Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 20 von 34
lich auseinander
setzen.
Gerade bei
diesem Gesetz - ich habe es schon gesagt: das eindeutig eine Landessache ist -
hätten Sie zeigen können, wie man auch schwierige Probleme löst. Aber leider
haben Sie sich mit diesem Gesetz vor Entscheidungen gedrückt. In der Koalition
war es eine beschlossene Sache, das Tierhaltegesetz so zu gestalten, dass für
das Zusammenleben von Tier und Mensch in der Stadt die Rahmenbedingungen, die
ein gedeihliches Zusammenleben zwischen Tier und Mensch ermöglichen,
insbesondere auch durch dieses Gesetz gefördert werden. In diesem Sinn ist
auch, so glaube ich, ein Tierschutzgesetz zu betrachten.
Aber zu Ihnen hat
sich diese Ansicht noch nicht durchgesprochen. Sonst würden nicht entsprechende
gesetzliche Festlegungen komplett fehlen. Vor allem diejenigen fehlen auf
einmal wieder, über die es in der Koalition bereits einen Konsens gegeben hat.
Das gilt beispielsweise für die verpflichtende Vorschreibung eines
Hundehalteführerscheines. Die Frau Kollegin von den GRÜNEN hat bereits
ausführlich gesagt, wie es mit gefährlichen Hunden ist. Da muss man auch
hinzufügen, dass ein Hundeführerschein jedem zugute kommen würde: dem Tier, dem
Halter und vor allem den Mitmenschen. Es würde sich so mancher überlegen, einen
gefährlichen Hund zu haben, wenn er beweisen muss, dass er mit einem Tier
umgehen kann. Das brauche ich ja nicht zu betonen: Das Tier ist nicht schuld,
schuld ist der Halter! (Beifall bei der
ÖVP.)
Der nächste
Punkt in der Fehlerliste, die ich Ihnen vorwerfe, ist, dass Sie sich in diesem
Gesetz mit dem Hundekot nicht beschäftigt haben. Es gibt in Wien zwar eine
Reinhalteverordnung, aber ich glaube, es wäre gut gewesen, wenn man auch in
dieses Gesetz Bestimmungen aufgenommen hätte, durch die der Hundehalter
verpflichtet wird, den Kot zu entfernen oder zumindest in den Rinnstein zu
befördern. Solche Bestimmungen fehlen darin.
Was mir
außerdem sehr fehlt, ist, dass es keine definitive Überwachung dieses Gesetzes
gibt. Auch das haben wir in der Koalition gefordert, auch dazu hatten wir
bereits einiges ausgemacht und auch das wurde schubladisiert. Es hat wieder
einmal ein Koalitionsprojekt nicht stattgefunden.
Ein weiterer
Punkt in der Mängelliste betrifft - wie auch Sie, Frau Kollegin, gesagt haben -
die Kennzeichnungspflicht der Hunde; die Chips, wie man sie nennt. Auch das
wäre ein Riesenvorteil sowohl für das Tier als auch für den Halter. Die
Ausrede, dass man erst auf die Notifizierung aus Brüssel warten muss, kann ich
nicht gelten lassen. Dann hätten wir eben bis Jänner oder Februar gewartet und
dann das Gesetz eingebracht! Dann hätten wir ein fertiges Gesetz eingebracht.
Es kann doch nicht so sein, dass wir - wie Sie richtig gesagt haben - jetzt
alle zwei, drei Monate eine Novellierung dieses Gesetzes einbringen.
Sie haben in
das Gesetz auch die Definition der Ausbildungsstätte hineingeschrieben und hier
haben Sie wiederum übertrieben. Der § 13c ist überbürokratisiert, dort
wird zu viel hineingeschrieben. Das ist wiederum nicht notwendig. (Abg Dr Alois Mayer: … muss weggeräumt
werden!)
Dass der
Kontakt mit Tieren nicht nur für Kinder pädagogisch wertvoll, sondern auch für
erwachsene Menschen und besonders Ältere sehr wichtig ist, habe ich bereits
betont.
Noch etwas
möchte ich hervorheben. Hunde haben eine sehr wichtige Funktion in der
Behindertenbetreuung und in der allgemeinen Therapie. Ich weiß aus eigener
Erfahrung, dass Hunde in der Altenbetreuung, in Heimen sehr willkommen und
wirklich eine Hilfe sind. (Abg Christian
Oxonitsch: Das ist aber auch ein besonderes Augenmerk gewesen! Das hat
besonderes Augenmerk gehabt!)
Aus diesen
Gründen sehen wir von der Volkspartei die Tierhaltung in der Stadt nicht nur aus
hygienetechnischer Sicht, sondern wir anerkennen auch das legitime Recht des
Bürgers auf die Haltung von Haustieren.
Meine Damen und Herren! Wir
alle wissen, nicht das Tier ist an den Problemen schuld, sondern es ist ganz
allein der Tierhalter, der die Fehler macht. Von daher leiten wir unsere
Einstellung zur Tierhaltung ab. Es müssen alle Voraussetzungen dafür stimmen,
dass die Tierhaltung im Einklang mit den Anforderungen der Großstadt steht.
Daher ist ja unsere Forderung, die Maulkorbpflicht bei Menschenansammlungen in
das Gesetz aufzunehmen, wirklich eine gesetzliche Maßnahme, die wir gutheißen
und befürworten. (Abg Johann Hatzl: Da
werden wir alle recht lieb dreinschauen, wenn wir alle einen Maulkorb tragen!)
Deshalb
stellen wir auch unsere weit gehenden Forderungen - die sich in Anträgen zu
diesem Gesetz niederschlagen -, in denen der Ausbau der Hundezonen verlangt
wird, und darüber hinaus eine entsprechende Überwachung der Bestimmungen, wie
sie im Hundegesetz festgelegt sind, weil ohne diese das ganze Gesetz reines
Papier bleibt.
Es gibt noch
einige Fragen zu klären. Bei aller Bekenntnis zur Tierliebe, zum Zusammenleben
zwischen Tier und Mensch ist in Wien doch die Taubenplage eine echte Plage
geworden. Auch hier fehlt mir etwas in dem Gesetz. Kollege Maresch, jetzt
zitiere ich Sie; ich sage Ihnen das, obwohl Sie es mir nicht gesagt haben, wie
Sie mich in Liesing zitiert haben. (Abg
Mag Rüdiger Maresch: Ich habe aber nachgelesen!) Sie haben eine sehr gute
Anfrage gestellt, bei der herausgekommen ist, dass es in Wien 200 000 bis
300 000 Tauben gibt. Sie haben den Vorschlag des Basler Modells gebracht,
aber da steht überhaupt nichts drin. Wir glauben, dass auch hier etwas getan
werden muss.
Oder denken wir
daran, dass es in Wien offiziell 47 000 Hunde gibt. Wenn man aber einem
Hochglanz-Magazin glauben darf, dann wären es 140 000 Hunde, die hier in
Wien leben. Sie leben aber nicht alle illegal hier, sondern es gibt auch
Zweitwohnungshunde, wenn ich sie so nennen darf. Denn die nieder-
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