Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 21 von 34
österreichischen
Zweitwohnungsbesitzer aus Wien melden ihre Hunde in Niederösterreich an. Warum?
- Weil dort die Hundesteuer die Hälfte beträgt! So darf es meiner Ansicht nach
auch nicht sein und da müssen wir uns einigen. Ich finde das nämlich nicht
richtig, dass der Mensch seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, aber der Hund in
Niederösterreich wohnt und Gast in Wien ist, weil das billiger kommt. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber nun
wieder zu etwas Ernsterem. - Schon aus den entsprechenden Zahlen geht hervor,
wie wichtig ein solches Hundegesetz ist. Allein in den Jahren 1996 bis 2000
begaben sich über 3 000 Menschen wegen Hundebissverletzungen in
Behandlung. Daher ist Handlungsbedarf im Hinblick auf ein neues Gesetz gegeben.
Zum Abschluss ein Wort zu
Ihrer Haltung in der Frage des Tierschutzes: Beschließen Sie ein Gesetz,
welches wirklich dieses Wort verdient! Denn sonst wäre es vielleicht besser,
wenn der Tierschutz Bundessache wäre. (Abg
Dr Alois Mayer: Ja! Red mit deinen Parteifreunden!) Ich möchte daher für
meinen Kollegen Robert Parzer und mich folgenden Beschlussantrag einbringen:
"Der Landtag wolle
beschließen:
Der Wiener
Landtag spricht sich dafür aus, dass anlässlich der nächsten Novellierung des
Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes betreffend die
Chip-Kennzeichnungspflicht auch die Verpflichtung zum Erwerb eines
Hundeführerscheines für die Besitzer gefährlicher Hunderassen gesetzlich
verankert wird. Weiters soll durch entsprechende Landesrechte die Pflicht von
Hundebesitzern verankert werden, den von ihren Hunden auf öffentlichen Gehwegen
und Plätzen hinterlassenen Hundekot selbst zu entsorgen."
In formeller
Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident
Johann Römer: Als Nächste ist
Frau Abg Reinberger zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident!
Frau Stadträtin! Werte Kolleginnen und Kollegen!
Es ist sehr viel
Negatives über den vorliegenden Entwurf gesagt worden. Dennoch meine ich, er
enthält einige begrüßenswerte Änderungen. Ich halte es für durchaus zweckmäßig,
dass wir mit diesen Änderungen - insbesondere der Maulkorbverpflichtung an
stark frequentierten Orten - nicht warten, bis die Entscheidung der
Europäischen Kommission gefallen ist. Denn was immer in diesem halben oder drei
viertel Jahr passieren mag, jede Bissverletzung, die an einem öffentlichen Ort
stattfindet, wird man sonst zum Vorwurf machen und sagen: Hätten wir diese
Regelung doch vorher beschlossen!
Dennoch kennen
Sie meine Kritik: Zusätzliche Vorschriften bedingen zusätzliche Kontrollen. So
gut diese neue Vorschrift ist, hilft sie nichts, wenn sie dann nicht auch
kontrolliert wird. Eine ausreichende und zufrieden stellende Überwachung durch
die Polizei hat, wie wir alle wissen, in den letzten Jahren in diesem Bereich
nicht wirklich stattgefunden. Bei jeder Sitzung von Hundekommissionen und so
weiter, bei jedem Gespräch auch mit hochrangigen Vertretern der Wiener Polizei
wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass die Polizei dafür zu wenig
Personalressourcen hat.
Daher halte
ich diese Begründung in den Erläuterungen geradezu für eine Verhöhnung, in der
es heißt: "Weiters wird sich das mit einer Intensivierung der
Überwachungstätigkeit verbundene Arbeitsvolumen auf alle im Außendienst
stehenden Sicherheitswachebeamten verteilen, sodass diese Maßnahme für den
Einzelnen kaum eine nennenswerte Mehrarbeit darstellen wird, zumal die
Wahrnehmung allfälliger Gesetzesübertretungen an sich noch keine
Tätigkeitsausweitung darstellt, sondern eine Neugewichtung von Prioritäten, und
auch nicht immer zu Mehraufwand verursachenden Handlungen führen wird."
Erstens einmal
ist es zwar richtig, dass das Beobachten eines Fehlverhaltens an sich keine
Mehrarbeit ist. Aber eine Feststellung würde doch, so möchte ich meinen, eine
Amtshandlung bedingen, und eine Amtshandlung ist auf jeden Fall eine
Mehrarbeit! Oder was soll in der Begründung diese Prioritäten-Neugewichtung
bedeuten? Was wird künftig von der Polizei nicht mehr wahrgenommen werden, weil
sie dann die Aufgabe dieser Überwachung wahrnimmt? - Das kann man sicherlich
nicht so im Raum stehen lassen.
Wohlgemerkt,
wir Freiheitliche wissen, dass eine Vielzahl von Hundehaltern korrekt vorgehen:
ihre Hunde an die Leine nehmen; den Maulkorb anlegen; dort, wo es
vorgeschrieben ist, darauf achten, wo der Hund sein Häufchen macht, und wenn
der Kot auf den falschen Platz gesetzt worden ist, ihn dort auch entfernen.
Aber leider Gottes - und das wissen wir - gibt es auch hier eine Reihe von
"schwarzen Schafen": Hundehalter, die selten eine Leine verwenden und
zulassen, dass der Hund ohne Leine und ohne Beißkorb über Spielplätze läuft, die
auch zulassen, dass der Hund in Sandkisten oder auf Gehwege macht und den Kot
dort nicht beseitigen. Von solchen Hundehaltern geht Gefahr für Leib und Leben
und für die Gesundheit aus, insbesondere auch der Kinder.
Frau Kollegin
FRANK hat mir von einem Kurzaufenthalt in New York ein Foto mitgebracht. Sie
hat eine Tafel fotografiert, die an einem Gitter zu einer Parkanlage angebracht
war und den Text trug: "If you are not responsible enough to clean up
after your dog, you don't deserve to own one."
Es ist daher
notwendig, die wenigen "schwarzen Schafe" unter den Hundehaltern dazu
zu bringen, sich auch ihrer Verantwortung bewusst zu werden. Manchmal bedarf es
dazu der Nachhilfe der Obrigkeit, der Kontrolle und im schlimmsten Fall, wenn
Belehrungen nicht helfen, auch der Strafe.
So gut Änderungen
auch gemeint sind: solange die Rahmenbedingungen für eine ausreichende
Kontrolle
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