Landtag,
31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 93
Abg Mag STEFAN, bitte.
Abg Mag Harald STEFAN (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Danke schön für die Ausführungen. Sie haben
jetzt gesagt, es sind 30 Personen dort gemeldet. Meiner Information nach
gibt es dort keine Schlafstellen. Meine Frage ist daher erstens einmal, wie Sie
dem nachgehen wollen, wieso dort 30 Menschen gemeldet sind. Und meine
zweite Frage: Sie haben jetzt gesagt, 900 Personen haben dort ihren
Hauptwohnsitz, und die Behörde prüft jetzt, ob die Bedingungen vorliegen. Wann
können Sie uns berichten, wo diese 900 Personen wohnen und warum sie nicht
ihren tatsächlichen Wohnsitz als Hauptwohnsitz angeben?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Sehr
geehrter Herr Abgeordneter!
Ich kann Sie darüber
informieren - auch wenn das nicht zu meinem Zuständigkeitsbereich gehört -,
dass es in der Zollergasse 10 Wohnungen gibt, und in 10 Wohnungen ist es
natürlich durchaus möglich, dass dort 30 Personen auch wohnen.
Weiters darf ich Sie auch
darauf hinweisen, dass die Grundversorgungsvereinbarung eine
Art°15a-Vereinbarung ist, der auch eine EU‑Richtlinie zugrunde liegt,
wonach die medizinische Notversorgung in keinem Fall gefährdet werden darf. Und
ich kann Ihnen konkret sagen, dass es einen einzigen Asylwerber gibt, der eine
Hauptwohnsitzbestätigung an dieser Adresse, in der Zollergasse 15, hat,
der in den Genuss der Leistung der Notversorgung kommt, und zwar im Krankenhaus
der Barmherzigen Brüder.
Ich weise noch einmal
darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Meldebehörde ist zu erforschen, wo
Menschen, die wo nicht gemeldet sind, wohnen. Das ist nicht die Aufgabe.
Präsident Johann Hatzl: Die 2. Anfrage (FSP -
03150-2005/0001 - KSP/LM) wurde von Herrn Abg Lindenmayr gestellt und ist
an den Herrn amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Finanzen,
Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtet: Im Bundesland
Niederösterreich wurde bei der letzten Landtagssitzung eine Landessteuer für
Handymasten beschlossen. Besteht eine derartige Absicht auch für das Bundesland
Wien?
Ich bitte um die Beantwortung.
LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Präsident! Herr Abgeordneter!
Sie haben unter Bezugnahme auf die vor kurzem im
niederösterreichischen Landtag beschlossene Sendemastabgabe an mich die Frage gestellt,
ob eine derartige Absicht auch für das Bundesland Wien besteht. Ich kann das
klar verneinen. Diese Absicht besteht nicht. Das hat nicht nur, wie man das
möglicherweise unterstellen könnte, mit dem bevorstehenden Wahltermin zu tun,
sondern ich glaube einfach, dass die Überlegung, die möglicherweise hinter
dieser Sendemastabgabe in Niederösterreich steht - wenn man dem Ganzen nicht
unterstellt, dass es eine Geldbeschaffungsaktion ist -, nämlich die Überlegung,
einen Mastenwildwuchs zu verhindern, nicht vom ländlichen Raum und von den
Landgemeinden auf das Ballungszentrum übertragbar ist. Man braucht sich nur zu
überlegen, wie stark die Sorge der Bewohner eines Hauses in Wien zunehmen
würde, wenn plötzlich aus der Mastenvielfalt eine Bündelung dieser Sendeanlagen
auf einen Mast auf diesem Haus entstehen würde. Sosehr vielleicht in anderen
Häusern die Menschen aufatmen würden, so dramatisch wäre dann die Situation für
die Betroffenen. Dieses Problem ist einfach losgelöst von der Frage der realen
Auswirkungen und der Einschätzung der Frage der Auswirkungen einer solchen
Bündelung.
Das Zweite ist - aber das gilt natürlich auch für
Niederösterreich -: Es gibt ja mittlerweile eine Reihe von Anmerkungen dazu,
wie etwa die Anmerkung, dass, wenn ein Betreiber mit einem Standort eine Miete
hat, das nicht automatisch bedeutet, dass dann die anderen nicht auch mieten
müssten, oder dass eigentlich nur der Sendebetrieb betroffen ist und daher in
Anbetracht der Dauer des Gesetzes - vier Jahre zunächst einmal - viele Betreiber
gesagt haben, es rechnet sich nicht, den Mast abzumontieren.
Es gibt also eine Reihe von Problemen im
tatsächlichen Bereich, im technischen Bereich, ganz losgelöst natürlich auch
von den rechtlichen Problemen, sodass, von allem abgesehen, jeder gut beraten
ist, zuerst einmal abzuwarten, was das juristische Schicksal des Gesetzes ist
und was dann eigentlich von der Überlegung, der Zielvorstellung, man könnte die
Vielzahl der Masten reduzieren, tatsächlich übrig bleibt.
Präsident Johann Hatzl: Zusatzfrage:
Herr Abg Lindenmayr, bitte.
Abg Siegi Lindenmayr (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter!
In der heutigen Ausgabe der Tageszeitung "Die
Presse" findet sich ein ganzseitiger Artikel über die Handymastensteuer in
Niederösterreich, und da sickern schön langsam auch andere Angaben durch,
nämlich nicht nur, dass es eine reine Geldbeschaffungsaktion ist, sondern auch,
dass nur Masten besteuert werden, die eine bestimmte Sendeleistung
überschreiten. Und praktischerweise hat das Land Niederösterreich
735 eigene Handymasten, die also dem Land gehören, und diese erreichen
diese Sendeleistung nicht, das heißt, für sie muss diese Handymastensteuer
nicht bezahlt werden. Die Tageszeitung "Die Presse" schreibt, das sei
wettbewerbsverzerrend und sogar pharisäerhaft. Würden Sie das auch so sehen?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.
LhptmSt Dr Sepp Rieder: Ich kann das... (Abg
Mag Christoph Chorherr, in Richtung des Abg Siegi Lindenmayr: Hat da die SPÖ in
Niederösterreich mitgestimmt oder nicht? – Lhptm Dr Michael Häupl, in Richtung
des Abg Mag Christoph Chorherr: Wir werden eh gleich darüber reden, wo die
GRÜNEN in Oberösterreich überall mitgestimmt haben! – Abg Harry Kopietz: Das
werdet ihr noch oft genug hören!)
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