Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 93
natürlich Schwerpunktsetzungen, aber Ausbildung und
Forschung brauchen eben auch diese Breitenversorgung. Wenn Kollegin Pilz
möchte, dass das AKH für die Breitenversorgung nicht zur Verfügung steht, dann
kann ich Ihnen nur sagen: Sprechen Sie es aus, reden Sie nicht herum, sagen
Sie, was Ihre Vorschläge sind. Wir sind der Meinung, dass es weiterhin möglich
sein muss, mit einem Krankenschein auch im AKH die Leistungen in Anspruch zu
nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den Phrasen
- und ich muss wirklich sagen: Phrasen, denn von einem Beitrag zu reden, wäre
wahrlich übertrieben -, zu den Phrasen von Kollegin Schmalenberg fällt mir
wirklich nichts ein. Die Patientenversorgung im AKH - darauf sind auch einige Rednerinnen
und Redner eingegangen - befindet sich auf höchstem Niveau. Kollege Hundstorfer
hat in der Begründung auch auf die Leistungsdaten des AKH hingewiesen.
Das AKH verfügt mit 27 Universitätskliniken und
49 klinischen Abteilungen über Einrichtungen für alle medizinischen
Spezialgebiete und über 2 206 Betten. Die durchschnittliche
Verweildauer konnte auf 6,1 Tage abgesenkt werden. Wenn Frau Kollegin Pilz
gemeint hat, die Bettenauslastung wäre nicht so, wie sie es sich vorstellt,
dann muss man sagen, dass eben die Bettenauslastung um Mitternacht gezählt
wird, wir aber erfreulicherweise 25 Prozent der stationären Leistungen
bereits als Tagespatienten annehmen und die daher in dieser Statistik nicht
aufscheinen. Das wissen Sie auch ganz genau. Im ersten Quartalsbericht 2005
konnte bereits festgestellt werden, dass die Bettenauslastung im Bereich des
KAV um 90 Prozent liegt. International spricht man bei 85 Prozent
eigentlich bereits von einer Vollversorgung.
Es werden daher großartige Leistungen im AKH erbracht,
sodass auch internationale Delegationen immer wieder das Allgemeine Krankenhaus
besuchen. Morgen wird auch der Herr Bundespräsident dem europäischen
Spitzenzentrum der Medizin einen Besuch abstatten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Vereinbarung
werden drei Bereiche - Kollege Hundstorfer hat es bereits angesprochen -
präsentiert: Die Restfertigstellung, wofür ein zusätzlicher Finanzrahmen in der
Größenordnung von 150 Millionen EUR festgelegt wird; für
Investitionen zur Erhaltung der Standards wurde für die Jahre 2007 bis 2015 ein
gemeinsamer Finanzrahmen von 600 Millionen EUR festgelegt; drittens
ist es laut der Vereinbarung gelungen, tatsächlich die für 2004 verlangten
58 Millionen EUR für Mehrkosten von Forschung und Lehre - also jene Zahlungen,
die der Bund bisher immer verweigert hat - auch zu erhalten.
Zu diesem Verhandlungserfolg kann man nur sagen: Das
ist eben das Ergebnis konsequenter Verhandlungen im Interesse der Wienerinnen
und Wiener, durch die langfristig Spitzenmedizin gesichert werden konnte. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Damit ist
die Aktuelle Stunde beendet.
Ich möchte noch mitteilen, dass Frau Abg Vassilakou
bis 13 Uhr entschuldigt ist.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen,
gebe ich gemäß § 15 Abs 2 in Zusammenhalt mit § 31 Abs 1
der Geschäftsordnung bekannt, dass zwei schriftliche Anfragen von den
Abgeordneten des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien eingelangt sind.
Vor Sitzungsbeginn ist von den Landtagsabgeordneten
des Klubs der Wiener Freiheitlichen ein Antrag eingelangt. Den Fraktionen wurde
dieser Antrag schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisung erfolgt wie beantragt.
Von den Abgen Barnet, Trammer und
Mag Schmalenberg wurde ein Antrag an den Herrn Landeshauptmann betreffend
Ausweitung von Schutzzonen im Bereich der Schulen und öffentlichen
Verkehrsmittel gerichtet. Das Verlangen auf dringliche Behandlung dieses
Antrags wurde von der notwendigen Anzahl der Abgeordneten unterzeichnet.
Gemäß
§ 36 Abs 5 der Geschäftsordnung wird die Behandlung des Dringlichen
Antrags vor Schluss der öffentlichen Sitzung erfolgen. Ist diese um 16 Uhr
noch nicht beendet, wird die Landtagssitzung zur tagesordnungsmäßigen
Behandlung des Dringlichen Antrags unterbrochen.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich
folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 12, 13, 14, 10,
2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 und 1 werden in dieser genannten Reihenfolge
verhandelt. Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben, ich werde daher
so vorgehen.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 12 der
Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft das Ersuchen des Landesgerichts für
Strafsachen Wien um Zustimmung zur Strafverfolgung des Herrn Bundesrats
Mag John Gudenus wegen des Verbrechens nach § 3h Verbotsgesetz.
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg Zankl, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Abg Inge Zankl: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Es handelt sich bei der Postnummer 12 um das
Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen vom 15. Juni 2005 um
Zustimmung zur Strafverfolgung des Herrn Bundesrats Mag John Gudenus wegen
des Verbrechens nach § 3h Verbotsgesetz.
Die Begründung des Landesgerichts für Strafsachen
ist: Mag John Gudenus soll das Verbrechen nach § 3h Verbotsgesetz
begangen haben, indem er am 26.4.2005 in der ORF-Sendung "Report" die
Äußerung gemacht hat, dass die Frage, ob es NS-Gaskammern gegeben hätte, nicht
mit Ja oder Nein beantwortet werden müsste, und indem in der Tageszeitung
"Der Standard" vom 8.6.2005 seine Äußerung veröffentlicht wurde, es
sei schön, dass Zweifel erlaubt seien, denn Gaskammern hätte es gegeben, aber
nicht im "Dritten Reich", sondern in Polen.
Ich möchte Sie informieren, dass
uns unter der Postnummer 13 ein zweites Ersuchen vorliegt, und zwar das
Ersuchen des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 20. Juni 2005
um Zustimmung zur
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