ist zu wichtig und zu wertvoll,
als dass man hier mit, sagen wir einmal, bekannten Zwischenrufen von bekannten
Zwischenrufern mit dem Thema umgeht. Ich glaube, deshalb sollten wir uns aber
nicht von der politischen Diskussion absentieren. Es sollten durchaus
Mitglieder des Wiener Landtages dieses Thema weiter diskutieren, ob die
vorhandenen Rechtsmittel im Umgang etwa mit Holocaust-Leugnern tatsächlich noch
wirklich die zeitgemäßen sind. Wie tun das andere Länder, wie tut das die
Bundesrepublik, wie tut das beispielsweise Schweden, wo ich zu meiner großen
Verwunderung immer Fernsehbilder sehe, wo Neonazi-Horden aufmarschieren, mit
Hakenkreuzfahnen zu sehen sind? In diesen Ländern geht man offensichtlich
anders damit um, was gerade in der Bundesrepublik Deutschland ein für mich
absolut unerklärliches Phänomen ist.
Also offenbar haben unterschiedliche Länder mit ein
und derselben historischen Zeit, mit ein und derselben historischen Periode und
durchaus derselben Involviertheit in der Frage von Schuld und Beteiligung, wie
das natürlich auch von Österreich aus zu sehen ist, andere Zugänge. Und dies zu
diskutieren, ist zweifelsohne interessant. Keine Frage.
Ist das Verbotsgesetz heute tatsächlich noch das
geeignete Mittel? Erfüllt es tatsächlich noch das, was es erfüllen soll? Muss
man es verschärfen, muss man es anders fassen oder gibt es andere Mittel und
Möglichkeiten? Dies ist zweifelsohne eine wichtige, interessante politische
Diskussion. Ich meine nur, dass das Forum des Wiener Landtages dafür nicht nur
das formal nicht geeignete ist, sondern ich glaube, es ist auch inhaltlich
nicht geeignet.
Das, was ich hoffe – damit komme ich zum Schluss –,
ist, dass sich aus dieser Debatte heraus eine fraktionsübergreifende Diskussion
entwickelt, genau zu diesem Thema, wo man sich unbeobachtet von den Medien und
von der Öffentlichkeit dem Diskurs stellen kann. Es geht nicht um die Frage, ob
etwas historisch erwiesen ist oder nicht – in dieser Frage gibt es, glaube ich,
einen weiten politischen Konsens; was alles historisch erwiesen ist, ist hier
nicht zu diskutieren –, aber eben auf der Basis dessen, was unstrittig ist,
weitere Entwicklungsschritte im politischen Diskurs zu machen, das halte ich
durchaus für wünschenswert. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Herr Abg Stürzenbecher. Ich erteile es ihm.
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