Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 34
zu sehen, da gibt es enge Verknüpfungen. Die aktuell
gültige 15a-Vereinbarung des Bundes mit den Ländern über die
Spitalsfinanzierung sieht für die laufende Periode auch eine Schwerpunktsetzung
derart vor, dass es zu modellhaften Kooperationen zwischen dem niedergelassenen
und dem Spitalsbereich kommen sollte. In der letzten Legislaturperiode hat es
in Wien den einen oder anderen zaghaften Versuch in diese Richtung gegeben.
Meine Frage an Sie, Frau
Stadträtin: Wird es in dieser Hinsicht verstärkte Bemühungen seitens Ihrer
Person und Ihrer Geschäftsgruppe geben, um intensivere Kooperationsformen
zwischen dem niedergelassenen und dem stationären Bereich zu schaffen, durchaus
mit dem Ziel, hier zu einer gewissen Entlastung des stationären Bereichs zu
kommen?
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dr
Elisabeth Pittermann: Wir haben
das bereits in Planung. Es läuft auch mit dem SMZ-Ost schon ein modellhaftes
Projekt im 22. Bezirk. Dieses soll weiter ausgebaut werden.
Es steht jetzt
ein Projekt von Gebietskrankenkasse, Wilhelminenspital, Göttlicher Heiland und
Hanusch-Krankenhaus mit den Niedergelassenen neuerlich vor dem Abschluss - es
war vorher pilotiert -, mit dem man die stärkere Vernetzung und Einbeziehung
des niedergelassenen Bereichs in diesen drei Spitälern erprobt. Wenn die EDV
gut funktioniert und das Zusammenspiel gut ist, so kann es nur ein Gewinn für
alle Beteiligten sein, vor allem aber für die Patienten.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Danke
schön, Frau Stadträtin. - Damit ist die Fragestunde der heutigen Sitzung
erledigt.
Bevor wir zur
Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 im
Zusammenhang mit § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass an
schriftlichen Anfragen von Abgeordneten des Klubs der Wiener
Freiheitlichen 1 eingelangt ist.
Vor
Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus 1
und des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 1 Anträge eingelangt.
Den Fraktionen wurden alle
Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.
Wir kommen nun
zur Postnummer 1 (PrZ 691/01-MDBLTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert wird.
Die
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie,
die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin
amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Es liegt der
Entwurf zur Novelle des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes vor. Der
Tierschutz in Wien geht uns alle an. Die Tiere sind in der Stadt nicht mehr
wegzudenken, aber mir geht es um ein Miteinander von Mensch und Tier in der
Großstadt. Der Hauptzweck dieser Novelle ist die Verbesserung des Tierschutzes
in Wien.
Wir werden mit
diesem Gesetz eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz
bezüglich Tierschutz im außerlandwirtschaftlichen Bereich umsetzen. Das heißt,
die Stadt Wien, das Land Wien verpflichtet sich, Mindeststandards im Tierschutz
in das Landesgesetz zu übernehmen.
Ein
wesentlicher Punkt wird es dabei sein, den Tatbestand der Tierquälerei
auszudehnen und die Mitwirkung von Tieren bei Veranstaltungen sehr genau und
strikt zu regeln. Wesentlich ist auch eine Neuregelung bei Eingriffen an
Tieren. Ferner werden die Vorschriften zur Hundehaltung verschärft.
Ein besonderes
Anliegen ist es mir, dass auch die Zoorichtlinie, die Haltung von Wildtieren im
Zoo, umgesetzt wird. Zoos bedürfen in Wien erstmals einer behördlichen
Bewilligung. Zoos werden auch erstmals definiert, damit versteckte, illegale
Zoos verhindert werden können.
Zur
Hundehaltung: Die Maulkorbpflicht an Orten, an denen üblicherweise größere
Menschenansammlungen anzutreffen sind, ist neu. Die Maulkorbpflicht ist besonders
wichtig, weil sie Bisswunden verhindern kann. Einen weiteren Schwerpunkt stellt
die Hundeausbildung dar, damit keine falsche und versteckte Aggressionsausbildung
mehr stattfinden kann. Die Ausbildung darf nur noch von vertrauenswürdigen
Personen durchgeführt werden.
Der Hohe
Wiener Landtag wolle daher beschließen: Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das
Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz, Landesgesetzblatt für Wien Nr 39/1987
in der Fassung der Gesetze Landesgesetzblatt für Wien Nr 11/1991, 35/1991,
46/1996 und 11/2001 geändert wird, wird zum Beschluss erhoben.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor,
die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die
Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher
so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet.
Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Sommer-Smolik. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Grundsätzlich
hätten wir eine gute und gescheite Novellierung des Wiener Tierschutz- und
Tierhaltegesetzes begrüßt. Im Moment ist es uns aber nicht möglich, diesem
Gesetz und diesem Entwurf zuzustimmen.
Natürlich gibt es
auch positive Dinge, die in diesem Entwurf vorliegen, wie zum Beispiel, dass
der Tatbestand der Tierquälerei verbessert und ausgedehnt worden ist. Der
Maulkorbzwang für Hunde an öffentlichen Orten ist selbstverständlich begrüßenswert.
Auch zur Haltung von Wildtieren in Zirkussen und
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