Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 34
Die Debatte dreht
sich heute tatsächlich um die zwei wichtigsten Dinge des Wieners und der
Wienerin, einerseits den Hund und andererseits das, was der Wiener und die
Wienerin gar nicht mögen, nämlich laute Jugendliche.
Sie haben
heute das Flugblatt gesehen, das Ihnen zugekommen ist: "Die
Verhaltungsregeln zur Vermeidung der Vergnügungssteuerpflicht bei Landtags- und
Gemeinderatssitzungen." Denjenigen von Ihnen, die dieses Flugblatt noch
nicht gesehen haben, darf ich gerne noch ein paar weitere zur Verfügung
stellen. (Abg Mag Wolfgang Gerstl:
Bitte!) Der Herr Stadtrat bekommt eines von mir und Sie, bitte, Herr
Gerstl. (Abg Dr Matthias Tschirf: In der
ersten Reihe bekommt man nichts? - Die Rednerin verteilt die von ihr
angesprochenen Flugblätter an Berichterstatter LhptmSt Dr Sepp Rieder sowie an
die Abgen Mag Wolfgang Gerstl, Heinz Christian Strache, Dr Matthias Tschirf und
Franz Ekkamp.)
In diesem
Flugblatt wird Ihnen zur Kenntnis gebracht, wie Sie sich in diesem Hohen Hause
verhalten sollten, damit diese Veranstaltung nicht vergnügungssteuerpflichtig
wird. Ich darf Ihnen das vielleicht noch einmal auseinander setzen. Sie wissen,
wir haben ein sehr ausführliches Gesetz zur Vergnügungssteuerpflicht. Es
umfasst zahlreiche Paragrafen zu unterschiedlichen Themen, wie zum Beispiel
Automaten, aber auch Peepshows und so genannte Publikumstanzveranstaltungen.
Dieses Gesetz
der Vergnügungssteuer regelt den Publikumstanz so, dass, wenn einer von Ihnen
aufspringen und zu tanzen beginnen würde, diese Veranstaltung hier
vergnügungssteuerpflichtig würde. Das entspricht zumindest der Auskunft der
Beamten. Insofern darf ich Ihnen ganz herzlich davon abraten, aufzustehen, zu
wippen, Ihre Hände im Takt zu bewegen. Sie kennen das, vor Freude über eine gelungene
Rede hebt man manchmal die Hände und im Überschwang könnte es - oh Schreck! -
plötzlich Publikumstanz sein! (Abg Heinz
Christian Strache: Es wird auch geklatscht!) Denken Sie daran! Auch wenn
diese Veranstaltung keinen Eintritt verlangt, ist eine Pauschalsteuer für die Quadratmeter
zu bezahlen. Ich würde Sie deshalb sehr darum bitten, wippen Sie nicht, heben
Sie nicht die Hände, bewegen Sie sich nicht rhythmisch, sonst müssen die
Steuerzahler dieser Stadt für unsere Veranstaltung, die wir eigentlich im Namen
der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abhalten, Vergnügungssteuer bezahlen. (Abg Gerhard Pfeiffer: Dieser Saal ist nicht
dafür kommissioniert!)
Ich höre, der
Saal ist nicht kommissioniert! Um Gottes willen, dann wird die MA 4
überhaupt in Ohnmacht fallen! Das Ende ist nahe, denn dann machen wir uns
gleich mehrerer Vergehen schuldig! Um Gottes willen! Das ist überhaupt ganz
furchtbar!
Meine Damen
und Herren, so lustig das jetzt klingt, das ist ganz und gar nicht lustig, und
zwar ganz und gar nicht lustig für die Leute in der Stadt, die solche
Veranstaltungen wie Publikumstanz abhalten. Das ist deshalb nicht amüsant, weil
man, wenn man so will, der Willkür der Beamten ausgesetzt ist. Weil wer
definiert denn, was Tanz ist? - Ich habe es jetzt einmal so probiert, heben Sie
die Hände, wippen Sie, rhythmische Bewegungen zur Musik. Sehr geehrte Damen und
Herren, ich habe letzthin auch den Herrn Bürgermeister darum gebeten, uns zu
erklären, was denn nun genau "Tanzen" ist. Er konnte es auch nicht.
Das heißt de facto, dass wir in dieser Stadt mit einem Gesetz konfrontiert
sind, das gerade bei Veranstaltungen für junge Menschen, aber auch für solche,
die zum Beispiel zu einem Gschnas oder auf einen Ball gehen, zum Tragen kommt,
dass diese Veranstalter keine Sicherheit haben, wie viel Steuer sie bezahlen
müssen oder nicht. Das ist ein Problem. Das nennt sich nämlich Rechtsunsicherheit.
Jetzt haben
wir eine Neuregelung, die eingebracht wird. Diese Neuregelung versucht zwar,
etwas zu verbessern, tatsächlich ist sie aber eine Mogelpackung, denn sie
bringt gerade für die Rechtsunsicherheit keine Verbesserungen. Es wird
weiterhin nicht definiert, was eigentlich das Tanzen ist, welche Veranstaltungen
denn nun ganz präzise in diese Steuer fallen. Im Gegenteil, tatsächlich stellt
diese neue Regelung für viele Veranstalter und Veranstalterinnen in dieser
Stadt eine Schlechterstellung dar.
Ich darf Ihnen
das jetzt an Hand von ein paar Punkten erklären. Die ganze Materie ist
fürchterlich kompliziert und man kennt sich nicht so genau aus. Auch die
Veranstalter haben hin und wieder das Problem, das Ganze nicht so genau zu wissen.
Tatsache ist aber Folgendes: Mit der alten Regelung waren regelmäßige
Veranstaltungen mit 25 Prozent besteuert, einmalige Veranstaltungen mit
10 Prozent, abgesehen davon, dass in diesem Gesetz nicht geregelt wurde,
was eine regelmäßige Veranstaltung und was eine einmalige Veranstaltung ist.
Ist etwa der Opernball regelmäßig oder einmalig? - Zu Ihrer Information: So
viel ich weiß, ist er einmalig, aber eigentlich findet er jedes Jahr statt. (Abg Franz Ekkamp: Regelmäßig einmalig!) Also,
die Regelmäßigkeit könnte man schon deutlich erklären.
Diese Frage
löst sich mit der Neuregelung. Denn nunmehr ist es so, dass es einen
einheitlichen Steuersatz von 15 Prozent für alle Veranstaltungen gibt, was
de facto bedeutet, dass für die, die bis jetzt 10 Prozent bezahlt haben,
nun 5 Prozent mehr Steuern abzugeben sind. 5 Prozent mehr! Und dann
will uns der Herr Finanzstadtrat erklären, dass das eine wunderbare Lösung
wäre! Ich sehe den positiven Effekt dieser Regelung nur sehr begrenzt.
Es ist auch so, dass
mit dieser Neuregelung einmal im Jahr eine Veranstaltung mit 10 Prozent zu
besteuern ist. Mir hat noch niemand erklären können, welche Veranstaltung das
genau ist. Im Gesetz steht in dieser Neuregelung: "Eine einmalige
ordnungsgemäß angemeldete Veranstaltung ist mit 10 Prozent einmalig im
Jahr zu besteuern." Jetzt frage ich Sie: Was heißt das? Heißt das, dass
ich am Ende des Jahres, wenn
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