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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 20 von 34

 

lich auseinander setzen.

 

Gerade bei diesem Gesetz - ich habe es schon gesagt: das eindeutig eine Landessache ist - hätten Sie zeigen können, wie man auch schwierige Probleme löst. Aber leider haben Sie sich mit diesem Gesetz vor Entscheidungen gedrückt. In der Koalition war es eine beschlossene Sache, das Tierhaltegesetz so zu gestalten, dass für das Zusammenleben von Tier und Mensch in der Stadt die Rahmenbedingungen, die ein gedeihliches Zusammenleben zwischen Tier und Mensch ermöglichen, insbesondere auch durch dieses Gesetz gefördert werden. In diesem Sinn ist auch, so glaube ich, ein Tierschutzgesetz zu betrachten.

 

Aber zu Ihnen hat sich diese Ansicht noch nicht durchgesprochen. Sonst würden nicht entsprechende gesetzliche Festlegungen komplett fehlen. Vor allem diejenigen fehlen auf einmal wieder, über die es in der Koalition bereits einen Konsens gegeben hat. Das gilt beispielsweise für die verpflichtende Vorschreibung eines Hundehalteführerscheines. Die Frau Kollegin von den GRÜNEN hat bereits ausführlich gesagt, wie es mit gefährlichen Hunden ist. Da muss man auch hinzufügen, dass ein Hundeführerschein jedem zugute kommen würde: dem Tier, dem Halter und vor allem den Mitmenschen. Es würde sich so mancher überlegen, einen gefährlichen Hund zu haben, wenn er beweisen muss, dass er mit einem Tier umgehen kann. Das brauche ich ja nicht zu betonen: Das Tier ist nicht schuld, schuld ist der Halter! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Der nächste Punkt in der Fehlerliste, die ich Ihnen vorwerfe, ist, dass Sie sich in diesem Gesetz mit dem Hundekot nicht beschäftigt haben. Es gibt in Wien zwar eine Reinhalteverordnung, aber ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn man auch in dieses Gesetz Bestimmungen aufgenommen hätte, durch die der Hundehalter verpflichtet wird, den Kot zu entfernen oder zumindest in den Rinnstein zu befördern. Solche Bestimmungen fehlen darin.

 

Was mir außerdem sehr fehlt, ist, dass es keine definitive Überwachung dieses Gesetzes gibt. Auch das haben wir in der Koalition gefordert, auch dazu hatten wir bereits einiges ausgemacht und auch das wurde schubladisiert. Es hat wieder einmal ein Koalitionsprojekt nicht stattgefunden.

 

Ein weiterer Punkt in der Mängelliste betrifft - wie auch Sie, Frau Kollegin, gesagt haben - die Kennzeichnungspflicht der Hunde; die Chips, wie man sie nennt. Auch das wäre ein Riesenvorteil sowohl für das Tier als auch für den Halter. Die Ausrede, dass man erst auf die Notifizierung aus Brüssel warten muss, kann ich nicht gelten lassen. Dann hätten wir eben bis Jänner oder Februar gewartet und dann das Gesetz eingebracht! Dann hätten wir ein fertiges Gesetz eingebracht. Es kann doch nicht so sein, dass wir - wie Sie richtig gesagt haben - jetzt alle zwei, drei Monate eine Novellierung dieses Gesetzes einbringen.

 

Sie haben in das Gesetz auch die Definition der Ausbildungsstätte hineingeschrieben und hier haben Sie wiederum übertrieben. Der § 13c ist überbürokratisiert, dort wird zu viel hineingeschrieben. Das ist wiederum nicht notwendig. (Abg Dr Alois Mayer: … muss weggeräumt werden!)

 

Dass der Kontakt mit Tieren nicht nur für Kinder pädagogisch wertvoll, sondern auch für erwachsene Menschen und besonders Ältere sehr wichtig ist, habe ich bereits betont.

 

Noch etwas möchte ich hervorheben. Hunde haben eine sehr wichtige Funktion in der Behindertenbetreuung und in der allgemeinen Therapie. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Hunde in der Altenbetreuung, in Heimen sehr willkommen und wirklich eine Hilfe sind. (Abg Christian Oxonitsch: Das ist aber auch ein besonderes Augenmerk gewesen! Das hat besonderes Augenmerk gehabt!)

 

Aus diesen Gründen sehen wir von der Volkspartei die Tierhaltung in der Stadt nicht nur aus hygienetechnischer Sicht, sondern wir anerkennen auch das legitime Recht des Bürgers auf die Haltung von Haustieren.

 

Meine Damen und Herren! Wir alle wissen, nicht das Tier ist an den Problemen schuld, sondern es ist ganz allein der Tierhalter, der die Fehler macht. Von daher leiten wir unsere Einstellung zur Tierhaltung ab. Es müssen alle Voraussetzungen dafür stimmen, dass die Tierhaltung im Einklang mit den Anforderungen der Großstadt steht. Daher ist ja unsere Forderung, die Maulkorbpflicht bei Menschenansammlungen in das Gesetz aufzunehmen, wirklich eine gesetzliche Maßnahme, die wir gutheißen und befürworten. (Abg Johann Hatzl: Da werden wir alle recht lieb dreinschauen, wenn wir alle einen Maulkorb tragen!)

 

Deshalb stellen wir auch unsere weit gehenden Forderungen - die sich in Anträgen zu diesem Gesetz niederschlagen -, in denen der Ausbau der Hundezonen verlangt wird, und darüber hinaus eine entsprechende Überwachung der Bestimmungen, wie sie im Hundegesetz festgelegt sind, weil ohne diese das ganze Gesetz reines Papier bleibt.

 

Es gibt noch einige Fragen zu klären. Bei aller Bekenntnis zur Tierliebe, zum Zusammenleben zwischen Tier und Mensch ist in Wien doch die Taubenplage eine echte Plage geworden. Auch hier fehlt mir etwas in dem Gesetz. Kollege Maresch, jetzt zitiere ich Sie; ich sage Ihnen das, obwohl Sie es mir nicht gesagt haben, wie Sie mich in Liesing zitiert haben. (Abg Mag Rüdiger Maresch: Ich habe aber nachgelesen!) Sie haben eine sehr gute Anfrage gestellt, bei der herausgekommen ist, dass es in Wien 200 000 bis 300 000 Tauben gibt. Sie haben den Vorschlag des Basler Modells gebracht, aber da steht überhaupt nichts drin. Wir glauben, dass auch hier etwas getan werden muss.

 

Oder denken wir daran, dass es in Wien offiziell 47 000 Hunde gibt. Wenn man aber einem Hochglanz-Magazin glauben darf, dann wären es 140 000 Hunde, die hier in Wien leben. Sie leben aber nicht alle illegal hier, sondern es gibt auch Zweitwohnungshunde, wenn ich sie so nennen darf. Denn die nieder-

 

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