Landtag,
5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 34
Grünanlagenverordnung
geregelt, wonach die Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen haben, dass die Tiere
öffentlich zugängliche Parkanlagen nicht durch Kot verunreinigen. Die
Übertretung dieser Bestimmung wird mit Geldstrafen bis zu 10 000 S
bedroht. Der Verwahrer wird jedoch straffrei, wenn er für die unverzügliche
Entfernung des Hundekots in zumutbarem Umfang sorgt. (Abg Mag Christoph Chorherr: Und wie geht das?)
Weiters ist
noch die Reinhalteverordnung zu erwähnen, wonach ein generelles Verbot des
Verunreinigens von im öffentlichen Gut stehenden Grundstücken besteht.
Hinsichtlich im Privateigentum stehender Gebäude, Höfe und Grundstücke
verpflichtet § 7 dieser Verordnung die Tierhalter, Verunreinigungen durch
tierische Ausscheidungen in Gebäuden und Höfen unverzüglich zu beseitigen. Eine
Übertretung ist mit Geldstrafe bis zu 10 000 S bedroht.
Auch das
Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz verpflichtet die Verwahrer
beziehungsweise die Halter von Hunden, dafür Sorge zu tragen, dass sich die
Tiere nicht in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen aufhalten. Eine
Übertretung dieser Bestimmung ist derzeit mit einer Geldstrafe bis zu
100 000 S bedroht.
Aus dieser
Aufzählung ergibt sich, dass es für den Bereich der Stadt beziehungsweise des
Landes Wien eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften gibt, die eine
ausreichende rechtliche Handhabe gegen Verunreinigung durch Hundekot bieten.
Zusätzlich möchte ich
erwähnen, dass es in Wien 96 Hundezonen mit einer Gesamtfläche von
817 000 Quadratmetern und 153 Hundeverbotszonen gibt, sowie ein
Hundeverbot auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen und im gesamten Lainzer
Tiergarten, aber auch zahlreiche Hundesetautomaten. Weiters bietet die Stadt
Wien neben einer Telefonnummer kostenlos Internet-Informationen an. Zusätzlich
gibt es eine Helpline, die für alle Fragen im Zusammenhang mit Hunden, aber
auch mit anderen Tieren zur Verfügung steht. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, die Kosten für die Hundemarke einmalig einzusparen, wobei die
Hundeprüfung erfolgreich absolviert werden muss. Mit diesen Angeboten und
Aktionen möchte ich bei der Bevölkerung das Bewusstsein herbeiführen, dass mit
der Hundehaltung sowohl Pflichten als auch ein großes Maß an Verantwortung verbunden
sind.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Ich bitte,
ein bisschen den Lärmpegel hinter den Sitzreihen, aber auch in den Sitzreihen
einzudämmen. Man versteht die Beantwortung der Fragen fast nicht. - Danke
schön.
Die erste
Zusatzfrage stellt Herr Abg Klucsarits. - Bitte.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Sie haben einleitend gesagt, Wien sei eine Stadt der Hunde.
Sie haben das sicher nicht so gemeint, weil Wien ist eine Stadt der Menschen,
Wien ist eine Stadt der Kinder und es gibt Gott sei Dank wesentlich mehr Kinder
als Hunde in dieser Stadt. (Beifall bei der ÖVP und des Abg Mag Rüdiger
Maresch.)
Frau Stadträtin, was kann
eigentlich getan werden, um die derzeit bestehenden Hundezonen, die sich sehr
bewährt haben, weiter auszubauen und vor allem besser zu reinigen?
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Dipl Ing
Isabella Kossina: Sehr
geehrter Herr Abgeordneter!
Hundezonen werden von der grundverwaltenden
Dienststelle gemeinsam mit der Polizei und dem Bezirk festgelegt. Dabei werden
bereits jetzt von den jeweiligen Grünbereichen häufig zweistellige
Prozentbeträge der Parkanlagen als Hundezonen festgelegt. Bezüglich der Lage
wird genau darauf geachtet, dass möglichst geringer Lärm und geringe
Geruchsbelästigung die Folge sind. Die Bedachtnahme auf die Anrainer hat dabei
natürlich höchste Priorität.
Die MA 48
und die MA 42 unternehmen alles, um die Hundezonen so sauber wie möglich
zu halten.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Die zweite
Zusatzfrage stellt Frau Abg Reinberger. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Bei vielen Hundehaltern
besteht die irrige Ansicht, sie würden mit der Hundesteuer die Reinigung der
Gehsteige oder der Flächen, wo auch immer der Hund seinen Kot absetzt,
mitbezahlen.
Können Sie sich vorstellen,
sich für eine Zweckbindung der Hundesteuer einzusetzen und damit beispielsweise
verstärkt Hundeklos mit Piktogrammen errichten zu lassen, damit man weiß, wo
der Hund in gerechtfertigter Weise den Kot absetzen kann, damit auch dieses
Missverständnis, dass ohnehin für die Reinigung bezahlt wird und sich daher die
Hundehalter die Beseitigung des Hundekots sparen können, ausgeräumt wird und
gleichzeitig den Hundehaltern die Möglichkeit geboten wird, den Hund das
Häufchen an einem regulären Platz machen zu lassen?
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin
Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ich halte nichts von einer
Zweckbindung, denn die Hundesteuer reicht bei weitem nicht für die Reinhaltung
der Straßen und Plätze aus, denn schließlich haben die Hundehalter selbst die
Verpflichtung, die Gehwege und Straßen sauber zu halten.
Präsidentin
Erika Stubenvoll: Die nächste
Zusatzfrage stellt Frau Abg Sommer-Smolik. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!
Sie haben in der Anfragebeantwortung
gemeint, es gibt zahlreiche Hundeautomaten in dieser Stadt. Das ist in
Anbetracht von 23 Tonnen Hundekot, die pro Tag in dieser Stadt anfallen -
wenn man das auf ein Jahr hochrechnet, dann sind es an die
8 000 Tonnen Hundekot -, meiner Meinung nach nicht ausreichend, denn
es gibt zurzeit 59 Hundesetautomaten.
Ist geplant, von
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