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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 34

 

im Folgejahr gemäß § 34 ElWOG auszugleichen sind.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die erste Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Günther. - Bitte.

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Der Herr Finanzstadtrat hat in einer Finanzausschusssitzung, aber auch sonst einmal gesagt, vor einem Jahr - zirka im Sommer 2000 - hat der Finanzminister die Energieabgabe von 10 auf 20 Groschen erhöht und dies damit begründet, dass das für die Budgetsanierung notwendig ist und sich auf Grund sinkender Strompreise nicht auf den Strompreis durchschlägt, wenn aber der Finanzminister auf seine Erhöhung der Energieabgabe von 10 Groschen verzichten würde, würde auch der Finanzstadtrat auf seine 10 Groschen KWK-Zuschlag verzichten. (LhptmSt Dr Sepp Rieder: 20,64 Groschen sind es!)

 

Diese Meldung ist an sich ganz interessant, nur haben der Finanzstadtrat und auch Sie jetzt sowohl den Preis als auch den KWK-Zuschlag betriebswirtschaftlich begründet, auch unterlegt mit Ihren Gutachten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend): Würden Sie dann bitte zur Frage kommen?

 

GR Dr Helmut GÜNTHER (fortsetzend): Wie sehen Sie unter dem Aspekt der Wortmeldung des Herrn Finanzstadtrats die betriebswirtschaftliche Begründung, wenn er sagt, wenn der Finanzminister nachlässt, dann lasse er auch die 10 Groschen nach? - Das kann dann doch keine betriebswirtschaftliche Berechnung sein!

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Ich verhehle nicht, dass ich in der Äußerung des Herrn Finanzstadtrats eine betriebswirtschaftliche Begründung ebenso wenig erkennen kann, wie in jener des Herrn Finanzministers, denn sie ist gleich lautend und beide wurden nicht gerade mit betriebswirtschaftlichen Überlegungen unterlegt.

 

Aber unabhängig von diesen Diskussionen in der Öffentlichkeit scheinen mir zwei Dinge wesentlich zu sein:

 

Das Erste ist - ich habe es wiederholt, wiederhole es ein drittes Mal und werde es auch gerne in Folge tun -, es handelt sich, ähnlich wie das heute bei der Strompreisverrechnung schon real ist, oder auch bei anderen, etwa bei Fernwärmeverrechnungen, darum, dass man zunächst bei einem Preis, der sich aus der Vergangenheit, aus dem vergangenen Verbrauch heraus entwickelt, auch festlegt, dass es nachher die Rechnungen über die Realkosten gibt und dass allfällige Mehrkosten, die getroffen wurden, entsprechend vergütet werden, ebenso wie allfällige Nachforderungen dann gestellt werden können.

 

Ich verweise noch einmal darauf, dass dies nicht unsere Idee war, sondern dass dies durch das Bundes-ElWOG festgelegt ist und dass wir danach vorgehen. Das heißt, der Kundenschutz ist in jedem Fall entsprechend gewährleistet.

 

Das Zweite, was mir dabei wesentlich interessanter erscheint, ist eine Diskussion, die sich eigentlich aus Niederösterreich heraus mit einem Beschluss des dortigen Landtags ergeben hat, wo man zur Erkenntnis gekommen ist - die Wien eigentlich schon im Vorfeld des ElWOG hatte -, dass man diese entsprechenden Zuschläge bundeseinheitlich regeln sollte. Ich stimme dezidiert diesem Vorschlag der Niederösterreicher zu. Wir werden daher gemeinsam mit den niederösterreichischen Freunden einen entsprechenden Vorstoß beim Bundesgesetzgeber machen, zunächst natürlich im Finanzministerium, aber dann auch beim Bundesgesetzgeber, dass man zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt.

 

Aber ich sage dann dazu, Zuschläge für alle, denn es kann nicht sein, dass jene Bundesländer - im gegenständlichen Fall in allererster Linie Wien - mit einer hervorragenden Energienutzung, welche die Kraft-Wärme-Kopplung ganz unbestritten darstellt, benachteiligt werden, gegenüber dem Schutz der Kleinwasserkraftwerke, die gleichfalls einen wesentlich höheren Zuschlag nach sich ziehen, als das beim KWK-Zuschlag der Fall ist. Das heißt, wir werden aus dem Interesse Wiens heraus sicherlich nicht zulassen können, dass es bei einem ökologisch vernünftigen Handeln, wie das die vernünftige Nutzung durch die Kraft-Wärme-Kopplung ist, zusätzlich noch zu einer Bestrafung und zu einer de facto Umverteilung vom Osten in den Westen kommt, denn das würde, so wie die Zuschläge heute insgesamt zu sehen sind, es letztendlich auch bedeuten.

 

Deswegen meine ich, dass man mit unserer Zustimmung, mit unserer Bereitschaft, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen, eine bundeseinheitlich ökonomisch gerechte, aber auch ökologisch sinnvolle Lösung verknüpfen sollte, die weder zu einer Umverteilung noch zu einer Benachteiligung jener führt, die bei Energieumwandlungen über 80 Prozent tatsächlich nutzen können, was sehr im Gegensatz zu anderen Bereichen steht, wo etwa keine Kraft-Wärme-Kopplung da ist und die Energie nicht entsprechend genutzt wird, die bei einer Umwandlung entsteht. Ich biete dies gerne an und wer immer bei diesen Vorschlägen und für diese Entwicklung mitmacht, ist uns herzlich willkommen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die zweite Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Chorherr. - Bitte.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Wir hatten diese Frage schon einige Male hier im Landtag. Meine Zusatzfrage bezieht sich auf das, was in den letzten Wochen war, dass sich insbesondere Niederösterreich stark gegen diesen KWK-Zuschlag ausgesprochen hat.

 

Jetzt lese ich mit Interesse, wie so etwas zwischen Wien und Niederösterreich gelöst wird, konkret zwischen Lhptm Pröll und Ihnen. Ich lese mit Interesse

 

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