Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 34
uns in den nächsten
Jahren gemeinsam - wir sind gerne dabei - daranmachen werden, den Dinosaurier
abzuschaffen und Neues in dieser Stadt endlich ohne bürokratische Hürden
wachsen zu lassen! - Danke sehr. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg
Mag Gerstl zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Mag
Wolfgang Gerstl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Zunächst bin
ich Frau Kollegin Ringler dafür sehr dankbar, dass sie klargestellt hat, dass
an diesem Gesetzeswerk, das wir heute beschließen, auf keinen Fall die
Bundesregierung schuld sein kann (Abg
Gerhard Pfeiffer: Die Sozialisten werden schon etwas finden!), was wir beim
vorigen Gesetzeswerk ja noch gehört haben, dass durchaus schon die Möglichkeit
besteht, obwohl wir es hier beschließen, dass die Bundesregierung schuld sein
kann. Es ist schon einmal wichtig, in diesem Saale festzustellen, wer für
Landesgesetze zuständig ist! (Beifall bei
der ÖVP. - Abg Christian Oxonitsch: Herr Gerstl, es wird ja auch etwas
günstiger und nicht teurer! Das ist der Unterschied!) Das werde ich Ihnen
gleich erklären, Herr Kollege Oxonitsch, für wen hier was teurer wird. (Abg Christian Oxonitsch: Darauf bin ich
gespannt!) Das gilt es nämlich, hier noch sehr wesentlich herauszuarbeiten.
(Abg Christian Oxonitsch: Darauf bin ich
schon sehr gespannt!)
Zweitens
erscheint es mir schon sehr wichtig und in dem Sinne verteidige ich auch zu
einem gewissen Grad diesen Gesetzesentwurf, Herr Kollege Oxonitsch, denn er
bringt natürlich für manche Gruppen schon Erleichterungen. Er bringt für
diejenigen, die sehr oft über das Jahr verteilt regelmäßig Veranstaltungen
machen, eine Vereinfachung in der Gesetzesregelung und er bringt eine
Vergünstigung. In diesem Bereich sind wir d'accord. Es ist auch ein sehr guter
Ansatz, der hier gewählt wurde.
Doch es gibt
viele andere Dinge in dem entsprechenden Gesetz, in dem
Vergnügungssteuergesetz, was, glaube ich, nicht in dem Sinne getragen werden
kann, wie das nun von Ihnen eigentlich vorgegeben wird beziehungsweise wie die
Kritikpunkte auch von Frau Kollegin Ringler schon gesagt wurden. Wir möchten
uns daher sehr gerne dies alles einmal näher anschauen, dies alles einmal näher
bearbeiten und stellen uns hier nicht heraus und sagen, das ist alles ein
Blödsinn, das darf nicht sein und das gehört von Grund auf alles weg, sondern
wir sagen, setzen wir uns in Ruhe zusammen, machen wir eine Arbeitsgruppe und
diskutieren wir das Vergnügungssteuergesetz einmal.
Wir haben in
dieser Richtung auch einen Antrag eingebracht, weil es wirklich wichtig ist,
sich damit auseinander zu setzen, wie viel die Stadt Wien aus welchen Bereichen
bei der Vergnügungssteuer wirklich einnimmt und was wirklich Sinn macht.
Damit bin ich
schon beim Kern der heutigen Vorlage, nämlich dem Publikumstanz. Ganz richtig
stellt sich hier die Frage: Ist der Aufwand, den wir als Land Wien hier
eingehen, wirklich derjenige, der gerechtfertigt ist? - Ich glaube, es gibt
eigentlich niemand Berufeneren als Christoph Neuer, den Vorsitzenden der
Berufsgruppe Organisation und Vermittlung von öffentlichen Veranstaltungen im
Freien Wirtschaftsverband Wien, der ganz klar seine Meinung gesagt hat, was er
von diesem Gesetzesvorschlag hält und wozu er steht. Das würde ich sehr gerne
vortragen, weil ich glaube, das trifft das Gesetz sehr gut.
Er sagt:
"Der Vorschlag vom zuständigen Stadtrat, Vizebürgermeister" - hier
Landeshauptmann-Stellvertreter - "Dr Sepp Rieder und der MA 4, die
Vergnügungssteuer für Eintrittsgelder aus dem Tatbestand Publikumstanz auf
generell 15 Prozent festzusetzen, bringt mehr Rechtssicherheit durch den
Wegfall der Begriffe 'fallweise' und 'regelmäßig'." - Das unterschreiben
wir. - "Er ist eine Entlastung für bisherige Dauerveranstalter" - das
wurde schon zuvor gesagt, das unterschreiben wir -, "bedeutet aber auch
für viele Wiener Veranstalter, die fallweise (mehrmals pro Jahr in
unregelmäßigen Abständen) ..." - hiermit dürfte sich die Einmaligkeit des
Opernballs auch unterscheiden, für die Frau Kollegin Ringler - "eine
Erhöhung von 50 Prozent gegenüber dem derzeitigen ermäßigten Steuersatz
von 10 Prozent für fallweise Veranstaltungen." - Auch das
unterschreiben wir. Das sehen sozusagen auch Ihre Kollegen aus Ihren eigenen
Reihen, die die Verteuerung für viele fallweise Veranstaltungen klar erkennen
lassen.
Er beschreibt
auch, wie das in der Zusammensetzung ist. Er sagt klar, dass der Publikumstanz
in Wien - unter Anführungszeichen - "nur" 53 Millionen S
für die Stadt Wien bedeutet, während der gesamte Steuertatbestand
Vergnügungssteuer insgesamt 660 Millionen S ausmacht. Das bedeutet,
nicht einmal 10 Prozent aus dem Publikumstanzbereich haben wir an
Steuereinnahmen für den Bereich der Vergnügungssteuer. Das heißt, fast der
gesamte Rest kommt aus dem Anteil der Automaten, womit fast 90 Prozent
unseres Steueraufkommens aus dem Bereich Vergnügungssteuer gedeckt werden.
Danach
schreibt Christoph Neuer sehr schön auf seiner Homepage: "Alleine die
Tatsache, dass Tanz und Musik in Wien - was würden Johann Strauß und Josef
Lanner dazu sagen? - untrennbar miteinander verbunden sind, stellt den
Steuertatbestand Publikumstanz für alle Wiener Veranstalter bei Bällen,
Clubbings, Discos et cetera generell in Frage, denn Tanz ist eine der ältesten
menschlichen Lebensäußerungen." - Schöner kann man das nicht formulieren.
Schöner kann man das Lebensgefühl der Wienerinnen und Wiener nicht wiedergeben.
Er verweist auf eine
andere Praxis, die wir in dieser Gemeinde sehr oft durchführen, die nicht der
Zielrichtung entspricht, nämlich dass die Subventions-
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