Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 93
Unterrichtsministeriums - fernab der Realität
befinden, entsprechend Rechnung trägt.
Es ist daher überhaupt keine Frage: Jawohl, die
inhaltlichen Gespräche werden natürlich mit dem Unterrichtsministerium geführt.
Präsident Johann Hatzl: Nächste
Zusatzfrage: Frau Abg Mag Schmalenberg, bitte.
Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Bündnis
Zukunft Wien – die Stadtpartei): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Der
Lehrermangel ist ja nicht das einzige Problem in Wiener Schulen. Sie haben es
schon angesprochen, auch in der Nachmittagsbetreuung gibt es Personalmangel.
Auch bei den Schulgebäuden gibt es Sanierungsbedarf.
Was die Lehrer anbelangt, hat es auch in Wien
seltsame Entwicklungen gegeben. Ich erinnere mich, dass viele Lehrer mit einem
Schlag in Pension gegangen sind und dass dadurch diese Problematik noch
verschärft wurde.
Sie haben jetzt in Ihrer Anfragebeantwortung gemeint,
Sie werden in einen Dialog eintreten. Wann werden Sie diesen Dialog beginnen,
und wann, denken Sie, werden die Gespräche abgeschlossen sein?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Der erste
Teil der Frage ist leichter zu beantworten, denn der Dialog hat ja schon
begonnen, wie ich in der ursprünglichen Anfragebeantwortung ja auch mitteilen
konnte, auch schon im Vorjahr.
Aber es ändert all das nichts an der Tatsache, dass
ich, so wie zur Stunde die Haltung insbesondere des Finanzministeriums ist, nur
einen einzigen substantiellen Fortschritt erkennen kann. Dieser Fortschritt,
den ich nicht klein reden will, besteht darin, dass es im letzten
Finanzausgleich 12 Millionen EUR zusätzlich für zusätzliche Bedürfnisse
gegeben hat und diese mit einer folgenden Valorisierung verbunden sind, wo man
sich auch in der Tat anschaut, ob dieses Geld vernünftig eingesetzt wird.
Ich bin
zutiefst davon überzeugt, dass sowohl in den ländlichen Gebieten als auch in
den Städten die Valorisierung ergibt, dass diese 12 Millionen EUR,
die hier vom Finanzminister in den Finanzausgleichsverhandlungen zugestanden
wurden, bei weitem zu wenig sind, um all jene Erfordernisse, die man sich aus
meiner Sicht heraus gesehen zu Recht auch erwarten kann, in der Tat finanzieren
zu können.
Vielleicht
wird es in der Folge nicht die Anzahl jener Dienstpostenforderungen, die es in
allen Bundesländern gibt, sein, aber mit Sicherheit mehr als das, was heute die
Realität ist.
Und zu diesem Gespräch, mit welcher Bundesregierung
immer: Das ist ein Sachthema, das zu führen ist, hoffe ich, weil momentan zwar
mit dem Unterrichtsministerium gute Gespräche im Hinblick auf die Inhalte - da
geht es ja nicht nur um die Frage der Nachmittagsbetreuung, sondern da geht es
auch um die Frage ganztägiger Schulformen - stattfinden, mit dem
Finanzministerium gibt es aber leider keine inhaltlichen Gespräche. Und ich
hoffe, das wird auch wieder einmal anders.
Präsident Johann Hatzl: Weitere Zusatzfrage:
Herr Abg Ing RUDOLPH, bitte.
Abg Ing Herbert RUDOLPH (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann! Ursprünglich wollte
ich Ihnen die Frage stellen, welcher Teil des gesetzlichen Bildungsauftrags,
gemessen am § 2 Schulorganisationsgesetz, denn von der Wiener Schule nicht
mehr erfüllt werden kann. Sie haben hier schon ausgeführt, dass der gesetzliche
Bildungsauftrag von der Wiener Schule erfüllt wird, und haben darauf
hingewiesen, dass es nicht eindeutig klar ist, in welchem Umfang. Also der
formelle Teil wird zwar erfüllt, aber der materielle Teil, der qualitative Teil
ist ja einer, der dies zur Diskussion stellt.
Und es ist
ja tatsächlich so, dass nicht nur im Schulorganisationsgesetz, sondern auch in
allen anderen Schulgesetzen - und ich behaupte, auch in vielen anderen Bundes-
wie Landesgesetzen - nicht feststellbar ist, wann denn der Auftrag, den das
Gesetz beinhaltet, nicht nur formell, sondern auch materiell de facto erfüllt
ist.
Ich frage
Sie daher, Herr Landeshauptmann, ob Sie im Bereich des Landes Wien nicht
darüber nachdenken wollen oder darüber nachdenken lassen wollen, ob es auch
möglich wäre, Landesgesetzes mit einer Art Zielerfüllungsparagraphen zu
versehen, sodass auch der Normunterworfene nicht nur erkennen kann, wann die Erfüllung
einer Verpflichtung durch die Normunterworfenen - das kann der Bürger, aber das
kann ja die Verwaltung genauso sein, beide sind ja hier Normunterworfene - im
formellen Bereich erfolgt ist, sondern dass er auch erkennen kann, sie ist
materiell erfüllt. (LhptmStin Grete Laska: Dass man auf Landesebene
Bundesgesetze mit Zielerfüllungsparagraphen versehen soll, halte ich für einen
super Vorschlag!)
Das würde
nämlich auch etwa in der Bindung von Ressourcen eine völlig neue Diskussion
auslösen, wenn man sagt: Unter dieses Kriterium kann ich nicht gehen. Dann gibt
es nämlich eine Mindestgarantie, dass ein Gesetz nicht nur formell erfüllt wird
- wie das ja von Ihnen jetzt hier auf den Bereich der Schulen hingemünzt wurde
-, sondern auch tatsächlich materiell erfüllt wird.
Präsident Johann Hatzl:
Herr Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Das ist zunächst einmal ein ganz interessanter Gedankenansatz,
den Sie hier erwähnen, weil er die Qualität der Ausbildung einfach auch
wesentlich ins Spiel bringt. Das heißt, es ist nicht nur eine Frage der
Quantität der Lehrer, sondern der Qualität der Ausbildung. Ich halte den
Gedankenansatz vor dem Hintergrund von PISA natürlich für den wesentlich
bedeutenderen, wobei aber auch zu sagen ist: Es wird natürlich diese
Dienstleistung Bildung, wenn man so sagen kann, nicht funktionieren können,
wenn man eine bestimmte Personenanzahl unterschreitet. Das ist bei jedem
Dienstleistungsbereich so: Wenn es einfach zu wenig Leute gibt, die diese
Dienstleistung auch entsprechend anbieten, dann wird diese nicht mehr
funktionieren. Und im Bildungsbereich ist das genauso.
Daher:
Jawohl, das halte ich vom Grundgedanken
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