Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 34
Darf ihn die Tochter
führen? Darf ihn der Freund führen? Darf jemand, wenn der Hundebesitzer krank
ist, mit dem Hund Gassi gehen oder nicht? - Das heißt, der Hund ist zwar
ausgebildet, aber die Person am anderen Ende der Leine ist es dann unter
Umständen doch nicht? Oder versteht man den Hundeführerschein so, dass es eine
Ausbildungspflicht für den Hund sein sollte?
Das
unterstützen wir natürlich. Wir haben hier auch Maßnahmen gesetzt, indem man
zum Beispiel - was viele nicht wissen -, nachdem man einen Kurs absolviert hat,
für ein Jahr die Hundesteuer erlassen bekommt. Das heißt, geht man in einen
Kurs des Kynologenverbands - sprich eines anerkannten Vereins -, entsprechen
diese 600 S exakt der Kursgebühr und es kostet dann nur Zeit.
Der Faktor
Zeit ist, glaube ich, ein wesentlicher, den man bedenken sollte, bevor man
einen Hund anschafft. Daher sind wir für Aufklärung, bevor man einen Hund
anschafft, dass die Leute wissen, was auf sie zukommt, dass sie den Umgang mit
einem Hund erlernen, dass sie den Hund ausbilden und dass sie sich vor allem
die Zeit nehmen, die ein Lebewesen braucht.
Wesentlich ist
vom Kollegen Klucsarits angesprochen worden, dass es sehr viele Hunde in dieser
Stadt gibt, die nicht gemeldet sind. Das ist für uns natürlich ein großes
Problem, jene Leute, die die Hunde überhaupt nicht anmelden beziehungsweise so
genannte Gasthunde in Wien, die formal irgendwo ein anderes Zuhause haben, das
sie zwar nicht kennen, wo aber die Hundesteuer einbezahlt wird. Das lässt sich
nur so regeln, dass man bundeseinheitlich eine Regelung trifft. Denn was soll
die Stadt Wien tun, um das zu eruieren? Welche Mittel und Wege hätte sie dann,
wenn sie festgestellt hat, dass der Hund in Mödling oder in Purkersdorf oder in
irgendeiner Ortschaft im Burgenland gemeldet ist und dort auch noch als
Wachhund geführt wird? - Die Steuer entgeht uns, wobei - um auf das
Lieblingsthema der ÖVP zurückzukommen - der Hundekot uns natürlich bleibt. Aber
vielleicht wäre es möglich, dass die ÖVP auf den Bund einwirkt, dass im Zuge
eines Finanzausgleichs ein gerechter Teil zu uns zurückkommt, da wir sozusagen
die Tatsachen am Gehsteig liegen haben.
Wir sollten
allerdings auch bedenken, dass eine Versicherungspflicht eine Sache wäre, die
bundesweit zu regeln ist. Denn was nützt es, wenn die Wiener Hunde versichert
sind? Was ist mit den Gasthunden, die hier ihr Domizil haben, aber nicht hier gemeldet
sind? Was ist mit jenen Hunden, die mit ihrem Frauchen oder Herrchen aus Tirol
oder von sonst irgendwo wirklich auf Besuch kommen? Wie würde das geregelt
sein, wenn die Versicherungspflicht nur auf Wien zutreffen würde?
Natürlich hat
der Hund ein wesentliches soziales Aufgabengebiet abgedeckt, wie bereits
gesagt, also bei älteren Menschen, aber auch bei Kindern. Auch da, würde ich
sagen, wird ein Hundeführerschein problematisch. Wie soll eine 90-jährige Frau
einen Hundeführerschein machen, die sich aus Therapiezwecken einen Hund
angeschafft hat und mit dem natürlich auch spazieren geht?
Ich glaube,
ganz wesentlich ist, dass wir hier festgehalten haben, wer einen Hund ausbilden
darf. Die Hundeausbildung ist erstmals in einem Bundesland geregelt, indem wir
vorschreiben, wer einen Hund ausbilden darf.
Ich glaube,
ein kleiner Irrtum war bei der Wortmeldung des Ausbildungsstands, den ein Hund
haben soll, denn da wurde in Abrede gestellt, dass eine Begleithundeprüfung I
und II ausreichen könnte. Es wurde hier - ich nehme an, es war ein Irrtum - die
SchH I, II und III verlangt. Eine Schutzhundeprüfung III zu
verlangen, dass ein Hund als Begleithund akzeptiert wird, würde ich doch als
ein bisschen übertrieben ansehen, wenngleich ich auch weiß, dass es ein
Sportschutz ist, aber immerhin wird bei Schutzhundeprüfung III der Hund
doch trainiert, um zumindest auf den Handschuh des Figuranten loszugehen. Ich
würde meinen, dass es im täglichen Gebrauch eines Hundes nicht notwendig ist,
dass ein Hund so ausgebildet sein soll. Ich nehme an, dass es nur eine Verwechslung
der Ausdrücke war.
Das Gesetz als
solches beschränkt sich aber - wie gesagt - nicht nur auf die Hundeausbildung,
wenngleich dies auch im Mittelpunkt gestanden ist, sondern ist umfassend. Es
ist das bestmögliche Gesetz, das wir Ihnen unter den gegebenen Umständen
vorlegen können. Richtigerweise ist auch gesagt worden, es ist besser, eine
Novellierung herbeizuführen, aber jetzt verschiedene Dinge zu regeln, wie zum
Beispiel natürlich auch die Beißkorb- und Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen
und bei Menschenansammlungen.
Allerdings
möchte ich zu diesem Teil einen Abänderungsantrag einbringen, nämlich:
"Hunde
müssen auf öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere
Menschenansammlungen stattfinden, jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein.
Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden
stattfinden."
Es wäre,
glaube ich, nicht sinngemäß dem Gesetz entsprechend, wenn auf einem Abrichteplatz,
bei einem Turnier oder auch bei Hundeausstellungen die Hunde mit Maulkorb und
Beißkorb versehen wären.
Ich bitte Sie
um Zustimmung zu diesem Gesetz, denn ich glaube, der Tierschutz sollte uns
allen wirklich ein Anliegen sein. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident
Johann Römer: Als Nächste ist
Frau Abg Jerusalem zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Ich melde mich
eigentlich nur zum Wort, weil ich Mitglied dieses Arbeitskreises war, den Herr
StR Svihalek damals einberufen hat und weil ich mich so gut an die
Werdungsgeschichte des Ganzen erinnern
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