Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 93
Tatsache ist - und ich habe ja beruflich die Möglichkeit gehabt, die Behördenwege im Zusammenhang mit Handymasten mit der MA 19 abzuwickeln -, dass ja die Masten im Hinterhofbereich aufgestellt werden müssen, um das Stadtbild nicht zu beleidigen, jedoch die Antennenanlagen dann so hoch sein müssen, dass die Wellen - um nicht "Strahlen" zu sagen - über den First drüberkommen. Natürlich könnte man hier endlos darüber sprechen, was vielleicht noch erträglich wäre, wenn die Antennenanlagen auch auf der Straßenseite aufgestellt würden.
Aber nun zu meiner Frage: Eine Besteuerung der
Handymasten so wie in Niederösterreich würde laut Handybetreibern ja eins zu
eins an den Handynutzer weitergegeben werden. Das wäre - so ist es in der
Zeitung gestanden – eine zusätzliche Belastung in der Höhe von rund 50 EUR
pro Jahr.
Daher meine Frage, Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter: Können Sie ausschließen, dass auf diesem Weg
die Wiener und Wienerinnen durch Handysteuern noch zusätzlich belastet werden?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.
LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr
Abgeordneter! Ich habe eine Sorge, nämlich dass entgegen den Ankündigungen der
Betreiber, dass quasi ein Sondertarif für Niederösterreich eingerichtet wird,
dann möglicherweise eine generalisierende Umlegung der Mehrbelastungen, die den
Handymastbetreibern in Niederösterreich entstehen, auf alle Österreicherinnen
und Österreicher erfolgt. Damit würde es sich zwar in der Auswirkung ein
bisschen reduzieren, wäre aber trotzdem sehr, sehr unfair. Wir werden die
Entwicklung sehen. Dagegen würden wir uns aber ganz entschieden wenden, nämlich
dass dann quasi aus einer Maßnahme, die spezifisch nur in einem Bundesland
erfolgt, eine generelle Belastung für alle Österreicherinnen und Österreicher
entsteht.
Präsident Johann Hatzl: Letzte
Zusatzfrage: Herr Abg Lindenmayr, bitte.
Abg Siegi Lindenmayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter! Vizekanzler Gorbach hat ja angekündigt, die
Bundesregierung werde gegen das Gesetz in Niederösterreich Einspruch erheben.
Es ist dann so, dass sich die schwarz-orange Bundesregierung gegen den starken
schwarzen Landeshauptmann durchsetzen würde - oder eben nicht. Für wie
realistisch halten Sie diesen angekündigten Einspruch?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.
LhptmSt Dr Sepp Rieder: Nach den
ersten Ankündigungen müsste man eigentlich fix davon ausgehen, dass ein
derartiger Einspruch kommt. Es ist ja eine Vielzahl von Argumenten von Seiten
der Bundesregierung ins Treffen geführt geworden, und zwar nicht nur von einem
der Koalitionspartner, sondern auch von Seiten beispielsweise des
Finanzministers, der ja massiv auch auf rechtliche Probleme hingewiesen hat.
Ich glaube, dass man in absehbarer Zeit zwei Dinge sehen wird: Es ist
einerseits eine – das kann man schon sagen - Nagelprobe für Umfallerqualitäten
der einen Seite. Und auf der anderen Seite wird sich zeigen, ob in solchen
Fragen des Einspruchs und der Ausübung des Einspruchsrechts ohne
parteipolitisches Vorzeichen - also je nachdem, um welches Bundesland es sich
handelt - gemessen wird oder nicht. Wir werden es sehen und daraus natürlich
auch unsere Konsequenzen ziehen.
Präsident Johann Hatzl: Die 3. Anfrage (FSP -
03147-2005/0001 - KGR/LM) wurde von Frau Abg Jerusalem gestellt und ist an
den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Wien kann, laut Bericht des
Stadtschulrats an die Landesregierung, den gesetzlichen Bildungsauftrag bereits
seit einigen Jahren nicht mehr erfüllen, entsprechende Anträge an das
Bildungsministerium um Aufstockung des Dienstpostenplans haben maximal
symbolischen Wert, aber keine Chance auf Erfolg. Wird Wien, um den gesetzlichen
Bildungsauftrag erfüllen zu können, eigene finanzielle Mittel für Lehrerinnen-
und Lehrerdienstposten zur Verfügung stellen?
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr
geehrte Frau Abgeordnete! Ich könnte es mir jetzt leicht machen und auf die
letzten vier oder fünf Anfragebeantwortungen verweisen, aber ich darf Ihnen versichern,
dass meine Beharrlichkeit und Geduld mindestens so groß ist wie Ihre, und darf
Sie daher einmal mehr darauf hinweisen, dass ich mich nicht in der Lage sehe,
diejenigen Versäumnisse seitens des Bundes, die es zweifelsohne in diesem
Bereich gibt, durch Finanzmittel der Stadt Wien entsprechend zu substituieren.
Es ist ja diese ganze Situation
mit Sicherheit nicht originell, aber zusätzlich auch nicht neu, denn bereits im
Schuljahr 2004/05 haben der Stadtschulrat und dann die Wiener Landesregierung
683 Dienstposten begründeterweise zusätzlich angefordert. Diese wurden
nicht genehmigt. Was ich allerdings für noch bemerkenswerter halte, ist, dass
eigentlich erst im Mai, also vor etwas mehr als einem Monat, der Stellenplan
für das Schuljahr, das jetzt in diesen Tagen abläuft, überhaupt genehmigt
wurde. Meine Vorstellungen von einer vorausschauenden Personalplanung sind
gravierend andere. Ich gehe eigentlich davon aus, dass wir es als eine unserer
allernächsten Aufgaben anzusehen haben - und ich denke, dass der Weg, der nach
den letzten Finanzausgleichsverhandlungen hier eingeschlagen wurde, ein
gangbarer ist -, dass man generell dazu kommt, dass man zu Dienststellenplänen
wesentlich früher kommt, dass man bei der Valorisierung dieser zusätzlichen 12 Millionen EUR
ganz klar feststellen wird können, wo eben der zusätzliche Bedarf ist – der
eben in Wien in allererster Linie darin besteht, dass es zusätzliche
Lernbetreuung zu geben hat, so wie am Land Maßnahmen zur der Erhaltung der
schulischen Infrastruktur gesetzt werden müssen – und dass man dann in Folge
gesehen auch zu einer rechtzeitigen und berechenbaren – nicht nur für den
Stadtschulrat, sondern generell gesehen auch für jede einzelne Schule und für
die dortige Schulpartnerschaft – zu einer entsprechend vorausschauen
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