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Landtag, 5. Sitzung vom 13.12.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 34

 

Grünanlagenverordnung geregelt, wonach die Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen haben, dass die Tiere öffentlich zugängliche Parkanlagen nicht durch Kot verunreinigen. Die Übertretung dieser Bestimmung wird mit Geldstrafen bis zu 10 000 S bedroht. Der Verwahrer wird jedoch straffrei, wenn er für die unverzügliche Entfernung des Hundekots in zumutbarem Umfang sorgt. (Abg Mag Christoph Chorherr: Und wie geht das?)

 

Weiters ist noch die Reinhalteverordnung zu erwähnen, wonach ein generelles Verbot des Verunreinigens von im öffentlichen Gut stehenden Grundstücken besteht. Hinsichtlich im Privateigentum stehender Gebäude, Höfe und Grundstücke verpflichtet § 7 dieser Verordnung die Tierhalter, Verunreinigungen durch tierische Ausscheidungen in Gebäuden und Höfen unverzüglich zu beseitigen. Eine Übertretung ist mit Geldstrafe bis zu 10 000 S bedroht.

 

Auch das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz verpflichtet die Verwahrer beziehungsweise die Halter von Hunden, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Tiere nicht in Sandkisten oder auf Kinderspielplätzen aufhalten. Eine Übertretung dieser Bestimmung ist derzeit mit einer Geldstrafe bis zu 100 000 S bedroht.

 

Aus dieser Aufzählung ergibt sich, dass es für den Bereich der Stadt beziehungsweise des Landes Wien eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften gibt, die eine ausreichende rechtliche Handhabe gegen Verunreinigung durch Hundekot bieten.

 

Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass es in Wien 96 Hundezonen mit einer Gesamtfläche von 817 000 Quadratmetern und 153 Hundeverbotszonen gibt, sowie ein Hundeverbot auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen und im gesamten Lainzer Tiergarten, aber auch zahlreiche Hundesetautomaten. Weiters bietet die Stadt Wien neben einer Telefonnummer kostenlos Internet-Informationen an. Zusätzlich gibt es eine Helpline, die für alle Fragen im Zusammenhang mit Hunden, aber auch mit anderen Tieren zur Verfügung steht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Hundemarke einmalig einzusparen, wobei die Hundeprüfung erfolgreich absolviert werden muss. Mit diesen Angeboten und Aktionen möchte ich bei der Bevölkerung das Bewusstsein herbeiführen, dass mit der Hundehaltung sowohl Pflichten als auch ein großes Maß an Verantwortung verbunden sind.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Ich bitte, ein bisschen den Lärmpegel hinter den Sitzreihen, aber auch in den Sitzreihen einzudämmen. Man versteht die Beantwortung der Fragen fast nicht. - Danke schön.

 

Die erste Zusatzfrage stellt Herr Abg Klucsarits. - Bitte.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben einleitend gesagt, Wien sei eine Stadt der Hunde. Sie haben das sicher nicht so gemeint, weil Wien ist eine Stadt der Menschen, Wien ist eine Stadt der Kinder und es gibt Gott sei Dank wesentlich mehr Kinder als Hunde in dieser Stadt. (Beifall bei der ÖVP und des Abg Mag Rüdiger Maresch.)

 

Frau Stadträtin, was kann eigentlich getan werden, um die derzeit bestehenden Hundezonen, die sich sehr bewährt haben, weiter auszubauen und vor allem besser zu reinigen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Hundezonen werden von der grundverwaltenden Dienststelle gemeinsam mit der Polizei und dem Bezirk festgelegt. Dabei werden bereits jetzt von den jeweiligen Grünbereichen häufig zweistellige Prozentbeträge der Parkanlagen als Hundezonen festgelegt. Bezüglich der Lage wird genau darauf geachtet, dass möglichst geringer Lärm und geringe Geruchsbelästigung die Folge sind. Die Bedachtnahme auf die Anrainer hat dabei natürlich höchste Priorität.

 

Die MA 48 und die MA 42 unternehmen alles, um die Hundezonen so sauber wie möglich zu halten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die zweite Zusatzfrage stellt Frau Abg Reinberger. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Bei vielen Hundehaltern besteht die irrige Ansicht, sie würden mit der Hundesteuer die Reinigung der Gehsteige oder der Flächen, wo auch immer der Hund seinen Kot absetzt, mitbezahlen.

 

Können Sie sich vorstellen, sich für eine Zweckbindung der Hundesteuer einzusetzen und damit beispielsweise verstärkt Hundeklos mit Piktogrammen errichten zu lassen, damit man weiß, wo der Hund in gerechtfertigter Weise den Kot absetzen kann, damit auch dieses Missverständnis, dass ohnehin für die Reinigung bezahlt wird und sich daher die Hundehalter die Beseitigung des Hundekots sparen können, ausgeräumt wird und gleichzeitig den Hundehaltern die Möglichkeit geboten wird, den Hund das Häufchen an einem regulären Platz machen zu lassen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ich halte nichts von einer Zweckbindung, denn die Hundesteuer reicht bei weitem nicht für die Reinhaltung der Straßen und Plätze aus, denn schließlich haben die Hundehalter selbst die Verpflichtung, die Gehwege und Straßen sauber zu halten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Sommer-Smolik. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Sie haben in der Anfragebeantwortung gemeint, es gibt zahlreiche Hundeautomaten in dieser Stadt. Das ist in Anbetracht von 23 Tonnen Hundekot, die pro Tag in dieser Stadt anfallen - wenn man das auf ein Jahr hochrechnet, dann sind es an die 8 000 Tonnen Hundekot -, meiner Meinung nach nicht ausreichend, denn es gibt zurzeit 59 Hundesetautomaten.

 

Ist geplant, von Seiten Ihrer Zuständigkeit, die

 

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