Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 93
her, vom Grundansatz her für richtig, dass man diese qualitative Frage auch stellt und versucht, diese qualitative Frage auch nachvollziehbarer zu machen - nicht nur für Experten, sondern nachvollziehbar zu machen, was am Ende des Tages herauskommt.
Ob das ein Landesgesetz
sein kann, wage ich ein bisschen zu bezweifeln, denn der Gedankenansatz, dass
wir mit einem Landesgesetz einen Zielparagraphen machen, der dann den
Bundesgesetzgeber so quasi normiert, ist – ich habe grundsätzlich Sympathie für
den Föderalismus - vielleicht doch die verkehrte Seite, mit der man in einem
Staatswesen ein Rechtgewerk insgesamt gesehen aufbaut. Aber das soll dem an
sich, aus meiner Sicht gesehen, richtigen Gedanken nicht Abbruch tun;
vielleicht findet sich eine andere Methodik, um diese Diskussion entsprechend
zu forcieren und diese Diskussion entsprechend in den Vordergrund zu stellen.
Und da kann ich Ihnen gerne sagen, weil Sie die Formulierung "lassen nachdenken"
so nett gewählt haben: Mache ich natürlich gerne und werde versuchen, den einen
oder anderen Gedanken - der unmaßgeblich sein mag - nichtsdestotrotz
beizusteuern.
Präsident Johann Hatzl:
Letzte Zusatzfrage: Frau Abg Jerusalem, bitte.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im
Rathaus): Ich halte die jetzt angestellten
Überlegungen für sehr sinnvoll und denke mir, der Stadtschulrat selbst muss ja
irgendwann irgendwo deponiert haben, was genau gemeint wird, wenn man sagt, ich
kann einen gesetzlichen Auftrag nicht mehr erfüllen. Das muss ja irgendwo
qualitativ, quantitativ zusammengefasst sein. Das würde ich schon für wertvoll
halten, wenn man das einmal vorlegen und genau darüber diskutieren würde. Denn
wenn von Seiten des Stadtschulrats gesagt wird, wir können Gesetze nicht mehr
vollziehen, dann muss es ja auch jemanden geben, der dieses Gesetz bricht, und
dann muss es auch jemanden geben, der darauf klagen kann.
Das heißt:
Haben Sie - um diesen Gedankengang fortzusetzen - schon einmal darüber nachdenken
lassen, ob die Möglichkeit besteht, dass Wien den Bund klagt - oder sonst wer
sonst wen, aber dass einmal da etwas weitergeht und die Gesetze erfüllt werden
können?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Notwendigerweise hat man über Bildungsfragen sehr, sehr intensiv
nachzudenken. Das ist nicht nur ableitbar aus dem nicht gerade tollen
PISA-Bericht, sondern das ist generell abzuleiten aus den Erfordernissen für
die Zukunft. Gerade in einem Land wie Österreich ist die Frage Bildung ein sehr
wesentliches Kapital, wenn man so will, die man hat und mit denen man
tatsächlich auch den Wettbewerb der Zukunft bestehen kann. Und daher hat man da
zwangsläufig darüber nachzudenken, wie das optimal funktioniert. Mit dem ausschließlichen
Zugang des Sparstifts wird man das Problem sicherlich nicht lösen. Das ist aus
meiner Sicht überhaupt keine Frage.
Natürlich hat man auch
nachdenken lassen oder hat man auch nachgedacht über die Frage des Klagens des
Bundes in diesem Bereich. Und wäre es nicht möglich gewesen, doch einen
nachvollziehbaren Fortschritt in den Finanzausgleichsverhandlungen zu
erreichen, wäre das zweifelsohne auch eine Option gewesen. Der friedlichere Weg
des Gesprächs und der nunmehr vor allem mir sehr wichtigen Evaluierung - vor
der ich mich nicht nur nicht scheue, sondern die ich dabei herbeisehne, weil
sie objektivierbar und nachvollziehbarerweise das auf den Tisch legen wird, was
wir möglicherweise wissen, aber was sich offensichtlich noch nicht herumgesprochen
hat - ist mir der liebere. Aber sollte am Ende des Tages in der Tat völlige
Gesprächsverweigerung über all diese Dinge bestehen, dann werden diese
Überlegungen sicher wieder auf den Tisch kommen.
Präsident Johann Hatzl: Die 4. Anfrage (FSP -
03149-2005/0001 - KVP/LM) wurde von Herrn Abg Dr Tschirf gestellt und
ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Werden Sie sich für eine
Änderung der Wiener Stadtverfassung und der Wiener Gemeindewahlordnung dahin
gehend einsetzen, dass - analog zu allen anderen Bundesländern - eine
angemessene Frist für die Wahlausschreibung festgeschrieben wird?
Ich bitte um die
Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Klubobmann!
Ich könnte jetzt
zweifelsohne, denn ich muss meine Worte bedacht wählen, die juristischen
Informationen, die mir vorgelegt wurden, zur Verlesung bringen. Aber ich habe
die Brille schon eingesteckt gelassen, weil ich denke, dass ich eigentlich
niemanden im Haus besonders langweilen will. Es läuft diese Ihre Frage am Ende
des Tages auf Folgendes hinaus - man könnte sie nämlich auch anders stellen -:
Herr Landeshauptmann, sind Sie bereit, in Ihrer Funktion als Bürgermeister
einen Freiraum Ihrer Entscheidungen entsprechend einschränken zu lassen? -
Diese Fragestellung halte ich für bemerkenswert, aber ich überlasse das getrost
der kollektiven Weisheit des Landesgesetzgebers. (Heiterkeit bei
Abgeordneten der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Erste Zusatzfrage: Herr Abg Dr Tschirf, bitte.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann! Sie beschäftigen sich
ja oft weit mehr mit der Bundespolitik als mit den Niederungen der Wiener
Landespolitik. (Abg Christian Oxonitsch, in Richtung ÖVP: Es wäre gut, wenn ihr
das auch einmal machen würdet, euch mit der Bundespolitik auseinander zu
setzen!) Eine Frage: Sie werden sich wahrscheinlich damit auseinander gesetzt
haben, wie das auf Bundesebene geregelt ist. Auf Bundesebene ist es so
geregelt, dass die Festsetzung des Datums, an dem gewählt wird, im Einvernehmen
mit dem Hauptausschuss des Nationalrats vorzunehmen ist. Könnten Sie sich eine
derartige Regelung auch in Wien vorstellen?
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm
Dr Michael Häupl: Abgesehen einmal davon, Herr
Klubobmann, dass ich Ihnen intensiv wünschen würde, dass Sie sich mit den Höhen
der Bundespolitik
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