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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 34

 

Kind zugegangen. Der Hund hat das falsch decodiert, hat geglaubt, das Kind ist gefährdet und ist auf diese Frau losgegangen. Das hätte der Hundehalter zumindest wissen und den Hund ganz kurz halten müssen. Auch dabei geht es wieder um eine Sache, die ich mit dem Hundeführerschein durchaus in den Griff bekommen kann.

 

12 Prozent gehen auf absolute Ahnungslosigkeit zurück. Das sind Leute, die sich einen Hund aus einem Tierschutzhaus holen, wo kein Mensch die Vorgeschichte von dem Hund kennt. Man nimmt den riesigen Hund mit nach Hause, das Kind bleibt gleich alleine mit dem Hund in einem Raum und der Hund fällt über das Kind her und so weiter. Das ist blanker Wahnsinn, der sich da in 12 Prozent der Fälle austobt.

 

9 Prozent der Fälle weisen auf eine Vorgeschichte nach harter Ausbildung hin. Das sind Hunde, die mit Elektroschocks behandelt und so hart ausgebildet werden, dass sie einen Schaden davontragen.

 

Dann gibt es noch alle möglichen größeren und kleineren Geschichten und nur ungefähr 3 Prozent gehen auf eher junge Männer zurück, die szenebeheimatet im Milieu leben und ein Imponiergehabe haben, das sich auch auf den Hund überträgt und wo der Hund dazu dressiert wird und so weiter und so fort. Das sind nur 3 Prozent, aber der viel größere Prozentsatz geht darauf zurück, dass Hundehalter einfach nicht wissen, was sie tun sollen und was sie zu tun haben. Deshalb ist dieser Hundeführerschein absolut unentbehrlich.

 

Nachdem Sie, Herr Dr Mayer, in diesem Arbeitskreis waren - entschuldigen Sie, dass ich mich daran nicht mehr erinnern konnte, aber wir haben dort wahrscheinlich keine lebhafte Diskussion miteinander geführt (Abg Dr Alois Mayer: Ich bin eben unscheinbar!) -, ist Ihnen sicher auch bekannt, dass diese ganzen Organisationen und Personen, die auch die Hundehalter vertreten haben, sehr wohl ganz konkrete Vorschläge gemacht haben, die uns allen vorliegen. Zumindest die hätte man umsetzen können, weil die stoßen bei den Organisationen nicht auf Widerstand. Also wäre der Mindestansatz gewesen, dass man das, was unter der Leitung von Vier Pfoten in einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, umsetzt, denn da waren alle Experten dabei.

 

Sie haben sich, glaube ich, noch einmal zum Wort gemeldet. Vielleicht können Sie mir nur erklären, warum man nicht zumindest jene Vorschläge, die diese Herrschaften, die sehr eindeutig die Interessen der Hundehalter vertreten haben, in das Gesetz hineingenommen hat, außer dort, wo es EU-gemäß halt nicht gegangen ist. Da waren zum Beispiel der Hundeführerschein, die Sachkundeausbildung für den Hundehalter und eine Überprüfung der Mensch-Hund-Beziehung nach einer gewissen Lebenszeit des Hundes und so weiter. Das war alles darin, ist alles da gewesen, auch die Führung eines zentralen Registers und die Dokumentation der Weitergabe und so weiter. Das heißt, selbst die Fachleute, die explizit nur die Interessen der Hundehalter vertreten haben, gehen weiter, als dieses Landesgesetz und der Wiener Landtag. Das verstehe ich nicht. Das hätte ich gern erklärt bekommen.

 

Ich komme zum Abschluss und möchte nur noch eines feststellen: Es gibt eine Menge Gesetze, die bei der Hundehaltung zur Anwendung kommen: die Straßenverkehrsordnung, das Tierschutz- und Tierhaltegesetz, die Reinhalteverordnung, die Grünanlagenverordnung, das Hundeabgabegesetz, die Marktordnung und die Friedhofsverordnung. Die gibt es alle, sie werden nur nicht exekutiert. Das ist das einzige kleine Problem. Wien ist eine Stadt, die die Probleme, die es mit Hunden, mit Hundehaltern und mit dem Hundekot hat, nicht in den Griff bekommt, einfach deswegen, weil all diese Gesetze nicht kontrolliert werden. Wir haben dort auch einen Herrn von der Polizei sitzen gehabt, der uns klipp und klar gesagt hat, sie wissen schon, dass sie zuständig sind, aber im Grunde genommen exekutieren sie es halt nicht. Der Herr hat auch ein gutes Argument hinzugefügt, nämlich er möchte nicht, und seine Beamten schon gar nicht, am nächsten Tag in der "Kronen Zeitung" stehen. Da war sie wieder die "Kronen Zeitung". Das hat er explizit dort gesagt. Das kann doch nicht sein, dass sich eine ganze Stadt vor lauter Angst vor der "Kronen Zeitung" weder dazu aufraffen kann, ein gescheites Gesetz in Bezug auf die Hundehalter zu machen, noch die vorhandenen Gesetze zu exekutieren! So feig dürfen wir nicht sein!

 

Deswegen, meine Damen und Herren, stimmen wir dem natürlich nicht zu, was meine Kollegin schon gesagt hat. Ich denke mir, mehr Mut und mehr Sachlichkeit wären schon sehr angebracht! - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Tierschutzgesetz in der vorliegenden Fassung ist ein sehr gutes Gesetz. Ich nehme das Thema "Tierschutz" sehr ernst. Es reicht mir nicht, über Hunde zu diskutieren. Hier geht es um einen umfassenden Tierschutz, hier geht es um strenge Regelungen gegen Tierquälerei, hier geht es um strenge Regelungen für Zoos - beispielhaft ist der Schönbrunner Tiergarten - und um Hundeausbildung auf Höchstniveau. All das regelt dieses neue Gesetz.

 

Natürlich wäre es mir lieber gewesen, sofort den Hundechip einzuführen, denn die Chipregelung ist eine vernünftige, nicht nur wenn Hunde verloren gehen, damit man sie schneller findet, sondern auch zur Eintragung von Krankheiten, aber selbstverständlich sind auch hier die entsprechenden Regelungen der EU zu beachten. Mir war es wichtiger, für die Sicherheit der Kinder zu sorgen, dieses Gesetz sofort einzubringen und dann in einer zweiten Novelle den Chip einzu-

 

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