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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 93

 

natürlich Schwerpunktsetzungen, aber Ausbildung und Forschung brauchen eben auch diese Breitenversorgung. Wenn Kollegin Pilz möchte, dass das AKH für die Breitenversorgung nicht zur Verfügung steht, dann kann ich Ihnen nur sagen: Sprechen Sie es aus, reden Sie nicht herum, sagen Sie, was Ihre Vorschläge sind. Wir sind der Meinung, dass es weiterhin möglich sein muss, mit einem Krankenschein auch im AKH die Leistungen in Anspruch zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Phrasen - und ich muss wirklich sagen: Phrasen, denn von einem Beitrag zu reden, wäre wahrlich übertrieben -, zu den Phrasen von Kollegin Schmalenberg fällt mir wirklich nichts ein. Die Patientenversorgung im AKH - darauf sind auch einige Rednerinnen und Redner eingegangen - befindet sich auf höchstem Niveau. Kollege Hundstorfer hat in der Begründung auch auf die Leistungsdaten des AKH hingewiesen.

 

Das AKH verfügt mit 27 Universitätskliniken und 49 klinischen Abteilungen über Einrichtungen für alle medizinischen Spezialgebiete und über 2 206 Betten. Die durchschnittliche Verweildauer konnte auf 6,1 Tage abgesenkt werden. Wenn Frau Kollegin Pilz gemeint hat, die Bettenauslastung wäre nicht so, wie sie es sich vorstellt, dann muss man sagen, dass eben die Bettenauslastung um Mitternacht gezählt wird, wir aber erfreulicherweise 25 Prozent der stationären Leistungen bereits als Tagespatienten annehmen und die daher in dieser Statistik nicht aufscheinen. Das wissen Sie auch ganz genau. Im ersten Quartalsbericht 2005 konnte bereits festgestellt werden, dass die Bettenauslastung im Bereich des KAV um 90 Prozent liegt. International spricht man bei 85 Prozent eigentlich bereits von einer Vollversorgung.

 

Es werden daher großartige Leistungen im AKH erbracht, sodass auch internationale Delegationen immer wieder das Allgemeine Krankenhaus besuchen. Morgen wird auch der Herr Bundespräsident dem europäischen Spitzenzentrum der Medizin einen Besuch abstatten.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Vereinbarung werden drei Bereiche - Kollege Hundstorfer hat es bereits angesprochen - präsentiert: Die Restfertigstellung, wofür ein zusätzlicher Finanzrahmen in der Größenordnung von 150 Millionen EUR festgelegt wird; für Investitionen zur Erhaltung der Standards wurde für die Jahre 2007 bis 2015 ein gemeinsamer Finanzrahmen von 600 Millionen EUR festgelegt; drittens ist es laut der Vereinbarung gelungen, tatsächlich die für 2004 verlangten 58 Millionen EUR für Mehrkosten von Forschung und Lehre - also jene Zahlungen, die der Bund bisher immer verweigert hat - auch zu erhalten.

 

Zu diesem Verhandlungserfolg kann man nur sagen: Das ist eben das Ergebnis konsequenter Verhandlungen im Interesse der Wienerinnen und Wiener, durch die langfristig Spitzenmedizin gesichert werden konnte. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

 

Ich möchte noch mitteilen, dass Frau Abg Vassilakou bis 13 Uhr entschuldigt ist.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 in Zusammenhalt mit § 31 Abs 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass zwei schriftliche Anfragen von den Abgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien eingelangt sind.

 

Vor Sitzungsbeginn ist von den Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde dieser Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt.

 

Von den Abgen Barnet, Trammer und Mag Schmalenberg wurde ein Antrag an den Herrn Landeshauptmann betreffend Ausweitung von Schutzzonen im Bereich der Schulen und öffentlichen Verkehrsmittel gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses Antrags wurde von der notwendigen Anzahl der Abgeordneten unterzeichnet.

 

Gemäß § 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Behandlung des Dringlichen Antrags vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsmäßigen Behandlung des Dringlichen Antrags unterbrochen.

 

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 12, 13, 14, 10, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 und 1 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher so vorgehen.

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 12 der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien um Zustimmung zur Strafverfolgung des Herrn Bundesrats Mag John Gudenus wegen des Verbrechens nach § 3h Verbotsgesetz.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg Zankl, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin Abg Inge Zankl: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

 

Es handelt sich bei der Postnummer 12 um das Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen vom 15. Juni 2005 um Zustimmung zur Strafverfolgung des Herrn Bundesrats Mag John Gudenus wegen des Verbrechens nach § 3h Verbotsgesetz.

 

Die Begründung des Landesgerichts für Strafsachen ist: Mag John Gudenus soll das Verbrechen nach § 3h Verbotsgesetz begangen haben, indem er am 26.4.2005 in der ORF-Sendung "Report" die Äußerung gemacht hat, dass die Frage, ob es NS-Gaskammern gegeben hätte, nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden müsste, und indem in der Tageszeitung "Der Standard" vom 8.6.2005 seine Äußerung veröffentlicht wurde, es sei schön, dass Zweifel erlaubt seien, denn Gaskammern hätte es gegeben, aber nicht im "Dritten Reich", sondern in Polen.

 

Ich möchte Sie informieren, dass uns unter der Postnummer 13 ein zweites Ersuchen vorliegt, und zwar das Ersuchen des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 20. Juni 2005 um Zustimmung zur

 

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