Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 34
vergabe, wie sie im
Wiener Kulturbericht ausgeführt wird, in Wien pro Jahr Großveranstaltungen mit
reinem Unterhaltungscharakter, die nur wenige Tage im Jahr stattfinden, mit
rund 270 Millionen S subventionieren, aber viele Unternehmer bei den
Veranstaltungen und Gastronomen in Wien das ganze Jahr ohne Subventionen
auskommen müssen, um täglich die Vielfalt an Veranstaltungen in allen Bereichen
zu ermöglichen. Auch hier wäre es doch geschickter, wenn wir generell eine
Erleichterung geben würden. Dann ist es nämlich nicht notwendig,
Subjekteinzelförderungen auszusprechen, wo wir jedes Mal wieder neue Beschlüsse
benötigen, wo jedes Mal neu geprüft wird. Würden wir das generell leichter
handhaben, wäre das viel einfacher.
Zu guter Letzt
möchte ich Ihnen noch einen Antrag dazu einbringen, in dem wir wollen, dass
diejenigen, die nun durch dieses neue Gesetz bestraft werden, nicht mehr weiter
bestraft werden, nämlich diejenigen, die nur fallweise, das heißt drei- bis
viermal im Jahr, eine solche Veranstaltung abgeben, keine Bestrafung erfahren,
sondern dass diejenigen auch eine Verbesserung erhalten. Das trifft nämlich
ganz genau diejenigen Menschen, die sehr oft in einer freiwilligen Form solche
Veranstaltungen durchführen. Das trifft die gesamten Jugendorganisationen. Das
trifft die ganzen Vereine, die es zu Hunderten in dieser Stadt gibt, die solche
Veranstaltungen durchführen und diejenigen, die ehrenamtlich unterwegs sind,
dass die noch für ihre Initiative bestraft werden. Das darf nicht sein!
Das sage ich
Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion, gerade im
Jahr der Freiwilligkeit, das von den Vereinten Nationen ausgerufen worden ist,
im Jahr 2001, wo wir das Ehrenamt und die Freiwilligkeit besonders unterstützen
sollen, bringen Sie für diese Personengruppen Verschlechterungen! Das lehnen
wir ab und in diesem Sinne bringen wir diesen Abänderungsantrag ein! (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident
Johann Römer: Zum Wort
gemeldet ist Herr Abg Strache. - Bitte.
Abg Heinz
Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident!
Werter Stadtrat! Werte Damen und Herren!
Ich gebe Frau
Kollegin Ringler in vielen Punkten, die sie heute dargelegt hat, inhaltlich
Recht. (Abg Marie Ringler: Na servas!) Selbstverständlich
sehen wir das auch so, dass im Bereich der Vergnügungssteuer für Publikumstanz
am besten eine ersatzlose Streichung vorgenommen werden sollte.
Ich bin nur
gespannt, was sich Herr StR Rieder in Zukunft einfallen lassen wird, was noch
alles auf uns zukommt. Vielleicht kommt eine Atmungssteuer, vielleicht kommt
eine Tresensteuer, vielleicht kommt eine Lachsteuer, aber auch eine
Zwischenrufsteuer wäre interessant, weil dann könnte man als Stadtregierung in
diesem Hause reich werden. (Abg Christian
Oxonitsch: Jetzt wissen wir, wer der Ideengeber da drüben ist! Sie profilieren
sich noch!) Er wird vielleicht noch an Ideenreichtum zulegen, um die Bürger
dieser Stadt, oder vielleicht auch uns, zu belasten. (Abg Gerhard Pfeiffer: Bringen Sie den StR Rieder nicht auf Ideen! -
Abg Mag Helmut Kowarik: Er schreibt schon!)
Gerade in dem
Bereich ist es so, wenn man sich das neue Gesetz ansieht, dass es außen hui,
aber innen eigentlich pfui ist. Denn wenn man nach außen darstellt, es wird
sozusagen wesentliche Millionen an Ersparnissen geben und es werden die
Clubbingbetreiber weniger an Steuern zu zahlen haben, so hat es mein Vorredner
eigentlich schon auf den Punkt gebracht. Wir wissen, dass, bei den
25 Prozent Besteuerungen, die vorher vorgenommen worden sind, jetzt bei
Großveranstaltern auf 15 gesenkt werden sollen, natürlich Ersparungspotenziale
für diese Veranstalter vorhanden sind, aber die Kleinveranstalter, die
unregelmäßigen Veranstalter, jene Veranstalter, die früher mit 10 Prozent
Besteuerung durchgekommen sind, werden jetzt belastet. Das sind eben die
ehrenamtlichen Vereine, die es zu Tausenden gibt und die natürlich mit den
wenigen Veranstaltungen, die sie im Jahr machen - wenn es vier, fünf Veranstaltungen
waren -, mühevoll versucht haben, zusätzlich ein kleines Budget für ihren
Verein aufzutreiben, damit sie Haus halten können, damit sie für ihren
Vereinszweck wieder aktiv tätig sein können. Diese werden jetzt belastet. Im
Grunde genommen ist es eine Entlastung für die Großen, für ganz wenige
Clubbingbetreiber in dieser Stadt, die halt wöchentliche
Clubbingveranstaltungen auf rein kommerzieller Ebene betreiben. Die entlasten
Sie, aber die kleinen, die ehrenamtlichen Vereine, nämlich 98 Prozent der
Vereine, die Veranstaltungen im kleinen Rahmen abhalten, werden belastet, weil
die jetzt generell 15 Prozent zahlen.
Da hat Herr
StR Rieder, nachdem es Proteste gegeben hat, zuerst in den Raum gestellt, er
lasse mit sich reden, er gäbe einen Vorschlag und hat auch konkret einen
Vorschlag eingebracht. Wir können darüber reden, hat er gesagt, dass wir acht
Veranstaltungen im Jahr zulassen, das als Einzelveranstaltungen werten und
diese acht unter einen Steuersatz von 10 Prozent fallen sollen. Das ist
leider Gottes nicht passiert. Er hat also sein Angebot oder auch Versprechen -
wie man das auch immer betiteln mag - in dieser Frage nicht gehalten.
So ist auch
unser Antrag zu verstehen, dass wir klar und deutlich zumindest einen
Kompromiss ausverhandeln wollen, nämlich den Kompromiss, dass wenigstens vier
Veranstaltungen pro Jahr für die ehrenamtlichen Vereine mit einem Steuersatz
von 10 Prozent möglich sein sollen. Ich meine, wenn Sie in sich gehen,
werden Sie durchaus die Vernunft des Antrags erkennen und dass eigentlich
nichts dagegen spricht, dass Sie diesem Antrag heute zustimmen.
Interessant ist es
vielleicht auch, einen Artikel aus dem "Standard" zu erwähnen. Das
war eigentlich kein Artikel, sondern ein Brief an Herrn StR Sepp Rieder, den
Herr Redakteur Rottenberg geschrieben hat, der
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