Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 24 von 93
disziplinären Verfolgung des Herrn Bundesrats Mag John Gudenus wegen des Verdachts einer Pflichtverletzung gemäß § 2 Abs 3 lit c Heeresdisziplinargesetz, dem derselbe Sachverhalt zugrunde liegt.
Die Diskussion wird über beide Postnummern gemeinsam
stattfinden. Die Abstimmung wird dann getrennt erfolgen.
Ich möchte Sie informieren, dass das
Immunitätskollegium dem Antrag auf Aufhebung der Immunität in beiden Fällen
einstimmig zugestimmt hat.
Ich ersuche jetzt den Hohen Landtag, dem Ersuchen des
Landesgerichts nachzukommen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Ich eröffne die Debatte.
Zum Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteile
es ihm.
StR David Ellensohn:
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren!
Eigentlich wäre die Sache einfach und könnte beinahe
so schnell abgewickelt werden wie heute beim Immunitätskollegium, wo es ganz
ohne Wortmeldungen über die Bühne gegangen ist. Herr John Gudenus hat
Äußerungen getätigt, bei denen sich alle im Haus einig sind, dass zumindest die
Staatsanwaltschaft, das Landesgericht einschreiten möge. Wir können alle sagen,
wir wissen, was gesagt wurde - der Mann ist, wie ein nicht genannt werden
wollender Staatsanwalt gesagt hat, vielleicht auch verrückt -, und dann gehen
wir zur Tagesordnung über. So einfach ist es aber trotzdem nicht. Ich möchte es
mir zumindest nicht so einfach machen.
Die Immunität ist ein hohes Gut. Es geschieht ja
nicht alle Tage, dass wir hier jemanden ausliefern. Es passiert in Österreich
äußerst selten, dass ein Bundesrat einem Gericht übergeben wird. Ich glaube
auch, dass man dieses Recht nicht geringschätzen darf. Es gibt aber auch dafür
Grenzen, und diese Grenze ist unter anderem das Verbotsgesetz, das den Umgang
mit den Gräueln des Holocaust klar regelt und Verstöße klar aufzeigt. Das ist
zwar ein altes Gesetz, aber heute berufen wir uns auf eine Novellierung aus dem
Jahr 1992, gegen die John Gudenus verstoßen hat - oder vermutlich verstoßen
hat, denn noch gibt es ja kein Urteil.
Interessant ist jetzt bei der Einleitung der
Staatsanwaltschaft, worauf sich das alles begründet. Die Aussagen vom
"Report" sind bereits im April von mir zur Anzeige gebracht worden,
und dieses Verfahren ist damals eingestellt worden. Jetzt kommt es in der
Begründung wieder, weil Herr Gudenus nichts dazugelernt hat, sondern sich ganz
im Gegenteil als Wiederholungstäter zeigt. Jetzt könnte man wieder bei der
alten Geschichte von 1995 angefangen, jetzt im April hat er nachgelegt, und da
ist er noch einmal davongekommen. Was er im "Report" gesagt hat - er
möchte nicht Ja oder Nein sagen, sondern er zweifelt und möchte überprüfen -,
hat der Staatsanwaltschaft und dem Landesgericht noch nicht genügt, einen
Auslieferungsantrag zu stellen. Diese Anzeige, die wir eingebracht haben, war
erfolglos, war leider wirkungslos.
Aber John Gudenus hat nachgelegt, am 8. Juni im
"Standard", mit dem wirklich fast unglaublichen Satz: Es hat im
"Dritten Reich" keine Gaskammern gegeben. Das ist, wenn man es das
erste Mal hört - bevor ich es gelesen habe, hat mir jemand gesagt, dass das im
"Standard" steht: Ich habe es nicht geglaubt. Denn das ist im ersten
Moment etwas, von dem man denkt: Nein, so weit geht ein Revisionist und ein
Holocaust-Verharmloser nicht. Denn eines, was diese Herrschaften leider schon
gelernt haben, ist, das Gesetzbuch so genau auswendig und so haargenau zu
kennen, dass sie wissen, wo die Grenze ist, oder glauben zu wissen, wo die
Grenze ist.
Aber offensichtlich im Rausch dessen, dass er im
"Report" einmal mehr gesagt hat, ich weiß nicht, ich möchte es nicht
selber feststellen, und man soll es wieder einmal ordentlich prüfen - als ob
man die Erdanziehungskraft jede Woche in Frage stellen könnte, und dann
zweifelt man eben daran, ob eins und eins zwei ist und so weiter, also
überprüfen wir alles noch einmal -, im Rausch dessen, dass er damit
davongekommen ist, hat er nachgelegt und gesagt: Im "Dritten Reich"
hat es keine Gaskammern gegeben, und dann hinzugefügt: Na ja, in Polen schon,
in Auschwitz vielleicht schon. Eine Million Menschen zu Tode gekommen, ermordet
worden! "In Polen schon" - Ich weiß nicht, wie er sich das
vorgestellt hat: Ob das zu dem Zeitpunkt ein unabhängiger Staat war? Von
Mauthausen hat er vermutlich auch nichts gehört, von Hartheim ebenfalls nichts.
Bundespräsident Fischer hat dann als Reaktion auf
diese Aussagen empfohlen, John Gudenus möge nach Mauthausen fahren, weil er
spätestens dann seine Zweifel ausräumen kann - wenn man ihm denn abnehmen
würde, dass er daran zweifelt. Nur kam dieser gute Ratschlag des
Bundespräsidenten eigentlich zu spät. John Gudenus war schon in Mauthausen,
bevor er das gesagt hat, nämlich am 4. Mai. Er ist hingefahren und war mit
einer Gruppe dort, auch ein Rabbi war dabei, es war eine größere Gruppe von
mehreren älteren Personen. Im "Falter" wird John Gudenus mit dem Satz
zitiert - nachdem sie dort Bilder angeschaut haben von Inhaftieren, von
Häftlingen, von Menschen, die kurz nach diesen Aufnahmen nicht mehr gelebt haben
-: Diese jugendlichen Häftlinge sehen eigentlich ganz gut aus, und er selber
schaut ja viel schlechter aus als diese jugendlichen Häftlinge. Dann ist von
dieser Gruppe, die dort war, anhand von schnell gekritzelten Zeichnungen dem
Rabbi noch erklärt worden, wieso es keine Gaskammern gegeben haben kann.
Deswegen beschäftigt sich jetzt das Landesgericht mit
Herrn Gudenus, und es wird dieses Mal vielleicht tatsächlich zu einer
Verurteilung kommen. Das ist schön, dass es überhaupt so weit gekommen ist,
dass verhandelt wird. Herr Gudenus wird im Herbst mit hoher Wahrscheinlichkeit
nicht mehr dem Bundesrat angehören, denn wenn er vorher nicht geht, wird er von
den Wählern und Wählerinnen vermutlich nicht mehr mit einem Mandat belohnt
werden. Herr Kampl wird nicht, wie er es vorhatte, Vorsitzender des
Bundesrates. All das ist wunderbar und schön, und all das führt auch dazu, das
wir heute diesen Akt hier einstimmig beschließen.
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