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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 34

 

Hundesetautomaten flächendeckend in Wien aufzustellen und dafür zu sorgen, dass sie auch von den Hundehaltern benützt werden?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Wir werden im Rahmen eines Hundemediationsverfahrens auch sicherlich diese Frage zu diskutieren haben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die vierte Zusatzfrage ist wieder vom Herrn Abg Klucsarits.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben erwähnt, die Höchststrafe sei 10 000 S. - Wie oft wurde diese bereits verfügt?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Die Höchststrafe beträgt sogar 100 000 S, nämlich nach dem Tierschutz- und Tierhaltegesetz, wenn sie sich in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen aufhalten.

 

Wie oft die Bestrafung durchgeführt wurde, werde ich Ihnen nachreichen.

 

Ich habe auf eine Anfrage an Frau Abg Sommer-Smolik geantwortet, dass beispielsweise 161 Beschwerden eingegangen sind, bei etwa 15 Prozent der abgemahnten Personen wurde eine Strafe von 300 S verhängt und drei Personen wurden dann angezeigt. (Abg Dr Matthias Tschirf: Und wie viele haben 100 000 S gezahlt?) - Das kann ich nachreichen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön für die Beantwortung.

 

Die 2. Anfrage (PrZ 0044/LM/01-KFP) wurde von Herrn Abg Dr Helmut GÜNTHER gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Mit Verordnung vom 3. Oktober 2001, in Kraft getreten am 1. November 2001, haben Sie den Preis für Strom aus KWK-Anlagen mit 71,58 Groschen je kWh bestimmt. Welche Unterlagen wurden Ihnen für die Kalkulation dieser Preisfestsetzung von Wienstrom zur Verfügung gestellt?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Die Kalkulation des Mindestpreises für die Einlieferung von KWK-Energie aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen erfolgte auf der Basis folgender Unterlagen:

 

Erstens: Ein Gutachten des TÜV-Wien vom 22. Mai 2001 über die im Jahr 2000 erzeugte KWK-Energie und der dafür aufgewendeten Kosten. Der wirtschaftliche Teil wurde dabei von der Firma KPMG-Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungsgesellschaft erarbeitet.

 

Zweitens: Gutachten des TÜV-Österreich vom 27. September 2001 über die im Jahr 2002 zu erwartende KWK-Energie und die dafür aufzuwendenden Kosten. Auch bei diesem Gutachten wurde der wirtschaftliche Teil von der KPMG-Alpen-Treuhand GmbH bearbeitet.

 

Drittens: Gutachten von Herrn ao. Univ Prof Dipl Ing Dr Reinhard Haas vom Institut für Elektrische Anlagen und Energiewirtschaft von der Technischen Universität Wien vom 17. Oktober 2001 über den Zuschlag zum Systemnutzungstarif zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Wien.

 

Das Gutachten des TÜV-Österreich vom 22. Mai 2001 beleuchtet die Situation der Wiener Kraftwerke im abgeschlossenen Kalenderjahr 2000 und zeigt die reale vergangenheitsbezogene Situation. Auf dieser Basis errechnet sich ein Mindestpreis in der Höhe von 89,92 Groschen je Kilowattstunde.

 

Das Gutachten des TÜV-Österreich vom 27. September 2001 berücksichtigt die Veränderungen in Wien durch die Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks Donaustadt, die Schwankungen des Gaspreises und die voraussichtliche Höhe des Marktpreises für Strom für das Jahr 2002. Das Ergebnis dieses Gutachtens ist die Grundlage für die zu erlassende Verordnung des Mindestpreises in der Höhe von 71,58 Groschen je Kilowattstunde sowie des Zuschlags in der Höhe von 10,22 Groschen je Kilowattstunde für KWK-Energie.

 

Es wurden somit ausgehend von einer Betrachtung der Situation im vergangenen Jahr 2000 jene Veränderungen berücksichtigt, wie sie im Herbst 2001 vorlagen, um damit den in der Zukunft geltenden Mindestpreis und den zugehörigen Zuschlag für KWK-Energie zu ermitteln. Vor allem durch das kostengünstigere neue Kraftwerk Donaustadt 3 und durch Rationalisierungsmaßnahmen bei den bestehenden Anlagen sanken die errechneten Mindestkosten von 89,92 Groschen je Kilowattstunde im Jahr 2000 auf 71,58 Groschen je Kilowattstunde für das Jahr 2002.

 

Das Gutachten des Herrn ao. Univ Prof Dipl Ing Reinhard Haas vom Institut für elektrische Anlagen und Energiewirtschaft der Technischen Universität Wien hat die vom TÜV-Österreich festgestellten Zahlen ein zweites Mal unabhängig bestätigt. Die Technische Universität kommt gemeinsam mit einem zweiten Wirtschaftsprüfer zur Ansicht, dass die Parameter zur Ermittlung des Zuschlags plausibel sind und dass der ermittelte Wert von 10,22 Groschen je Kilowattstunde als Zuschlag zum Systemnutzungstarif durch sorgfältiges und vorsichtiges Abschätzen der einzelnen Parameter aus der Sicht der Kunden zustande gekommen ist.

 

Im Übrigen sind der durch Verordnung festgesetzte Mindestpreis für KWK-Energie und der Zuschlag zum Systemnutzungstarif Schätzwerte. Sie beruhen auf der Berechnung voraussichtlicher, das heißt geschätzter Kosten. Im Bundes-ElWOG ist in diesem Zusammenhang geregelt, dass die Festsetzung des Zuschlags zum Systemnutzungstarif jährlich zu erfolgen hat, und zwar unter Berücksichtigung des Mehraufwands des Vorjahrs, wobei allfällige Differenzbeträge

 

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