Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 34
nicht verbessert
werden, helfen sie nichts. Frau Stadträtin, ich hoffe sehr, dass Ihre Gespräche
mit der Polizeidirektion, die Sie angekündigt haben, Erfolg zeigen werden.
Andernfalls ist es hoch an der Zeit, dass sich die Stadtregierung Alternativen,
nämlich andere Maßnahmen, dafür überlegt, wie man die Hundehalter besser
kontrolliert und die Einhaltung der Bestimmungen exekutiert.
Selbstverständlich
wäre es auch uns lieber gewesen, wenn wir schon jetzt einen Hundeführerschein
hätten beschließen können. Ich war hoffnungsfroh, wie ich gehört habe, dass der
Herr Landeshauptmann sich dafür ausspricht und wir eventuell noch für diese
Sitzung mit einem Änderungsantrag rechnen können. Aber ich gebe die Hoffnung
nicht auf, vielleicht wird sich die SPÖ bis zur nächsten Tierschutzgesetzänderung
dazu durchringen können.
Wir sind auch
der Meinung, dass es unumgänglich ist, andere Rahmenbedingungen wie zum
Beispiel mehr Hundeauslaufzonen zu schaffen. Denn selbstverständlich brauchen
Hunde auch ein freies Laufen ohne Leine und ohne Beißkorb, um sich austoben zu
können. Das entspricht ganz einfach ihrem Naturell und das hat eine Stadt wie
Wien auch zu bieten. Andererseits braucht es auch Hundeverbotszonen, in denen
Kleinkinder ungefährdet spielen können, ohne sich vor Hunden fürchten zu
müssen.
Ein Weiteres
wäre - und darauf sollten wir verstärkt achten -, Hundeklos zu schaffen. Das
können auch ganz kleinräumige sein, kleine Bereiche im Gulli, sozusagen bei
Kanaleinläufen, bei denen man mit einem Piktogramm darauf hinweist: Hier darf
der Hund, hier wird dann besonders gereinigt. - Da besteht sicherlich noch
Handlungsbedarf.
In der neuen
Regelung, wonach Hunde an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen
stattfinden, jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein müssen - das habe ich
schon eingangs gesagt -, erblicken wir Freiheitliche eine Verbesserung der
Sicherheit. Wir sind froh, dass das jetzt auch beschlossen wird.
Aber wir sehen
in der Form, wie es jetzt vorgesehen ist, eine Ungleichbehandlung von
Blindenführhunden, die unserer Meinung nach behoben werden sollte. Wir meinen,
Blindenhunde haben eine sehr gute und umfangreiche Ausbildung, sie haben eine
sehr hohe Belastbarkeit und werden auch unter großen Stresssituationen
sicherlich nicht gleich beißen. Sie werden meistens ohnehin an der kurzen Leine
gehalten. Wir sehen keinen Unterschied eines Blindenführhunds zu einem Partnerhund.
Sehr geehrte
Damen und Herren, uns Freiheitlichen ist es ein wichtiges Anliegen, unseren
sehbehinderten und vollblinden Mitmenschen wenigstens in dieser Sache eine
Erschwernis zu ersparen.
Wir bringen
daher einen Abänderungsantrag ein:
"Für Blindenführhunde ist keine Ausnahme
im § 13 Abs. 3a des Tierhaltegesetzes vorgesehen. Blindenführhunde
werden während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung ohnehin immer an der Leine geführt.
Von einer Maulkorbverpflichtung gemäß § 13 Abs. 3a könnte aber
Abstand genommen werden, da es sich bei Blindenführhunden um speziell ausgebildete
Hunde mit einem extrem hohen Belastungspotenzial handelt, die auch in
Stresssituationen nicht bissgefährlich reagieren. Sie sollten daher mit
Rettungstherapie- und Diensthunden gleichgestellt werden.
Die
gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemeinsam mit den
Mitunterzeichnern folgenden Abänderungsantrag:
Der Wiener
Landtag möge beschließen: Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes, mit dem das
Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:
Artikel I
Z 10 § 13 Abs. 5: Der Maulkorb- oder Leinenzwang im Sinne des
Abs. 1 bis 3a gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Blindenführ- und
Diensthunde gemäß § 10 des Waffengebrauchsgesetzes während ihrer
bestimmungsgemäßen Verwendung (Einsatz)."
In formeller
Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags gefordert. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident
Johann Römer: Als Nächster
ist Herr Abg Dr Mayer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats):
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren!
Es wurde heute
bereits gesagt, nicht das Tier, sondern der Tierhalter ist schuld. Dieser
Meinung schließen wir uns vollinhaltlich an. Darum haben wir unter den gegebenen
Umständen das bestmögliche Tierschutz- und Tierhaltegesetz heute diesem Hause
vorgelegt.
Dass Sie bei
vielen Dingen nicht einverstanden sind, verstehe ich aus Ihrer Warte, aus Ihrer
Sicht. Es ist ganz einfach viel drinnen, wo man anderer Meinung sein könnte.
Allerdings würden die meisten Punkte, die Sie angesprochen haben, durch ein bundeseinheitliches
Tierschutz- und Tierhaltegesetz zu regeln sein und da wären eigentlich die
Oppositionsparteien ÖVP und Freiheitliche aufgerufen, auf ihre Parteikollegen
im Parlament einzuwirken, dass endlich so etwas zustande kommt.
Es ist doch
so, dass dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, ein umfassendes
Gesetz ist, das sich von der Heimtier- über die Haustierhaltung bis zur Wildtierhaltung
und Zoos mit sämtlichen Belangen der Tierhaltung beschäftigt, jedoch wurde es -
wie so oft - auf die Hundehaltung und auf die althergebrachten Forderungen
reduziert, die teilweise schon oft hier diskutiert wurden.
Ich möchte
dabei auf ein paar Dinge eingehen:
Hundeführerschein:
Grundsätzlich sollte man einen Hundeführerschein bejahen, nur so einfach, wie
es hier dargestellt ist, ist es wohl nicht. Ein Hundeführerschein bedingt eine
Ausbildung, dass jemand einen Hund führen darf. Das heißt, der Hundebesitzer
macht die Ausbildung und darf seinen Hund führen. Frage:
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