«  1  »

 

Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 34

 

Varietees sowie in Zoos - wie die Frau Stadträtin schon angemerkt hat - gibt es Verbesserungen. Dabei ist festzuhalten, dass wir abwarten müssen, was mit der Verbotsliste nach § 15a geschehen wird. Denn davon sind Tiger und Löwen nach wie vor ausgenommen, was nicht sinnvoll und nicht nachvollziehbar ist. Für uns ist nicht nachvollziehbar, was Tiger und Löwen in Zirkussen bringen sollen. Wir hoffen auf eine Herausnahme dieser Tiere.

 

Warum stimmen wir diesem Entwurf nicht zu? - Es ist vor allem der Hundeführerschein, der uns massiv abgeht. Es ist verwunderlich, dass in diesem Gesetz der Hundeführerschein nicht vorkommt, obwohl vom ehemaligen StR Svihalek ein Entwurf vorgelegt wurde, worin das sehr genau geregelt wurde. Jetzt ist davon keine Rede mehr. Noch verwunderlicher ist, dass der Herr Landeshauptmann sich vor einigen Tagen dafür ausgesprochen hat, einen Hundeführerschein in Wien einzuführen, und dies im Gesetz jetzt nicht vorgesehen ist. Wie auch immer, wir wissen jetzt nicht, ob der Hundeführerschein kommt oder nicht. Vor allem werden hier die Menschen dieser Stadt in die Irre geführt.

 

In Erläuterungen zu diesem Gesetz ist bezüglich des Hundeführerscheins eine sehr lapidare Bemerkung vorgesehen, die eigentlich nicht nachvollziehbar ist, vor allem deshalb, weil auch der Österreichische Kynologenverband einen Hundeführerschein verlangt hat. Diese Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Hier steht, dass die verpflichtende Festschreibung einer derartigen Maßnahme eine zu weit gehende Verrechtlichung und Überreglementierung darstellen und außerdem weit über die mit der gegenständlichen Novelle verfolgten Intentionen hinausgehen würde. - Was daran eine weit gehende Verrechtlichung oder Überreglementierung sein soll, wenn es in dieser Stadt einen Hundeführerschein gibt, ist mir nicht klar. Es ist eigentlich auch durch die Erläuterungen nicht nachvollziehbar, wie das begründet werden soll.

 

Herr StR Svihalek ist sicherlich kein inniger Freund der GRÜNEN gewesen und wird es wahrscheinlich auch in Zukunft nicht sein, aber er hat anscheinend mehr Mut und Courage gehabt, sich hier einzusetzen, vor allem für die Kinder dieser Stadt. Denn für sie besteht da wirklich eine Gefahr. Wir alle wissen, dass Hunde immer gefährlich werden können, wenn sie in einer Situation sind, in der sie sich bedrängt fühlen oder - wie auch der Vorfall vor einigen Wochen gezeigt hat - schlecht gehalten werden.

 

All das könnte mit einem Hundeführerschein sehr wohl geregelt werden. Denn dieser Hundeführerschein könnte eine gute und fundierte Ausbildung für Hundehalter, aber auch für die Hunde bedeuten. In dieser Novelle ist aber nichts davon zu lesen. Wieder einmal haben die Kinder in dieser Stadt den Kürzeren gezogen und die HundehalterInnen oder der Lobby haben sich durchgesetzt. Das ist für uns nicht tragbar und wir werden diesem Gesetz sicher nicht zustimmen.

 

Zustimmen werden wir aber dem Antrag der ÖVP, der die Einführung des Hundeführscheins vorsieht. Wir hätten gehofft, dass es von Seiten der SPÖ dazu mehr Mut gegeben hätte.

 

Ein weiterer Punkt, der uns nicht glücklich macht, ist die fehlende Versicherungspflicht. Diese gibt es nicht und auch dafür findet sich in den Erläuterungen meiner Meinung nach eine eher fadenscheinige Begründung. Dort steht, dass darüber hinaus eine Versicherungspflicht für alle Hunderassen, wegen des nicht bei allen Hunderassen in gleichem Maße vorhandenen abstrakten Gefährdungspotenzials nicht geboten erscheint.

 

Wie das wirklich eine Begründung sein soll, ist mir nicht nachvollziehbar. Vor allem glaube ich nicht, dass das der wirkliche Grund ist. Denn wer die Versicherungsbranche kennt, weiß, dass sie in Versicherungsangelegenheiten sehr findig ist. Ich denke, es hätten sicherlich Möglichkeiten bestanden, eine Versicherung zu finden, die die HundehalterInnen finanziell nicht allzu sehr belastet. Es gibt ja auch kleine und große Autos, die unterschiedlich besteuert werden. Ich denke, das hätte man auch bei den Hunden so angehen können, statt sich davor zu drücken und sich in eine fadenscheinige Argumentation zu flüchten. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Zum Thema Hundesausbildung, die jetzt so gelobt worden ist, möchte ich Folgendes sagen. Ja, es gibt Verbesserungen, aber auch in dieser Hinsicht war Herr StR Svihalek ein bisschen fortschrittlicher und progressiver. Denn er hat für die Hundeausbildung zumindest vorgesehen, dass die Schutzhundeprüfungen I, II und III absolviert werden müssen. Jetzt hingegen reicht es, wenn man die Begleithundeprüfung II absolviert. Für uns ist das zu wenig. Denn es ist insbesondere die Ausbildung der HundehalterInnen und der Hund wichtig, wie wir vorhin auch in der Debatte über die Hundekot-Angelegenheit in dieser Stadt gehört haben. Es bedarf hier eines Umdenkens der HundehalterInnen. Dafür ist eine Schulung notwendig und das wird auch in den Hundeprüfungen gelehrt. So aber wird das nicht gemacht und wieder einmal geschieht da nicht sehr viel.

 

Ich möchte auch anmerken, dass bei den Hundeprüfungen sehr viel mit negativer Verstärkung in Richtung Hund gearbeitet wird, was meiner Meinung nach nicht sinnvoll ist und auch nicht dazu beiträgt, dass der Hund sich erziehen lässt oder in seiner Erziehung gestärkt wird. Besser wäre es, dort mit positiver Verstärkung zu arbeiten. Das heißt - für alle, die sich da nicht so gut auskennen -, den Hund zu belohnen, wenn er etwas gut gemacht hat, und ihn nicht zu bestrafen, wenn er etwas falsch gemacht hat. Denn das erhöht die Aggressivität und dann haben wir wieder das Problem der gefährlichen Hunde in dieser Stadt.

 

Nun zur elektronischen Kennzeichnung: Auch diese fehlt hier, und zwar mit der guten Begründung, dass die Novellierung in diesem Bereich an die Europäische

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular