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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 34

 

österreichischen Zweitwohnungsbesitzer aus Wien melden ihre Hunde in Niederösterreich an. Warum? - Weil dort die Hundesteuer die Hälfte beträgt! So darf es meiner Ansicht nach auch nicht sein und da müssen wir uns einigen. Ich finde das nämlich nicht richtig, dass der Mensch seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, aber der Hund in Niederösterreich wohnt und Gast in Wien ist, weil das billiger kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Aber nun wieder zu etwas Ernsterem. - Schon aus den entsprechenden Zahlen geht hervor, wie wichtig ein solches Hundegesetz ist. Allein in den Jahren 1996 bis 2000 begaben sich über 3 000 Menschen wegen Hundebissverletzungen in Behandlung. Daher ist Handlungsbedarf im Hinblick auf ein neues Gesetz gegeben.

 

Zum Abschluss ein Wort zu Ihrer Haltung in der Frage des Tierschutzes: Beschließen Sie ein Gesetz, welches wirklich dieses Wort verdient! Denn sonst wäre es vielleicht besser, wenn der Tierschutz Bundessache wäre. (Abg Dr Alois Mayer: Ja! Red mit deinen Parteifreunden!) Ich möchte daher für meinen Kollegen Robert Parzer und mich folgenden Beschlussantrag einbringen:

 

"Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, dass anlässlich der nächsten Novellierung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes betreffend die Chip-Kennzeichnungspflicht auch die Verpflichtung zum Erwerb eines Hundeführerscheines für die Besitzer gefährlicher Hunderassen gesetzlich verankert wird. Weiters soll durch entsprechende Landesrechte die Pflicht von Hundebesitzern verankert werden, den von ihren Hunden auf öffentlichen Gehwegen und Plätzen hinterlassenen Hundekot selbst zu entsorgen."

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächste ist Frau Abg Reinberger zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Es ist sehr viel Negatives über den vorliegenden Entwurf gesagt worden. Dennoch meine ich, er enthält einige begrüßenswerte Änderungen. Ich halte es für durchaus zweckmäßig, dass wir mit diesen Änderungen - insbesondere der Maulkorbverpflichtung an stark frequentierten Orten - nicht warten, bis die Entscheidung der Europäischen Kommission gefallen ist. Denn was immer in diesem halben oder drei viertel Jahr passieren mag, jede Bissverletzung, die an einem öffentlichen Ort stattfindet, wird man sonst zum Vorwurf machen und sagen: Hätten wir diese Regelung doch vorher beschlossen!

 

Dennoch kennen Sie meine Kritik: Zusätzliche Vorschriften bedingen zusätzliche Kontrollen. So gut diese neue Vorschrift ist, hilft sie nichts, wenn sie dann nicht auch kontrolliert wird. Eine ausreichende und zufrieden stellende Überwachung durch die Polizei hat, wie wir alle wissen, in den letzten Jahren in diesem Bereich nicht wirklich stattgefunden. Bei jeder Sitzung von Hundekommissionen und so weiter, bei jedem Gespräch auch mit hochrangigen Vertretern der Wiener Polizei wird seit Jahren darauf hingewiesen, dass die Polizei dafür zu wenig Personalressourcen hat.

 

Daher halte ich diese Begründung in den Erläuterungen geradezu für eine Verhöhnung, in der es heißt: "Weiters wird sich das mit einer Intensivierung der Überwachungstätigkeit verbundene Arbeitsvolumen auf alle im Außendienst stehenden Sicherheitswachebeamten verteilen, sodass diese Maßnahme für den Einzelnen kaum eine nennenswerte Mehrarbeit darstellen wird, zumal die Wahrnehmung allfälliger Gesetzesübertretungen an sich noch keine Tätigkeitsausweitung darstellt, sondern eine Neugewichtung von Prioritäten, und auch nicht immer zu Mehraufwand verursachenden Handlungen führen wird."

 

Erstens einmal ist es zwar richtig, dass das Beobachten eines Fehlverhaltens an sich keine Mehrarbeit ist. Aber eine Feststellung würde doch, so möchte ich meinen, eine Amtshandlung bedingen, und eine Amtshandlung ist auf jeden Fall eine Mehrarbeit! Oder was soll in der Begründung diese Prioritäten-Neugewichtung bedeuten? Was wird künftig von der Polizei nicht mehr wahrgenommen werden, weil sie dann die Aufgabe dieser Überwachung wahrnimmt? - Das kann man sicherlich nicht so im Raum stehen lassen.

 

Wohlgemerkt, wir Freiheitliche wissen, dass eine Vielzahl von Hundehaltern korrekt vorgehen: ihre Hunde an die Leine nehmen; den Maulkorb anlegen; dort, wo es vorgeschrieben ist, darauf achten, wo der Hund sein Häufchen macht, und wenn der Kot auf den falschen Platz gesetzt worden ist, ihn dort auch entfernen. Aber leider Gottes - und das wissen wir - gibt es auch hier eine Reihe von "schwarzen Schafen": Hundehalter, die selten eine Leine verwenden und zulassen, dass der Hund ohne Leine und ohne Beißkorb über Spielplätze läuft, die auch zulassen, dass der Hund in Sandkisten oder auf Gehwege macht und den Kot dort nicht beseitigen. Von solchen Hundehaltern geht Gefahr für Leib und Leben und für die Gesundheit aus, insbesondere auch der Kinder.

 

Frau Kollegin FRANK hat mir von einem Kurzaufenthalt in New York ein Foto mitgebracht. Sie hat eine Tafel fotografiert, die an einem Gitter zu einer Parkanlage angebracht war und den Text trug: "If you are not responsible enough to clean up after your dog, you don't deserve to own one."

 

Es ist daher notwendig, die wenigen "schwarzen Schafe" unter den Hundehaltern dazu zu bringen, sich auch ihrer Verantwortung bewusst zu werden. Manchmal bedarf es dazu der Nachhilfe der Obrigkeit, der Kontrolle und im schlimmsten Fall, wenn Belehrungen nicht helfen, auch der Strafe.

 

So gut Änderungen auch gemeint sind: solange die Rahmenbedingungen für eine ausreichende Kontrolle

 

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