Landtag, 5.
Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll
- Seite 5 von 34
Hundesetautomaten flächendeckend in Wien aufzustellen
und dafür zu sorgen, dass sie auch von den Hundehaltern benützt werden?
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin
Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Wir werden im
Rahmen eines Hundemediationsverfahrens auch sicherlich diese Frage zu diskutieren
haben.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Die vierte
Zusatzfrage ist wieder vom Herrn Abg Klucsarits.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Sie haben erwähnt, die
Höchststrafe sei 10 000 S. - Wie oft wurde diese bereits verfügt?
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin
Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter!
Die
Höchststrafe beträgt sogar 100 000 S, nämlich nach dem Tierschutz-
und Tierhaltegesetz, wenn sie sich in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen
aufhalten.
Wie oft die
Bestrafung durchgeführt wurde, werde ich Ihnen nachreichen.
Ich habe auf
eine Anfrage an Frau Abg Sommer-Smolik geantwortet, dass beispielsweise
161 Beschwerden eingegangen sind, bei etwa 15 Prozent der abgemahnten
Personen wurde eine Strafe von 300 S verhängt und drei Personen wurden
dann angezeigt. (Abg Dr Matthias Tschirf:
Und wie viele haben 100 000 S gezahlt?) - Das kann ich nachreichen.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Danke schön
für die Beantwortung.
Die 2. Anfrage (PrZ 0044/LM/01-KFP) wurde
von Herrn Abg Dr Helmut GÜNTHER gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann
gerichtet: Mit Verordnung vom
3. Oktober 2001, in Kraft getreten am 1. November 2001, haben Sie den
Preis für Strom aus KWK-Anlagen mit 71,58 Groschen je kWh bestimmt. Welche
Unterlagen wurden Ihnen für die Kalkulation dieser Preisfestsetzung von
Wienstrom zur Verfügung gestellt?
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Landtagsabgeordneter!
Die Kalkulation des
Mindestpreises für die Einlieferung von KWK-Energie aus
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erfolgte auf der Basis folgender Unterlagen:
Erstens: Ein Gutachten des
TÜV-Wien vom 22. Mai 2001 über die im Jahr 2000 erzeugte KWK-Energie und
der dafür aufgewendeten Kosten. Der wirtschaftliche Teil wurde dabei von der
Firma KPMG-Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft
erarbeitet.
Zweitens:
Gutachten des TÜV-Österreich vom 27. September 2001 über die im Jahr 2002
zu erwartende KWK-Energie und die dafür aufzuwendenden Kosten. Auch bei diesem
Gutachten wurde der wirtschaftliche Teil von der KPMG-Alpen-Treuhand GmbH
bearbeitet.
Drittens:
Gutachten von Herrn ao. Univ Prof Dipl Ing Dr Reinhard Haas vom Institut für
Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft von der Technischen Universität Wien
vom 17. Oktober 2001 über den Zuschlag zum Systemnutzungstarif zur Förderung
der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Wien.
Das Gutachten
des TÜV-Österreich vom 22. Mai 2001 beleuchtet die Situation der Wiener
Kraftwerke im abgeschlossenen Kalenderjahr 2000 und zeigt die reale vergangenheitsbezogene
Situation. Auf dieser Basis errechnet sich ein Mindestpreis in der Höhe von
89,92 Groschen je Kilowattstunde.
Das Gutachten
des TÜV-Österreich vom 27. September 2001 berücksichtigt die Veränderungen
in Wien durch die Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks Donaustadt, die
Schwankungen des Gaspreises und die voraussichtliche Höhe des Marktpreises für
Strom für das Jahr 2002. Das Ergebnis dieses Gutachtens ist die Grundlage für
die zu erlassende Verordnung des Mindestpreises in der Höhe von
71,58 Groschen je Kilowattstunde sowie des Zuschlags in der Höhe von
10,22 Groschen je Kilowattstunde für KWK-Energie.
Es wurden
somit ausgehend von einer Betrachtung der Situation im vergangenen Jahr 2000
jene Veränderungen berücksichtigt, wie sie im Herbst 2001 vorlagen, um damit
den in der Zukunft geltenden Mindestpreis und den zugehörigen Zuschlag für
KWK-Energie zu ermitteln. Vor allem durch das kostengünstigere neue Kraftwerk
Donaustadt 3 und durch Rationalisierungsmaßnahmen bei den bestehenden
Anlagen sanken die errechneten Mindestkosten von 89,92 Groschen je Kilowattstunde
im Jahr 2000 auf 71,58 Groschen je Kilowattstunde für das Jahr 2002.
Das Gutachten
des Herrn ao. Univ Prof Dipl Ing Reinhard Haas vom Institut für elektrische
Anlagen und Energiewirtschaft der Technischen Universität Wien hat die vom
TÜV-Österreich festgestellten Zahlen ein zweites Mal unabhängig bestätigt. Die
Technische Universität kommt gemeinsam mit einem zweiten Wirtschaftsprüfer zur
Ansicht, dass die Parameter zur Ermittlung des Zuschlags plausibel sind und
dass der ermittelte Wert von 10,22 Groschen je Kilowattstunde als Zuschlag
zum Systemnutzungstarif durch sorgfältiges und vorsichtiges Abschätzen der
einzelnen Parameter aus der Sicht der Kunden zustande gekommen ist.
Im Übrigen sind der
durch Verordnung festgesetzte Mindestpreis für KWK-Energie und der Zuschlag zum
Systemnutzungstarif Schätzwerte. Sie beruhen auf der Berechnung
voraussichtlicher, das heißt geschätzter Kosten. Im Bundes-ElWOG ist in diesem
Zusammenhang geregelt, dass die Festsetzung des Zuschlags zum
Systemnutzungstarif jährlich zu erfolgen hat, und zwar unter Berücksichtigung
des Mehraufwands des Vorjahrs, wobei allfällige Differenzbeträge
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular