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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 34

 

vergabe, wie sie im Wiener Kulturbericht ausgeführt wird, in Wien pro Jahr Großveranstaltungen mit reinem Unterhaltungscharakter, die nur wenige Tage im Jahr stattfinden, mit rund 270 Millionen S subventionieren, aber viele Unternehmer bei den Veranstaltungen und Gastronomen in Wien das ganze Jahr ohne Subventionen auskommen müssen, um täglich die Vielfalt an Veranstaltungen in allen Bereichen zu ermöglichen. Auch hier wäre es doch geschickter, wenn wir generell eine Erleichterung geben würden. Dann ist es nämlich nicht notwendig, Subjekteinzelförderungen auszusprechen, wo wir jedes Mal wieder neue Beschlüsse benötigen, wo jedes Mal neu geprüft wird. Würden wir das generell leichter handhaben, wäre das viel einfacher.

 

Zu guter Letzt möchte ich Ihnen noch einen Antrag dazu einbringen, in dem wir wollen, dass diejenigen, die nun durch dieses neue Gesetz bestraft werden, nicht mehr weiter bestraft werden, nämlich diejenigen, die nur fallweise, das heißt drei- bis viermal im Jahr, eine solche Veranstaltung abgeben, keine Bestrafung erfahren, sondern dass diejenigen auch eine Verbesserung erhalten. Das trifft nämlich ganz genau diejenigen Menschen, die sehr oft in einer freiwilligen Form solche Veranstaltungen durchführen. Das trifft die gesamten Jugendorganisationen. Das trifft die ganzen Vereine, die es zu Hunderten in dieser Stadt gibt, die solche Veranstaltungen durchführen und diejenigen, die ehrenamtlich unterwegs sind, dass die noch für ihre Initiative bestraft werden. Das darf nicht sein!

 

Das sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion, gerade im Jahr der Freiwilligkeit, das von den Vereinten Nationen ausgerufen worden ist, im Jahr 2001, wo wir das Ehrenamt und die Freiwilligkeit besonders unterstützen sollen, bringen Sie für diese Personengruppen Verschlechterungen! Das lehnen wir ab und in diesem Sinne bringen wir diesen Abänderungsantrag ein! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Strache. - Bitte.

 

Abg Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werter Stadtrat! Werte Damen und Herren!

 

Ich gebe Frau Kollegin Ringler in vielen Punkten, die sie heute dargelegt hat, inhaltlich Recht. (Abg Marie Ringler: Na servas!) Selbstverständlich sehen wir das auch so, dass im Bereich der Vergnügungssteuer für Publikumstanz am besten eine ersatzlose Streichung vorgenommen werden sollte.

 

Ich bin nur gespannt, was sich Herr StR Rieder in Zukunft einfallen lassen wird, was noch alles auf uns zukommt. Vielleicht kommt eine Atmungssteuer, vielleicht kommt eine Tresensteuer, vielleicht kommt eine Lachsteuer, aber auch eine Zwischenrufsteuer wäre interessant, weil dann könnte man als Stadtregierung in diesem Hause reich werden. (Abg Christian Oxonitsch: Jetzt wissen wir, wer der Ideengeber da drüben ist! Sie profilieren sich noch!) Er wird vielleicht noch an Ideenreichtum zulegen, um die Bürger dieser Stadt, oder vielleicht auch uns, zu belasten. (Abg Gerhard Pfeiffer: Bringen Sie den StR Rieder nicht auf Ideen! - Abg Mag Helmut Kowarik: Er schreibt schon!)

 

Gerade in dem Bereich ist es so, wenn man sich das neue Gesetz ansieht, dass es außen hui, aber innen eigentlich pfui ist. Denn wenn man nach außen darstellt, es wird sozusagen wesentliche Millionen an Ersparnissen geben und es werden die Clubbingbetreiber weniger an Steuern zu zahlen haben, so hat es mein Vorredner eigentlich schon auf den Punkt gebracht. Wir wissen, dass, bei den 25 Prozent Besteuerungen, die vorher vorgenommen worden sind, jetzt bei Großveranstaltern auf 15 gesenkt werden sollen, natürlich Ersparungspotenziale für diese Veranstalter vorhanden sind, aber die Kleinveranstalter, die unregelmäßigen Veranstalter, jene Veranstalter, die früher mit 10 Prozent Besteuerung durchgekommen sind, werden jetzt belastet. Das sind eben die ehrenamtlichen Vereine, die es zu Tausenden gibt und die natürlich mit den wenigen Veranstaltungen, die sie im Jahr machen - wenn es vier, fünf Veranstaltungen waren -, mühevoll versucht haben, zusätzlich ein kleines Budget für ihren Verein aufzutreiben, damit sie Haus halten können, damit sie für ihren Vereinszweck wieder aktiv tätig sein können. Diese werden jetzt belastet. Im Grunde genommen ist es eine Entlastung für die Großen, für ganz wenige Clubbingbetreiber in dieser Stadt, die halt wöchentliche Clubbingveranstaltungen auf rein kommerzieller Ebene betreiben. Die entlasten Sie, aber die kleinen, die ehrenamtlichen Vereine, nämlich 98 Prozent der Vereine, die Veranstaltungen im kleinen Rahmen abhalten, werden belastet, weil die jetzt generell 15 Prozent zahlen.

 

Da hat Herr StR Rieder, nachdem es Proteste gegeben hat, zuerst in den Raum gestellt, er lasse mit sich reden, er gäbe einen Vorschlag und hat auch konkret einen Vorschlag eingebracht. Wir können darüber reden, hat er gesagt, dass wir acht Veranstaltungen im Jahr zulassen, das als Einzelveranstaltungen werten und diese acht unter einen Steuersatz von 10 Prozent fallen sollen. Das ist leider Gottes nicht passiert. Er hat also sein Angebot oder auch Versprechen - wie man das auch immer betiteln mag - in dieser Frage nicht gehalten.

 

So ist auch unser Antrag zu verstehen, dass wir klar und deutlich zumindest einen Kompromiss ausverhandeln wollen, nämlich den Kompromiss, dass wenigstens vier Veranstaltungen pro Jahr für die ehrenamtlichen Vereine mit einem Steuersatz von 10 Prozent möglich sein sollen. Ich meine, wenn Sie in sich gehen, werden Sie durchaus die Vernunft des Antrags erkennen und dass eigentlich nichts dagegen spricht, dass Sie diesem Antrag heute zustimmen.

 

Interessant ist es vielleicht auch, einen Artikel aus dem "Standard" zu erwähnen. Das war eigentlich kein Artikel, sondern ein Brief an Herrn StR Sepp Rieder, den Herr Redakteur Rottenberg geschrieben hat, der

 

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