Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 34
im Folgejahr gemäß
§ 34 ElWOG auszugleichen sind.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Die erste
Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Günther.
- Bitte.
Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Der Herr Finanzstadtrat hat
in einer Finanzausschusssitzung, aber auch sonst einmal gesagt, vor einem Jahr
- zirka im Sommer 2000 - hat der Finanzminister die Energieabgabe von 10 auf
20 Groschen erhöht und dies damit begründet, dass das für die Budgetsanierung
notwendig ist und sich auf Grund sinkender Strompreise nicht auf den Strompreis
durchschlägt, wenn aber der Finanzminister auf seine Erhöhung der Energieabgabe
von 10 Groschen verzichten würde, würde auch der Finanzstadtrat auf seine
10 Groschen KWK-Zuschlag verzichten. (LhptmSt Dr Sepp Rieder:
20,64 Groschen sind es!)
Diese Meldung ist an sich
ganz interessant, nur haben der Finanzstadtrat und auch Sie jetzt sowohl den
Preis als auch den KWK-Zuschlag betriebswirtschaftlich begründet, auch
unterlegt mit Ihren Gutachten.
Präsidentin
Erika Stubenvoll (unterbrechend): Würden Sie dann bitte
zur Frage kommen?
GR Dr Helmut GÜNTHER (fortsetzend): Wie sehen Sie
unter dem Aspekt der Wortmeldung des Herrn Finanzstadtrats die
betriebswirtschaftliche Begründung, wenn er sagt, wenn der Finanzminister nachlässt,
dann lasse er auch die 10 Groschen nach? - Das kann dann doch keine betriebswirtschaftliche
Berechnung sein!
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Landtagsabgeordneter!
Ich verhehle
nicht, dass ich in der Äußerung des Herrn Finanzstadtrats eine betriebswirtschaftliche
Begründung ebenso wenig erkennen kann, wie in jener des Herrn Finanzministers,
denn sie ist gleich lautend und beide wurden nicht gerade mit betriebswirtschaftlichen
Überlegungen unterlegt.
Aber
unabhängig von diesen Diskussionen in der Öffentlichkeit scheinen mir zwei
Dinge wesentlich zu sein:
Das Erste ist
- ich habe es wiederholt, wiederhole es ein drittes Mal und werde es auch gerne
in Folge tun -, es handelt sich, ähnlich wie das heute bei der
Strompreisverrechnung schon real ist, oder auch bei anderen, etwa bei
Fernwärmeverrechnungen, darum, dass man zunächst bei einem Preis, der sich aus
der Vergangenheit, aus dem vergangenen Verbrauch heraus entwickelt, auch
festlegt, dass es nachher die Rechnungen über die Realkosten gibt und dass
allfällige Mehrkosten, die getroffen wurden, entsprechend vergütet werden,
ebenso wie allfällige Nachforderungen dann gestellt werden können.
Ich verweise
noch einmal darauf, dass dies nicht unsere Idee war, sondern dass dies durch
das Bundes-ElWOG festgelegt ist und dass wir danach vorgehen. Das heißt, der
Kundenschutz ist in jedem Fall entsprechend gewährleistet.
Das Zweite,
was mir dabei wesentlich interessanter erscheint, ist eine Diskussion, die sich
eigentlich aus Niederösterreich heraus mit einem Beschluss des dortigen
Landtags ergeben hat, wo man zur Erkenntnis gekommen ist - die Wien eigentlich
schon im Vorfeld des ElWOG hatte -, dass man diese entsprechenden Zuschläge
bundeseinheitlich regeln sollte. Ich stimme dezidiert diesem Vorschlag der
Niederösterreicher zu. Wir werden daher gemeinsam mit den niederösterreichischen
Freunden einen entsprechenden Vorstoß beim Bundesgesetzgeber machen, zunächst
natürlich im Finanzministerium, aber dann auch beim Bundesgesetzgeber, dass man
zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt.
Aber ich sage
dann dazu, Zuschläge für alle, denn es kann nicht sein, dass jene Bundesländer
- im gegenständlichen Fall in allererster Linie Wien - mit einer hervorragenden
Energienutzung, welche die Kraft-Wärme-Kopplung ganz unbestritten darstellt,
benachteiligt werden, gegenüber dem Schutz der Kleinwasserkraftwerke, die
gleichfalls einen wesentlich höheren Zuschlag nach sich ziehen, als das beim
KWK-Zuschlag der Fall ist. Das heißt, wir werden aus dem Interesse Wiens heraus
sicherlich nicht zulassen können, dass es bei einem ökologisch vernünftigen Handeln,
wie das die vernünftige Nutzung durch die Kraft-Wärme-Kopplung ist, zusätzlich
noch zu einer Bestrafung und zu einer de facto Umverteilung vom Osten in den
Westen kommt, denn das würde, so wie die Zuschläge heute insgesamt zu sehen
sind, es letztendlich auch bedeuten.
Deswegen meine
ich, dass man mit unserer Zustimmung, mit unserer Bereitschaft, zu einer bundeseinheitlichen
Regelung zu kommen, eine bundeseinheitlich ökonomisch gerechte, aber auch ökologisch
sinnvolle Lösung verknüpfen sollte, die weder zu einer Umverteilung noch zu
einer Benachteiligung jener führt, die bei Energieumwandlungen über
80 Prozent tatsächlich nutzen können, was sehr im Gegensatz zu anderen
Bereichen steht, wo etwa keine Kraft-Wärme-Kopplung da ist und die Energie
nicht entsprechend genutzt wird, die bei einer Umwandlung entsteht. Ich biete
dies gerne an und wer immer bei diesen Vorschlägen und für diese Entwicklung
mitmacht, ist uns herzlich willkommen.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Die zweite
Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Chorherr. - Bitte.
Abg Mag
Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Wir hatten diese Frage schon
einige Male hier im Landtag. Meine Zusatzfrage bezieht sich auf das, was in den
letzten Wochen war, dass sich insbesondere Niederösterreich stark gegen diesen
KWK-Zuschlag ausgesprochen hat.
Jetzt lese ich mit
Interesse, wie so etwas zwischen Wien und Niederösterreich gelöst wird, konkret
zwischen Lhptm Pröll und Ihnen. Ich lese mit Interesse
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