Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 34
Kind zugegangen. Der Hund
hat das falsch decodiert, hat geglaubt, das Kind ist gefährdet und ist auf
diese Frau losgegangen. Das hätte der Hundehalter zumindest wissen und den Hund
ganz kurz halten müssen. Auch dabei geht es wieder um eine Sache, die ich mit
dem Hundeführerschein durchaus in den Griff bekommen kann.
12 Prozent
gehen auf absolute Ahnungslosigkeit zurück. Das sind Leute, die sich einen Hund
aus einem Tierschutzhaus holen, wo kein Mensch die Vorgeschichte von dem Hund
kennt. Man nimmt den riesigen Hund mit nach Hause, das Kind bleibt gleich
alleine mit dem Hund in einem Raum und der Hund fällt über das Kind her und so
weiter. Das ist blanker Wahnsinn, der sich da in 12 Prozent der Fälle austobt.
9 Prozent
der Fälle weisen auf eine Vorgeschichte nach harter Ausbildung hin. Das sind
Hunde, die mit Elektroschocks behandelt und so hart ausgebildet werden, dass
sie einen Schaden davontragen.
Dann gibt es
noch alle möglichen größeren und kleineren Geschichten und nur ungefähr
3 Prozent gehen auf eher junge Männer zurück, die szenebeheimatet im
Milieu leben und ein Imponiergehabe haben, das sich auch auf den Hund überträgt
und wo der Hund dazu dressiert wird und so weiter und so fort. Das sind nur
3 Prozent, aber der viel größere Prozentsatz geht darauf zurück, dass
Hundehalter einfach nicht wissen, was sie tun sollen und was sie zu tun haben.
Deshalb ist dieser Hundeführerschein absolut unentbehrlich.
Nachdem Sie,
Herr Dr Mayer, in diesem Arbeitskreis waren - entschuldigen Sie, dass ich mich
daran nicht mehr erinnern konnte, aber wir haben dort wahrscheinlich keine
lebhafte Diskussion miteinander geführt (Abg
Dr Alois Mayer: Ich bin eben unscheinbar!) -, ist Ihnen sicher auch
bekannt, dass diese ganzen Organisationen und Personen, die auch die
Hundehalter vertreten haben, sehr wohl ganz konkrete Vorschläge gemacht haben,
die uns allen vorliegen. Zumindest die hätte man umsetzen können, weil die
stoßen bei den Organisationen nicht auf Widerstand. Also wäre der Mindestansatz
gewesen, dass man das, was unter der Leitung von Vier Pfoten in einer
Pressekonferenz vorgestellt wurde, umsetzt, denn da waren alle Experten dabei.
Sie haben sich,
glaube ich, noch einmal zum Wort gemeldet. Vielleicht können Sie mir nur
erklären, warum man nicht zumindest jene Vorschläge, die diese Herrschaften,
die sehr eindeutig die Interessen der Hundehalter vertreten haben, in das
Gesetz hineingenommen hat, außer dort, wo es EU-gemäß halt nicht gegangen ist.
Da waren zum Beispiel der Hundeführerschein, die Sachkundeausbildung für den
Hundehalter und eine Überprüfung der Mensch-Hund-Beziehung nach einer gewissen
Lebenszeit des Hundes und so weiter. Das war alles darin, ist alles da gewesen,
auch die Führung eines zentralen Registers und die Dokumentation der Weitergabe
und so weiter. Das heißt, selbst die Fachleute, die explizit nur die Interessen
der Hundehalter vertreten haben, gehen weiter, als dieses Landesgesetz und der
Wiener Landtag. Das verstehe ich nicht. Das hätte ich gern erklärt bekommen.
Ich komme zum
Abschluss und möchte nur noch eines feststellen: Es gibt eine Menge Gesetze,
die bei der Hundehaltung zur Anwendung kommen: die Straßenverkehrsordnung, das
Tierschutz- und Tierhaltegesetz, die Reinhalteverordnung, die
Grünanlagenverordnung, das Hundeabgabegesetz, die Marktordnung und die
Friedhofsverordnung. Die gibt es alle, sie werden nur nicht exekutiert. Das ist
das einzige kleine Problem. Wien ist eine Stadt, die die Probleme, die es mit
Hunden, mit Hundehaltern und mit dem Hundekot hat, nicht in den Griff bekommt,
einfach deswegen, weil all diese Gesetze nicht kontrolliert werden. Wir haben
dort auch einen Herrn von der Polizei sitzen gehabt, der uns klipp und klar
gesagt hat, sie wissen schon, dass sie zuständig sind, aber im Grunde genommen
exekutieren sie es halt nicht. Der Herr hat auch ein gutes Argument
hinzugefügt, nämlich er möchte nicht, und seine Beamten schon gar nicht, am
nächsten Tag in der "Kronen Zeitung" stehen. Da war sie wieder die
"Kronen Zeitung". Das hat er explizit dort gesagt. Das kann doch
nicht sein, dass sich eine ganze Stadt vor lauter Angst vor der "Kronen
Zeitung" weder dazu aufraffen kann, ein gescheites Gesetz in Bezug auf die
Hundehalter zu machen, noch die vorhandenen Gesetze zu exekutieren! So feig
dürfen wir nicht sein!
Deswegen,
meine Damen und Herren, stimmen wir dem natürlich nicht zu, was meine Kollegin
schon gesagt hat. Ich denke mir, mehr Mut und mehr Sachlichkeit wären schon
sehr angebracht! - Danke schön. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident
Johann Römer: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin
amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das
Tierschutzgesetz in der vorliegenden Fassung ist ein sehr gutes Gesetz. Ich
nehme das Thema "Tierschutz" sehr ernst. Es reicht mir nicht, über
Hunde zu diskutieren. Hier geht es um einen umfassenden Tierschutz, hier geht
es um strenge Regelungen gegen Tierquälerei, hier geht es um strenge Regelungen
für Zoos - beispielhaft ist der Schönbrunner Tiergarten - und um
Hundeausbildung auf Höchstniveau. All das regelt dieses neue Gesetz.
Natürlich wäre es mir
lieber gewesen, sofort den Hundechip einzuführen, denn die Chipregelung ist
eine vernünftige, nicht nur wenn Hunde verloren gehen, damit man sie schneller
findet, sondern auch zur Eintragung von Krankheiten, aber selbstverständlich
sind auch hier die entsprechenden Regelungen der EU zu beachten. Mir war es
wichtiger, für die Sicherheit der Kinder zu sorgen, dieses Gesetz sofort
einzubringen und dann in einer zweiten Novelle den Chip einzu-
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