Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 19 von 34
Kommission geschickt
wurde. Schön und gut - aber wäre es nicht möglich gewesen, dass wir diese
Novellierung vorher gesehen hätten, damit wir gewusst hätten, was dort
drinsteht?
Der
Gemeinderat hätte dies vorher absegnen und die Europäische Kommission sich
anschließend damit befassen können. Jetzt aber ist es so: Keiner weiß, was
drinsteht, dann wird es retour kommen und wir werden feststellen, dass es
wieder nicht das ist, was wir wollten, wahrscheinlich vor allem wieder nicht
das, was StR Svihalek schon vorgelegt hatte. Ob das wirklich eine gangbare
Methode ist, lasse ich dahingestellt. Aber wir wurden eben nicht eingebunden;
der Gemeinderat, der Landtag wurde nicht eingebunden. Wir werden sehen, wie diese
Novellierung aussehen wird.
Wir fragen uns
da grundsätzlich, ob die Vorgangsweise, die hier gewählt worden ist, sinnvoll
ist: jetzt eine Novellierung zu machen und dann, wenn die Novellierung
bezüglich der Kennzeichnung der Hunde von der Europäischen Kommission
zurückkommt, wieder eine Novellierung des Tierschutzgesetzes zu machen.
Vielleicht kommt dann doch der Hundeführerschein und dann machen wir wieder
eine Novellierung. Wir können uns gern jährlich mit dem Tierschutzgesetz
befassen, wir sind für die Diskussion gern bereit. Aber ob das effizient ist,
möchte ich dahingestellt lassen. Denn wirklich praktikabel ist diese
Vorgangsweise nicht.
Wir werden,
wie gesagt, diesem Entwurf zum Tierschutzgesetz nicht zustimmen. Wir hätten
gehofft, dass die SPÖ in dieser Frage mehr Mut gezeigt hätte und vor allem den
Hundeführerschein wirklich im Sinne der Kinder dieser Stadt angegangen wäre. -
Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident
Johann Römer: Als Nächster ist
Herr Abg Klucsarits zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident!
Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Vor uns liegt
eine Vorlage zu einem Gesetz, das sich mit einer großen Problematik
beschäftigt, die oft mit einem Schmunzeln behandelt wird. Aber dieses Thema
bewegt, glaube ich, trotz des Augenzwinkerns, das oft damit verbunden ist, doch
sehr die Gemüter der Bürger und ist daher sehr ernstlich zu behandeln,
besonders in dieser Debatte und in dieser Gesetzesvorlage. Eines möchte ich
dabei betonen: Dieses Problem ist ein kommunales Problem. Es muss deshalb hier
kommunal gelöst werden, weil es die Wienerinnen und Wiener sehr ernsthaft
bewegt. (Beifall bei der ÖVP.)
Wir wissen, dass ein solches
Gesetz, wenn es sinnvoll sein soll, nicht vom Himmel fällt. So ein Gesetz
erfordert politische Grundlagenarbeit, die dann in diese Gesetzesvorlage
einfließen muss. Meine Damen und Herren, diese Grundlagen waren vorhanden,
bevor dieser Gesetzesentwurf entstanden ist! Der Grund für das Vorhandensein
dieser positiven Grundvoraussetzung ist das sachpolitische Engagement der
Volkspartei, und hier vor allem des ehemaligen Abg Franz KARL, der uns allen
bekannt ist und sich mit dieser Problematik wirklich sehr gut beschäftigt hat.
(In Richtung Abg Claudia Sommer-Smolik:) Frau Kollegin! Alles, was Sie StR Svihalek zugesprochen
haben, ist von unserem Franz KARL gekommen. Er ist dabei ein richtiger Fachmann
gewesen. (Abg Dr Alois Mayer: Welche
Problematik?) Wir haben damals als Koalitionspartner unsere Vorschläge
gesetzesfertig übergeben, Herr Kollege Mayer! Aber Sie haben als
Mehrheitsfraktion diese Chance für einen guten Entwurf, für ein gutes Gesetz
leider nicht genützt. (Beifall bei der
ÖVP.) Sie haben aus unseren Vorschlägen ein zahnloses, lieblos
zusammengeflicktes Alibi-Gesetz gemacht, meine Damen und Herren, und damit dem
Zusammenleben von Haustieren und Menschen in dieser Stadt keinen guten Dienst
erwiesen! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich frage
mich, warum Sie eigentlich diese Chance nicht genützt haben. (Abg Johann Hatzl: Herr Klucsarits! Ich
glaube, dass ich mit meinem Hund auch in Zukunft gut auskomme!) Von Ihnen
glaube ich es, aber von allen anderen ... (Heiterkeit
des Redners. - Beifall bei der ÖVP. - Abg Johann Hatzl: Ich komme mit meinem
Hund auch künftig sicher gut aus!)
Meine Damen
und Herren! Abgesehen davon ist das Tierschutzgesetz, wie wir es sehen, ein
wesentlicher Gradmesser dafür, wie man mit Tieren in dieser Stadt umgeht.
Gerade der Umgang mit Tieren ist für uns von der ÖVP ein Gradmesser dafür, wie
human ein Gemeinwesen eigentlich ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch
einmal ausführen, warum wir diesem Gesetz eine so große Bedeutung zumessen.
Insbesondere in einer Großstadt ist für das Haustier, soweit es sein
Wohlbefinden betrifft, ganz allein der Mensch zuständig.
Eines möchte
ich ebenfalls ansprechen, was uns allen bekannt ist, nämlich die Vereinsamung
von älteren Menschen. Für sie sind Haustiere ganz besonders wichtig. Daher
müssen wir Haustiere schützen und daher müssen wir ein Gesetz machen, das
alldem gerecht wird. Aber dieser Gesetzesentwurf zeigt, dass sich die
Mehrheitsfraktion dieses Hauses mit den wirklichen Problemen der Tierhaltung in
einer Großstadt nur sehr mangelhaft beschäftigt hat. Das zeigt sich daran, dass
die Mehrheitsfraktion zu einem Gesetz, das sie selbst vorschlägt, heute noch
einen Abänderungsantrag einbringt. Wieso ist denn das notwendig, wenn Sie sich
mit diesem Gesetz richtig beschäftigt haben? - Dann brauche ich doch keinen
Abänderungsantrag! (Beifall bei der ÖVP.
- Abg Christian Oxonitsch: Haben Sie gelesen, warum?)
Leider haben Sie jene
politische Leitlinie vergessen, die wir in die Koalition eingebracht haben,
nämlich eine Politik mit Perspektiven und Konzepten, die dazu geeignet sind,
echte Lösung anzubieten, die den Leuten das Gefühl geben, man habe
Volksvertreter gewählt, die sich um die Sorgen und Bedenken der Bürger kümmern.
Aber ich werde Ihnen das recht sach-
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