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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 93

 

disziplinären Verfolgung des Herrn Bundesrats Mag John Gudenus wegen des Verdachts einer Pflichtverletzung gemäß § 2 Abs 3 lit c Heeresdisziplinargesetz, dem derselbe Sachverhalt zugrunde liegt.

 

Die Diskussion wird über beide Postnummern gemeinsam stattfinden. Die Abstimmung wird dann getrennt erfolgen.

 

Ich möchte Sie informieren, dass das Immunitätskollegium dem Antrag auf Aufhebung der Immunität in beiden Fällen einstimmig zugestimmt hat.

 

Ich ersuche jetzt den Hohen Landtag, dem Ersuchen des Landesgerichts nachzukommen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Ich eröffne die Debatte.

 

Zum Wort gemeldet ist Herr StR Ellensohn. Ich erteile es ihm.

 

StR David Ellensohn: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine Damen und Herren!

 

Eigentlich wäre die Sache einfach und könnte beinahe so schnell abgewickelt werden wie heute beim Immunitätskollegium, wo es ganz ohne Wortmeldungen über die Bühne gegangen ist. Herr John Gudenus hat Äußerungen getätigt, bei denen sich alle im Haus einig sind, dass zumindest die Staatsanwaltschaft, das Landesgericht einschreiten möge. Wir können alle sagen, wir wissen, was gesagt wurde - der Mann ist, wie ein nicht genannt werden wollender Staatsanwalt gesagt hat, vielleicht auch verrückt -, und dann gehen wir zur Tagesordnung über. So einfach ist es aber trotzdem nicht. Ich möchte es mir zumindest nicht so einfach machen.

 

Die Immunität ist ein hohes Gut. Es geschieht ja nicht alle Tage, dass wir hier jemanden ausliefern. Es passiert in Österreich äußerst selten, dass ein Bundesrat einem Gericht übergeben wird. Ich glaube auch, dass man dieses Recht nicht geringschätzen darf. Es gibt aber auch dafür Grenzen, und diese Grenze ist unter anderem das Verbotsgesetz, das den Umgang mit den Gräueln des Holocaust klar regelt und Verstöße klar aufzeigt. Das ist zwar ein altes Gesetz, aber heute berufen wir uns auf eine Novellierung aus dem Jahr 1992, gegen die John Gudenus verstoßen hat - oder vermutlich verstoßen hat, denn noch gibt es ja kein Urteil.

 

Interessant ist jetzt bei der Einleitung der Staatsanwaltschaft, worauf sich das alles begründet. Die Aussagen vom "Report" sind bereits im April von mir zur Anzeige gebracht worden, und dieses Verfahren ist damals eingestellt worden. Jetzt kommt es in der Begründung wieder, weil Herr Gudenus nichts dazugelernt hat, sondern sich ganz im Gegenteil als Wiederholungstäter zeigt. Jetzt könnte man wieder bei der alten Geschichte von 1995 angefangen, jetzt im April hat er nachgelegt, und da ist er noch einmal davongekommen. Was er im "Report" gesagt hat - er möchte nicht Ja oder Nein sagen, sondern er zweifelt und möchte überprüfen -, hat der Staatsanwaltschaft und dem Landesgericht noch nicht genügt, einen Auslieferungsantrag zu stellen. Diese Anzeige, die wir eingebracht haben, war erfolglos, war leider wirkungslos.

 

Aber John Gudenus hat nachgelegt, am 8. Juni im "Standard", mit dem wirklich fast unglaublichen Satz: Es hat im "Dritten Reich" keine Gaskammern gegeben. Das ist, wenn man es das erste Mal hört - bevor ich es gelesen habe, hat mir jemand gesagt, dass das im "Standard" steht: Ich habe es nicht geglaubt. Denn das ist im ersten Moment etwas, von dem man denkt: Nein, so weit geht ein Revisionist und ein Holocaust-Verharmloser nicht. Denn eines, was diese Herrschaften leider schon gelernt haben, ist, das Gesetzbuch so genau auswendig und so haargenau zu kennen, dass sie wissen, wo die Grenze ist, oder glauben zu wissen, wo die Grenze ist.

 

Aber offensichtlich im Rausch dessen, dass er im "Report" einmal mehr gesagt hat, ich weiß nicht, ich möchte es nicht selber feststellen, und man soll es wieder einmal ordentlich prüfen - als ob man die Erdanziehungskraft jede Woche in Frage stellen könnte, und dann zweifelt man eben daran, ob eins und eins zwei ist und so weiter, also überprüfen wir alles noch einmal -, im Rausch dessen, dass er damit davongekommen ist, hat er nachgelegt und gesagt: Im "Dritten Reich" hat es keine Gaskammern gegeben, und dann hinzugefügt: Na ja, in Polen schon, in Auschwitz vielleicht schon. Eine Million Menschen zu Tode gekommen, ermordet worden! "In Polen schon" - Ich weiß nicht, wie er sich das vorgestellt hat: Ob das zu dem Zeitpunkt ein unabhängiger Staat war? Von Mauthausen hat er vermutlich auch nichts gehört, von Hartheim ebenfalls nichts.

 

Bundespräsident Fischer hat dann als Reaktion auf diese Aussagen empfohlen, John Gudenus möge nach Mauthausen fahren, weil er spätestens dann seine Zweifel ausräumen kann - wenn man ihm denn abnehmen würde, dass er daran zweifelt. Nur kam dieser gute Ratschlag des Bundespräsidenten eigentlich zu spät. John Gudenus war schon in Mauthausen, bevor er das gesagt hat, nämlich am 4. Mai. Er ist hingefahren und war mit einer Gruppe dort, auch ein Rabbi war dabei, es war eine größere Gruppe von mehreren älteren Personen. Im "Falter" wird John Gudenus mit dem Satz zitiert - nachdem sie dort Bilder angeschaut haben von Inhaftieren, von Häftlingen, von Menschen, die kurz nach diesen Aufnahmen nicht mehr gelebt haben -: Diese jugendlichen Häftlinge sehen eigentlich ganz gut aus, und er selber schaut ja viel schlechter aus als diese jugendlichen Häftlinge. Dann ist von dieser Gruppe, die dort war, anhand von schnell gekritzelten Zeichnungen dem Rabbi noch erklärt worden, wieso es keine Gaskammern gegeben haben kann.

 

Deswegen beschäftigt sich jetzt das Landesgericht mit Herrn Gudenus, und es wird dieses Mal vielleicht tatsächlich zu einer Verurteilung kommen. Das ist schön, dass es überhaupt so weit gekommen ist, dass verhandelt wird. Herr Gudenus wird im Herbst mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr dem Bundesrat angehören, denn wenn er vorher nicht geht, wird er von den Wählern und Wählerinnen vermutlich nicht mehr mit einem Mandat belohnt werden. Herr Kampl wird nicht, wie er es vorhatte, Vorsitzender des Bundesrates. All das ist wunderbar und schön, und all das führt auch dazu, das wir heute diesen Akt hier einstimmig beschließen.

 

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