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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 34

 

Darf ihn die Tochter führen? Darf ihn der Freund führen? Darf jemand, wenn der Hundebesitzer krank ist, mit dem Hund Gassi gehen oder nicht? - Das heißt, der Hund ist zwar ausgebildet, aber die Person am anderen Ende der Leine ist es dann unter Umständen doch nicht? Oder versteht man den Hundeführerschein so, dass es eine Ausbildungspflicht für den Hund sein sollte?

 

Das unterstützen wir natürlich. Wir haben hier auch Maßnahmen gesetzt, indem man zum Beispiel - was viele nicht wissen -, nachdem man einen Kurs absolviert hat, für ein Jahr die Hundesteuer erlassen bekommt. Das heißt, geht man in einen Kurs des Kynologenverbands - sprich eines anerkannten Vereins -, entsprechen diese 600 S exakt der Kursgebühr und es kostet dann nur Zeit.

 

Der Faktor Zeit ist, glaube ich, ein wesentlicher, den man bedenken sollte, bevor man einen Hund anschafft. Daher sind wir für Aufklärung, bevor man einen Hund anschafft, dass die Leute wissen, was auf sie zukommt, dass sie den Umgang mit einem Hund erlernen, dass sie den Hund ausbilden und dass sie sich vor allem die Zeit nehmen, die ein Lebewesen braucht.

 

Wesentlich ist vom Kollegen Klucsarits angesprochen worden, dass es sehr viele Hunde in dieser Stadt gibt, die nicht gemeldet sind. Das ist für uns natürlich ein großes Problem, jene Leute, die die Hunde überhaupt nicht anmelden beziehungsweise so genannte Gasthunde in Wien, die formal irgendwo ein anderes Zuhause haben, das sie zwar nicht kennen, wo aber die Hundesteuer einbezahlt wird. Das lässt sich nur so regeln, dass man bundeseinheitlich eine Regelung trifft. Denn was soll die Stadt Wien tun, um das zu eruieren? Welche Mittel und Wege hätte sie dann, wenn sie festgestellt hat, dass der Hund in Mödling oder in Purkersdorf oder in irgendeiner Ortschaft im Burgenland gemeldet ist und dort auch noch als Wachhund geführt wird? - Die Steuer entgeht uns, wobei - um auf das Lieblingsthema der ÖVP zurückzukommen - der Hundekot uns natürlich bleibt. Aber vielleicht wäre es möglich, dass die ÖVP auf den Bund einwirkt, dass im Zuge eines Finanzausgleichs ein gerechter Teil zu uns zurückkommt, da wir sozusagen die Tatsachen am Gehsteig liegen haben.

 

Wir sollten allerdings auch bedenken, dass eine Versicherungspflicht eine Sache wäre, die bundesweit zu regeln ist. Denn was nützt es, wenn die Wiener Hunde versichert sind? Was ist mit den Gasthunden, die hier ihr Domizil haben, aber nicht hier gemeldet sind? Was ist mit jenen Hunden, die mit ihrem Frauchen oder Herrchen aus Tirol oder von sonst irgendwo wirklich auf Besuch kommen? Wie würde das geregelt sein, wenn die Versicherungspflicht nur auf Wien zutreffen würde?

 

Natürlich hat der Hund ein wesentliches soziales Aufgabengebiet abgedeckt, wie bereits gesagt, also bei älteren Menschen, aber auch bei Kindern. Auch da, würde ich sagen, wird ein Hundeführerschein problematisch. Wie soll eine 90-jährige Frau einen Hundeführerschein machen, die sich aus Therapiezwecken einen Hund angeschafft hat und mit dem natürlich auch spazieren geht?

 

Ich glaube, ganz wesentlich ist, dass wir hier festgehalten haben, wer einen Hund ausbilden darf. Die Hundeausbildung ist erstmals in einem Bundesland geregelt, indem wir vorschreiben, wer einen Hund ausbilden darf.

 

Ich glaube, ein kleiner Irrtum war bei der Wortmeldung des Ausbildungsstands, den ein Hund haben soll, denn da wurde in Abrede gestellt, dass eine Begleithundeprüfung I und II ausreichen könnte. Es wurde hier - ich nehme an, es war ein Irrtum - die SchH I, II und III verlangt. Eine Schutzhundeprüfung III zu verlangen, dass ein Hund als Begleithund akzeptiert wird, würde ich doch als ein bisschen übertrieben ansehen, wenngleich ich auch weiß, dass es ein Sportschutz ist, aber immerhin wird bei Schutzhundeprüfung III der Hund doch trainiert, um zumindest auf den Handschuh des Figuranten loszugehen. Ich würde meinen, dass es im täglichen Gebrauch eines Hundes nicht notwendig ist, dass ein Hund so ausgebildet sein soll. Ich nehme an, dass es nur eine Verwechslung der Ausdrücke war.

 

Das Gesetz als solches beschränkt sich aber - wie gesagt - nicht nur auf die Hundeausbildung, wenngleich dies auch im Mittelpunkt gestanden ist, sondern ist umfassend. Es ist das bestmögliche Gesetz, das wir Ihnen unter den gegebenen Umständen vorlegen können. Richtigerweise ist auch gesagt worden, es ist besser, eine Novellierung herbeizuführen, aber jetzt verschiedene Dinge zu regeln, wie zum Beispiel natürlich auch die Beißkorb- und Leinenpflicht an öffentlichen Plätzen und bei Menschenansammlungen.

 

Allerdings möchte ich zu diesem Teil einen Abänderungsantrag einbringen, nämlich:

 

"Hunde müssen auf öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden, jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden."

 

Es wäre, glaube ich, nicht sinngemäß dem Gesetz entsprechend, wenn auf einem Abrichteplatz, bei einem Turnier oder auch bei Hundeausstellungen die Hunde mit Maulkorb und Beißkorb versehen wären.

 

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, denn ich glaube, der Tierschutz sollte uns allen wirklich ein Anliegen sein. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächste ist Frau Abg Jerusalem zum Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich melde mich eigentlich nur zum Wort, weil ich Mitglied dieses Arbeitskreises war, den Herr StR Svihalek damals einberufen hat und weil ich mich so gut an die Werdungsgeschichte des Ganzen erinnern

 

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