Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 26 von 34
führen. Hierzu haben
wir bereits im Jänner zu einem Expertengespräch eingeladen. Diese Chipregelung
wird es im Frühjahr geben.
Zur
Überwachung noch einmal ein Wort: Die Bundespolizei hat diese Verantwortung zu
übernehmen. Umso bedauerlicher ist es, dass hier massive Kürzungen seitens der
Bundesregierung durchgeführt werden und somit diese Kontrollen nicht in einem
massiven Ausmaß durchgeführt werden können. (Abg
Dr Matthias Tschirf: Haha! Das ist ja wirklich ein Witz! Nein, das ist wirklich
ein Witz!)
Ein Gesetz
über den Tierschutz - das ist mir besonders wichtig - muss sich dynamisch
verändern können. Hier müssen die entsprechenden Anpassungen durchgeführt
werden können. (Abg Dr Matthias Tschirf:
Jetzt wird noch behauptet, dass der Polizeihund zu wenig Futter bekommt!)
Alles kann noch besser werden. Dieses Tierschutzgesetz ist mir wichtig. Das ist
auch meine Aufgabe und daher werden wir sicherlich in einer nächsten Novelle
den Chip regeln und weitere Forderungen an die Hundeausbildung stellen.
Zu den
Hundezonen: Hier sei daran zu erinnern, es gibt 800 000 Quadratmeter
Hundezonen in Wien. Schlechte Erfahrungen haben wir mit den Hundetoiletten
gemacht. Diese kosten 52 000 S pro Stück und werden kaum genützt.
Noch einmal eine Erinnerung: Auf Kinderspielplätzen und in Sandkisten gibt es
bereits ein absolutes Hundeverbot. Das gilt es natürlich zu überwachen. Daher
habe ich gemeinsam mit dem Rektor der Veterinärmedizinischen Fakultät
beschlossen, eine Aufklärungskampagne durchzuführen. Zur Stunde läuft derzeit
eine Aufklärungshotline an der Veterinärmedizinischen Universität. Hier kann
sich jeder über Tiere, über den Tierkauf, über Hunde informieren. Das ist
besonders wichtig in Zeiten, wo vor Weihnachten sicherlich mehr Tiere gekauft
werden.
Natürlich wäre
es besser, nur dann Haustiere, im Besonderen Hunde, zu halten, wenn man auch
den nötigen Auslauf für diese Tiere hat. Das geht aber nicht und das will ich
auch nicht, denn die Hunde spielen nun einmal eine sehr soziale Rolle in
unserem täglichen Leben. Die Kinder lernen damit ein Verantwortungsbewusstsein,
die Kinder lernen, Rechte und Pflichten für ein Tier zu übernehmen.
Tiere müssen
auch artgerecht gehalten werden und daher ist dieses Tierschutzgesetz in der
vorliegenden Fassung ein sehr gutes. Wichtiger wäre es natürlich, auch auf
Bundesebene ein einheitliches Tierschutzgesetz umzusetzen, weil es kann nicht
sein, dass in Wien ein sehr strenges Gesetz vorliegt und in anderen
Bundesländern entsprechende Regelungen noch fehlen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident
Johann Römer: Wir kommen nun
zur Abstimmung.
Ich bringe
zuerst die zwei Abänderungsanträge zur Abstimmung, und zwar in der Reihenfolge,
wie sie eingelangt sind.
Der Erste
eingelangte ist der Abänderungsantrag der freiheitlichen Abgeordneten Brigitte
Reinberger und Heinz Christian Strache und betrifft § 13 Abs. 5.
Ich bitte jene
Mitglieder des Landtags, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben wollen,
um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Dieser Abänderungsantrag ist einstimmig
angenommen.
Der zweite
Abänderungsantrag ist von Herrn Landtagsabgeordneten Dr Alois Mayer eingebracht
worden und betrifft § 13 Abs. 3a.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag ihre Zustimmung geben wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Der ist ebenfalls einstimmig beschlossen.
Wir kommen nun
zur Abstimmung.
Ich bitte jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang unter
Berücksichtigung der zwei Abänderungsanträge ihre Zustimmung geben wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung
mehrstimmig angenommen.
Es liegt ein
Beschlussantrag vor, eingebracht von der ÖVP. Er betrifft den Erwerb eines
Hundeführerscheins und die Entfernung des Hundekots.
In formeller
Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.
Ich
bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Beschlussantrag ihre Zustimmung
geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist die Minderheit. Er
ist somit abgelehnt.
Wenn kein
Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein
Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher
jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit auch in
zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.
Die
Postnummer 2 (PrZ 130/01-GFW)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das
Vergnügungssteuergesetz 1987 geändert wird.
Der
Berichterstatter hiezu ist Herr LhptmSt Dr Rieder. Ich bitte ihn, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter
LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr
Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich berichte
über den Beschluss des Finanzausschusses über den Initiativantrag zu einer
Novelle des Vergnügungssteuergesetzes.
Ich ersuche
Sie, Herr Präsident, die Verhandlung aufzunehmen.
Präsident
Johann Römer: Gemäß
§ 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine
Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte
ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Ringler. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Marie Ringler (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Herr Berichterstatter!
Sehr geehrte Damen und Herren!
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