Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 34
es eigentlich sehr
treffend auf den Punkt bringt. Darin schreibt er nämlich: "Ihre MA 4
bestätigt sinngemäß, was Clubbingmacher als Rat bekommen haben wollen. Wer
keine Vergnügungssteuer zahlen will, muss darauf schauen, dass seine Gäste
nicht tanzen und sie gegebenenfalls daran hindern. Wie das gehen soll? - Also,
dafür ist die Finanz nun wirklich nicht zuständig. Ein kleiner Tipp: Wer helfen
könnte, mutwilliges Tanzen zu unterbinden, findet sich aber doch in den
Vorschriften. Dort ist stets vom Tatbestand Publikumstanz die Rede und für
Tatbestände wendet man sich gemeinhin an die Exekutive. Können wir uns also
bald über auf Nichttanzflächen aktive Kieberer freuen, die nach Fußwippern
fanden, Kopfschaukler mahnen und Schunkler abführen?" - Genau das trifft
es eigentlich.
Wir wissen,
dass es sehr viele Veranstaltungen gibt, wo natürlich eine gute Stimmung
vorhanden ist, wo, obwohl es gar nicht vorgesehen ist, die Gäste dann gerne
tanzen, schaukeln, wippen, hüpfen, was auch immer für akrobatische Bewegungen
machen. Wenn ich das alles in bösartiger Weise unter Tanz einstufen will, dann
bleiben diese Richtlinien nach wie vor offen, weil es hier keine Festlegungen
gibt. Dann befinden wir uns wirklich in einem Kasperltheater und genau dieses
Kasperltheater gilt es letztlich zu beenden. Sie sollten wirklich darangehen,
den Publikumstanz endlich ersatzlos zu streichen und sich eine Veränderung in
dem Bereich einfallen lassen. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass es
vernünftig wäre, dass wir uns wieder zusammensetzen und inhaltlich dieses
Gesetz noch einmal durchforsten.
Die
Ungleichbehandlung zum Donauinselfest, zu diversen Parteifestivitäten, die es
gibt, ist schon erwähnt worden. Die haben wir immer wieder schon in
Fragestunden hier behandelt. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsansichten, wie
auch Rechtsanwalt Dr Kichl festgehalten hat, wo die SPÖ eine andere
Rechtsauffassung vertritt. Aber es gibt einfach diese Ungleichbehandlung. Die
ist nicht zu leugnen, wenn man den Paragraph der Vergnügungssteuer hernimmt,
§ 2 Abs. 8, wo ganz klar und deutlich festgehalten ist, dass bei
gewissen Veranstaltungen, wie religiösen, politischen und wissenschaftlichen,
die wissenschaftlichen Zwecken dienen, das ausgeklammert ist oder eben auch bei
Kleinveranstaltungen in Räumen unter 300 Quadratmetern.
Beides trifft
für das Donauinselfest nicht zu, sagt Rechtsanwalt Kichl, und eine
Steuerbefreiung für Volksfeste generell ist dem Vergnügungssteuergesetz auch
nicht zu entnehmen, wie das immer wieder hier in der Fragestunde, wo das
abgehandelt wurde, festgehalten worden ist. Also diese Ungleichbehandlung ist
da. Wenn man etwas macht, dann sollte man wirklich eine Gleichbehandlung
garantieren, denn dass auf der Donauinsel getanzt wird, haben Sie selbst
zugegeben. Deshalb ist das Gesetz mit Sicherheit gänzlich zu überarbeiten, wenn
man es nicht doch endlich streicht.
Ich möchte aber auch, wenn
wir heute bei diesem Punkt die Möglichkeit haben, zum Thema Finanzen Anträge
einzubringen, ein Thema ganz kurz behandeln und einen Beschlussantrag
nachreichen, nämlich das Thema Euro-Einführung. Wir wissen, dass im Jänner die
Euro-Einführung stattfinden wird. Wir wissen auch, dass Scheine nur ab
5 EUR vorhanden sein werden und wir leider Gottes keine kleineren
Euro-Scheine erhalten werden. Die EU-Kommission hat in diesem Bereich gesagt,
sie würde frühestens Ende 2002 bereit sein, diesbezüglich überhaupt in
Verhandlungen zu treten und Überlegungen anzustellen, ob es vielleicht doch zu
kleineren Euro-Scheinen kommt.
Es kann schon sein, dass die
EU-Kommission einen Vertrag mit der Geldbörsel-Industrie hat, denn bei den
vielen Münzen, die auf uns zukommen, werden die Geldbörseln wahrscheinlich in
Monatsabständen eingehen und nicht halten, weil sie einfach so dick sein
werden, sodass die Nähte reißen. Aber wir meinen, dass die EU-Kommission hier
doch ein bisschen unter Druck gesetzt werden sollte und man doch mit ein
bisschen Nachdruck von ihr verlangen sollte, sich schneller zu bewegen und auch
eine niedrigere Euro-Note einzuführen, und stellen daher folgenden
Beschlussantrag:
"Der Wiener Landtag wolle beschließen:
Der Wiener Landtag fordert die Wiener Landesregierung
auf, bei der Bundesregierung und den österreichischen Mitgliedern des Europäischen
Parlaments dafür einzutreten, dass diese auf europäischer Ebene dahin gehend
initiativ werden, dass unterhalb der 5-EUR-Banknoten ein 2-EUR-Schein
eingeführt wird."
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
dieses Antrags gefordert.
Vernünftig wäre der Antrag auf alle Fälle. Ich gehe
davon aus, dass sich auch jeder diesem Antrag anschließen kann. Es spricht kein
Grund dagegen. Wir haben gut leben gelernt mit den 20-S-Noten und auch mit den
50-S-Noten, und es wäre sicherlich in unser aller Interesse und auch im
Interesse der Bürger, dass wir die Vielzahl der Münzen ein bisschen
zurückdrängen, indem wir einen niedrigeren Euro-Schein durchsetzen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Herr Abg Ekkamp. Ich erteile es ihm. (Abg Mag Christoph Chorherr: Bitte tanzen! - Abg Marie Ringler: Nicht
vergessen!)
Abg Franz Ekkamp (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter! Geschätzte Damen und Herren!
Ich habe mir jetzt nach der Wortmeldung der Grünen überlegt, ob ich Ihnen als
Mitglied des Finanzausschusses raten soll, sich nicht zu bewegen, weil wir alle
die Aufgabe haben, dass die Finanzen in Ordnung sind. Ich kann Ihnen
versichern, Sie können sich ruhig bewegen, es wird nichts passieren, es wird
keine zusätzliche Steuer auf uns zukommen. Denn, meine sehr verehrten Damen und
Herren, ich gehe davon aus, dass Sie alle als Abgeordnete dieses
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