Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 18 von 34
Varietees sowie in
Zoos - wie die Frau Stadträtin schon angemerkt hat - gibt es Verbesserungen.
Dabei ist festzuhalten, dass wir abwarten müssen, was mit der Verbotsliste nach
§ 15a geschehen wird. Denn davon sind Tiger und Löwen nach wie vor ausgenommen,
was nicht sinnvoll und nicht nachvollziehbar ist. Für uns ist nicht nachvollziehbar,
was Tiger und Löwen in Zirkussen bringen sollen. Wir hoffen auf eine
Herausnahme dieser Tiere.
Warum stimmen
wir diesem Entwurf nicht zu? - Es ist vor allem der Hundeführerschein, der uns
massiv abgeht. Es ist verwunderlich, dass in diesem Gesetz der
Hundeführerschein nicht vorkommt, obwohl vom ehemaligen StR Svihalek ein
Entwurf vorgelegt wurde, worin das sehr genau geregelt wurde. Jetzt ist davon
keine Rede mehr. Noch verwunderlicher ist, dass der Herr Landeshauptmann sich
vor einigen Tagen dafür ausgesprochen hat, einen Hundeführerschein in Wien einzuführen,
und dies im Gesetz jetzt nicht vorgesehen ist. Wie auch immer, wir wissen jetzt
nicht, ob der Hundeführerschein kommt oder nicht. Vor allem werden hier die
Menschen dieser Stadt in die Irre geführt.
In
Erläuterungen zu diesem Gesetz ist bezüglich des Hundeführerscheins eine sehr
lapidare Bemerkung vorgesehen, die eigentlich nicht nachvollziehbar ist, vor
allem deshalb, weil auch der Österreichische Kynologenverband einen Hundeführerschein
verlangt hat. Diese Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen:
Hier steht, dass die verpflichtende Festschreibung einer derartigen Maßnahme
eine zu weit gehende Verrechtlichung und Überreglementierung darstellen und
außerdem weit über die mit der gegenständlichen Novelle verfolgten Intentionen
hinausgehen würde. - Was daran eine weit gehende Verrechtlichung oder Überreglementierung
sein soll, wenn es in dieser Stadt einen Hundeführerschein gibt, ist mir nicht
klar. Es ist eigentlich auch durch die Erläuterungen nicht nachvollziehbar, wie
das begründet werden soll.
Herr StR
Svihalek ist sicherlich kein inniger Freund der GRÜNEN gewesen und wird es wahrscheinlich
auch in Zukunft nicht sein, aber er hat anscheinend mehr Mut und Courage
gehabt, sich hier einzusetzen, vor allem für die Kinder dieser Stadt. Denn für
sie besteht da wirklich eine Gefahr. Wir alle wissen, dass Hunde immer gefährlich
werden können, wenn sie in einer Situation sind, in der sie sich bedrängt fühlen
oder - wie auch der Vorfall vor einigen Wochen gezeigt hat - schlecht gehalten
werden.
All das könnte
mit einem Hundeführerschein sehr wohl geregelt werden. Denn dieser Hundeführerschein
könnte eine gute und fundierte Ausbildung für Hundehalter, aber auch für die
Hunde bedeuten. In dieser Novelle ist aber nichts davon zu lesen. Wieder einmal
haben die Kinder in dieser Stadt den Kürzeren gezogen und die HundehalterInnen
oder der Lobby haben sich durchgesetzt. Das ist für uns nicht tragbar und wir
werden diesem Gesetz sicher nicht zustimmen.
Zustimmen
werden wir aber dem Antrag der ÖVP, der die Einführung des Hundeführscheins vorsieht.
Wir hätten gehofft, dass es von Seiten der SPÖ dazu mehr Mut gegeben hätte.
Ein weiterer
Punkt, der uns nicht glücklich macht, ist die fehlende Versicherungspflicht.
Diese gibt es nicht und auch dafür findet sich in den Erläuterungen meiner
Meinung nach eine eher fadenscheinige Begründung. Dort steht, dass darüber
hinaus eine Versicherungspflicht für alle Hunderassen, wegen des nicht bei
allen Hunderassen in gleichem Maße vorhandenen abstrakten Gefährdungspotenzials
nicht geboten erscheint.
Wie das
wirklich eine Begründung sein soll, ist mir nicht nachvollziehbar. Vor allem
glaube ich nicht, dass das der wirkliche Grund ist. Denn wer die Versicherungsbranche
kennt, weiß, dass sie in Versicherungsangelegenheiten sehr findig ist. Ich
denke, es hätten sicherlich Möglichkeiten bestanden, eine Versicherung zu
finden, die die HundehalterInnen finanziell nicht allzu sehr belastet. Es gibt
ja auch kleine und große Autos, die unterschiedlich besteuert werden. Ich denke,
das hätte man auch bei den Hunden so angehen können, statt sich davor zu
drücken und sich in eine fadenscheinige Argumentation zu flüchten. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Zum Thema
Hundesausbildung, die jetzt so gelobt worden ist, möchte ich Folgendes sagen.
Ja, es gibt Verbesserungen, aber auch in dieser Hinsicht war Herr StR Svihalek
ein bisschen fortschrittlicher und progressiver. Denn er hat für die
Hundeausbildung zumindest vorgesehen, dass die Schutzhundeprüfungen I, II
und III absolviert werden müssen. Jetzt hingegen reicht es, wenn man die
Begleithundeprüfung II absolviert. Für uns ist das zu wenig. Denn es ist
insbesondere die Ausbildung der HundehalterInnen und der Hund wichtig, wie wir
vorhin auch in der Debatte über die Hundekot-Angelegenheit in dieser Stadt gehört
haben. Es bedarf hier eines Umdenkens der HundehalterInnen. Dafür ist eine
Schulung notwendig und das wird auch in den Hundeprüfungen gelehrt. So aber
wird das nicht gemacht und wieder einmal geschieht da nicht sehr viel.
Ich möchte
auch anmerken, dass bei den Hundeprüfungen sehr viel mit negativer Verstärkung
in Richtung Hund gearbeitet wird, was meiner Meinung nach nicht sinnvoll ist
und auch nicht dazu beiträgt, dass der Hund sich erziehen lässt oder in seiner
Erziehung gestärkt wird. Besser wäre es, dort mit positiver Verstärkung zu
arbeiten. Das heißt - für alle, die sich da nicht so gut auskennen -, den Hund
zu belohnen, wenn er etwas gut gemacht hat, und ihn nicht zu bestrafen, wenn er
etwas falsch gemacht hat. Denn das erhöht die Aggressivität und dann haben wir
wieder das Problem der gefährlichen Hunde in dieser Stadt.
Nun zur
elektronischen Kennzeichnung: Auch diese fehlt hier, und zwar mit der guten
Begründung, dass die Novellierung in diesem Bereich an die Europäische
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